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Neue Hessische Zeitung.

Organ -er konstitutionellen Partei.

Donnerstag, 21. Februar 1850. J\/g 88. Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt beigrgeben. Die Morgen-Ausgabe wird von 7,11 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Saffet von 5 bis 7 Uhr eroedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur'Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Luckbardt'schcn und Vollmann schen Buch - und Kunsthandlung. Der ÄbonncmentspreiS beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeige« werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Petitzcile berechnet.

Deutschland.

Berlin, 15. Febr. Der Gesetzentwurf, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militärverwaltung für das Jahr 1850, so wie die Beschaffung der zur Deckung desselben erforderlichen Geldmittel, welcher den Kammern von der Krone vorgelegt ist, lautet: §. 1. Unserm Kriegsminister wird zu den im Jabre 1850 etwa erforderlich werdenden außerordent­lichen Bedürfnissen der Militärverwaltung ein Kredit bis zum Betrage von 18 Millionen Thaler eröffnet. §. 2. Unser Fi­nanzminister ist ermächtigt, den Geldbedarf bis zum Betrage von 18 Millionen Tdaler nach dem eintretenden Bedürfniß durch eine in angemessener Frist zu amortisirende verzinsliche Staatsanleihe zu beschaffen. §. 3. Die Ausführung dieses Gesetzes wird dem Kriegsminister und dem Finanzminister übertragen und ist darüber den Kammern bei ihrer nächsten Zusammenkunft Rechenschaft zu geben. Beglaubigt: Der Kriegsminister v. Strotha. Der Finanzminister v. Rabe.

Die zu dem Entwurf gehörige Denkschrift hat folgenden Inhalt: So weit sich die Verhältnisse mit einiger Wahrschein­lichkeit übersehen lassen, wird Preußen auch während des Jahres 1850 zur Ueberschreitung des gewöhnlichen Friedens- ' standes seiner Armee genöthigt sein, theils um den allgemeinen politischen Anforderungen zu genügen, theils um die Ruhe und Ordnung im Lande zu wahren oder wieder herzusteUen, wenn sie von Neuem bedroht oder gestört werden sollte. Die Friedensstärke des Heeres beträgt, wie bekannt, nur etwa 124,000 Mann ; aus derselben müssen die Garnisonen für 29 Festungen, von weichen die beiden Bundessestungen ver­tragsmäßig 11,000 Mann in Anspruch nehmen, so wie die Besatzungen der großen offenen Städte bestritten werken, so daß nachweisbar für andere Zwecke keine Truppenzahl von einigem Belange verfügbar bleibt. Die politischen Verhältnisse, welche zu bekannt sink, um einer Erörterung zu bedürfen, ha­ben es aber nothwendig gemacht, in Baden ein Armeekorps von 20 Bataillonen, 16 Schwadronen und 4 Batterien, bei Frankfurt a. M. dagegen eine Division von 5 Bataillonen, 4 - Schwadronen und 1 Batterie aufzustellen. Aus ähnlichen Ursachen mußten in Schleswig 6 Bataillone, 4 Schwadronen nebst einer Batterie, in Hamburg 4 Bataillone, 4 Schwa­dronen und 1 Batterie verbleiben. Die weitere Belassung dieser Truppen in den genannten Stellungen ist entweder durch Verträge bedingt oder durch militärische Gründe und Rück­sichten auf das Gemeinwohl noch geboten. Die Stärke der hiernach außerhalb des Landes verwendeten Truppen beläuft sich auf 28,500 Mann, und um diese zunächst muß der Frie- dcnsstand verstärkt bleiben, so lange jene Verwendung dauert. Es kommt aber ferner zur Erwägung, daß auch im Innern des Landes unter den gegenwärtigen Umständen noch eine größere Truppenzahl als die gewöhnliche nothwendig ist, wenn die zwar besiegte, aber immer noch fortwirkende Partei der Gegner jeder staatlichen Ordnung von einer Erneuerung ihrer Umwälzungsversuche abgehalten werden soll. Insbesondere ist hier zu erwähnen, daß die bevorstehende Versamm­lung in Erfurt vor jeder möglichen Störung, welche die Nähe der Landesgrenze auf allen Seiten erleichtert, gesichert werden muß, gleichzeitig

aber noch Truppen vorhanden sein müssen, die bei etwa aus- brechenden Unruhen in angrenzenden verbündeten Staaten auf Requisition der betreffenden Regierungen ent­sendet werden können. Schon aus den vorstehenden Gründen dürfte cs gerechtfertigt erscheinen, wenn die königl. Regierung es für unmöglich hält, für jetzt eine Verminderung der Streit­kräfte eintreten zu lassen. Diese Gründe werden aber noch verstärkt, wenn man, den Blick über die Grenzen des Vater­landes hinaus auf die europäischen Verhältnisse richtend, sich die Möglichkeit vergegenwärtigt, daß Preußen in die Noth­wendigkett versetzt werden kann, eine noch bedeutendere Ver­stärkung seiner Streitkräfte vornehmen zu müssen. Unter sol­chen Umständen würde es keine weise Maßregel sein, den jetzigen Stand des Heeres zu «vermindern unk beispielsweise die noch beibehaltenen Landwchrstämme ganz aufzulösen, die vermehrte, aber keineswegs ausreichende Artillerie^Bcspannung zu verkaufen, um in einer viel ungünstigeren Lage vielleicht in kurzer Zeit die Landwehr wieder einzuberufen und die Pferde der Artillerie von Neuem zu kaufen. Diese Umstände begründen die Forderung: die zu einer schnellen Vermehrung des Heeres getroffenen Vorbereitungen vorläufig fortbestehen zu lassen, und sich die Verfügung über die hierzu erforder­lichen Geldmittel zu sichern. Letztere bestehen aus denjenigen, welche a) zur Erhaltung der über den Frickensstand vorhan­denen Rüstungen nöthig sind, wenn die Verhältnisse im Laufe des Jahres sich nicht wesentlich verändern sollten, und welche nach den beigefügten Berechnungen eine runde Summe von 8 Millionen oder monatlich 660,000 Thalern in Anspruch nehmen; b) zur Mobilmachung des Heeres erforderlich werden und sich, in der Voraussetzung, daß einer Seits ein Theil der Truppen bereits mobil ist, anderer Seits aber bei Ein­tritt der Mobilmachung von Cem unter a) auSgeworfenen Be­trage noch ein Bestand vorhanden sein dürfte, auf 10 Mill, veranschlagen lassen. Zu dem letzteren Zwecke, dessen Erfül­lung bei einer allgemeinen Mobilmachung 15 Mill, fordert, war der Staatsschatz bestimmt. Es ist bekannt, daß die Er­eignisse der beiden letzten Jahre denselben aufzehrten. Eine schnelle Mobilmachung und somit die zeitgerechte Verwendung des Heeres zum Schutze des Vaterlandes ist ohne bereite Geldmittel unmöglich; mit ihnen aber wird Preußen ruhig jedem Ereigniß entgegensetzen und unbeirrt in der Ent- Wickelung der eigenen, wie der deutschen Ver­hältnisse f o r t s ch r e i t e n können. Die Regierung hält es für eine unabweisbare Pflicht, mit dem Anträge auf die Bewilligung dieser Mittel jetzt hervorzutreten, weil das bevor­stehende Erlöschen des Mandats der 1. Kammer auf längere Zeit hin die Mitwirkung dieses Theiles der gesetzgebenden Gewalt bei dem Erlaß des hierzu nothwendigen Gesetzes un­möglich macht. Es wird der Regierung eine freudige Ge­nugthuung sein, wenn die Verhältniße cs ihr gestatten, von den zur Unterhaltung des Heeres in Antrag gebrachten Mit­teln nur im geringsten Umfange Gebrauch zu machen, und die dem Lande aufzulcgenve Last nach Möglichkeit zu vermin­dern ; sie wird daher den Augenblick nicht versäumen, in wel­chem'sich eine Reduktion der jetzigen Stärke des Heeres mit der auf ihr ruhenden Verantwortlichkeit vereinigen kann. Sie