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darauf gegründete Nothwendigkeit der Vermitt- lungsPartei zu erweisen, auf die ewigen Gesetze berufen, die gleichmäßig in der Natur- wie in der Geistcswclt herr­schen. Wir konnten daran erinnern, daß die geheimnißvolle Urkraft der materiellen Welt, die Elektricität, wenn sie, ein­mal erregt, sich in zwei Gegensätze schroff geschieden hat, nur durch eine Vermittelung beider wieder ins Gleichgewicht ge­langen kann. Wir konnten uns darauf berufen, daß alles Leben eigentlich nur in der Vermittelung zweier Gegensätze besteht, nämlich der Lebenskraft des Einzelwesens und der Elementarkraft deS Weltalls. Kann unter irgend einer Be­dingung jene zum endlichen Siege gelangen, dann verwandelt sich das Leben in Ewigkeit, siegen die letzteren, dann erfolgt der Tod. Und selbst das innere, das geistige Leben des Menschen, ist eine stete Vermittelung zweier sich wenigstens scheinbar entgcgenstehcndcn Welten, die hienieden nur in der Menschenbrust einander berühren und deren feindliche Pole sich da ausutglcichcn und sich gegenseitig zu durchdringen stre­ben: die Naturwelt, in der das Gesetz einer eisernen Nothwendigkeit zu herrschen scheint, neben welcher weder für die Freiheit des Menschen, noch für dessen Zurechnungsfähig­keit Raum bleiben würde, und die Welt des Geistes, welche dem Menschen die freie Selbstbestimmung zuerkennt und selbst jene Naturgesetze dem ewigen Geiste unbedingt un- terordnet. Doch auch da gibt es eine vermittelnde Kraft, die Kraft des Evangeliums, dessen eben so tiefe als einfache Lehre von der göttlichen Vorsehung das Bewußtsein der eigenen Schuld (die Zurechnungsfähigkeit) mit dem Glauben an eine ewige Wellordnung zu versöhnen und diesen fortwährenden Kampf des Glaubens und des Wissens in jeder Menschenbrust zu einem frommen Geistes­leben zu verklären vermag. Wer aber dieser Vermittelung nicht zugänglich ist, sei er ein Verächter des Evangeliums, oder ein einseitiger Anhänger desselben, der wird unfehlbar auf Abwege gerathen. Oder ist es nicht etwa eine Ironie der Nemesis, daß die gegenwärtigen Apostel der unbedingten Freiheit gerade dem Princip der Nothwendigkeit huldigen, welches, wenn cs je zur allgemeinen Anerkennung gelangte, die Menschen in eine unbedingte Dienstbarkeit versetzen, nämlich sie zu Sklaven ihrer Naturtriebe machen würde (denn darin besteht ja die s. g. Emancipa­tion des Fleisches)? Und die entgegengesetzte Lebensanschauung, welche nur die Berechtigung des Geistes anerkennt, führt in konsequenter Entwickelung dieses Grundsatzes, nicht etwa zu einer vernunftgemäßen Beherrschung ter Sinnlichkeit, sondern zu völliger Abtödtung derselben, und würde die Vernich­tung des Menschenlebens überhaupt zur Folge haben, wenn z. B. die Ansicht, daß nur die Mönchsgelübde zur menschlichen Vollkommenheit führen, zu allgemeiner Gel­tung kommen könnte.

Wir deuten indeß diese, über alle Gebiete der Natur sich verbreitende, Wirksamkeit des Gesetzes der Vermittelung hier nur an, weil es auf dem Felde der Politik gerathener ist, sich auf bestimmte Erfahrungen zu stützen, als auf s. g. Doktrinen und auf philosophische Erörterungen. Darum mag lieber die Geschichte für uns reden, und zwar im Alterthum durch Rom und in der Neuzeit durch England; denn beide Staaten bestätigen durch ihre lange und ruhmvolle Vergan­genheit die Wahrheit, daß eine gedeihliche Entwickelung des Volkslebens nur da und nur so lange Statt findet, als die Regierungsgewalt in der Hand der Gemäßigten bleibt, daß aber unbedingte Volksherrschaft und unbedingte Alleinherrschaft in raschem Wechsel auf einander folgen, sobald eine äußerste Partei zur Gewalt gelangt, und daß eine jede dieser beiden Regierungsformen sowohl die Freiheit des Einzelnen, als auch das wahre Volksglück gleichmäßig vernichtet. Wer aber den bekannten Erfahrungssatz: daß ein jedes Princip, bis in seine letzten Folgerungen entwickelt, zu den verkehrtesten Dingen führt, dennoch auf dem Gebiete der praktischen Politik in Abrede stellen möchte, den erinnern ""^ch an die jüngsten Vorgänge zu Neapel, Palermo, ei and, Wien und Pesth, und an die Republikaner in Ba­

den und in der Pfalz. Ob die Kreuzpartei in Preußen viel glücklicher sein würde, wenn es ihr gelänge, sich ter r Negierung zu bemächtigen , diese Erfahrung ist hoffentlich ihr i und uns nunmehr erspart. K. B.

Deutschland.

/^ Hanau, 16. Februar. Der hiesige Bezirksausschuß bat rücksichllich der ihm gesetzlich obliegenden Gründung von Spar- und Leihkassen sofort die Unmöglichkeit erkannt, mit den ihm zu Gebote stehenden Mitteln in jeder einzelnen Ge­meinde eine solche Anstalt hervorzurufen. Der hierdurch ver­anlaßte Vorschlag, solche Kassen außer in Hanau nur in i Gelnhausen, Birstein und Schlüchtern so zu begründen, daß die zu jedem vieler Hauptorte geeignet gelegenen Gemeinden l zum Besten ihrer Angehörigen unter solidarischer Haftung die Anstalt in'ö Leben treten ließen, dürfte indessen schon an den Bedenken dieser Gemeinden scheitern, außerdem aber, wenn jede Kaste nur eine Societät der hinzutretendcn Gemein­den sein sollte, wegen Wechsels der Gesellschafter, Schwierig­keit der Vertretung, und endlich wegen der aus Verpflichtun­gen einzelner Gesellschafter den Schuldnern gegen Klagen er­wachsenden Einreden, geradezu unausführbar sein. Nicht weniger bedenklich würde cs erscheinen, jede einzelne Kasse als selbstständige moralische Person anzuerkennen, zumal eine solche beim Mangel eigenen Vermögens den erforderlichen Kredit nid)t fände. Da nun das nach der Stiftungsurkunde als Bezirksanftalt anzusehende, wohl fundirte, Leihhaus in Hanau so geeignet, als berufen wäre, durch Gründung von Filialen an den oben genannten drei Orten jedes Bedenken zu beseiti­gen und jedem Erfordernis' zu genügen, so ist nun bei dem Bezirksausschuß der Antrag begründet worden, in dieser Weise die zu beschaffenden Leihhauskassen herzustellen. Nach diesem Plan würden aus demselben Vorschüsse an die Angehörigen nur solcher Gemeinden gegeben werden, welche sich für die Ihrigen zum Voraus verbürgt hätten, dagegen aber nur auf Grund speciellen Antrags des betreffenden Ortsvorstandes und Gcmcindcraths zuzugestehen sein. Außerdem ist Abstellung einiger bei dem Leihhaus in Hanau .bestehenden Mißstände, .insbesondere Herabsetzung des bei Pfänderleihen 14pEt. betra­genden Zinsfußes auf 10 pCt. beantragt. Bei der Wich­tigkeit des Gegenstandes ist sehr zu wünschen, daß der Vor­schlag zwar gründlich, aber auch völlig unbefangen geprüft und gewürdigt und zu baldiger Entscheidung gefördert werde. Je unverkennbarer übrigens die geltenden stillschweigenden und privilegirten Pfandrechte, insbesondere die der Eheweiber, einer kräftigen Entwickelung der Leihkassen hindernd im Wege stehen, um so dringendere Mahnung wird die Gesetzgebung erkennen, das Hypothekenwesen endlich umzugestalten.

 Fulda, 19. Februar. Es ist eine nicht zu leugnende Thatsache, daß fast aller Orten sich der große Haufen der Bevölkerung bei dem Oermaligen Wahlakte zum Volkshause nach Erfurt weit weniger beteiligt, als vor zwei Jahren, wo die Wahlen zum Parlamente ausgeschrieben worden waren. Unrecht würde man haben, den letzteren Umstand allein dem Reize der Neuheit zuschreiben zu wollen, wie auch Unrecht wäre, die Parlamentswahl lediglich der Statt gehabten Agi­tation und einem sorcirten Enthusiasmus beizumessen, erregt und unterhalten durch die jugendlich frei gewordene Presse. Das Phänomen läßt sich aus dem blitzartigen Aufflammen einer längst im Volke schlummernden Idee erklären , an welche sich alle Hoffnungen und Wünsche einer schönen Zu­kunft reihten, nach welcher unablässig die Blicke der Sterb­lichen gerichtet sind. Nachdem man das Erscheinen des Me­teors nach allen Richtungen hin besprochen und sich die Mei­nungen darüber theils berichtigt, theils bekämpft hatten, blieb in den Gemüthern die Erinnerung davon mehr oder weniger lebhaft zurück, und in der Phantasie lebte noch die Vorstellung davon wie der dämmernde Hoffnungsstrahl am Horizonte des Völkerlebens, von dem es aber zweifelhaft bleibt, ob es ein, heilsames Wetterleuchten, ein starke Kälte und elekrische.Span­nung im Aether verrathendes Nordlicht oder der Wiederschein einer in Brand gerathenen Welt gewesen sei? Die am mei-