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Nene Hessische Zeitung.

Organ -er konstitutionellen Partei.

Sonntag, 17. Februar 1850. J\@ 81* Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt beigegeben. Die Morgen. Ausgabe wird von '/2II bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr creedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, «sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Lnckbardt'schen und NoÜmann'schen Buch - und Kunsthandlung. Der Äbonncmcntspreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter das Blatt ohne Ausschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Petitzeile berechnet.'

Deutschland.

Berlin, 12. Fcbr. Seitdem eS zur Gewißheit geworden ist, daß England in der Verwickelung mit Griechenland die Vermittlung Frankreichs angenommen hat, ist es wohl als sicher anzusehen, daß weitere ernstere Folgen dieser Ver­wickelung nicht kintreten werden. Immerhin aber bleibt es noch interessant, hier die sachverständige Ansicht des hiesigen türkischen Geschäftsträgers Davoud-Oghlou aufzuzeichnen, welche er in diplomatischen Kreisen aussprach, als die ersten Nach­richten von den Ereignissen in Athen hier eintrafen. Die hohe Pforte, sagt er, hat alle Ursache sich der Energie Eng­lands zu freuen, kenn wahrscheinlich ist sie dadurch vor einem abermaligen sehr ernsten Aufruhr bewahrt worden. Man ist genau davon unterrichtet, fügte er erläuternd hinzu, daß in den südlichen türkischen Provinzen bis nach Albanien hinauf in Folge russischer Machinationen ein Ausstand auf dem Punkte stand auszubrechen, wahrscheinlich wiederum angestistet, damit Rußland bei dieser Gelegenheit im Norden der Türkei im Trüben fischen könne. England scheint hiervon eben so genau unterrichtet gewesen zu sein, wie die hohe Pforte selbst, und eben nur deßhalb hat es wahrscheinlich die Digression in Griechenland gemacht, um dem russichen Kabinett den Beweis zu liefern, daß es nicht gesonnen sei, den passiven Zuschauer länger abzugeben, während Rußland seine Polypenarme immer weiter in die Türkei hinein erstreckt. Diese Ansicht hat, wie erwähnt, eben des Mannes halber, von dem sie hier ausge­sprochen wurde, ein Interesse. (Wes.-Ztg.)

Berlin, 13. Februar. In der heutigen Morgensitzung zweiter Kammer leistet ein Abgeordneter aus Ostpreußen den verfassungsmäßigen Eid. Abg. v. Zychlinski legt sein Mandat nieder. Auf der Tagesordnung steht die fortgesetzte Berathung der Gemeindeordnung. Dieselbe beginnt mit §. 2, der ohne Diskussion angenommen wird. §. 3 wird in seinen einzelnen Theilen nach den Kommissionsvorschlägen angenom­men. Bei §. 4, welcher nach den Beschlüssen der ersten Kammer einen Census für die Ausübung des Wahlrechts feststcllt, erklärt der Minister des Innern, er sei prin­cipiell ein Gegner jedes Census, indeß empfehle er dennoch bei den Kommissionevorschlägen stehen zu bleiben, bis etwas Besseres aufgefunden werde. Nach längeren Debatten wird dieser Artikel angenommen. Ebenso Art. 5 und 6.

Zu der Abendsitzung ist die Posensche Angelegenheit ver­handelt worden. Der Antrag der Regierung geht dahin: Die Kammer wolle ihre Zustimmung zur Einverle bung des nicht zu Deutschland gehörigen Theiles der Provinz Posen in den deutschen Bund ertheilen." Dieser Antrag ist in der Kommission mit 13 gegen 1 Stimme verworfen und dafür mit 8 gegen 6 Stimmen der Antrag angenommen worden: Die Kammer wolle beschließen, ihre Zustimmung zur Ein­verleibung des noch nicht zu Deutschland gehörigen Theils der Provinz Posen unter der Bedingung zu ertheilen, daß vorher die Provinz Posen als ein Ganzes ausgelöst und ihre Bestandtheile den angrenzenden Provinzen Preußen, Branden­burg und Schlesien zugetheilt werden." Der Berichterstatter bemerkte, die rechtliche Befugniß zur Einverleibung stehe außer Zweifel. Aber sie sei mit Gefahr für Preußen und Deutsch»

land verbunden. Namentlich hätten die Deutschen in Posen um Beibehaltung der Demarkationslinie gebeten. Daher die von der Kommission gestellten Bedingungen, durch welche jene Gefahren beseitigt würden. Durch die Auflösung des Posenschen Provinzialverbandes wird den poln. Bestrebungen der Mittel­punkt entzogen, das deutsche Element wird durch die Einfügung polnischer Landestheile in andere Administrationsverbältnisse ge­stärkt. Die Rechte der Polen werden dadurch nicht verletzt, die ihnen verheißene Erhaltung ihrer Nationalität kann damit Hand in Hand gehen. Auch befindet sich der größte Theil der Polen selbst gern unter preußischer Hoheit; es ist darum eine gefährliche Aufregung auS der vorgeschlagenen Maßregel nicht zu erwarten, und sollte sie entstehen, die Regierung wird Kraft genug besitzen, sie zu unterdrücken. Die Regierung wird endlich dem Vorschläge der Kommission keinen Widerstand entgegensetzen, wie aus den Erklärungen ihres Kommissärs in dem Ansschuß hervorging. Der Minister des Innern: Der Standpunkt der Regierung ist folgender: Als durch die Wiener Verträge die Krone Preußen mehrere polnische Lan- desthkile, die sie früher besessen, wieder erhielt, ward die Pro­vinz Posen aus diesen und einigen neuerworbenen Landes- theilen gebildet. Seit 30 Jahren besteht demnach die Pro­vinz. Zu Anfang fühlten sich die Polen sehr wohl unter der preußischen Herrschaft, späterhin, als preußische Intelligenz und Kapitalien immer mehr eindrangen, wurden die Polen unzu­friedener. Noch ungünstiger gestalteten sich die Verhältnisse seit 1831, und haben sich seitdem nicht gebessert, da die pol­nische Nation die Rolle einer Garde der Revolution über­nommen zu haben schien. Ihnen ist die Revolution von 1846 noch in der Erinnerung, ebenso die Ereignisse von 1848. Es hat an Beschuldigungen beiderseits nicht gefehlt; ich lasse sie dahin gestellt; die Thatsache läßt sich aber nicht bestreiten, daß von beiden Seiten Blut geflossen ist. Die Deutschen haben damals kräftig zusammengehalten und wesentlich zur Stärkung der Reaierung bcigetragen. Seit 1848 ist die Spaltung zwischen Polen und Deutschen gewachsen, von beiden Seiten ward der Zustand für unerträglich erklärt. In Folge des Antrages der Deutschen ward die Demarkationslinie ge­zogen. Ich halte sie für eine vollendete Thatsache. Es sind ihr zwar keine weiteren Folgen beigelegt worden, als daß sich die Wahlbezirke nach ihr regelten, gleichwohl besteht sie recht­lich, und die Regierung mußte sich bei ihrer Vorlage fragen, wie sie zur Demarkationslinie stehe. Derselben administrative Folgen zu geben, schien bedenklich. Doch mußte etwas ge­schehen, um der Bestimmung der Deutschen Verfassung, daß außcrdcutsche Länder mit deutschen mir durch Personalunion verbunden sein dürfen, zu genügen. Sie schlug deßhalb vor, die ganze Provinz in den deutschen Bund aufzunehmen. Sie glaubte damit den Polen nicht wehe zu thun. In der deut­schen Verfassung verheißt ein besonderer Artikel ausdrücklichen Schutz jeder Nationalität. Sie soll den Polen gewährt wer­den, so weit sie nicht übergreifen. Der Mann i|t zu achten, der auf seine Nationalität hält, aber vor Allem ist der Eid zu halten. Auch jetzt glaubt die Regierung noch, die polnische Nationalität in die Interessen Preußens so verflechten zu können, daß sie sich nicht isolirt fühlt. Die Einverleibung