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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Freitag, 22. Februar 1850. JV1 90» Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitunq erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt beigcgebcn. Die Morgeu-Attsgabe wird von 7,11 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr erpedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur'Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Vilis bnrbtf^en und Bollmann'schcn Buch - und Kunsthandlung. Der Äbonncmcntspreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr. 13 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter daS Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeige« werden mit 1 Sgr. für den Naum einer Petitzeile berechnet.

Deutschland.

Berlin, 17. Febr. Binnen Kurzem wird hier die Wahl der Gewerberäthe Statt finden, welche neue Einrichtung sich des Beifalls der Gewerbetreibenden zu erfreuen scheint. Handwerker, welche früher der demokratischen Partei angehör­ten , gesellen sich in Folge der neuen Gewerbeordnung, die ihre Zustimmung hat, mehr der konstitutionellen Partei zu. Ueberhaupt ist von der Entwickelung der gewerblichen Ver­hältnisse das Meiste für die Versöhnung der sich noch schroff gegenüberstebenden Parteien zu hoffen. (K. Z.)

* Berlin, 19. Februar. Man hatte bereits befürchtet, das den Kammern vorliegende Gesetz wegen Aufhebung der Grundsteuerbefrciungen werde mit Rücksicht auf den schwieri­gen und verwickelten Gegenstand vor Auflösung resp. Verta­gung der Kammern nicht mehr diskutirt werden können. Die Kommission der zweiten Kammer hielt auch allerdings bei der Kürze der Zeit eine definitive Lösung der Entschädigungs­frage für unmöglich, machte aber der Kammer in der gestrigen Abendsitzung folgende allgemeine Vorschläge: ,,a) nur den wichtigen Grundsatz der allgemeinen Grundsteuer­pflichtigkeit und abgesehen von den Befreiungen im öf­fentlichen Interesse die Aushebung aller Befreiungen und Bevorzugungen definitiv und unbedingt zu beschließen; b) die zur Realisirung dieses Grundsatzes erforderliche Grundsteuer- veranlagung durch den Finanzminister nach Maßgabe einer von demselben zu ertheilenden Instruktion geschehen zu lassen; c) nach Beendigung dieser Veranlagung die Resultate der­selben und die dabei befolgten Grundsätze zu prüfen, und dann entweder durch Annahme des zu dem Ende den Kam­mern vorzulegenden Gesetzentwurfs diese Grundsätze und die Erhebung der darnach vorläufig veranlagten Grundsteuer zu genehmigen oder diese Genehmigung zu versagen und andere Grundsätze für die Veranlagung zu aboptiren; d) die Ent- schävigungsfrage nur in solcher Weise zu berühren, daß kei­ner der darüber bestehenden Ansichten vorgegriffen, sondern nur die spätere, auf Grund der dann vorliegenden Materia­lien weit eher in befriedigender Weise mögliche Lösung Vor­behalten wird." In diesem Sinne legte die Kommission zu­gleich einen ganz neuen Gesetzentwurf vor, mit welchem der Finanzminister sich einverstanden erklärte und der vom Re- gierungskommissar dringend befürwortet wurde. Die Kam­mer genehmigte das Verfahren der Kommission, brachte die allgemeine Debatte zu Ende und gab noch in derselben Siz- zung sämmtlichen Artikeln bes Entwurfes ganz nach bem Vorschläge ber Kommission ihre Genehmigung. Ganz ver­zweifelt geberbeten sich dabei bie Herren v. Bismark- Schönhausen und v. K l e i st - R e e tz o w. Ersterer meinte, es sei auf eine theilweise Konfiskation abgesehen; vas sei eine Ungerechtigkeit, die nur bei Eroberungen vor­komme. Wenn die Rheinprovinz erobert worden sei und Unrecht erlitten habe, so sei bas kein Grund, auch über die anderen Provinzen dieses Kriegs Unglück zu verhängen. Dik­es Unglück treffe nicht bloß die Parias des 19. Jahrhun- wrts, darunter verstehe er die üblichen Rittergutsbesitzer sondern auch andere Leute, auch Pächter, Bauern ic. einen sehr energischen Fürsprecher fand das Gesetz an Hrn.

v. Bodelschwingh. So wäre denn die zweite Kammer mit ihren wichtigsten Arbeiten schon jetzt im Reinen. Wenn man die Menge, den Umfang und die Wichtigkeit der Arbeiten ermißt, die in den letzten Tagen von den Kammern erledigt wurden, so muß man erstaunen und gestehen, daß Aehnliches in der parlamentarischen Geschichte noch nicht da gewesen.

Berlin, 19. Febr. Dem Vernehmen nach werben die Kammern durch Se. Maj. den König in Person geschlossen werben. Man bezeichnet die HH. v. Radowitz und H. v. Gagern als künftige Reichsminister. Man hofft, daß die Reichsversammlung mit der Revision der Verfassung bis zum 26. Mai, an welchem Tage der Termin des von Preußen, Hannover und Sachsen eingegangenen DreikönigSbündnisses abläuft, beendigt sein werde.

Erfurt, 17. Vebr. Es wird eine wahrhaft fürstliche Pracht bei der Ausstattung des Parlamentsgebäubes angcwen- det. So sind z. B. die Wände mit Sammettapeten belegt, die Stühle aus feinstem Mahagoniholz verfertigt u. dgl. mehr. Beide Häuser werden, wie bekannt, in einem und demselben Gebäude, der Augustinerkirche, tagen. Die Vermuthung, daß Hr. v. Manteuffel seine Kanzlei mitbringen werbe, hat sich nicht bestätigt: er für sich selbst hat bereits eine Wohnung außerhalb der Stadt miethen unb auch dem Stadtrathe ver­traulich den Rath geben lassen, im eigenen Interesse der Bür­ger dahin zu wirken, daß sie den Miethzins den Parlaments­mitgliedern, wie allerdings geschehen sollte, nicht zu hoch an- setzen. Für die Parlamentssession werden Reichsrruppen des engern Bundes, namentlich Mecklenburger, Braunschweiger unb Weimaraner hier lagern, auch Berlin wird 100 Kon­stabler unb mehrere Polizeikommissäre senden. (D. A.Z.)

Dresden, 19. Februar. Erste Kammer. (Schluß.) Nach diesem allgemeinen Theile wendete der Staatsminister sich speciell gegen die Argumentation des Abg. v. Carlowitz, wobei seine Aeußerungen einen mehr persönlichen Charakter annahmen. Zuerst begreift der Minister die Eile nicht, mit welcher der Abg. v. Carlowitz jetzt mit einem Male wieder in der deutschen Verfassungsfrage vorschreiten wolle. Als derselbe vor sechs Wochen seinen Antrag eingebracht, habe er ihn ebenfalls als dringlich bezeichnet; gleichwohl habe der Ausschußbericht sechs Wochen auf sich warten lassen. Man dürfe dem Ministerium, wie bisher so oft geschehen, nun nicht mehr den Vorwurf der Politik des Abwartens machen. Der Abgeordnete v. Carlowitz habe dem Ministerium ein langes politisches Sündenregister vorgehalten; wenn es nun wahr sei, daß bie Politik des Ministeriums so Schweres verschuldet und die Zukunft Sachsens gefährdet habe, so treffe ihn selbst die Schulb. Er möge sich erinnern, baß er in ben Maita­gen aufgi forbert sei, sich an die Spitze der Regierung zu stel­len. Er, der Staatsminister, wolle mit ihm ber Ablehnung wegen nicht rechten, er achte die vorgebrachten Gründe. Aber als ber Kampf ausgekämpft gewesen, sei des Ministers erster Gang zu dem Abg. v. Carlowitz gewesen, um ihn zu bewe­gen, als Bevollmächtigter nach Berlin zu gehen. Wäre es, fragt der Redner, nicht besser gewesen, dahin zu gehen, wo es zu handeln und zu rathen gab, als Diejenigen, welche nicht aus Leichtsinn an die Stelle getreten sind, einem