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Sie schriftlich vorgebracht und ich Lw. Hochwohlgeb. davon in Kenntniß gesetzt hatte, waren Sie mit mir darin einverstanden, daß Viese Beschuldigungen, welche sich gegen die erste richterliche Person der Provinz richteten, in der formellsten Weise zum Austrag gebracht, und gerade in dieser Sache Vie rigoroseste juristische Form, welche das Gesetz nur irgend zulasse, gewählt werden müsse. Ew. Hochwohlgeboren billigten darum nicht nur, sondern drangen selbst auf gerichtliche Untersuchung, und diese ist, nachdem ich die Denunziation an den zuständigen Staatsanwalt zur weiteren gesetzlichen Veranlassung abgegeben hatte, von diesem bei dem königl. Kreisgericht hier in Antrag gebracht worden. Das Resultat derselben war, daß der Staatsanwalt die Beschuldigungen des Denunzianten für nicht erwiesen, ja zum Theil geradezu für widerlegt erachtete, und er erklärte darum, mittelst Beschlusses vom 15. September l. I., „daß es an dem Thatbestände eines Verbrechens fehle und er darum die Einstellung des weiteren Verfahrens beantrage." Das königl. Kreisgericht glaubte jedoch, bevor es dem Antrag willfahre, dem Staatsanwalt die nochmalige Prüfung einiger bei den Verhandlungen erörterten Punkle anheimgeben zu müssen, da das von Ihnen, Hr. Präsident, bei einigen Positionen des Bauanschlags ungeordnete Verfahren regelwidrig erscheine und darum doch einer andern Auffassung als der vom Staatsanwalte entwickelten Raum gebe. Dahin wenigstens ging der Sache nach jener kreisgerichlliche Beschluß, der mir augenblicklich nicht vorliegt. Eine sorgfältige Prüfung der Akten und der einschlagenden Gesetze, die ich in Folge dieses Beschlusses zunächst selbst, demnächst in Gemeinschaft mit dem Staatsanwalt vorgcnom- men, hat uns nicht zu der Ueberzeugung bringen können, daß das von Ihnen bei der Ausführung des Baues beobachtete und angeordnete Verfahren irgendwie gegen bestimmte Strafgesetze, sei cs des preußischen, sei cs dcs gemeinen Rechts, verstoßen, und der Staatsanwalt hat darum in Uebereinstimmung mit meiner rechtlichen Ansicht seinen Antrag : auf Einstellung des Verfahrens und Zurücklegung der Akten bei dem Gerichte, von Neuem wiederholt. Hierauf ist dem Staatsanwalt zur Zeit ein Beschluß noch nicht zugegangen und es hat darum auch der rc. Reich noch nicht mit einem Bescheide versehen werden können. Greifswald, den 28. Nov. 1849. Der Oberstaatsanwalt bei dem königl. Appcllalionsgericht.
(gez.) Friedberg." *)
*) Ueber den gegenwärtigen Stand der Sache vergl. den Artikel „Greifswalde", welcher freilich aus einer nicht zuverlässigen Quelle der N. D. Ztg. entnommen ist. D. R.
Dcr Betrieb der Friednch - Wilhelms - Nordbahn scheint mit davon abzuhängen, daß auch in dcn Wartesalons auf den Bahnhöfen möglichst viel Dampfentwickclung Statt finde. Wenigstens verspüren die Damen, wenn sic auf dem hiesigen Bahnhof Vic Thür dcs Wartesaals 1. und 2. Klasse öffnen und ihnen der undurchdringliche Rauchdampf dieser Bierstube entgegenkommt, eine so bedeutende lokomotorische Wirkung in sich, daß sie schleunigst nach den kalten Vorplätzen zurückeilcn. Wird diese wiederholte Rüge ausreichend Eventuell ersuche ich die verehrliche Redaktion um ihr Denique censeo. — l.
Börsenberichte.
Berlin, 23. Februar. Preuß. Frciw. Anl.: Brief--, Geld l 04.
St. Schuld-Sch.: Brief 87^ Geld —. Scch.-Präm. Sch.: Brief 1O474, Geld: —. Kürh. Pr. O. 40 Thlr.: Brief —, Geld 32 72. Fr.- Wilh.Rordb. 43 a 74 bez. Prior.Akt. 98'/* G.
Wien, 21. Febr. Met. 5proc. 94716, ^/ . 4proc. 73'/2, 74. 4'/2prcc. 83'/,, 74. 272proc. 49 72, 5074. Anl. 34: 167'/-, 168. 39:106, 1067,.
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Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
[122] Nachfolgende, bei dem hiesigen Iustizamte aufbc- wahrte Testamente sollen bei dem offenkundigen Ableben der Testatoren im Termin den 4. k. M., Vormittags 10 Uhr, son Amtswegen eröffnet und publicirt werden, als:
1) Testament der Wittwe des Johannes Manz zu Ziegenhain, am 23. Juli 1836 hinterlegt.
2) Testament des Bürgermeisters Philipp Gerlach daselbst, am 10. September 1836 hinterlegt.
3) Testament des Johann Adam Knauff zu Steina, am 11. Mai 1840 hinterlegt.
4) Testament der Witwe des Gastwirthö Christoph Doeh- rer zu Frielendorf, am 1. Juni 1843, hinterlegt.
5) Testament der Ehefrau des Kirchenältesten Johannes iLlübing dahier, am 4. Oktober 1847 gemeinschaftlich mit ihrem Ehemanne hinterlegt.
Welches etwaigen Betheiligten zur Nachricht dient. Ziegenhain, am 4. Februar 1850.
Kurfürstliches Justizamt. Kleinhans.
________________________________________Vdt. Wagner.
[125] In der Hand eines durch Selbstergänzüng sich bildenden Vorsteheramtes lag eS bisher ausschließlich, die ge- meinheitlichen Angelegenheiten Ler hiesigen evangelisch-lutherischen Gemeinde zu leiten.
Wir, das zeitige Vorsteheramt, fühlen das Bedürfniß, mehr dabei von den Mitgliedern der Gemeinde unterstützt zu werden, und ladcn dieselben ein, uns diese Unterstützung in einer dem Wohle der kirchlichen Gesellschaft ersprießlichen Weise zu leihen. Zu dem Ende legen wir Der Gemeinde das von uns, nach vorgängiger Verständigung mit verschiedenen, für die Kirche sich lebhaft interessirendcn Männern festgestelltc Statut vor und ersuchen nunmehr alle unserer Kirche Angehörigen, auf den Grund jenes Statuts einen Gemeindeausschuß nach Maßgabe Der Wahlordnung zu wählen, Die wir, unter Mitwirkung von 24 durch das Pfarramt dazu ausersehenen Gemeindegliedcrn, vorläufig festgestellt haben und hiermit ebenfalls vorlegen *). Zum Wahltermine haben wir Dinstag den 26. D. M., Morgens von 10 bis 2 Uhr, und Mittwoch Den 27. d. M., ebenfalls Morgens von 10 bis 2 Uhr, bestimmt, zum Wahlorte aber die Kirche und den parterre gelegenen Saal in der Wohnung des Opfermanns Wader. Kassel, den 11. Februar 1850.
Das Vorsteheramt Der evangcl. lutherischen Gemeinde daselbst. L o m e t s ch. Wippermann. B r v in e i s. Meye r.
Jäckel. Schäffer.
Vdt. Hüfner.
*) Gedruckte Exemplar e des Statuts und der Wahlordnung sind unentgeltlich bei dem. Opfermann Wäder zu haben.
[123] Großb- Badisches Eisenbahn - Anlchen von 14 Millionen Gulden vom Staate errichtet und von den Landständen garantirt, rück- zahlbar durch Gewinne von 14 Mal 50,000, 54 Mal 40,000, 12 Mal 35,000, 23 Mal 15,000, 2 Mal 12,000, 55 Mal 10,000. — Die geringste Prämie ist 42 fl. Die nächste Verloosung findet am 28. Febr. 1850 Statt, und sind hierzu bei unterzeichnetem Handlungshaus Originalloose für alle Ziehungen gültig â 20'/, Thlr. und für die bevorstehende allein â 1 Thlr. zu erhalten. Dieses solide Auleben kann Jedem empfohlen werden, der Fortuna auf billige Art versuchen will.
Julius Stiebel jun., Banquier. Bureau: Wollgrabeu in Frankfurt a. M.
Anqekommene Fremde vom 22. Februar.
Im König von Preußen (Schambeck) : Kammerherr Baron v. Clc- men-Milwitz a. Berling Part. Bäcker a. Mannheim; Reut. Morgenstern a. Frankfurt; Kflte. Schröder a. Mainz, Rödler a. Berlin u. Platte a. Amsterdam.
Im Römischen Kaiser (Lang): Kflte. v. d. Crom a. Barmen, Mauerhofer a. Aachen, Feldmann a. Hamburg, «LtölNner a. Leipzig, Hartmann a. Elberfeld, Lecker a. Erfurt u. Noth a. Frankfurt; Adv. Weiß a. Hamburg.
Im Deutschen Hof (Ahlborn): Kflte. Hellmann a. Offenbach, Merz a. Barmen; Part. v. Mengerhausen a. Pyrmont; Pfarrer Kcttin- ger a. Kandelsdorf.
In der Goldenen Krone (Schade): Fabr. Thau a. Giffhoru; Apotheker Monitz a. Ruhla; Verwalter Wiegand a. Fulda; Dr. jur. Vißelmann a. Emden; Maler Oppermann a. Münden: Kfm. Lingin a. Hagen; Lithograph Sander a. Stuttgart; Stubeuten Stoors, Herrmann u. v. Astfelden a. Jena.
Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker. - Redaktion: Fr. Oetker und Dr. A. Pfaff. — Druck von Friedr. Schee! in Kassel.