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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Donnerstag, 7. März 1850. ^^ 112. Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein NnterhaltunaSblatt betgegeben. Die Morgen-Attsgabe wird von 7,11 bis 12 Uhr, die Abend - AttSgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr erbebtet. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Luckbardt'schen und Dollmann'schen Buch - und Kunsthandlung. Der AbonnementSpreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thir. 13 Sgr., wofür alle iurhessischen Postämter daS Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Pctitzcile berechnet.

Deutschland.

^ Hanau, 20. Febr. Mit dem Februar 1850 scheint aus unserer Stadt jede Noth verschwunden zu sein. Die früher stockenden Geschäfte sind wieder im Schwung; Bälle folgen aus Bälle, mit und ohne Masken, vor und nach Fast- nacht; bald ist Schützenball, bald Turnerball, bald Schreiner­ball u. s. w. Aber wenn wir die Bücher der hiesigen Ar­menverwaltung zu Rathe ziehen, so finden wir ein ganz an­deres Bild, da sehen wir, daß sich die Zahl der Armen von Jahr zu Jahr und unverhältnißmäßig zur wachsenden Bevöl­kerung vermehrt; daß trotz der größten Mühe und Oronung die Mittel zur Unterstützung fast nicht mehr beschafft werden können. Es zeigl^sich das dringende Bedürfniß, der fortschrei­tenden Verarmung Einhalt zu thun. Wir halten es deßhalb für Pflicht, dieses Gebrechen, an welchem wohl andere Orte in gleicher Weise wie unsere Statt leiden mögen, öffentlich zur Sprache zu bringen und einen Weg, auf dem etwa zu helfen sein möchte, wenigstens anzudeuten. Vor Allem müssen wir uns den Mangel unserer Armenpflege klar zu machen suchen. Liegt er etwa in der nachlässigen unordentlichen Ver­waltung ? In unserer Stadt durchaus nicht. Da herrscht in der Central - Armenkommission die größte Ordnung und Pünktlichkeit; ja die Männer, welche die eigentliche Arbeit besorgen, haben sich durch ihre unausgesetzte aufopfernde Thä­tigkeit einen Anspruch auf ehrende Anerkennung und Dank­barkeit ihrer Mitbürger erworben. Nein ter Mangel liegt in der Organisation der Armenunterstützung selbst. Fast überall und so auch hier hat man nämlich bis jetzt nur tar- auf Hingewirkl, die Armen zu verpflegen, die Armuth zu un­terhalten, anstatt daß man die Armuth selbst aufheben, ihre Ouellen verstopfen sollte. Aber wie soll denn das geschehen? Die Armenverwaltung, ein Verein von wenigen auch sonst noch beschäftigten Männern, kann das durchaus nicht. Sie erfüllt ihre Pflicht, wenn sie die Einnahme und gerechte Ver­wendung der Beiträge überwacht und leitet. Es kann nur geholfen werden, wenn die Sorge für die Armen alö Ge­meindesache im wahren Sinn des Wortes aufgefaßt wird, wenn alle Einwohner, die ein Herz für die Noth ihrer Brü­der haben, an der Armenpflege sich persönlich beteiligen. Geldunterstützungen sind nur bei denen wohl angebracht, welche unfähig sind zu arbeiten und also in der Armuth ver­bleiben müssen; bei den Andern ist persönliche Beihülfe offen­bar das bessere Mittel. Zu diesem Zweck würde eine Thei­lung der Stadt in möglichst viele durch Armcnpflegcr über­wachte Bezirke, eine enge Verbindung dieser Armenpflegcr mit der Centralveiwaltung und Anderes der Art erforderlich sein. Es genüge für heute den Gegenstand angeregt zu ha­ben. Nur erlauben wir uns noch auf eine Schrift aufmerk­sam zu machen, in welcher die Ausführbarkeit uno der se­gensreiche Erfolg einer solchen Armenpflege näher beschrieben wird. Das Werk heißt: Die kirchliche Armenpflege. Nach dem Englischen des Dr. Thomas Chalmers, von Otto v. Gerlach. Berlin 1847. Das Ergebniß, welches Chalmers in einer 18jährigen Wirksamkeit für die Armen gefunden hat, faßt er in den Worten zusammen: Während die Zwangs- Armenpflege das Wohlbefinden des Volks nicht vermehrt, sondern

in ihren Folgen alle Reichen arm und alle Armen ärmer macht als zuvor, dabei den Charakter beider verderbt, hebt die freiwillige durch die Allgewalt moralischer Ursachen die Wohlfahrt der arbeitenden Klasse leiblich und geistig.

t Schmalkalden, 4. März. In unserem Bezirke wird gegenwärtig eine Adresse an unsere Landstände unterzeichnet, in welcher die Bürger der Stadt- und der Landgemeinden und zwar die Gemeindebehörden an der Spitze ihre Ueber­einstimmung mit dem von den Landständen gegen das Mini­sterium Hassenpflug ausgesprochenen Mißtrauensvotum erklä­ren. Obgleich das Verfahren unserer Kammer in ganz Kur­hessen laute Billigung findet, so ist doch zu wünschen, daß jene Adresse auch in anderen LandeStheilcn Nachahmung fin­den möge.*)

Berlin, 2. März. Wie man heute vernimmt, soll am 26. Februar zwischen Baiern, Württemberg und Sachsen ein neuer Dreikönigsbund unterzeichnet worden sein. Hannover hält sich fern, und die Hoffnung der Verbündeten, man werde dort Stüve jetzt beseitigen können, ist fehlgeschlagen. Die hannoversche Majorität in den Kammern ist keine ministerielle, sondern eine Stüve'sche. Könnte man in Hannover eine halbwegs haltbare Selbstständigkeit erlangen, so würde man das einem Anschlusse an denpreußischen" Bundesstaat weit vorziehen; aber einen Anschluß an diesen verwandten Bun­desstaat würde man doch tausendmal möglicher und erträg­licher finden, als eine Einordnung und Unterordnung unter eine Politik süddeutsch-österreichischer Interessen. So wird es Hannover nun mit der Jsolirung und vollen Selbstständigkeit einstweilen versuchen. Das neue Dreikönigsbündniß wird inzwischen ziemlich unschädlicher Natur sein und, wenn es demnächst wieder platzt, mehr die Wirkung einer Seifenblase als einer Bombe gehabt haben. Heute Mittags um 10 Uhr sind die Ehrenbürgerbriefe den beiden Ministern v. Brandenburg und v. Manteuffel in ihren Hotels durch eine Deputation feierlich überreicht worden.

Berlin, 4. März. (84. Sitzung des VerwaltungS- raths. (Forts.) Der großh. m e ck l e n b u r g - st re liß- sche Bevollmächtigte hat auf die zunächst hcrvorgeho- bene zweite Frage in schriftlicher Fassung zu Protokoll gege­ben:Mit Bezug auf dasjenige, was von ihm zum 78sten Protokolle Seite 76 bereits ausgesprochen worden, habe er zu erklären, daß seine Regierung Bedenken trage, in Bezug auf solche Modifikationen oder Additionalartikel zur Reichs­verfassung, wodurch diese zu einer bloßen Vereinsverfassung für einen Komplex deutscher Bundesstaaten, welche eine poli­tische Gesammtheit in dem bestehenden deutschen Bund^ bilden will, umgestaltet würde, einem Theile der deutschen Bundes­staaten gegenüber für jetzt irgend welche vertragsmäßigen Ver-

*) Wir können uns diesem Wunsche nur aufs Entschie­denste anschließen. Es wird zwar nicht leicht Jemand zwei­feln, daß die Beschlüsse der Ständeversammlung in dieser unseligen Angelegenheit die Billigung des ganzen Landes für sich haben, indessen wird es doch von größester Bedeutung sein, wenn auch die Wähler sich unmittelbar aussprechen.

Die Red.