Neue Hessische Zeitung.
Organ der konstitutionellen Partei.
Mittwoch, 13. März 1850. ^V 123 Abend- Ausgabe.
Deutschland.
* Kassel, 13. März. Ueber die in den Zeitungen vielbesprochene Hassenpflugsche Untersuchungs - Angelegenheit wird es unsern Lesern von Interesse sein, eine genaue, aus sicherster Quelle geflossene Nachricht zu vernehmen, die uns aus Greifswalde zugekommen ist: „Zu Reparaturen des Gerichtslokals in dem Gebäude, in welchem sich auch die Amtswohnung des Gerichtspräsidenten befindet, waren gegen 800Thlr. von der Regierung angewiesen, welche Hassenpflug an den Kastellan, dem die Bauten in Entreprise gegeben worden, auszuzahlen hatte. Mit Letzterem einigte sich Hassenpflug dahin, daß er ihm das Geld nicht auszahlte, sich gleichwohl Quittungen von demselben über das nicht empfangene Geld ausstellen ließ, und diese an die Regierung einsandte. Die von Hassenpflug selbst übernommene Ausführung des Baues besorgte derselbe nach seinem Gutdünken und zu seiner Bequemlichkeit, und es sollen dabei, nach der Angabe des Kastellans, nothwendige und in der Entreprise bereits veranschlagte Reparaturen unterblieben, dagegen andere Baulichkeiten zur bequemen Einrichtung und Ausschmückung seiner Amtswohnung auSgeführt worden sein. Auf die desfallsige Denunciation des Kastellans beschloß die korrcktionelle Abtheilung des Kreisgerichts, Hassenpflug in Anklagestand zu setzen, welcher Beschluß aber, wegen Der von dem Staatsanwalt erhobenen Einwendung, erst am 15. Febr. zur definitiven Wirksamkeit gelangen konnte, und sodann die Vorladung des Angeklagten auf den 20. März zur öffentlichen mündlichen Verhandlung über die, auf Fälschung lautende Anklage. Da sich Hassenpflug immittelst (ohne Abschied zu nehmen) entfernt hatte, und, auf seine vorherige Anweisung, Frau und Sohn die Annahme verweigerten, wurde die Vorladung vorschriftsmäßig an die Tyür der Wohnung Hassenpflugs angeheftet.
^ Fulda, 11. März. Unser Bürgerverein, der Kern solider und loyaler, Dab* meist unabhängiger Einwohnerschaft hiesiger Stadt, sonach als Repräsentant öffentlicher Meinung zu betrachten, gebt damit um, eine Zustimmungsadresse zu den Beschlüssen unserer Ständeversammlung riicksichtlich der Ministerkrisis zur Unterzeichnung für die gesammte Bürgerschaft vorzubereiten. Ueber den Erfolg dieser Manifestation kann kein Zweifel aufkommen und man ist erfreut, eine solche politische Betheiligung in einer allgemeinen Lanvesangelegen- Heit wahrzunehmen. Die in der Ständeversammlung wahrgenommene Haltung der Deputieren unseres Bezirks hat für dieselben hier versöhnend gewirkt und auch bei ihren Gegnern fine mildere Beurtheilung hervorgerufen.
Berlin, 6. März. Der Staatsanzeiger theilt Die Antwort Der königl. Preuß. Regierung auf die österreichischen Vorschläge wegen Anbahnung der Zoll- und Handelseinigung mit. Es wird in formeller Beziehung entgegnet, daß Die Bundescentralkommission, ganz abgesehen davon, daß der beabsichtigten Zolleinigung auch umfangreiche nicht deutsche Lan- deStheile bei treten sollen, nach der ausdrücklichen Bestimmung des Art. 3 Der Konvention vom 30. September zu Der vor- geschlagenen Berufung einer Konferenz, als welche offenbar sich mit einer Angelegenheit beschäftigen solle, die zu den „organischen Bundeseinrichtungen und gemeinnützigen Anordnungen sonstiger Art" gehöre, nicht kompetent sei. Doch ist die königl. Regierung weit entfernt, wegen dieser formellen Frage auf die Erwägung der Sache selbst zu verzichten, werde im Gegentheil, wenn sie der Ansicht sein könne, daß ein in Frankfurt oder an eiyem anderen Orte abzuhaltender
Kongreß von Bevollmächtigten aller deutschen Staaten sich als der geeignetste Weg zur Erreichung des Zieles darstelle, ihrer Seits gern bereit sein, zu einem solchen Kongresse die Hand zu bieten. Die königl. Regierung vermag indessen nach sorgsamer Erwägung aller Rücksichten diesen Weg nicht für den geeigneten zu erkennen. Die Mehrzahl der deutschen Staaten, heißt es dann weiter, gehört bereits größeren Zoll- und Handelsverbändcn an. Preußen ist nach Inhalt der Grunvvcrträge des Zollvereins ermächtigt, unter den in diesen Verträgen enthaltenen Maßgaben, auf kommercielle Verhandlungen Seitens des Zollvereins einzugehen, und es erblickt eine seiner unerläßlichsten Pflichten darin, hierbei die Interessen des gesummten Zollvereins in vertragsmäßiger Weise und vollkommen gleichmäßig zur Geltung zu bringen. Preußen ist ferner mit verschiedenen, zur Zeit außerhalb eines größeren Verbandes befindlichen deutschen Staaten durch das Bündniß vom 26. Mai 1849 und zur Herstellung einer Zolleinigung in vertragsmäßige Verbindung getreten. Hannover ist zur Unterhandlung von Verträgen Namens des Steuervereins ebenfalls den dicßfälligen Verträgen gemäß berechtigt. Von dieser Lage der Sache, als von Dem rechtlich und thatsächlich bestehenden Zustande ausgehend, kann die königl. Regierung als den einzig geeigneten und mit Aussicht auf Erfolg zu betretenden Weg zum Ziele nur den Weg einer Verständigung zwischen Oesterreich, dem Zollverein, dem Steuerverein und einer Vertretung der außer diesen Verbänden stehenden Staaten, deren Form nicht schwer zu finden sein würde, betrachten; sie glaubt um so zuversichtlicher hoffen zu dürfen, raß auch die kaiserl. Regierung sich zur Betretung dieses Weges entschließen werde, als dieselbe in der mitgelheilten Denkschrift ausdrücklich im Voraus erklärt hat, sich jedem Gegenanträge bereitwillig fügen zu wollen, welcher geeignet sei, Die Sache selbst zu fördern, und das Ziel gewisser, rascher und leichter als auf dem von ihr beantragten Wege erreichen zu machen, eine Bereitwilligkeit, die auch seit Mittheilung der Denkschrift dem königl. Gesandten in Wien mündlich mit dem Bemerken wiederholt worden ist, daß man auf Die formelle Behandlung der Sache keinen Werth legen und sogleich auf Unterhandlungen zuvörderst mit Preußen über die gemachten Vörschläge einzugehcn geneigt sein würde. Die königl. Regierung erklärt sich daher, in der zuversichtlichen Voraussetzung der Zustimmung der mit ibr zum Zollvereine verbundenen Regierungen, bereit, auf diesem Wege sofort und jederzeit, sei es mit Oesterreich und Den Vertretern der übrigen deutschen Zollgebiete und Staaten, in Berlin oder in Wien in Unterhandlungen zu treten. Daß diese Unterhandlungen die Zolleinigung selbst nicht zum Gegenstände haben können, daß aber die Erreichung dieser Einigung als ein nie aus den Augen zu verlierendes Ziel vorschweben muß, darüber ist die königl. Regierung mit der kaiserlichen vollkommen einverstanden. Nicht minder acccptirt sie mit aufrichtiger Befriedigung Unterhandlungen über die in der Denkschrift speciell aurgeführten Punkte. Es folgen jetzt die bereits öfters angeführten 5 vorläufigen Punkte (zollfreier Austausch gewisser einheimischer Noherzeugnisse und Halbfabrikate, gegenseitige Durchfuhr, wechselseitige Erleich-' terung in Der Grenzbewachung, Regelung der Flußschifffahrt, der Post-, Eisenbahn-, Telegraphen- u. DampfschiffsahrtSlinien). Dagegen, heißt es sodann, vermag die königl. Regierung nicht zu erkennen, daß Verhandlungen über die verschiedenen Tarife in diesem Augenblicke mit wahrem Nutzen würden begon-