Neue Hessische Zeitung.
Organ -er konstitutionellen Partei.
Sonnabend, 9. März 1850. ^ 116. Abend-Ausgabe.
Kassel, 9. März.
In ihrer Sitzung vom 26. Februar v. I. hat die kur- hessische Ständeversammlung mit allen gegen eine Stimme erklärt: daß das Ministerium Haffenpflug das Vertrauen des Volkes nicht besitze und den Verheißungen des 11. März nicht entspreche.
In ihrer Sitzung vom 5. März d. I. hat die kurhessische Ständeversammlung nach rèiflicher und gewissenhafter Prüfung, auf den einstimmigen Antrag ihres Verfassungs- ausschusses wiederholt und einstimmig ihr Mißtrauen gegen das Ministerium Hassenpflug ausgesprochen und dasselbe aufgefordert: den Platz, den es nicht ausfüllen könne, zu verlassen.
Dieser wiederholte Beschluß ist Herrn Hassenpflug und seinen sämmtlichen Kollegen förmlich zugestellt worden.
Nichts destoweniger haben Hr. Hassenpflug und Hr. v. Baumbach die Stirn gehabt, vor derselben Stänveversamm- lung, welche ihnen so vernehmlich den Weg gewiesen, und jeden ferneren Verkehr nach allen in der Gesellschaft geltenden Begriffen zur moralischen Unmöglichkeit gemacht hat, mit fer- nerweiten Vorlagen zu erscheinen.
Selbst die Deutsche Reform, die Zeitung der preußischen Regierung, eine Zeitung, welcher gewiß Niemand vorwerfen wird, sie predige „Volkssouveränetat" oder huldige der „Revolution", dem „Principe der Verneinung", erklärt in ihrer Rundschau vom 6. März: daß nach einem so einmüthigen und zweifellosen Votum der kurhessischen Volksvertretung nur noch Rücktritt des Ministerium s oder Auflösung der Ständeversammlung möglich sei.
Der Hassenpflug von 1832 wäre um der Volksstimme willen freilich auch nicht zurückgetreten; aber er würde die Ständeversammlung wenigstens aufgelöst und sich somit an die Wähler gewendet haben. Diesen Respekt würde Hassenpflug selbst unter Metternich der Volksstimme nicht vor- enthalten haben.
Der Hassenpflug von 1850 findet auch dieß nicht mehr nöthig. Er nimmt keine Notiz von dem Vertrauen oder Mißtrauen des Volkes. Lächelnd steckt er den Brief der Stände ein, worin seine Gegenwart verbeten wird, lächelnd thut er, als sei gar nichts vorgefallen. Herr Hassenpflug ist in der That fortgeschritten, er bekämpft das konstitutionelle Princip nicht mehr; er macht es lächerlich.
Aber fühlen denn viele Herren gar nicht, welche Stellung sic einnehmend Wie nennt man den Mann, dem die Thür gewiesen und die Schwelle verboten wird und der sich dennoch nicht entfernt? Befindet sich das Ministerium Hassen- pflug gegenüber der kurhessischen Ständeversammlung nicht genau in dieser Lage?
Deutschland.
* Kassel, 8. März. Seit gestern befindet sich derFlügel- adjutant des Königs von Hannover, Hr. v. Schlicher, in einer vertraulichen Mission an Se. königl. Hoheit den Kurfürsten hier anwesend. Die hannöverschen Beziehungen zu unserm Hofe sollen in der neuern Zeit sehr intim geworden sein.
Berlin, 7. März. Dem Vernehmen nach ist es die Absicht, dem General-Lieutenant v. Radowitz die Eröffnung und die Leitung der Verhandlungen des Erfurter Reichstages zu übertragen. Da derselbe nach dem Ausscheiden des Staatsministers v. Bobelschwingh aus dem Verwaltungsrathe, wozu dieser durch den Wunsch veranlaßt ist, sich den Reichstags
verhandlungen ausschließlich in seiner Eigenschaft als Abgeordneter der Stadt Berlin für das Volkshaus widmen zu können, von jetzt ab auch den Vorsitz in dem Verwaltungsrathe übernommen hat, so sind beide Aufgaben in eine Hand gelegt, was für die Förderung dieser wichtigen Angelegenheit sehr wünschenswert!) erscheint. (Pr. St.-A.)
Berlin, 8. März. Der heutige Staatsanzeiger enthält das Gesetz vom 2. d. M. über die Errichtung von Renten- banken.
Dresden, 7. März. Wir theilen in der Kürze das Resultat der heutigen Abstimmung der zweiten Kammer in der deutschen Frage mit. 16 verschiedene Anträge kamen zur Abstimmung. Abgelehnt wurden: 1) alle auf die frankfurter Reichsverfassung bezüglichen Anträge der Abgg. v. Dieskau, Wigand und Cramer, und zwar mit großer Stimmenmehrheit; 2) der v. Friesen'sche Antrag; 3) die speciellen Anträge des Ausschusses unter Nr. II. u. III. Angenommen wurden mit 38 resp. 36 gegen 30 Stimmen folgende Ausschußanträge : „Die Kammer wolle gegen die Regierung als ihre feste Ueberzeugung aussprechen: daß sie eine schleunige und unverzögerte Erledigung der deutschen Derfassungsfragc im Geiste der, schon von der Nationalversammlung zu Frankfurt angestrebten, Begründung eines Bundesstaates mit parlamentarischer Regierung und einer aus Wahlen des Volkes hervorgehenden Gesammtvertretung als die unerläßliche Bedingung nicht allein der Herstellung eines gesicherten und dauernden Zustandes der allgemeinen deutschen Verhältnisse, sondern insbesondere auch einer gedeihlichen Entwickelung der innern sächsischen Angelegenheiten und einer ersprießlichen Thätigieit ter sächsischen Volksvertretung betrachte: daher auch nur einer in diesem Sinne aufrichtig vergehenden Regierungspolitik ihre Unterstützung zu gewähren vermöge." Ferner: „Die zweite Kammer wolle im Verein mit der ersten Kammer die Staatsregierung veranlassen: 1) den Verwaltungsrath auf's Neue unverweilt durch einen Bevollmächtigten zu beschicken und somit an den Verhandlungen desselben wieder Theil zu nehmen, auch auf diesem Wege die mit Rücksicht auf den zur Zeit noch beschränkten Umsang des Bundesstaates und Sachsens Stellung in demselben ihr etwa nothwendig scheinenden, jedoch mit dem Wesen des konstitutionellen Bundesstaates verträglichen Abänderungen des Entwurfs vom 26. Mai 1849 als transitorische Bestimmungen bis zu dem zu hoffenden Beitritte der übrigen rein deutschen Staaten zu beantragen; 2) bei der dem Reichstage zn machenden gemeinsamen Vorlage der Verfassung, so wie bei den auf des letzteren Beschlußnahmen von Seiten der verbündeten Regierungen abzugebendcn Erklärungen jeder etwa versuchten Schmälerung der im Entwürfe vom 26. Mai 1849 verbürgten Freiheiten und konstitutionellen Einrichtungen ihre Zustimmung zu versagen; 3) inzwischen Alles aufzubieten, sowohl im Wege direkter Verhandlungen, als auch durchs den Verwaltungsrath, um die Regierungen von Baiern und Württemberg zu einer Vereinbarung mit den Staaten des Bündnisses vom 26. Mai und zur Theilnahme am Reichstage zu bewegen; endlich 4) in gleicher Weise dahin zu wirken, daß der Weg, den der Verwaltungsrath zur Anbahnung eines Unionsverhältnisses mit Oesterreich durch Niedersetzung einer besonderen Kommission (in seiner 49. Sitzung am 9. Oktbr. v. I.) und Beauftragung derselben mit gutachtlichen Bericht hierüber eingeschlagen hat, unverdrossen und beharrlich verfolgt werde."