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haben. Diesem Danke, der aus ganzer Seele komme, schließe sich der lebhafte Wunsch an, daß die edlen und vor­trefflichen Kräfte auch in der bezeichneten neuen Stellung von den verdienten Erfolgen mögen gekrönt werden. Das Vater­land, für das der Scheidende in der glorreichen Zeit der nationalen Erhebung gegen den äußern Feind einst gekämpft und geblutet, werde nicht aufhören, auch bei dem Auf- und Ausbau des jetzigen Friedenswerkes auf ihn, als auf eine seiner besten Stützen, zu zählen.

Generallieutenant v. Ravowitz sprach die Mitglieder des Verwaltungsrathes also an: Gestatten Sie mir wenige Worte. Ich bitte um Ihr Wohlwollen; Ihr Vertrauen wol­len Sie mir schenken, wenn ich Gelegenheit gefunden, es zu verdienen. Wir fühlen Alle, daß wir uns einem welthistori­schen Momente nähern. Er wird ein glücklicher sein, wenn er uns einig, entschlossen und besonnen findet. Das ist mein Wunsch, meine feste Aussicht. Sodann, den Vorsitz über­nehmend, bat er den Staatsminister v. Bodelschwingh, die Sitzung dis zum Schlüsse mit seiner ©egemvart beehren zu wollen, welchem Ersuchen dieser bereitwilligst Statt gab.

Im Verlaufe der Sitzung wurde der frühere Beschluß des Verwaltungsrathes vom 9. November pr. producirt, da­hin lautend:daß die Gesammtheit der verbündeten Negie­rungen dem Reichstage gegenüber durch eine aus fünf Mit­gliedern bestehende Kommission vertreten werde, wovon die königl. preußische Regierung Ein Mitglied ernennt, und de­ren vier andere Mitglieder von dem Vcrwaltungsralhe ge­wählt werden." Bereits in der Sitzung des Verwaltungs­raths vom 25. Februar c. war die in Gemäßheit dieses Be­schlusses Seitens der königl. preußischen Regierung erfolgte Ernennung des königl. preußischen Geuerallieutenants von Radowitz zum Kommissar des Verwaltungsrathes notificirl worden, so daß nur noch die Wahl der vier übrigen Kom- missarien erübrigte. Am Schlüsse der Sitzung sind zu ferne­ren Kommissarien des Verwaltungsraths gewählt worden : der königl. sächsische Staatsminister a. D. von Carlowitz, der grvßhcrz. Hessische Geheimerath , Freiherr von Lepel, der herz, nassauische Präsident Vollpracht, der herzoglich braunschweigische Legationsrath Dr. Liebe. Die nächste Sitzung des Verwaltungsraths ist aus den 16. März in Er­furt anberaumt.

Erfurt, 17. März. Obgleich die Zahl der bisher hier eingetroffenen Abgeordneten noch gering ist, so hört man doch schon über die Wahl der Präsidenten für beide Häuser Ver­muthungen aussprechen, welche der Wirklichkeit nicht fern stehen dürften. Für das Volkshaus hört man die Namen H. v. Gagern oder Simson nennen und für das Staatcn- haus wünscht man, daß Rudolph v. Auerswald den Prägden- tensitz einnehme. Der Eröffnung beider Häuser am 20. d. M. wird ein feierlicher Gottesdienst in einer evangelischen lind in einer katholischen Kirche vorangehen.

Kiel, 16. März. Die seit längerer Zeit erwartete Schrift von den Professoren Dropsen und Samwer über die dänische Politik ist im Buchhandel erschienen und findet rei­ßenden Absatz. Sie gewährt einen tiefen Blick in die von dem dänischen Kabinet seit einer lange Reihe von Jahren befolgte Politik, einer Politik, die ihrem innern Gehalte nach sowie wegen der Treulosigkeit und Verwerflichkeit ihrer Mit­tel nur zum Verderben Dänemarks und der Herzogtümer führen konnte. Nicht das Wohl der dänischen Monarchie, nicht die Vermehrung der Kraft, der Größe und des Glücks Dänemarks war das Ziel dieser Politik, sondern nur das persönliche Interesse einzelner fürstlicher Individuen fand durch dieselbe Berücksichtigung. Friedrich VI. wollte die Nachkommen seiner Töchter, Christian VIII. die Nachkommen seiner Schwester aus den Thron bringen und Beide wollten das Königsgesetz nicht opfern, um keinen Titel ihrer Macht zu verlieren. Um dieß durchzuführen, mußten die Augustcn- burg'schen Fürsten nicht nur von der Thronfolge in Schweden im Jahre 1810 verdrängt, sondern auch ihrer Erbrechte in den Herzogtbümern beraubt werden, und zu diesem Zwecke wurden die niedrigsten und verwerflichsten Mittel gegen sie

angeweNdet. Daß eine solche Politik weder Glürk noch Se­gen bringen konnte, ist leicht zu begreifen. Der Verlust Norwegens und ein blutiger Kampf zwischen Dänemark und den Herzogthümern war die natürl ehe Folge derselben. Mit scharfen Zügen ist dieß in jener Schrift geschildert und zu­gleich mit Briefen und Aktenstücken belegt, welche die betref­fenden Personen in einem bisher nicht gekannten Lichte zei­gen. Auch über die kopenhagener Revolte im März 1848 gibt die Schrift höchst merkwürdige und interessante Auf­schlüsse. Man ersieht daraus, wie die Dänen mit ihrem Könige, der Majestät und dem Königthum umgesprungen sind, und wie sie sich damals ihres Monarchen bedient haben, gleichsam als eines Schildes, um damit die Blößen ihrer Revolution zu decken. (Börs.-H.)

Aus dem Großhcrzogthum Weimar, 17. März. Unser Regierungsblatt bringt jetzt das Gesetz über Neugestaltung der Staatsbehörden, welches von um so größerer Bedeutung ist, als in ihm die großen Grundsätze der Neuzeit: Selbst- regierung des Volkes und Trennung der Verwaltung von der Rechtspflege, zur Ausführung gekommen. Demzufolge ist den Gemcindevorständcn, als denuntersten Gliedern der Staats­verwaltung", wie sie das Gesetz nennt, eingeräumt von der Polizeiverwaltung: die Handhabung der Ortspolizei in allen ihren einzelnen Beziehungen, die Vornahme der gesetzlich zu­lässigen HauSuntersuchungen und der nothwendigsten Verfü­gungen bei Verbrechen oder Vergehen auf frischer That ; von der Rechtspflege: die Vornahme von Subhastationen, die Entwerfung von Vertragsurkunven, Pfandscheinen, Erbschei­nen ic. und ihre Vorbereitung für die gerichtliche Bestätigung; von der Staatssinanzverwaltung: die Erhebung aller direkten Steuern, so wie der Brandkaffenbeiträge. In Polizeiverwal- tungsangklegcnheitkn bildet der vom Staate angestcUte Be- zirtsdireltor die dem Gemeindevorstande zunächst vorgesetzte Behörde; demselben steht jedoch in vielen Angelegenheiten ein von den Gemeinden des Bezirkes gewählter Bezirksausschuß mit berathendem und resp, entscheidendem Votum zur Seite. Die Wahl der Mitglieder desselben erfolgt nach den für die Wahl der Volksvertreter gegebenen Vorschriften. Für die Rechtspflege sind in erster Instanz Einzelrichter, in zweiter kollegialisch besetzte Kreisgerichte, in dritter Appcllationsgc- richte und in letzter das Oberappellationsgericht eingesetzt. Daneben sollen aus der Zahl der Anwälte Notare ernannt, drei Staatsanwälte, ein Ober-Staatsanwalt und ein General- Staatsanwalt angestellt werden, auch den Anwälten gestattet sein, unter Genehmigung des Staatsministeriums zu einer Anwaltskammer zusammenzutrelcn.

Wiesbaden, 15. März. Der Abgeordnete Braun in- terpellirte heute das Ministerium, ob und in wiefern dasselbe geneigt wäre, Gefetzesvorsehläge in Betreff der durch die An­nahme der Grundrechte nothwendig gewordenen Aenderungen der bisherigen Gesetze und Institutionen einzubringen, und verliest die ganze Reihe der solche Aenderungen bedingenden Bestimmungen der Grundrechte. Die Beantwortung dieser Interpellation wird in der nächsten Sitzung erfolgen. Mini­sterpräsident Wintzingerode beantwortet hierauf die von dem Abgeordneten Naht in der vorigen Sitzung über die Aner­kennung des Interims gestellte Anfrage durch Vorlegung der hierauf bezüglichen Dokumente und durch Hinweisung auf den von Seite ter herzoglichen Regierung dabei gemachten Vorbehalt.

Stuttgart, 15. März. Der König hat, durch Ver­ordnung vom 13. März,im Hinblick auf die durch die Zeit­ereignisse bedrängte Lage der Staatsfinanzcn und stets be­strebt, die Lasten der Staatskasse nach Thunlichkeit zu erlcich- teru", die bisher auf dem Hauplfinanzetate laufenden Aus­gaben für sein geheimes Kabinet und den damit verbundenen besonderen Dispositionsfonds vom 1. Juli 1850 an.denjeni­gen Ausgaben beizählen zu lassen befohlen, welche nach §. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1820 von seiner Civilliste zu be­streiten siild. Ueber die bereits berührte Niederschlagung der Untersuchung wegen politischer Vergehen schreibt der Staats-Anzeiger jetzt: Auf gestellten Antrag hat der König