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Macht abgeschlossen, sind für das Herzogthum bindend, unter Vorbehalt gewisser in der Verfassung aufzuführenden Be­schränkungen. Der souveräne Staat (sovereign state) und das Herzogthum sollen eine Verwaltung der auswärtigen An­gelegenheiten haben. Der souveräne Staat soll gemeinsame diplomatische Repräsentanten für beide Regierungen an frem­den Höfen ernennen. Die so ernannten Diplomaten müssen sich aber auch der Interessen des Herzogtums annehmen. Die gemeinsamen Konsuln haben ebenfalls diesen Zweck nicht aus dem Gesichte zu verlieren. Die Friedensflagge des Her- zogthums soll die schleswigsche Flagge sein. Als Beitrag des Herzogtums zu der Deckung der Ausgaben für die Verwal­tung der auswärtigen Angelegenheiten soll eine Geldsumme ein für alle Mal festgesetzt werden, entweder von einer ge­mischten preußisch-dänischen Kommission oder in Folge einer Uebereinkunft zwischen der legislativen Versammlung des Her- zogthums und dem souveränen Staate. Für den Fall des Krieges soll die Mehrausgabe durch eine Uebereinkunft zwi­schen dem Herzogthum und dem souveränen Staate festgesetzt werden. Im Falle der Erwerbung von Kolonien werden die Kolonialausgaben nach billigem Verhältnisse getheilt. Der in Kopenhagen residirende Staatsminister wohnt allen Berathun­gen des Ministerkonseils bei, in welchen Angelegenheiten, die sich auf das Herzogthum beziehen, verhandelt werden. Die schleswig-holsteinischen Kassenanweisungen werden als Schuld der beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein anerkannt.

Anklage - Akt

wider D a n i e l G e o r g v. G i n n b e i m et Cons., wegen Ermordung der Abgeordneten zur deutschen Nationalversamm­lung General von Auerswald und Fürst Lichnowsky auf der Bornheimer Haide bei Frankfurt a. M.

Am 19. September 1848 gelangte Vie Anzeige an das Untersuchungsgericht in Frankfurt, daß Tags vorher die beiden Abgeordneten zur deutschen Nationalversammlung, General v. Auerswald und Fürst Lichnowsky auf der Bornheimer Haide ermordet worden seien. Die Leiche des Generals v. Auerswald fand sich in dem von ihm bewohnten Diltmarschen Hause, die des Fürsten Lichnowsky in dem Hospitale zum heiligen Geist in Frankfurt. An diesen Orten schritt das Gericht im Ver­eine mit den Gcrichtsärztcn zur Leichenschau und Sektion, nach vorgängiger genügender Feststellung der Identität beider Leichname.

I. An dem Körper des Generals von Auerswald zeigten sich folgende Verletzungen:

1) Am Schädel in dem Verlaufe der Kreuznath linker Seite im Knochen ein rundes etwas ovales Loch mit scharfen Rändern von 4 bis 4'/2 Linien Durchmesser. Unter demsel­ben befand sich Bluterguß und erstreckten sich aus dem Schuß­kanal 2 Knochenbrüche 11/2 bis 2 Zoll lang auf das Stirn­bein und den großen Flügel des Keilbeins nach vorn und unten; in der harten Hirnhaut befand sich ein rundes Loch, aus welchem Hirnmasse hervorquoll, die ganze linke Hirn­hälfte zeigte Blutaustretung, die Hirnmasse war weich, blutig und mit Knochenstückchen untermischt. Der Schußkanal ver­lief in die Grenze des mittleren und vorderen Hirnlappens da wo der Riechnerv zu Tage tritt, setzte sich auf der Schä- dclfläche hinter dem kleinen Flügel des Keilbeins fort und suhlte sich im Munde am Gaumen nach rechts. Im Schlunde an der rechten Seite deS Kehlkopfs steckte eine Kugel.

2) Am Unterleibe eine runde Wunde, aus welcher ein Stück Darmnetz heraushing, 2 Zoll vom Nabel nach links und unten. Der Ausgangskanal der Wunde fand sich 7 Zoll vom Eingang entfernt auf der rechten Seite, 1 Zoll oberhalb des Hüftbeinkammes. Auch hier hing Netz mit Speisetheilen vermischt heraus. Längs des Schußkanals war das Muskel­gewebe mit ausgetretenem Blut infiltrirt, das darunter liegende Netz war in der Größe eines Zweigulvenstücks durchlöchert; in dessen Umfang und unter demselben zeigte sich Bluterguß. Der Magen hatte an seiner großen Kurvatur einen scharfzak- kigen Riß von 4 bis 5 Zoll. Eine wenig verdaute Speisen­

menge hatte geh vorzugsweise auf dem aufsteigenden Dickdarm angebäuit.

3) Ein Bluch des rechten Schlüsselbeins, an welchen sich mehrere einzelne Knochensplitter und ein weit verbreitetes Ex- travagat zeigte.

4) Eine Luxation des linken Schlüsselbeins.

5) Auf der Höhe des Schädels eine l3/4 Zoll lange von rechts nach links eindringende Wunde mit glatten Rändern.

6) Mehre unbedent.ndere Verletzungen, namentlich a. Su- gillalionen am rechten Vorderarm und auf der Nase; b. über dem rechten Auge aus dem Stirnbogen eine bis auf den Kno­chen eindringende Wunde; c. einige kleine Verlctzunaen am Hinterhaupt.

An den Beinkleidern und an dem Hemde fanden sich der Bauebwunde entsprechende runde zerrissene Löcher.

Das Urtheil der Gerichtsärzte lautet dahin: daß die Wunden unter 1. und 2. durch Schüsse aus Feuergewehren, die Verletzungen unter 3., 5. und 6. durch die Einwirkung stumpfer Instrumente, die unter 5. durch einen Hieb mit einer schneidenden Waffe hervorgebracht worden. Von sämmtlichen Wunden fleht fest, daß sie im Leben zugefügt sind. Jede der beiden Schußwunden müßte nothwendig und schnell den Tod herbeiführen, die eine vermöge der durch sie bewirkten Zerstörung des Gehirns und wichtiger Kopfnerven, die andern vermöge der Zerreißung des Magens und selbst hiervon ab­gesehen, durch Entzündung des Netzes, des Bauchfells und der Gedärme.

Das gerichtsärztliche Endgutachten lautet dahin , daß eine Mißhandlung Statt fand, die unter allen und jeden Bedin­gungen den Tod unaufhaltsam zur Folge haben mußte, und es steht sonach fest, daß General v. Auerswald nach voraus- gegangenen schweren thätlichen Mißhandlungen durch zwei Schüsse tödtlich verwundet worden und daß der alsbald ein- getretene Tod Folge dieser Schüsse gewesen ist.

11. An dem Körper des Fürsten Lichnowsky zeigten sich folgende Verletzungen:

1) Auf der rechten Seite hart an der Rückensäule in der Gegend der Verbindung des letzten Rückenwirbels mit dem Kreuzbein eine 9 Linien im Durchmesser haltende Wunoe, die weit und breit mit Sugillation verbunden war und deren Hauptränder etwas gezackt, am oberen Theil nach Innen ge­bogen erschienen. Die hier befindlichen Knochen zeigten über­all nach Innen getriebene größtentheils frei daliegende oder nur schwach am Zellengewebe und Muskelsubstanz geheftete Knochensplitter, deren sich 4 5 größere und viele kleinere befanden. Das größte Knochenfragment war das Ende des Querfortsatzes des letzten Lendenwirbels, das ganz abgeschla­gen war. Der Lendenwirbel selbst war an seiner rechten Seite verletzt, der große runde Lendenmuskel vollständig zer­rissen. Der aufsteigende Dickoarm war bis beinahe zur Hälfte völlig zerstört und zerrissen. In der rechten Lumbargegend zeigten sich bedeutende Biutergießungen, zerstörte organische Gebilde, ausgetretenes Blut und facces bildeten eine Masse. Im Leer - und Krummdarm waren Durchlöcherungen von mehren Linien sichtbar. Die dünnen Gedärme waren gerö- thet. Auf dem Leib rechts gleich weit vom Nabel und Hült- beinkamm entfernt war eine runde Wunde, aus der ein Stück Dünndarm heraushing. Der Durchmesser betrug in den Hauptbeveckungen 7 8 Linien. Bei den übrigen Gebilden, Muskeln und Bauchfell, aber war er um mehre Linien größer.

2) Am rechten Vorderarm war die Ellenbogenröhre in zwei große und mehrere feine schwebende Knochensplitter zer­stört. Das Ellenbogengelenk selbst hatte an dieser Zerstörung Theil genommen. Ebenso traf dieselbe die Weichthcile vom Gelenk abwärts bis auf das untere Drittheil des Vorderarms. Hier war die Haut in drei große Lappen gespalten und alle darunter liegende Muskeln und ©ebnen hingen in bluterfüll­ten vielfach zerrissenen Fäden und Lappen aus den Wunden hervor. Auf dem Rücken des Zeigefingers der rechten Hand fand eine Abschilferung der Oberhaut Statt.

3) An der linken Hand fand zwischen dem Daumen und