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So eben haben wir die irdischen Neste des allgemein geschätzten vorhinnigen Direktors der ehemaligen Medicinal- Deputation dahier, Dr. Vincenz Adelmann, zur Erde bestattet; er war eines jähen Todes verblichen. Die zahlreiche Leichen­begleitung gab davon Kunde, wie überaus beliebt, geehrt und betrauert der menschenfreundliche Mann war und im Anden­ken dankbarer Gemüther noch lange bleiben wird.

t Erfurt, 23. März. Das Volkshaus erklärt weiter 44 Abgeordnete für legitimirt. v. Radowitz zeigt an, daß die Gesammtzahl der Abgeordneten, einschließlich der Abge­ordneten von Sachsen und Hannover, welche mit­zuzählen seien, 262 betrage, so daß das Haus nach der Legitimation von 131 Abgeordneten konstituirt werden könne. Es wird hierauf die Wahl der Präsidenten und Schriftführer auf den 25. anberaumt.

Im Staatenhause findet eine lebhafte Debatte über die Wahl der Ausschüsse zur Prüfung des VcrfassungScntwurfS und der übrigen Vorlagen Statt. v. Kleist-Reetzow beantragt, die Sache vorerst an die Abtheilungen zu verwei­sen und Graf Arnim verlangt eine Vertagung dieser Wahl bis nach Ostern; denselben treten jedoch Graf Ritt b er g und v. Patow mit Entschiedenheit entgegen und die Ver­sammlung beschließt auf des Letztern Antrag, die Wahl sofort, spätestens bis zum 25. d. M., durch die Abtheilungen vor­nehmen zu lassen. Die Abtheilungen treten alsbald zusammen.

t Erfurt, 23. März. Der gestrigen Versammlung im Bahnhof war eine Berathung im engeren Kreise bei Max v. Gagern unmittelbar vorher gegangen, an welcher u. A. v. Beckerath, Mevissen, v. Schenck, Hergenhahn rc. Theil genom­men haben. Das Bodelschwingh'sche Programm lautet:

Die Unterzeichneten erkennen es als ihren Beruf und ihre Pflicht, zu dem Abschlusse des deutschen Verfassungswer­kes im Sinne und Geiste des Bündnisses vom 26. Mai 1849 in dem durch den freiwilligen Beitritt der Regierungen einst­weilen bedingten Umfang nach Kräften zu wirken; sie werden es in dem festen Vertrauen thun , daß in einem solchen An­fang der Keim liege für eine vollständige Vereinigung zu einem nach Außen und Innen Achtung gebietenden Bundes­staate. Sie sind überzeugt, daß vor Allem ein schneller Ab­schluß des Werkes, zu dem sie berufen, nöthig sei, wenn die sich dagegen auflehnenden feindlichen Kräfte überwunden wer­den sollen und daß diese Beschleunigung nur zu erzielen sei 1) durch einmüthiges Wirken des Reichstags mit den ver­bündeten Regierungen, 2) durch Annahme des Verfassungs­entwurfs und der denselben ergänzenden Additivnalakte vor der Revision."

Ueber die bei der Berathung dieses Programms aufge­tauchten Meinungsverschiedenheiten werden Sie bereits unter­richtet sein. Nachdem Beckerath, Schwerin, Simson, Henkel, Vincke, Sybel rc. dasselbe vertheidigt und v. Bodelschwingh erklärt hatte, daß die Zeit und Art der Revision durch das Programm offen gelassen und einer späteren Berathung und Entschließung vorbehalten sei, sprach sich die Versammlung mit großer Mehrheit für Annahme des Programms aus. Dasselbe soll bereits 110 Unterschriften zählen. Es finden fortwährend Beitrittserklärungen Statt. In beiden Häusern ist eine große Mehrheit gesichert. Das Programm hat das Verdienst, vor­erst einen Vereinigungspunkt für die, welchen es um die Sache und den Bundesstaat Ernst ist, gesunden zu haben; es scheidet die äußerste Rechte bestimmt aus. Wenn es auch nicht für lange Zeit einen festen Halt für die, verschiedenen Richtungen bieten kann, welche unter dem gemeinsamen Ban­des Herzogthums Schleswig die Aufforderung erlassen hat,

Preußische Kaiser spitze bei den Verhandlungen in der kur­hessischen Ständeversammlung schon nicht zusagen wollte. Da­bei wohl hauptsächlich seine Verweigerung der Wahlannahme herrühren mochte. An seinen deutschen Gesinnungen zweifelt man eben im Allgemeinen überall nicht.

ner einstweilen sich zusammengeschaart haben, so ist doch je­denfalls für jetzt durch die Vereinigung ein großer Schritt vorwärts auf dem Wege der Ausführung des Bündnisses ge­schehen und die Hoffnung auf das Gelingen des Verfassungs- werkes wesentlich gefördert.

N Erfurt, 23. März. Sie werden schon auf anderem Wege das Programm erhalten haben, welches gestern Abend in einer, Männern jeder Farbe zugänglichen, Versammlung berathen, angenommen und von beinahe hundert Mitgliedern beider Häuser unterschrieben ist. Die Debatte drehte sich im Wesentlichen um die drei Schlußworte, welche die Annahme des Verfassungsentwurfesvor der Revision" fcstsctzen. Wippermann unter Anderen wollte entweder, daß sie gestrichen oder in die Wortevorbehaltlich (unbeschadet) der Revision auf verfassungsmäßigem Wege" verwandelt würden. Gerade in der entgegengesetzten Absicht wurde anderer Seits der An­trag gestellt, die Schlußworte lauten zu lassen:unter dem Vorbehalte (der Voraussetzung, Bedingung) der Revision. Dieß fand kaum Unterstützung, nicht vielmehr der Wipper- mannsche Vorschlag. Beides konnte nicht anders kommen. So lange ein Vorbehalt, so lange nur die Voraussetzung einer Revision besteht, ist Kraft und Wirksamkeit der Verfassung suspeudirt. Umgekehrt muß man eine Revision in Aussicht stellen, darf man die Gedanken einer Revision nicht ignoriren, dcßhalbige Wünsche auch nicht durch Schweigen ablehnen, will man sich nicht dem Verlust einer bedeutenden Zahl Stim­men aussetzen, welche mit den drei Wortenvor der Revi­sion" zusammengehalten werden können. Eine große Zahl wahrhaft deutschgesinnter Preußen will den Abschluß, will die Kraft und Wirksamkeit des Verfassungsentwurfes, will Sach­sen und Hannover und manchen reuigen Kontrahenten durch ungeänderte Annahme der eigenen Proposition binden, sie wollen sich nur den Weg der Revision nicht ganz verschließen. Sie wollen die Revision aus einem einzigen Grunde, ohne dabei auf eine bestimmte Zeit, auf einen bestimmten Weg, auf einen bestimmten Zweck einmüthig zu bestehen, um eine Ausgleich ring der Grundrechte in der preußi­schen und der deutschen Verfassung offen zu hal­ten. Man braucht nicht hinzuzufügen, daß dieß auf sehr verschiedener Gesinnung beruhen kann, und wenn dennoch durch die drei Wortevor der Revision" ciu Einverständniß her- beigeführt wird, so ist es eben unbestritten, daß sie verschie­dener Deutung fähig sind. Gefährlich wären sie allerdings, wenn darin eine Anspielung auf eine wiederholte Beschluß­nahme mit einfacher Majorität läge, denn es wäre bann zweifelsohne eine Revision vor der Publikation der Verfas­sung gemeint, weil ja die publicirte, in Gültigkeit getretene Verfassung Zweidrittelmehrheit bei Zweidrittelanwesenheit vor­schreibt. Diese Bestimmung kann weder überhaupt abgeän­dert, noch für einen einzelnen (den ersten) Fall außer Kraft gesetzt werden, oder man gibt Sachsen und Hannover den Stoff für ihre Einrede in die Hand. Wir dürfen versichern, die Urheber des Programms haben eine Revision vor der Publikation der Verfassung nicht im Auge; es hieße ja das auch die eigene Absicht vereiteln; sie wollen ja die Verfassung alsbald in Kraft sehen, sie meinen also eine Revision nach der Publikation. Aber keineswegs mit einfacher Stimmen­mehrheit; es wäre das nicht minder gegen die eigene Absicht, das Verfassungswerk im Bereiche der Unionsstaaten in Sicher­heit zu bringen, aus dem vorhin schon angeführten Grunde. Das Programm hat wirklich nur die Revision auf verfas­sungsmäßigem Wege im Auge. Der Wippermannsche Vor­schlag aber konnte "dessen ungeachtet nicht angenommen werden, weil damit die eigenthümliche Bedeutung der drei Worte ver­loren gegangen wäre. Diese ist, daß die Unterzeichner des Programms die Verpflichtung übernehmen, eine Revision, wenn sie von den verbündeten Regierungen gewünscht werden sollte, nicht ablehnen, sich einer solchen Revision vielmehr mit Be­reitwilligkeit, im Geiste der Versöhnung unterziehen wollen.

Berlin, 22. März. Der Staatsanzeiger bringt heute folgenden Artikel: Es ist durch die öffentlichen Blätter bekannt geworden, daß die Statthalterschaft in Kiel an die Behörden