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diger, als ihnen je ihre Feinde zufügen könnten. — So beginne denn der Kampf einzelner vom Geschick verblendeter Männer gegen alle Errungenschaften des menschlichen Geistes im 18. und 19. Jahrhundert, gegen alle Schichten der Gesellschaft, gegen alle Klassen des Volkes. Zwar steht jenem die physische Gewalt in vollem Maße zu Gebot — diese haben nur ihr Recht und die Macht der Wahrheit auf ihrer Seite. Es ist ja der ewige Kampf zwischen Ahriman und Ormuz, zwischen Finster­niß und Licht!— Nächstens mehr über die Schritte, die sich hier vorbereiten.

„Wir wollen trauen auf den höchsten Gott, „Und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen."

Berlin, 7. März. Wie sich in den besten Kreisen be­ängstigende Gerüchte in den letzten Tagen wieder einnisten konnten , begreift man , wenn die Ereignisse der letzten Wochen nicht aus dem Gedächtnisse entschwunden. Es scheint aber Alles dadurch entstanden zu sein, daß Preußen niemals auf­gehört hat, Oesterreich aufzufordern, aus seiner negirenden Stellung herauszutreten und Positives zu bieten für den wei­teren Bund. Mit der Beantwortung der Zollvercinsvorschläge mögen Versicherungen des Wunsches, in gutem Vernehmen zu bleiben, Versicherungen höflicher Natur, ergangen sein. Man mag Oesterreich an das Bedürfniß der Einigung in vorüber­gehender Weise erinnert haben, indem zugleich die Nothwen­digkeit und Legalität des Bundesstaates nochmals entschieden gewahrt war. Dieß Alles bleibt Vermuthung. Thatsache aber ist, daß keine neuen und positiven Unions-Vorschläge an Oesterreich ergangen sind. Dieß glauben wir jetzt verbürgen zu können. Was die Additionalakte betrifft, so wird kein Punkt über dem i daran verändert. Auch dieß ist Gottlob! ganz sicher. (K. Z.)

Berlin, 8. März. (K. Z.) Der Verwallungsrath hat mit der gestrigen Sitzung bereits seine hiesigen Arbeiten ziemlich voll­ständig erledigt; den Schluß bildeten die gestern zu Ende ge­brachten Gesetzentwürfe über das Verfahren vor dem Reichs­gerichte. — Was die hannoversche Sache anbetrifft, so hat in Gemäßheit des Beschlusses vom 1. März der Vcrfassungs- ausschuß bereits am 4. März Bericht erstattet, und seine An­träge sind in der Sitzung desselben Tages zum Beschlusse er­hoben worden. Berichterstatter war Dr. Liebe. Seine Ar­beit trägt den Stempel der Klarheit und Schärfe. (Wir werden den Schluß derselben nachliefern.) (K. Z.)

Dresden, 9. März. Das königl. Dekret, die Ein­setzung der Bundes-Jnterimskommission betreffend, ist jetzt an die Kammern gelangt. Die Vorlage enthält eine einfache, kurze Darstellung der Gründe, weßhalb die sächsische Regie­rung ihre Zustimmung zu der von Oesterreich und Preußen vereinbarten neuen provisorischen Centralgewalt gegeben hat. Gestützt auf den Bundesbeschluß vom 12. Juli 1848 habe die sächsische Regierung, sagt das Expose, in der Auflösung der deutschen Nationalversammlung keinen Anlaß dazu zu finden vermocht, den rechtlichen Fortbestand der provisorischen Centralgewalt in Zweifel zu ziehen, wenn schon andererseits diesem der Beschluß der Nationalversammlung vom 28. Juni 1848 cntgegcnzustehcn geschienen hätte, indem hiernach der Rcichèverweser durch von ihm ernannte, aber der National­versammlung verantwortliche Minister seine Gewalt ausüben sollte. Indem die sächsische Regierung das Bündniß vom 26. Mai zum Zwecke der Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unver­letzlichkeit der einzelnen deutschen Staaten abgeschlossen, habe sie sich von dem eben angedeuteten Standpunkte nicht ent­fernt; denn es sei dieses Bündniß auf Grund Art. 11 der Bundcsakte und in Folge eines augenblicklichen Bedürfnisses eingegangen worden , indem damals die provisorische Central- gewalt „thatsächlich" sich nicht in der Lage befunden habe, die „ihr anvertraute Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unver­letzlichkeit der einzelnen deutschen Staaten zu gewährleisten." Es wird dabei auf das Bündnißstatut vom 26. Mai und be­sonders auf die im Auftrage Sachsens und Hannovers von der preußischen Regierung erlassene Cirkularnote vom 28.

Mai 1849 Bezug genommen, worin gesagt werde, daß dem deutschen Bunde ein ausreichendes Organ zur gemeinschaft­lichen Thätigkeit abgehe. Auch nach dem Abschlusse des Maibündnisscs habe die sächsische Regierung ihre officiellen Beziehungen zur provisorischen Centralgewalt zu keiner Zeit eingestellt. Als aber später unter den eingetretenen Umstän­den die bestehende provisorische Centralgewalt sich thatsächlich außer Stande befunden habe, den ihr zufallenden Obliegen- beitcn zu genügen, und als der Eintritt einer definitiven Centralgewalt in weite Ferne gerückt worden sei, habe sich sowohl auf Seiten des Erzherzog Reichsverwesers, als auch der deutschen Regierungen der Wunsch und das Bedürfniß fühlbar gemacht, eine anderweite provisorische Centralgewalt unter allseitiger Anerkennung der deutschen Regierungen in Wirksamkeit treten zu sehen. In Folge der dießfalls zunächst von dem Ministerium des Reichsverwesers mit den Regierun­gen von Oesterreich und Preußen und sodann zwischen den beiden letztgedachten Regierungen allein gepflogenen Verhand­lungen sei endlich die Konvention vom 30. September 1849 zu Stande gekommen. Unter den sechs dem Expose beigr- fügten Aktenstücken befinden sich sub I. die Uebereinkunft vom 30. September, sub II. der dazu gehörige „Entwurf" und sub IV. die gemeinschaftliche Note der österreichischen und preußischen Gesandtschaft in Dresden an die diesseitige Re­gierung. Die Beilagen sub III., V. und IV. enthalten die auf den Beitritt der diesseitigen Regierung bezüglichen Noten, worin zugleich die Beweggründe bargelegt sind, welche die Regierung bestimmten, ihre Zustimmung zu einer Maßnahme nicht zu beanstanden, welche, wie die Vorlage meint, inmitten „der für die Einigkeit Deutschlands und einen gesicherten Rechtszustanv drohenden Gefahren als eine äußerst dringliche" hätte erkannt werden müssen.

Frankfurt, 6. März. Hamb. N.) Herr v. Blitters- dorf hat auf nahe bevorstehende Verständigung zwischen Preu­ßen und Oesterreich hingewiesen. Er könnte darin Recht ha­ben, daß beide Großmächte den gleichen Wunsch nach endli­chem Friedensschluß hegen, und daß dessen Erfüllung in naher Aussicht steht. Was wir darüber von anderer, höchst glaub­würdiger Seite vernehmen, bestätigt jene Erwartung; nur hören wir zugleich, daß Preußen sich bei seinen Bedingun­gen durchweg mit Deutschland identificirt, und daß gerade in diesem Stadium der politischen Entwickelung Preußens Poli­tik den Höhepunkt der Konsequenz erreicht. Möge dieß zur Beruhigung Derer dienen, welche von dem freundlicheren Ver­hältniß beider Großmächte zu einander Nachtheil für die Ge­staltung Deutschlands fürchten könnten. Bei dieserjGelegenheit glaube ich noch darauf hindeuten zu müssen, daß die Verschie­denheit der Ansichten im österreichischen Ministerium keines­wegs gehoben, daß vielmehr die Opposition gegen russische Sympathien daselbst fortwährend im Wachsen ist. Oesterreich steht mit seiner politischen Wendung der Erkenntniß nicht mehr fern, daß Rußland der allergefährlichste Freund ist, und daß eine weitere Allianz mit demselben von den schlimmsten Fol­gen begleitet sein wird. Das Slaventhum macht schon eine höchst bedrohliche Schwenkung; würde Oesterreich gar zu dem Verdacht beabsichtigter Germanisirnng Anlaß geben, so wäre nichts im Stande, jenen Abfall zu verhindern, der mit Ruß­lands lebhaftesten Wünschen zusammentrifft. — Wie sich mehr und mehr eine dem Gagernschen Programm entsprechende Ansicht in Wien ausbildet, beweist die Haltung des dortigen Kabinets gegenüber dem mitteldeutschen Dreikönigsprojekt. Wir erfah­ren, daß man in Wien — darüber lacht. Auch Hannover's unmittelbarer Verkehr mit Oesterreich wird zu nichts führen. Das wiener Kabinet will nur mit Preußen unterhandeln. Da­bei stehen sich Oesterreich und Preußen offenbar am besten. Noch füge ich auf Grund authentischer Berichte hinzu, daß alle Gerüchte über eine feindliche Stellung Frankreichs ge­gen Deutschland falsch sind. Es findet keine Truppenver­mehrung in der Richtung unserer Grenzen Statt und au­ßerdem ist die herrschende Stimmung sowohl im französi­schen Kabinet, wie bei dem Kern der Bevölkerung entschieden zu Gunsten Preußens.

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