Neue Hessische Zeitung.
Organ -er konstitutionellen Partei.
Dinstag, 26. Februar 1850. J\§ 9Ge Morgen - Ausgabe.
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Kassel, 25. Februar, Abends.
Fr. Der Ministerwechsel ist Vielen so unerwartet und fast Allen so urplötzlich gekommen, daß es nicht zu verwundern gewesen wäre, wenn die Ständeversammlung im ersten Augenblicke des Schmerzes und der Entrüstung sich zu übereilten Schritten hätte Hinreißen lassen. Doch hat zu unserer Freude die größeste Mehrheit das Rechte gewahrt, sie hat weder die Grenzen der Klugheit noch die Schranken des konstitutionellen Rechts und Brauchs überschritten; sie ist selbst auf den Hildebrandschen Antrag, eine Deputation zu ernennen und den Landesherrn dringend warnen zu lassen ic., nicht ein- gegangen. Man hat im Publikum vielfach die Ansicht vernommen, daß diesem Antrag einstimmig willfahrt, ja daß sogar alsbald der bestimmteste Ausdruck des Mißtrauens gegen das neue Ministerium habe zu Protokoll erklärt werden müssen. Allein so gerechtfertigt die Stimmung sein mag, die solchen Meinungsäußerungen zum Grunde liegt, |o gerecht der Achmer,; und der Unwillen ist, der namentlich die konstitutionelle Partei erfüllt: es würde dennoch zu beklagen sein, wenn vergleichen Schritte geschehen wären, da der Ministerwechsel »ereits vollendet war und die neuen Räthe der Krone noch mit keinerlei Erklärung oder Vorlage vor den Landtag hinge- reten waren.
Nach §. 28 des Staatsdienstgesetzes vom 8. März 1831 ernennt und entläßt der Landesherr die Minister und andere Vorstände der Ministerien nach eigener freien Entschließung." Diese Bestimmung hat allerdings nicht den Sinn, baß die Ernennung und Entlassung der Minister auch nach seiner Willkür, mit Ausschluß aller vernünftigen Ueberlegung inv mit Beiseitsetzung aller Rücksichten auf das Wohl und )ie Wünsche des Volkes geschehen könne; sie hat auch nicht ben Sinn, daß dadurch Parteigenossen die Befugnis' genom- nen sei, in Masse die Annahme von Ministerposten zu verfa- ;en: sie hat aber den Sinn, daß die Ernennung und Entastung der Minister ein wesentliches Vorrecht der Krone ist ind als solches bewahrt werten muß. Der Landesherr ist bei 'er Wahl seiner Minister an keine Zustimmung der Stänvc- ersammlung gebunden; selbst die Mitwirkung eines verantwortlichen Ministers ist nach bisherigem Brauch bei der Ernennung oder Entlassung von Ministern nicht für nöthig ehalten worden. Nur in sofern ist der Regent in der gr- achten Beziehung durch die Volksvertretung beschränkt, daß r diejenigen Rücksichten zu nehmen hat, welche das konstitu- ionelle Staatsleben überhaupt gebieterisch erheischt, wenn nicht as Wohl des Ganzen verhängnißvoll aufs Spiel gesetzt werkn soll. Der Landesherr muß sich bei der Wahl seiner vcr- ntwortlichen Räthe im Einklänge mit dem Volke befinden; r darf, wenn er seine Stellung richtig würdigt, nur mit sol- K>i Ministern sich umgeben, welche das Vertrauen des Vol- haben, b. h. welche in allen wesentlichen Fragen von der Mehrheit der gesetzlichen Vertreter des Volkes dauernd unter- ützt werden. Dieser Grundsatz folgt mit Nothwendigkeit aus em konstitutionellen Princip; er ist allgemein anerkannt und at in Kurhessen durch die im Gesetzblatte veröffentlichte Ver
kündigung des Landesherrn vom 11. März 1848 eine über allen Zweifel erhabene Geltung und Feststellung erlangt. Der Kurfürst will — so lautet die feierliche Zusage — „b ei der Besetzung aller Ministerien.... darauf Bedacht nehmen, Männer, welche das Vertrauen des Volkes genießen, dazu zu berufen." —
Genießen aber die jüngst ernannten Minister das Vertrauen des Volkes und seiner Vertreter? Es ist wohl nicht nöthig hierauf eine ausdrückliche Antwort zu geben. Wir glauben nicht zu irren, wenn wir ohne Weiteres annehmen, daß in der Ständeversammlung eine noch größere Ein- müthigkeit gegen Hrn Hassenpflug und Genossen herrschen werde, inte weiland in der 'Nationalversammlung zu Frankfurt gegen das Ministerium Grävell, gegen das berüchtigte Reichsministerium des „Gelächters". Und doch erklärte die Nationalversammlung mit einer Majorität von 191 gegen 12 Stimmen, „daß sie zu diesem Ministerium nicht das geringste Vertrauen habe, vielmehr dessen Ernennung unter den obwaltenden Umständen für eine Beleidigung der Nationalrepräsentation ansehen müsse?"
Warum konnte aber nicht unsere Ständeversammlung sich alsbald in ähnlicher Weise aussprechen? Ganz einfach aus dem Grunde nicht, weil die „obwaltenden Umstände" ganz andere, ganz verschiedene waren. Dort handelte es sich um ein bestimmtes, bereits vorgelegtes Programm der neuen Minister in Betreff der Durchführung der Reichsverfassung, während das Programm der abgetretenen Minister vom Reichs- verweser (trotz der entgegenstchenden Beschlüsse der Nationalversammlung) verworfen worden war; hier aber war von einem principiellen Konflikte zwischen den abgetretenen Ministern und dem Regenten Nichts bekannt, und noch weniger hatte das neue Ministerium bereits ein Programm (geschweige denn ein den Ansichten der Mehrheit zuwiberlaufenveS) vorgelegt.
Die Ständcvcrsammlung mußte und muß also warten, bis die neuen Minister, mit einer Erklärung über die von ihnen zu befolgenden Grundsätze oder mit einer bestimmten Proposition hervortreten; erst dann wird es an der Zeit sein, sich klar und entschieden für oder gegen auszusprechen. Die Ständeversammlung hat cs nicht mit den Antecedentien der neuen Räthe, nicht mit den Personen, sie hat es nur mir den Ministern als solchen, nur mit amtlichen Aeußerungen derselben zu thun ; ein Protest oder ein Mißtrauensvotum ins Blaue hinein, würde ein zweifelloser Mißgriff sein. Die Ständeversammlung muß das Ministerium herankommen lassen, nicht ihm entgegengehn.
Anders verhält es sich mit der Presse. Der öffentlichen Beurtheilung unterliegt sogleich der ganze Vorgang, mit Allem was ihm vorausgegangen, mit Allem was ihm nachfolgen wird, mit allen Intriguen , Verkehrtheiten und Nichsnutzigfei- keiten. Die Presse ist nicht befangen in dem Gange einer geschäftlichen Thätigkeit; sie nimmt bas Bekannte als bekannt; sie kann selbst an 'Vermuthungen ihre Betrachtungen knüpfen, an Wahrscheinlichkeiten ihre Warnungen heften, an Vergangenes mahnend und strafend erinnern; die Presse hat vor allem