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Neue Hessische Zeitung.

Organ -er konstitutionellen Partei.

Sonntag, 24. Februar 1850. ^^ 03. Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitunq erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt beigegeben. Die Morgen-Ausgabe wird von 7,11 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr erpebirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur' Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Lttckkardt scheu und Vollmann scheu Buch. und Kunsthandlung. Der ÄbonncmcntSpreis beträgt halbjährlich 3 Thir., vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Petitzeile berechnet.

Kassel, 23. Febr., Abends.

Allgemein durfte man heute sowohl im Publikum, als insbesondere in der Stänvcversammlung sich der begründeten Erwartung hingcbcn, daß die Herren, welche an die Stelle des gestürzten kurhessischen Ministeriums zu treten unternom­men haben, vor dem Lande mit irgend einem Programme, einer Darlegung ihrer politischen An- und Absichten erscheinen würden. Je weniger die Antecedentien und Persönlichkeiten dieser Herren geeignet sind, über die Plane zu beruhigen, welche hinter ihrem seltsamen Auslauchen nicht ohne Grund vermuthet werden, desto gebotener scheint cs, mit jener,Dar­legung sich zu beeilen. Wenn es wirklich die Absicht 'dieser Herren ist, sich der Regierung des Landes und insbesondere der Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe zu unterziehen, dann dürfen sic keinen Augenblick mit der Verkündigung ihrer Re- gierungsgrundsätze zögern. Zwar ist cs das ernste und aufrichtigste Bestreben aller wahren Freunde der Freiheit, sich durch Nichts beirren zu lassen und soweit es ihnen möglich ist, die öffent­liche Unzufriedenheit zu beschwichtigen. Inzwischen kann eine wohlmeinende Negierung, zumal wenn sie an die Stelle einer feststehenden und beliebten Verwaltung zu treten sich veranlaßt sieht, diese Aufgabe dcr Beruhigung doch nicht lediglich den politischen Parteien überlassen wollen. Vielmehr wird cs ihre Pflicht sein, durch möglichste Zerstreuung obschwebcnder Be­sorgnisse auch das Ihrige zur öffentlichen Ruhe beizutragen.

Wir fragen deßhalb bei den gegenwärtigen Herren Mini­stern an, von welchen Grundsätzen sie bei der übernommenen Aufgabe auszugehen gedenken, insbesondere

1) den Herrn v. Haynau, ob er den verfassungsmäßigen Grundsatz der Verantwortlichkeit in allen Militärsachcn ohne Ausnahme zu beobachten gesonnen ist?

2) den Hrn. v. Baumbach, ob er die Erstrebung eines deutschen Bundesstaats mit einheitlicher, preußischer Spitze und Volksvertretung im Sinne seiner Vor- gänger fortsetzen, insbesondere bei dem Bündnisse vom 26. Mai pflichtgemäß beharren und nicht etwa bairisch-österreichischen Umtrieben Hülfe leisten wird?

3) Den Hrn. Hasscuflug, Excellenz, was er unter der in seinem Revers erwähnten Beschwörung der Verfassungsurkunde vom 5. Januar 1831 verstehe? ob er deren Inhalt etwa noch in der Weise auffasse, wie das in den Jahren 1832 bis 1837 von ihm geschehen? was er mit unserer neuen, sei­ner damaligen Richtung so vollständig widerstrebenden Gesetz­gebung anzufangen gedenke? und ob sich die eidliche Angelo­bung auch auf diese erstrecke?

4) Den Herren Finanzminister Lometsch fragen wir gar Nichts. Zu den an das Finanzministerium zu richtenden Anfragen wird sich ohnehin bei Berathung des Finanzgesetzes reichliche Veranlassung ergeben.

Kassel, 23. Februar. Die Kasselsche Allg. Zeitg. zeigt den erfolgten Ministerwechsel in folgenden Entlassungen und Ernennungen an: Seine Königliche Hoheit der Kurfürst ha­ben allergnädigst geruhet: den Justiz-Minister v. Baumbach von der Stelle eines Justizministers, den Staatsrath Eber­hard von der Stelle eines provisorischen Vorstandes des Mi­nisteriums des Innern, den Staatsrath W i p p e r m a n n von

der Stelle eines provisorischen Vorstandes des Finanzministe­riums, den Oberstlieutenant v. Roques von der Stelle eines provisorischen Vorstandes des Kriegsministeriums, und den Legationsrath v. Wintzingerode von der Stelle eines provisorischen Vorstandes des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zu entbinden.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet: den Obersinanzkammer - Direktor Lometsch, unter Verleihung des PrädikatsGeheimerath", zum Vorstande des Finanz-Ministeriums, den Major v. Haynau, von der Ar- lilleriebrigade, zum Vorstande des Kriegsministeriums, den Kammerherrn Legationsrath Alex. v. Baumbach zum Vor­stand des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet: den vormaligen StaatSministcr des Innern und der Justiz, Hans Daniel Ludwig Friedrich Hassenpflug, zum Ge- heimerath mit dem PrädikatExcellenz" zu ernennen. Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet: den Geheimerath Hassen pflüg zum Staatsminister der Ministerien des Innern und der Justiz, mit dem Vorsitze im Gesammt-Staats-Ministerium, zu ernennen.

Berlin, 19. Februar. Die zweite Kammer hat gestern in einer Sitzung den Gesetz-Entwurf wegen Aufhebung der Grundsteuer-Exemtionen in der veränderten Fassung angenom­men, welche er in der Kommission erhalten hatte. Der Ge­setzentwurf ist auf wenige Paragraphen zusammengezogen, in­dem man den Theil des Regierungsentwurfs, welcher über die Ausführung der Maßregel handelte, in eine lediglich vom Fi­nanzminister zu erlassende Instruktion verwiesen hat. Der jetzige Entwurf, wie ihn die Kammer angenommen, beschränkt sich darauf, auszusprechen, daß von allen Grundstücken im Staate, welche einen Reinertrag gewähren, fortan unter Auf­hebung dcr bisherigen Befreiungen oder Bevorzugungen, die Grundsteuer entrichtet, und die Veranlagung sogleich vorläufig vorgenommen werden soll. Die Entscheidung, ob und in wie­weit eine Entschädigung gewährt werden soll, bleibt dagegen, sowie das Gesetz, welches die neu veranlagte Steuer in He­bung setzt, bis zur beendigten Veranlagung Vorbehalten. Man versuchte es von der rechten Seite des Hauses, den Entwurf in seinem Principe umzudrehen, allein die beiden Kämpfer hierfür, zwei Hauptpartisanen der heiligen Kreuzzeitung, Hr. v. Bismark-Schönhausen und v. Kleist-Reetzow, fochten mit so entschiedenem Unglück für die Theorie ihrer Reuten oder ihre Nentcnthcorie, eine Theorie, die nachgerade angefangen hat, ins Gebiet des Lächerlichen zu gerathen, daß sich für ein in ihrem Sinne entworfenes Amendement nur eine kleine Schaar von 45 erhob. Hr. v. Bismark war noch so unge­schickt, in der Meinung, die Forderungen und Einwendungen der Rheinländer vorzugsweise abzuschnciden, von dem Unrecht zu sprechen, welches ihnen von der Fremdherrschaft angethan worden sei, was aber dadurch nicht gesühnt werde, daß man den östlichen Provinzen dasselbe Unrecht anthue, und mußte sich dafür seine ritterliche Lanze von dem Abgeordneten Rei­chensperger auf eine Weise zerbrechen lassen, die weder schmei­chelhaft für seine historische Kenntniß, noch wohlthuend für