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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Montag, 11. März 1850. J\= 118» Dèorgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Untcrhaltunqsblatt beigegeben. Die Morgen-Ausgabe wird von/211 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr erpedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Lnckbardt'schen und Vollmaun'schen Buch - und Kunsthandlung. Der AbonncmentspreiS betragt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., wofür alle turhessischen Postämter daS Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Naum einer Petitzeile berechnet.

kr. Kassel, 11. März. Heute vor zwei Jahren gab der Landesherr die im Gesetzblatte verkündigte feierliche Ver­sicherung, daß erbeiBesetzung aller Ministerien .... darauf Bedacht nehmen werde, Männer, welche das Vertrauen des Volkes genießen, dazu zu berufen." Jetzt ist Hassenpflug und Genossen Minister; sie sind noch nicht abgetreten, trotz dem, daß die Ständeversammlung, daß die gesetzlichen Vertreter des Volkes, wiederholt und einmüthig erklärt haben, die Minister hätten.das Vertrauen des Landes'nicht, sie müß­teneinen Posten aufgeben, den sie zum Wohle des Landes­herrn und des Vaterlandes nicht ausfüllen können."

Ich will nicht fragen, welche Früchte aus solchen Saaten erwachsen müssen, ich will den Abgrund nicht aufdecken, dem man muthwillig und verblendet entgegenrennt; ich will nur fragen, was hat die LandeSvertretung in solcher Lage zu thun, um ihre Stellung zu wahren?

Es ist vielfach, namentlich auch in der Ständeversamm­lung die Ansicht laut geworden, der Landtag müsse alle Ver­bindung mit den Ministern abbrechen rc. Dieß würde durch­aus verkehrt sein. Die Ständeversammlung ist dazu nicht berechtigt. Ein solcher Beschluß würde einer Selbstauflösung, einer Selbstvernichtung gleichstehen und dieß muß unter allen Umständen vermieden werden. Die Ständeversammlung ist nur stark, wenn sie sich auf dem Boden des Gesetzes bewegt, wenn sie Nichts unternimmt, was sie nicht durchführen kann und darf, wenn sie in der gesunden rechtlichen Ueberzeugung des Volkes ihre Stütze hat. Das ganze Volk wird aber auf Seiten der Ständeversammluug stehen, wenn eS sieht, wie ihm die feierlichste Zusage gebrochen wird, wie die Männer des Vertrauens verdrängt werden, wie finstere Gestalten seine Geschicke leiten wollen; das Land muß empört sein, wenn es sieht, wie die Beschlüsse und Aussprüche seiner Vertreter ver­höhnt und mit Füßen getreten werden.

Die Ständeversammlung darf kein Haarbreit vom Bo­den des Gesetzes weichen. Sie darf aber auch Nichts thun, was irgend einer Vertrauensäußerung ähnlich sehen könnte, sie darf nicht das Mindeste thun, was sie gesetzlich und poli­tisch unterlassen kann. Dagegen muß sie jede Gelegenheit er­greifen , um den Ministern ihren ganzen Unwillen zu erken­nen zu geben, um sie endlich zum Ebneten zu nöthigen. Es handelt steh um das Höchste, um die Ehre der Volksvertre­tung; handelt sich darum, den einhelligen Aussprüchen ter Ständeversammlung diejenige Achtung und Beachtung zu er­ringen, welche ihnen nach den zweifellosesten Grundsätzen des konstitutionellen Staatslebens gebührt.

Die neuen Minister sind durch die Aussprüche der Stände- versammlung, die sie beharrlich ignoriren, politisch geächtet, sie können mit dieser Versammlung nach den gangbarsten Be­griffen nicht weiter verhandeln; die Ständeversammlung ver­langt den Rücktritt der Minister, .die Minister können 'auflö- sen und an das Land appelliren. Thun sie dieß nicht, treten sie fort und fort mit dreister Stirn vor den Landtag hin, so verhöhnen sie die Ständeversammlung und in ihr das ganze Volk; sie sind nicht bloß politisch geächtet, sic werden sich selbst politisch brandmarken. ' -

Am 10. März.

Man soll vom Feinde lernen; das hat sich wieder recht deutlich gezeigt bei Lesung der letzten Oberpostamts-Zeitung, in welcher der Vorkämpfer des Bundestags und der alte Erz­feind des Konstitutionalismus, Hr. v. Blittersdorf, sich über das Ministerium Hassenpflug und dessen politische Bedeutung folgendermaßen vernehmen läßt:

Frankfurt, 4. März. Das was sich in Kurhessen ereignet, beweist, daß das Erfurter Verfassungswerk keinen Bestand haben kann, wenn man für dasselbe keine solidere Grundlage aufzufinden weiß, als die in den Bestimmungen des Verfassungscntwurfs vom 28. Mai enthalten ist. Der Kurfürst von Hessen hat sich durch den vorgenommenen Mi- nisterwechsel von dem R e p r ä s e n t a t i v s y st e m nach französischem Vorbild losgesagt, und ven Ent- sch lu ß a ng e kün d ig t, wieder in die Rechte ein­zutreten, die ihm durch die alte Bundesgesetz­gebung zu gesichert gewesen sink. Hiernach kann er sich keiner Verfassung unterwerfen, durch die ihm die letzt- gedachten Rechte entzogen werden würden. Deßhalb läßt sich auch vorherseben, daß er dem Verfassungsentwurf vom 28. Mai, wenn derselbe in Erfurt zum Grundgesetz der verbün­deten Staaten erhoben werden wollte, seine Genehmigung versagen wird, und daß sein Rücktritt von dem Dreikönigs- bündniß daher nur verschoben ist. Auf der andern Seite hat die kurhessische Ständeversammlung ein fast einstimmiges Miß­trauensvotum gegen das Ministerium Hassenpflug abgegeben, das von letzterm unbeachtet geblieben ist. Dadurch wird dem R e^p r ä s e n t a t i v s y st e in die Spitze abgebro­chen, das auf der Fiktion der Unverantwortlichkeit des Re­genten und der Verantwortlichkeit der Minister gegen die Ständeversammlung beruht. Augen­scheinlich ist es, daß der Kampf nicht zwischen der Stände­versammlung und den Ministern, sondern zwischen dem Sou­verän und der Ständeversammlung besteht. Sollten sich hieran weitere Folgen knüpfen, so könnten sie nur zu inneren Stö­rungen führen, die für beide Theile gleich bedauerlich sein müßten. Zu solchen Störungen wird man'es aber in keinem Falle kommen lassen dürfen, und deßhalb ist die Schlichtung des Streites nicht in den inneren Verhältnissen Kurhessens, sintern in den allgemeinen Beziehungen Deutschlands zu suchen. Aebnliche Erscheinungen zeigen sich auch in andern deutschen Staaten, und es wird immer klarer, daß das kon­stitutionelle System in der Weise, wie man sich es dachte, nicht zur Ausführung gebracht werden k a n n."

Das heißt, nicht zur Ausführung gebracht werden soll.

Uns sagt Herr v. Blittersdorf mit diesen Worten nichts Neues. Daß es gegenwärtig auf eine tödtliche Herabwürdi­gung der konstitutionellen Freiheit in Deuttchland abgesehen ist, und daß Kurhessen zu diesem Experimente ausersehen ist, das brauchen wir von Herrn v. Blittersdorf nicht erst zu erfahren.

Doch haben wir geglaubt, unseren Lesern das bcm eilend werthe Zeugniß des Bunoestags-Publicisten zu ihrer vollstän­digen Orientirung nicht vorenthalten zu dürfen.