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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Mittwoch, 20. Februar 1850. */W 86» Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal Sonntags wird ein Unterhaitungsblatt beigegeben. Die Morgen-Ausgabe wird von/al 1 bis 12 Uhr, die Abend-Ausgabe in Maffei von 5 bis 7 Uhr eroedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in .Napel in der Luckbardt schcn und Vollmann'schen Buch - und Kunsthandlung. Der Äbonnementspreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., wofür alle kurhcssischcu Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 togr. für den Raum einer Prlitzcile berechnet.

Dentschlanv.

Kassel. Zufolge Ministerialbeschlusses soll nach dem Eingehen der Kasseler Lotterie die bisher in Kurhessen noch allein geduldete Frankfurter Lotterie nach Beendigung des der­malen im Gange befindlichen 117. Lotteriespiels ferner nicht mehr zugelassen werden, und es ist das Erforderliche verfügt worden, daß nach Ablauf der gedachten 117. Frankfurter Lot­terie so wenig die nach §. 1 des Staatsministerial-Ausschrei- bens vom 8. Mai 1824 erforderliche Ermächtigung zur Ueber­nahme von Hauptkollekturcn, als die nach §. 2 desselben er­forderliche Erlaubniß zur Führung von Unterkollekturen zu der Frankfurter Lotterie ferner ertheilt werden, bezw. daß, in­sofern etwa Einzelnen die Unterkollektur auf längere Zeit als auf die Dauer der dermaligen 117. Frankfurter Lotterie er­laubt worden sein sollte, diese Erlaubniß zurückgezogen werde.

(K. Ä. Ztg.)

A Hanau, 13. Februar. Es ist schon vielfach von den Reibungen die Rede gewesen, welche zwischen Civilpersonen und den Angehörigen des 3. Infanterieregiments Statt ge­habt und es wird nicht ohne Interesse sein, die richterlichen Entscheidungen zu veröffentlichen, welche gegen Civilpersonen wegen Excesse gegen das Militär bis jetzt ergangen sind. Der 15jährige Bäckerlehrling H. wurde in eine vierzehntägige Gefängnißstrafe verurtheilt, weil er an das Zeughaus ein Blatt Papier angeheftet hatte, auf welchem die Worte stan­den:Hurrah ich darfs nicht sagen, kann mich kein Soldat verklagen". Der Angeklagte hatte angegeben, daß die erwähn­ten Worte soviel bedeuten sollten als:Hurrah die Gäule" und seine Absicht sei gewesen, die Soldaten zu verhöhnen/ Ferner wurde Christian N., ein im Rufe eines Trunkenbolds stehender Mann, in eine 4 wöchige Gefängnißstrafe verur- theilt, weil er einem Korporal , mit dem er in Streit gerathen, gesagtdie Soldaten hätten ihre Ehren- kreuzr in Baden mit Rauben und Plündern verdient". Als der Korporal den Angeklagten nach diesen Worten zur Thüre hinauswarf, riß ihm der letztere das silberne Ebrenkreuz ab, jedoch hat die öffentliche Verhandlung nicht dargethan, ob dieß absichtlich oder nur während der Rauferei geschehen sei. Der dritte Fall ist von den beiden vorigen wesentlich verschie­den. Er betrifft die an brutaler Rohheit bis jetzt nicht über­troffene Verhöhnung der verwundeten Soldaten, welche im Sommer aus Baden hierher transportirt wurden. Die Un­tersuchung hatte nur geringe Resultate: der Instrumentenmacher H. wurde, weil er dieselbenBluthunde" geschimpft, in eine sechswöchige Gefängnißstrafe verurtheilt, er/ sowie der Staats­prokurator haben gegen dieß Erkenntniß die Berufung einge­legt. Man wird hieraus erkennen, daß von unseren Gerichten strenge Gerechtigkeit gehandhabt wird und den voreiligen Ur­theilen mag es eine Warnung sein, nicht eher ihre laute Stimme zu erheben, als sie wissen, wie sich die Dinge wirk­lich verhalten. Sehr wünschenswerth wäre es, wenn auch die Urtheile gegen Militärs, welche die vorliegenden Verhältnisse betreffen, der Oeffentlichkeit übergeben würden.

C Rinteln, 18. Febr. Ich beeile mich, Ihnen das Resultat der so eben Statt gehabten Wahl des Reichstags- abgeordneten für den Wahlkreis Rinteln mitzutheilen,

ein Resultat, welches jedenfalls bom allgemeinen Standpunkte der deutschen Partei aus in hohem Grade befriedigen muß. Heinrich von Gagern ging auö der ersten Abstimmung als erwähller Abgeordneter hcrvor. Von 97 abgegebenen Stimmen erhielt Gagern 65, der Regierungsrath von Kapaun- Carlowa zu Bückeburg 18, Gehcimerath Schwedes zu Kassel 13 und Staalsralh Wippermann daselbst 1 Stimme. In einer Vorbcrathung stellte ein Theil der Wahlmänner des FürstenthumS Schaumburg-Lippe, der auch in der Abstimmung hieran fcsthielt, den Regierungsratb von Kapaun, die übrigen Schaumburg-Lippischen Wahlmänner gemeinschaftlich mit den Niederhessischen den Gcheimerath Schwedes, dagegen die Wahl­männer des Bezirkes Rinteln vorzugsweise den Staalsralh Wippermann als Kandidaten auf. Für Letzteren erklärten sich zwar einige Stimmen mehr, als für Schwedes, indessen nicvt die erforderliche absolute Majorität. So vereinigte man sich denn auf den Mann , ter als erster Vorkämpfer und als Sinnbild unserer deutschen Bestrebungen werth wäre, in jedem deutschen Wahlkreise gewählt zn sein und dessen Wahl dem hiesigen Wahlkreise um so mehr zur Zierde nnv Ehre gereicht, je schöner es ist, wenn bei den Wahlen zum deutschen VolkS- Hause die einzelnen Stämme nicht ängstlich in ihren Partiku­largränzen sich abschließen.

Berlin Sitzung des Geschworenengerichts vom 1 5. Februa r. (Stcuerverweigcrungs - Proceß.) Die Verhandlung begann heute mit der gegen Den praktischen Arzt Dr. Wollheim erhobenen Anklage. Der Angeklagte berief sich auf die gesetzliche Rcchtsbcständigkeit des Steuerverweige- rungsbeschlusses und folgerte hieraus, daß dann auch die Ver­breitung und die Ausführung nicht strafbar sein könne. Der Vertheidiger Advokatanwalt Volkmar wies auf verschiedene Aeußerungen der Minister hin, welche eine Gleichberechtigung der Nationalversammlung und der Krone anerkannt hatten. Der nächste Angeklagte, Prediger Müller aus Wohlau in Schlesien, früher Sprecher der Burschenschaft, ist nur der Versendung der Proklamation vom 18. Novbr. beschuldigt. Er tritt zunächst mit der Versicherung hervor: er würde sich auch zur Ausführung des Beschlusses vom 15. November und zur Aufforderung dazu für bercchligt erachtet haben. Er wolle nicht minder gravirt sein, als seine Mitangeklagten.Erach­ten Sie diese für schuldig, dann verurtbeilen Sie auch mich. Ich bitte um diese Ehre." Bei kiesen Worten vermögen die Zuhörer einen lauten Beifallsruf nicht zu unterdrücken, was den Präsidenten zu einer Rüge veranlaßt. -^ Bei der Ver­theidigung des folgenden Angeklagten, Bauergulsbesttzer Voigt, resumirt Der Vertheidiger Volkmar nochmals die bisherigen Argumente der Defension , und stellt hierbei u. A. folgende Thatsachen zusammen: 1) das Junkerparlament hat zur Steuerverweigerung aufgefordert und wird nicht verfolgt; 2} die mecklenburgische Ritterschaft verweigert der schwerinschen Regierung die Steuern und hat die preussische Regierung auf ihrer Seite; 3) ein hoher Verwaltungsbeamte, der Oberprä­sident von Schlesien, hat früher als die Angeklagten, die Steuerverweigerung auszuführen gesucht, und Niemand denkt daran, ihn zu verfolgen. Demnächst folgte die Verhand­lung der Anklage gegen den Kaplan v. Berg. Dieselbe