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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Dinstag, 2. April 1850. J\g 152» Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt beigegeben. Die Morgen-Ausgabe wird von 7,11 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr expedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Luckliardt'schen und Vollmann'schen Buch - und Kunsthandlung. Der Abonnementspreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr. 13 Sgr., wofiir alle kurhessischen Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeige« werden mit 1 Sgr. für den Naum einer Petitzeile berechnet.

Kassel, 1. April.

Die Erfurter Schwierigkeiten. I.

Die unten folgenden Briefe geben ein Bild der augen­blicklichen Lage der Dinge in Erfurt und der sehr verschiede­nen Stimmung, welche die Verfassungs-Angelegenheit selbst durchaus gleichgesinnten, ganz in gleicher Arbeit begriffenen, von der Schwierigkeit der Aufgabe gleichmäßig berührten Männern eingiebt.

Die Schwierigkeiten, mit denen man jetzt in Erfurt zu kämpfen hat, sind nämlich doppelter Natur. Einmal liegen sie in der Sache selbst und können mit gutem Willen und ehr­licher Absicht beseitigt werden; dann aber beruhen sie auch auf künstlicher und sehr verdächtiger Einmischung, welche den diplomatischen insidiosen, deutsch gesagt, auf Betrügerei und Verrath hinstrebenden Charakter nicht verläugnen kann.

Es kommt nun darauf an, in welchem Maße man der einen oder der andern Seite der Sache vorzugsweise Bedeutung beilegt; das Parlament darf jedenfalls keine dieser Seiten aus dem Auge verlieren.

Zunächst hat es das Parlament freilich nur mit loyalen Voraussetzungen und Gesichtspunkten zu thun. Hiernach würde es sich für den Verwaltungsrath und für die preußische Re­gierung hauptsächlich darum handeln, solchen Artikeln der Verfassung zu entgehen, welche sofort für den in Preußen kaum gewonnenen Rechtsboden einen neuen Revisionszustand bedingen und somit statt den Kern der Union zu consolidircn und zu festigen, ihn nur schwächen würden. Andererseits wird das Parlament von einer sofortigen Beseitigung dieser Schwie­rigkeit, vorausgesetzt, daß beiderseits fair play, zu deutsch ehrliches Spiel gilt einzig und allein durch die Rücksicht auf Hannover und Sachsen abgehalten, deren rabulistische Po­litik in jeder Aenderung, und wäre sie die vernünftigste von der Welt einen Rechtsgrund für die verweigerte Anerken­nung der nicht mehr bloß dargebotenen und angenommenen, sondern revidirten und neu vereinbarten Verfassung finden würde.

Es liegt auf der Hand, daß jenes Bedürfniß und dieses Bedenken bei aufrichtigem und ehrlichem Zusammenwirken beider Theile sich werben entgegenkommen müssen. Das Par­lament ist gewiß nicht so thöricht, da wo es sich um das Grundrecht aller Grundrechte, um die Begründung einer Na­tion handelt, einen Schacher um Grundrechte eröffnen zu wollen, welche für keinen einzigen der Unionsstaaten, Preußen ausgenommen, noch irgend ein wesentliches Interesse darbieten. Das Parlament wird zu bcn erforderlichen materiellen Kon­cessionen gern bereit sein. Auf der andern Seite wird man aber eben so bereitwillig eine Form genehmigen müssen, wie man sie z. B. schon rücksichtlich anderer Verhältnisse in der Abbitionalakte selbst gefunden hat, um vorerst jenem formel­len Rechtsbedenken zu genügen. Mag man die Geltung noch einiger Artikel suspenbiren, mag man sie unter gewissen Vor­aussetzungen aufheben lassen, mag man die Abditionalakte um einige Artikel erweitern, mag man sich durch besondere Resolutionen des Hauses dessen Bereitwilligkeit zu gewissen Aenderungen unter der Bedingung garantiren lassen, daß das Ganze beschlossen, das Gebäude aufgerichtet und die Unions­

regierung sofort geschaffen werde: so wird man das eigene kleinere Bedürfniß befriedigt, auch die Erfüllung des allge­meinen, unendlich größeren, nicht neuen Gefahren ausgesetzt haben.

Aber leider bietet die Sache noch einen anderen, höchst widerwärtigen Anblick dar. Wenn ein Haffenpflug im Ver­waltungsrathe sich nicht vor der unsinnigen Behauptung scheut, die unveränderte Annahme der dargebotenen Verfassung im Ganzen enthalte einen B u n d e sbruch ; wenn also im Schoße des Verwaltungsrathes die Wahrheit in absurdester Weise ge­radezu auf den Kopf gestellt wird, wenn sichunerwartet" viele Regierungen dieser nichtswürdigen Sophistik angeblich anzu­schließen gedroht haben sollen, dann liegt der Verdacht sehr nahe, daß es faul aussieht mit der eigentlichen Absicht, welche hinter dem gestellten Begehren lauert. Welches Interesse haben die klei­nen Regierungen an der Revision der Grundrechte, welche eben in ihrer Fassung alsGrundrechte" dem Volke doch nichts nehmen, sondern nur etwas geben können, welche aber gar nichts enthalten, was die Unionsvölker nicht schon kraft eigener Landesverfassung besitzen und was ihnen zunächst doch nicht durchGrundrechte", sondern nur auf verfassungsmäßi­gem Wege, sei es durch die Landes-, sei es durch die dem- nächstige Reichsgesetzgebung, entzogen werden kann? Wenn nun aber dennoch die vorherige Revision der Verfassung an­geblich gerade von solchen Bundesgenossen gefordert wird, welche den wenigsten Beruf dazu haben, und bei denen es sich durch vernünftige Gründe schlechterdings nicht erklären läßt, dann muß sich wohl der Verdacht aufdrängen, daß hier bloß eine diplomatische Falle gelegt worden sei. Das Parla­ment soll sich in eine s. g. Zwickmühle locken lassen: entweder es ist so artig und nimmt die dargebotene Verfassung unver­ändert an; alsdann erklärt der Verrath mit eiserner Stirn und Hassenpflug'scher Logik: das sei ein Bundesbruch; oder es ist so artig und nimmt die Verfassung nicht an und thut den Herren Hassenpflug und v. Gerlach den Gefallen und revidirt; alsdann erklären Hannover und Sachsen, und nicht bloß Hannover und Sachsen, sondern am Ende auch Herr Hassenpflug und wer weiß wie viele Kollegen: mit die­sem und jenem Artikel seien sie nicht einverstanden, die rcvi- dirte Verfassung müsse neu vereinbart werden, sei für sie nicht mehr bindend re. rc.

Wie hat sich das Parlament dieser Sorte von Schwie­rigkeiten gegenüber zu verhalten?

Deutschland.

"Kassel, 30. März. Der Rücktritt des Professors Wetzell aus dem Verwaltungsrath wird hier verschieden erklärt. Am nächsten liegt wohl die Deutung, daß es Herrn Wetzell mag ehrenrührig vorgekommen sein, den Statisten im Verwaltungs­rath spielen und der aufgeblasenen Eitelkeit eines Anderen als Folie dienen zu sollen. Seine Freunde erklären den Rück­tritt des Hrn. Wetzell als noch außerdem durch die politische Ueberzeugung geboten, wie wir denn gern die Versicherung vernehmen, daß selbst die wenigen in der politischen und re­ligiösen Anschauung mit Hrn. Hassenpflug übereinstimmenden Freunde dessen in Erfurt offenkundig gewordene Politik gegen Preußen und den Bundesstaat mit Verachtung von sich ge-