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Partei herrschen und ohne Rückhalt ihre verderblichen Pläne ausführen, ihre Kreaturen mit den besten und einflußreichsten Stellen betleiden, wie sie es bisher im Geheimen zu thun gewohnt war. Offen wird der Vernunft Hohn gesprochen und der Geist wahrer Aufklärung mit Gewalt unterdrückt werden, wie man es durch allerlei Ränke und Versprechungen bis jetzt versuchte. Unmittelbar wird man die evangelische Freiheit, für welche unsere Väter ihr Leben opferten, uns rauben und das Volk in die alte Finsterniß zurückstoßen, wie man schon lange mittelbar es vorbereitete und darauf hinwirkte. Oder ist nicht Vilmar's und seiner Gesellen Thun und Trei­ben zur Genüge bekannt? Weiß man nicht, wie auf den Seminarien die VolkSbildner methodisch zum krassesten Aber­glauben erzogen werden? Stehen nicht so viele sonst acht­bare Diener der Kirche auf demselben Standpunkt, als Ver­führer oder Verführte?

Unser konstitutionelles Leben ist durch die vielfachsten Ga­rantien geschützt und wird durch die Uebereinstimmung und den Muth aller Vernünftigen und Edlen getragen. Aber die Kirche hat für ihre Güter, ihre Rechte, für die Stellung ihrer Diener nichts, als das Gesetz vom 29. Oktober und muß lei­der bei der Mehrzahl ihrer Glieder statt Eifer und regen Sinn für die heilige Sache zu finden, nur Gleichgültigkeit und Theilnahmlosigkeit bemerken. Es ist christlich, sich mit

Geduld in Unabweisbares zu füge», doch eine Gefahr zu sehen und ihr blindlings entgegenzustürzen, ist Wahnsinn. Wenn das Evangelium noch etwas gilt, so muß man es auch werth halten. Es sich aber gutwillig nehmen zu lassen, ist schimpfliche Feigheit. Mag das Politische für den Augenblick unsere ganze Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen: die Reli­gion gilt uns nicht weniger. Am wenigsten dürften die Vertreter derselben den Schein auf sich laden, als brauchten sie nichts für dieselbe zu thun, oder als seien die versuchten Konferenzen vom Jahr 1848 nichts anderes gewesen, als unfreiwillige, vom Augenblick abgedrungene Spiegelfechtereien, um nur Zeit zu gewinnen und das Verlangen des Volks nach rechter gei­stiger Speise kinzuschläfern, bis sich die Umstände, — etwa wie jetzt, — wieder günstiger gestalten würden.

Warum also ist es auf einmal in der evangelischen Kirche unseres Vaterlandes wieder so still geworden? Ist es den Herren, welche so viel schöne Worte machten vor kaum einem Jahre und mit so eifriger Hand an der Kirche bauen woll­ten, wieder ganz wohl und recht? Sind sie einverstanden mit dem Manne, den das Geschick an die Spitze der hessi­schen Kirche gestellt hat? Oder ist keiner, der Christus mehr achtet, als Herrn Vilmar, oder dem sein Glaube höher gilt, als etwaige Gefahr und zeitliche Verluste? Anders wenig­stens läßt sich das Schweigen nicht erklären. A.

Politische

Der hessische Volksfreund

(Dr. Vilmar*) Nr. 18.

am 2. März 1850.

S. 75.

Unsinn ist ein solches Verfassungsbeschwören, weil.... der bei weitem größte Theil dieser Verfassung den Einzelnen gar nichts an­geht..... Also konnte ein Eid auf eine solche Verfassung nur be­deuten: ich solle und wolle sie hallen, so weit sie mich angehe. Das ist aber ein halber Eid, der noch viel haltloser und sinnloser ist, als die s. g. Glaubenseide..... Da kann ich am Ende ab - und zu­thun, wie viel oder wie wenig von der Verfassung mich angehen soll.....

S. 76.

Wenn der Kurfürst von uns einen politischen Eid verlangt, so leisten wir denselben ihm und keinem Anderen als ihm, auf seine Verantwortung, die er vor Gott trägt.--Seine Sache ist es auch, uns von dem Eide wieder zu entbluten, unser Aller Gewissen liegen auf seinem Herzen.

So haben wir alle die Verfassung vom 5. Januar 1831 be­schworen , und diesen Eid dem Landesherrn geleistet. An den Ver­änderungen, welche im Jahre 1848 mit dieser Verfassung, und zwar in den allerwichtigsten Dingen, vorgenommen wurden, mußte, wenn wirklich gewissenhaft verfahren und die Heiligkeit des Eides im Lande aufrecht erhalten werden sollte, Seitens unseres Kurfürsten eine ausdrückliche Entlassung von dem Verfassungseide in diesen Punkten geknüpft sein. Eine stillschweigende Entlassung ist zwar nicht grade unwirksam, aber....

~ *) Dermalen Ministerial - Referent und Lenker der Schule und der Kirche. D. Red.

Gide.

Die Hornisse Nr. 134. am 10. November 1849.

S. 723.

Die Republikaner sind einmal in der Ständekammer. Das ist ein Faktum! Und doch haben sie das unzer­trennliche Wohl des Landesfürsten und des Vaterlandes beschworen. Das ist auch ein Faktum 1

Wie vereinigt sich das Widerstrebende? Hr. C.... scheint nichts auf das Raisonnemeut der Politik zu ge­ben, so wollen wir denn eine juristische Versöhnung an die Hand geben zu seiner Beruhigung.

„Die Staatsverfassung kann geändert werden durch Stimmen-Einhelligkeit" (§. 153). Das unzertrennliche Wohl des Landesfürsten und des Vaterlandes kann darin bestehen, daß man Beide trennt (einstimmig), und mit dem Fürsten den Rücktritt vereinbart. Wenn das Wohl Beider unverträglich geworden ist, wird dieß gemeinsame Wohl nur durch Trennung gerettet. Die Vereinbarung ist aufgehoben. Die volle Volkssouverä- netät beginnt kann auch in der Ständeversammlung. Das nennt man juristisch-demokratisch Recipe für....

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Bekanntmachungen.

Freitag den 15« d. Mts.,

Nachmittags um 2 Uhr, im Gasthaus zum Deutschen Hof (Ahlborn) zu Kassel,

Versammlung des landwirthschastlichen Vereins für den Ver- waltungsamtsbezirk Kassel.

Tagesordnung: Besprechung und Feststellung derjeni­gen landwirthschastlichen Zwecke, für welche eine Unterstützung aus der Bezirkskasse nachzusuchen ist.

Vorbereitende Berathung über

1) Ablösung der Feldhuten,

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2) Errichtung von Fruchtmagazinen und einer Fruchthalle, 3) Gründung einer Hagelversicherungs-Gesellschaft für den Bezirk Kassel.

Kassel, am 9. März 1850.

[193] Der Vorstand.

[199] Bei der ersten Renterei Frankenberg wjrd vom 1. April d. J. an die zweite Gebulfenstelle unter sebr an­nehmbaren Bedingungen anderweit besetzt.

Hierauf Reflektirende erhalten nähere Auskunft darüber beim Oberfinanzkammer-Probator Carl in Kassel.

Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker. — Redaktion: Fr. Oetker und Dr. A. Pfaff. — Druck von Friedr. Scheel in Kassel.