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den Regierungen eine kurze weitere Frist ganz wünschens­wert!) erscheinen. In der hiesigen Stadtverordnetenver­sammlung hat die konservative Partei durch die letzten Wah­len eine Majorität von 2/3 der Stimmen erlangt. Der Ober­bürgermeister Wagner hat sein Amt freiwillig niedergelegt.

Berlin, 13. März. (Const. Ztg.) Die vorzüglichste Eigenschaft einer guten Verfassung ist, daß sie den bestehenden Zuständen entspreche, daß sie nicht auf Voraussetzungen be­ruhe, welche in der Wirklichkeit nicht vorhanden sind. Des­halb ist das Treiben der Demokratie thöricht, die überall ab­strakte Principien in's Leben führen will, ohne sich darum zu kümmern, ob die Verhältnisse eine Verwirklichung derselben gestatten. Gewiß wäre es ein absurder Gedanke, jetzt in Rußland eine konstitutionelle und in England eine absoluti­stische, in Amerika eine centralisirte und in Frankreich eine föderative Verfassung einführen zu wollen. Und doch mutzet man dem deutschen Volke zu, sich derartige Experimente ge­fallen zu lassen. Das Erzeugniß der Staatskünstler in Mün­chen, Stuttgart und Dresden ist ein solches Prokrustesbett, in welches man den Leib der Nation pressen will. Die allgemeine Leitung der deutschen Politik vertraut es einem Direktorium an, in welchem die beiden Großmächte je eine Stimme, mW sechs kleinere Staaten, die zusammen noch lange nicht die materielle, und noch viel weniger die politische Bedeutung ei­ner dieser Großmächte erreichen, zusammen fünf Stimmen führen. Da die Annahme gänzlich unhaltbar ist, Preußen und Oesterreich würden sich in das Schlepptau von kleinen Staa­ten dritten und vierten Ranges nehmen lassen, so beißt das nichts anders, als schon im Voraus die Ohnmacht dieses Di­rektoriums dekretiren. Ferner setzt der Entwurf ein deutsches Parlament ein, welches zu einem Drittheil von Oesterreich beschickt werden soll, demselben Oesterreich, welches an deni in der Olmützer Konstitution proHamirten Princip der Staats­einheit festhält. Soll Oesterreich nur mit seinen deutschen Staaten eintreten, so wäre dadurch seine Staatseinheit zer­rissen, indem ein Theil des Reichs unter einer fremden Le­gislative stände. Da nicht die geringste Aussicht vorhanden ist, das wiener Kabinet werde jenen Hauptzweck feiner Politik aufgeben, so liegt auch darin wieder ein stillschweigendes Zugc- ständniß der künftigen Ohnmacht des vorgeschlagenen Parlaments. Oder will man den ganzen Kaiserstaat in den neuen deut­schen Bund aufnehmeu? Muthet man uns eine unnatürliche Verbindung mit 20 Millionen Slaven zu, die selber wieder in unzählige Stämme zerspalten sind und nur in dem gleich starken Haß gegen das Deutschthum übereinstimmen? Das hieße doch die gerechten Forderungen der deutschen Nation auf nationale Institutionen wahrhaft verhöhnen! Und außer­dem wäre auch damit noch nicht im Geringsten dem Dua­lismus vorgebeugt, der zwischen dem österreichischen Reichstag und dem deutschen BundeSparlamcnt sich erzeugen müßte. Auf dem ersten würden Die in großer Majorität sich befinden­den Slaven allen Beschlüssen entgegen arbeiten, welche die deutsche Mehrheit des letzteren im Interesse des Deutschthums etwa erließe. Der Gedanke einer gemeinsamen Gesetzgebung für die civilisirlen Bevölkerungen Deutschlands und die Slo- vaken, Raizcn, Wallachen rc. ist überhaupt schon eine völlige Unmöglichkeit. Die drei Königshöfe bieten somit Der Nation ein Projekt an, welches Den unverkennbaren Keim der Un­ausführbarkeit in sich trägt, in dem Exekutive wie Legislative zu einem Schattenleben ohne Macht und Wirksamkeit verur- theilt sind. Die großdcutsche Partei hat sich mit diesem kläg­lichen Machwerk enthüllt; jedermann weiß jetzt, was von ih­ren hochtrabenden Versprechungen zu halten ist. Doch hinter der Unfruchtbarkeit ihrer Bemühungen verbirgt sich nur schlecht die Absichtlichkeit; Den Schöpfern dieser sogenannten Vier­königsverfassung ist es nicht darum zu thun, daß ihr Ent­wurf die Hoffnungen und Ansprüche der Nation auch wirk­lich erfülle, sie wären ganz zufriedengestellt damit, das öffent­liche Vertrauen dafür nur zu gewinnen. Der Zustand, wie wir ihn als aus dem Entwurf voraussichtlich hervorgehend geschil­dert haben, entspricht gerade Den Ansprüchen auf Quasiunabhän­gigkeit , Den dynastischen Eitelkeiten und dem Ehrgeiz gewisser

Staatsmänner, die sich von dem Gedanken nicht lossagen können, in Den europäischen Angelegenheiten eine Rolle zu spielen.

Berlin, 20. März. Der Ministerpräsident Graf von Brandenburg und der Staatsminister von der Heydt sind nach Erfurt abgereist. (St. Anz.)

Hamburg, 18. März. (H. B.-H.) Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung Den Kämmerei-Bürger Hrn. Joh. Heinrich Goßler zum Mitgliede des Staatenhauses für Erlurt erwählt.

Gotha, 18. März. Die Ständeversammlung hat in ihrer heutigen Sitzung von den drei mittelst Ministerialre- skripts von Der Staatsregierung vorgeschlagenen Kandidaten den ehemaligen Staatsminister v. Stein mit 16 Stim­men (von 18) zum Mitgliede des Staatenhauses in Erfurt erwählt.

Wiesbaden, 18. März. An die Stelle des vr. Groß« mann, welcher die auf ihn gefallene Wahl abgelehnt, hat Die Kammer Den Ministerialrath Werren zum Abgeordneten für Vas Staatcnbaus gewählt.

Frankfurt, 15. März. Es ist hier bereits seit Drei j Tagen bekannt, daß in Berlin eine Kollektivnote Der Drei Könige (Hannover, Baiern und Württemberg) am 13. | dieses Monats eingereicht wurde. Man sprach hier frü­her davon, als Die Nachricht von Berlin hier sein konnte, ja früher, als in Berlin selbst eine Note eingegeben war.I Es ist dieß großdcutsche Art, ganz geringfügigen Sachen durch die Art Der Behandlung den Schein von bedeutungsvoller Wichtigkeit zu geben. Dieß Mal lag das Schwergewicht in Dem WorteKollektivnote." Der Ausdruck ist in Der Ge­schichte Der Staatsunterhandlungen schon von Gewicht gewe­sen, und sollte nun auch auf das Publikum wirken, wie eine Art Riesenmörser. Womit das Vernichlungsgeschütz geladen war, wußte inzwischen Niemand zu sagen. Heute endlich ist das Gehcimniß kund geworden. Die Bevollmächtigten über­gaben Die unter den Drei Regierungen getroffene Uebereinfunft el. d. München, den 27. Februar, der hohen deutschen Duu- deSkommission, mit dem Bemerken, daß dieselbe Vorlage be reitö unterm 13. D. in Berlin eingelegt oder übergeben wor­den sei. Was wird nun Die Bundeskommission zu diesem mit einem Male veröffentlichten, längst vorher aber schon be­kannten Geheimtreiben dreier deutschen Bundesstaaten sagen? Es erwarten Die Herren von Stuttgart und München eine riesige Antwort; ihre Eingabe würde dadurch gewichtiger wer­den. Die Bundeskommission aber wird ihnen die Ehre eines Notenwechsels nicht anthun. Auf Verfassungspläne wenn darauf Die interimistische Ceytralgewalt eingchen wollte, sie hörte auf, eine Behörde zu sein, und würde ein Kollegium doktrinärer Staatsrechtslehrer. Die Bundeskommission wird daher, wie sich erwarten läßt, die Gelegenheit nehmen, Den Bevollmächtigten zu erklären, daß in Erfurt demnächst (oder dermalen) die beste Gelegenheit sei, sich über deutsche Bun- dcöunion zu verständigen, und daß dort ihre Eingabe wohl geeigneter erfunden werden dürfte. Die Bundeskommission sei des vollen Vertrauens, daß die in Dem Erlasse vom 30. Sept. 1849, §. 3, ausgesprochene Erwartung,einer Vcr- 1 ständigung aller teutschen Regierungen", noch in Erfüllung gehen werde, und dazu trage unstreitig die Reichsvcrsammlung ' in Erfurt mehr bei, als alle Separatnoten und Kollektiv- ' noten. (D. R.)

Frankfurt, 18. März. Es ist bereits gemeldet wor­den , der vom Petersburger Hofe hierher gesendete Fürst Gort- schakoff habe ein Beglaubigungsschreiben bei Der Bunveskom- mission nicht übergeben. Dem Vernehmen nach ist Folgendes der thatsächliche Verhalt. Fürst Gortschakoff hatte eine Ab­schrift seiner Beglaubigung eingereicht, worauf ihm von Der Bundeskommission eine Audienz zur Uebergabe des Originals anberaumt wurde. Anstatt jedoch einfach dieselbe zu bewirken, trat Der Fürst in dieser Audienz vielmehr mit Bedingungen auf, an deren Erfüllung er die Uebergabe Der betreffenden Urkunde knüpfte. Er verlangte nämlich, daß zuvor 1) Die Annahme des Hrn. Bernhard v. Bülow als Vertreters des