Nene Hessische Zeitung.
Organ der konstitutionellen Partei.
Montag, 18. März 1850. ^M ISO. Morgen - Ausgabe.
Diese geitun,1 erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein UnterhaltungSblatt beiaeacben Die Morgen-Attsgabe wird von 7,11 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr ervedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur' Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Lttckkardt'schen und Noilmann'schen Buch - und Kunsthandlung. Der Äbonnementsprcis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich I Thlr. 15 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Petitzeile berechnet.
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Deutschland.
Berlin, 15. März. Ueber die fernere Thätigkeit des VerwaltungSraths feit dem 4. d. M. liefert heute derStaats- anzeiger eine ausführliche Nachweisung. Im Eingänge wird auch bemerkt, in der Sitzung vom 4. habe Oberstlieutenant v. Ochs seine Vollmacht als kurfürftl. hessischer Bevollmächtigter übergeben und seitdem an Len Sitzungen und Verhandlungen des VerwaltungSraths unausgesetzten Antheil genommen. Die Berathungen über die von dem Bundesschieds- geriebte ausgearbeiteten Entwürfe über die Einrichtung des Reichsgerichts, über das Verfahren vor demselben, und über das Verfahren wegen Untersuchung und Bestrafung des Hoch- unv LandesverratbS gegen das Reich, haben, auf Berichterstattung des großh. Hess. Bevollmächtigten, in Gegenwart und unter Mitwirkung des Vorsitzenden des Bundes-Schiedsgerichts, Staatsministers v. DüeSberg, in den Sitzungen vom 4., 5. u. 6. d. Statt gefunden. Nach den in Gemäßheit diejerBerathun- gen erfolgten Modifikationen werden diese Gesetzentwürfe nunmehr gleichzeitig mit den übrigen Vorlagen dem Reichstage übergeben. In der Sitzung vom 8. d. haben diejenigen Mitglieder, für welche hinsichtlich der von der Majorität des Verwaltungsraths bereits genehmigten Entwürfe einer Additionalakte und einer Eröffnungsbotschaft das Protokoll noch offen gehalten war, die vorbehaltenen Erklärungen abgegeben. „Sämmtliche Erklärungen über die Additionalakte und Ervffnungsbotschaft, — so konstatirt das Protokoll dieser Sitzung, — liegen nun vor und sind, mit Ausnahme der Mecklenburg - strelitzschen Stimme, zustimmend." Der kurfürstlich hessische Bevollmächtigte hat folgende Erklärung zu Protokoll gegeben: „Kurhessen habe sich jederzeit bereit gezeigt, die Erfüllung der nach Art. IV. des Vertrages vom 26. Mai 1849 übernommenen Verpflichtung , dem deutschen Volke eine Verfassung nach Maßgabe des vereinbarten Entwurfs zu gewähren und diesen Entwurf einer lediglich zu diesem Zwecke zu berufenden Reichs- versammlung vorzulegen, auf das eifrigste zu fördern. In gleicher Bethätigung ihrer ernsten Absicht, auf Erreichung dieses Zieles binzuwirktn , nehme daher die kurfürstlich hessische Regierung keinen Anstand, der Vorlegung der Additionalakte und der Eröffnungsbotschaft, wie beide nunmehr modificirt seien, ihre Zustimmung zu geben, in der sicheren Erwartung, daß durch unumwunden ausgesprochene Uebereinstimmung des Volks- und Staatenbauses mit den verbimdeten Regierungen das Versassungswerk werde zu StanLe gebracht werden. Hiermit stehe in nächster Verbindung die weitere Erwartung, daß nach dem Zustandekommen der Reicheversassuug Lie dem Bündniß bis jetzt fern gebliebenen deutschen Regierungen dem Anschluß an Vie deutsche Union sich fortwährend nicht entziehen und die auf dieses Ferustehen hinweisende Regelung der Verhältnisse, wie solche namentlich in den Art. 111 und IV ter Additionalakte enthalten sei, als definitiv zu gelten, in Wegfall bringen würden. Uebrigens gebe man sich der Hoffnung hin, daß sich keine Veranlassung finden werde, über die Annahme der Vorlagen bei nicht übereinstimmenden Erklärungen beider Häuser hinsichtlich der Gültigkeit beschließen zu müssen, in welcher Hinsicht eine unzweideutige Bestimmung des in solchem Falle zu befolgenden Ganges nicht mit Sicher
heit aus dem Entwürfe der Eröffnungs - Botschaft heraus- trete." * (Forts, f.)
Berlin, 15. März. Das Mitglied des Verwaltungs- Rathes Hr. Vollpracht ist heute mit seinem Sekretär Herrn Sievcking von seiner Mission nach den Herzogthümern Schleswig-Holstein wieder hierher zurückgekehrt.
Berlin, 15. März. In der gestrigen Sitzung des Ge- sammt-Ausfchusscs der berliner Volkspartei wurde Ler Antrag von Hrn. Jury gestellt, daß die Volkspartei erklären möge, sie wolle die Feier des 18. März ohne alle Demonstrationen und Feste in ernster, stiller Feier, wie es die Zeitumstände erheischen, und wie es jedem Einzelnen zweckmäßig erscheine, begehen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
— Professor Huber erklärt heute in den Blättern die Nachricht, daß er den Eid auf vie Verfassung verweigert habe, für unrichtig. Ueber den wirklichen Sachverhalt das Publikum zu unterrichten, finde er keinen Beruf, am wenigsten, so lange die Sache noch unerledigt der betreffenden Behörde vorlicge. C. B.
Berlin, 15. März. Der Nordd. Ztg. wird von hier geschrieben: Ministerialrats) Delbrück wird aus Wien zurückerwartet. Der Erfolg seiner Sendung ist kein besonderer gewesen. Von einem eigentlichen Eingehen auf die Sache war nicht die Rede; man gab vor, die Dinge wären noch nicht reif dazu, und der Eindruck, den die Eröffnungen des österreichischen HandelsministerS auf Hrn. Delbrück machten, waren der Art, daß das eigentlich Positive darin deutlich die Absicht zu verrathen schien, den Zollverein zu sprengen, nicht aber eine Verhandlung mit ihm anzubahnen. Diese Notizen stammen von Privatmittheilungen, die aus Wien von dem genannten Herrn hierher gemacht worden sind. — Dieselben Absichten, welche man den österreichischen Zollvorschlägen bezüglich des Zollvereins zuschreibt, findet man auch in Ler- Lurch alle Blätter laufenden „Uebereinkunst", die Absicht nämlich der Sprengung des Maibündnisses. Daß die Wirkung der Veröffentlichung zunächst aber gerade^das entgegengesetzte Resultat gehabt, werden Sie aus den Stimmen der Presse selbst entnehmen. Nichts konnte das Interesse für Erfurt mehr beleben, als die plötzlich ni's Leben geschleuderte Uebereinkunst, deren Inhalt läuft durch und durch besprochen worden. Mit der Abfassung der Klage gegen Hannover ist der Justizrath Blömer beauftragt gewesen, und dieselbe bereits vollendet; der Mandalar der Regierungen scheint jedoch noch nicht ernannt. Auffallend ist übrigens das Verbleiben des hannoverschen Gesandten in Berlin, der nach allgemeinem Urtheil auf feine Abberufung dringen müßte. Graf Kupphausen wird logar zu Gesellschaften Lm den Ministern zngezogeu, was vom socialen Gesichtspunkt nicht vermieden werden kann; er ist einmal hier und gehört zum Corps diploinatique. Die preuß, lche Note an Hannover als Entgegnung auf den Alssagebnef wire mit Nächstem publicirt werden. ,
— Heute früh ist der General v. Nadowltz nach Erfurt abgereist; ebendahin mit demselben Bahnzuge auch die Bü- reauchefö Kanzleirath Bleich und der ehemalige ParlamentS- sekretär Ref. Meyer, ersterer als Dirigent der eigentlichen Kanzlei, letzterer als Direktor der stenographischen BüreauS.