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der Verfolgung verfallen seien. Es ständen jetzt abermals solche Männer als politische Verfolgte vor den Schranken. Der Staatsanwalt habe in seinem Requisitorium selbst zugegeben, daß der Steuerverweigerungsbeschluß an und für sich nicht strafbar sei, wäre dieß aber der Fall, so müßte die Anklage gegen sämmtliche Angeklagte sofort in Trümmer zerfallen. Der Steucrverweigerungsbeschluß sei, behauptet der Vertheidiger, formell richtig und gültig gewesen; auch das Gesetz der Unverletzlichkeit stehe den Abgeordneten zur Seite. Der Vertheidiger wendet sich schließlich zu der speciellen Anklage seines Klienten. Morgen wird die Verhandlung gegen Moritz beginnen.
Berlin Sitzung des Geschwornen-Gerichts am 9. Februar. (SteuerverweigerungS-Proceß.) Die heutige Sitzung eröffnete die Auslassung des Justizkommissarius Moritz aus Torgau. Er lebt seit 20 Jahren in Torgau, und die Zeugnisse dortiger Behörden über seinen Charakter und seine Wirksamkeit während dieser Zeit genügen, da das Gericht Vie Vernehmung der zu diesem Zweck vorgeschlagenen Zeugen abgclehnl hat, um varzuthun, daß der Angeklagte nicht der Mann ist, dem der Versuch Aufruhr zu erregen, zugetraut werden kann. Auch die Staatsanwaltschaft, heute wieder durch den Assessor Riem vertreten, räumt die Ehrenhaftigkeit seines Charakters ein, behauptet jedoch gleichwohl, daß er durch Versendung zweier Exemplare der Proklamation vom 18. November 1848, wovon das eine an seine Schwiegermutter, die Witwe. Bucher, das andere an den Justizkom- missar Echtermeyer gerichtet war, Aufruhr zu erregen beabsichtigt habe. Es werden der I. C. Echtermeyer, der Professor Arndt aus Torgau und mehrere andere Personen, die ohne Antrieb des Angeklagten den Abdruck der Proklamation bewirkt haben, vernommen. Ihre Aussagen lauten übereinstimmend zu Gunsten des Angeklagten, der sich dann mit sichtlich günstigem Eindruck auf die Geschwornen vertheidigt. Sein Vertheidiger, Advokatanwalt Dorn, schließt diese Verhandlung mit wiederholter Ausführung der politischen und Rechtsfragen. Er kommt auf den absolutistischen Standpunkt zu sprechen, welchen die Staatsanwaltschaft gestern der Anklage vindicirt hat, und hält Vieser entgegen, wie sie damit die Versicherungen des Königs selbst, der wiederholt seit dem März in Worten und Akten ausgesprochen habe: er sei ein konstitutioneller König, ter Unwahrheit zeihe. Die nächste Verhandlung betraf den Angeklagten Landrath und Major bei der Landwehr, Bauer aus Krotoschin. Der Angeklagte erledigte seine Vertheidigung mit militärischer Geradheit, Offenheit und Kürze. Er, so wie der nächste Angeklagte Prediger Baltzer räumte sofort die in der Anklage behaupteten That- lachen ein. Zeugen wurden nicht weiter vernommen, nur der Angeklagte Bauer hatte einen Entlastungszeugen gestellt, dessen Verhör vorgenommen wurde. Die Plaidoycrs des Staatsanwalts und Vertheidigers erfolgten, welche jedoch, da bereits alles Mögliche von beiden Seiten angeführt worden, sich kurz fallen konnten. Nur der Angeklagte Prediger Baltzer fügte noch einiges zu seiner Vertheidigung hinzu. Er führte namentlich an, daß den Angeklagten, wenn man sie verurtheile, eine Dornenkrone geflochten würde. Diese Dornenkrone habe viele Stacheln. Der eine Stachel wäre, daß sie ibre Freiheit verlieren würden, der zweite der Verlust ihrer Aemter, der Verlust der bürgerlichen und politischen Rechte und Ehren; der dritte Stachel, der Verlust ihres Familienglücks. Dieß sei ein großer Schmerz. Ueber alles das wolle er sich erheben, aber der größte Schmerz wäre, daß der Glaube des Volks an die Gerechtigkeit wankend gemacht würde. Er habe in seinem Wohnorte, um hierher zu reifen, Urlaub nehmen müssen von reichen und angesehenen Männern, welche seit 6 Monaten bereits die Steuerzahlung verweigert hätten, um das Ministerium zu zwingen, ein vom Könige sanktionirtes Gesetz aufheben zu lassen. Wenn also diese Männer, die die Steuern wirklich verweigert hätten, unbestraft bleiben, dagegen die ehemaligen Abgeordneten der Strafe unterliegen sollten, so würde das Volk fragen: wo bleibt die Gerechtigkeit? Nach einigen Erwiderungen des Staatsanwalts, sowie des Vertheidigers,
Abvokatanwalts Volkmar, wurde die heutige Sitzung um 3 Uhr geschlossen und die nächste auf Montag angesetzt.
Köln. Die „Westdeutsche Zeitung" äußert sich am 5. Februar (und die Köln. Ztg. glaubt auf diese gründliche Offenheit des Demokratischen Organs aufmerksam machen zu müssen): „Man schmeichelt uns mit der Eigenschaft der Gründlichkeit; möchten wir dieser Eigenschaft keine Schande machen. Unsere Feinde wenden jedes Mittel gegen uns an, sie suchen die Demokratie gründlich zu vernichten, und wir sollten nicht Gleiches mit Gleichem vergelten? Wenn wir das nicht wollen, dürfen wir nicht um die politische Herrschaft kämpfen, welche mit christlichen Phrasen wahrlich nicht herbeigezaubert wird. Auge um Auge, Zahn um Zahn! Wer uns verfolgte, muß für jede seiner Handlungen büßen; jedes richterliche Urtheil muß seine Strafe finden. Denn unsere heutigen Richter sind unsere politischen Feinde, unsere Henker, die Satelliten der bestehenden Ordnung. Dann wird euch euer Zahmthun, eure plötzliche Sanftmuth nichts helfen, ihr seid die Wölfe in Schafskleidern, so gut wie die geistlichen Hirten."
Hannover, 9. Febr. Für die Hannoveraner, die sich bei dem badischen Aufstande betheiligt hatten und die von den Behörden jenes Landes mit Zwangspäffen in ihre Heimath entlassen und den hannoverschen Gerichten zur Untersuchung und Bestrafung überwiesen sind, ist eine Amnestie erlassen. In dem Reskripte, das an die Gerichte gelangt ist, heißt es „auf besonderen Befehl Sr Majestät." Nur sollen die Angeklagten vorläufig unter polizeilicher Aufsicht stehen. Ihre Zahl ist, nach früheren Mittheilungen der Minister in der Ständeversammlung, fünfzehn.
Heidelberg, 10. Febr. Heute Abend wurde der Altbürgermeister Winter aus der Untersuchungshaft in seine Wohnung entlassen, wo er noch so lange bewacht werden wird, bis die Untersuchung geschlossen sein wird. Es ist zugleich in Aussicht gegeben, daß er nach geschlossener Untersuchung gegen Kaution ganz freigegeben werden wird.
München, 8. Febr. In der heutigen Abgeordnetcn- sitzung beantwortete Justizminister v. Kleinschrod eine Anfrage bezüglich der Todesstrafe dahin, daß die Regierung nicht gesonnen sei, dieselbe aufzubeben, wol aber bei der bevorstehenden Revision der neuen Strafgesetze die Fälle, in welchen auf sie erkannt werden dürfe, neu zu regeln und resp, zu beschränken. In neuester Zeit sei ihr Vollzug nur darum unterblieben, weil nach dem früheren Gesetz die Todesstrafe im Fall eines Jndicienbeweiscs — und nun ist die ganze Beweis- theorie gefallen — nicht erkannt werden durfte. Einiges Aufsehen macht ein eben bekannt gewordener Antrag des Abg. Pfarrer Wolfsteiner (von der Rechten), wonach die Kammer die Initiative ergreifen soll zu einem Gesetze, welches die bisherigen Diäten der Abgeordneten von 5 fl. auf 3 fl. herab- setzt und statt der bisherigen Reisediätcn zu 1 fl. per Wegstunde künftig nur noch freie Beförderung per Ellwagen und Eisenbahn und gewöhnliche Diäten für die nöthige Dauer der Reise bewilligt. Dem hierauf gerichteten Gesetzentwurf fügt der Antragsteller den Wunsch bei: Es möge der Kammer gefallen, bis zum Jnslebentreten des Gesetzes durch freien Entschluß im Sinne desselben auf einen Theil der Diäten zu verzichten.
Gestern hielt der dritte Ausschuß der Kammer derReichS- räthe Sitzung, um den Gesetzentwurf, die Emancipation der Israeliten betreffend, zu berathen. Der Antrag des Referenten geht dahin, die Kammer möge dem fraglichen Gesetzentwürfe ihre Zustimmung versagen. (Bamb. Ztg.)
Oesterreich. ,
Aus Siebenbürgen. Einem Briese aus ^chaßburg entlehnt der „Wanderer" folgende, für die Stimmung der Szekler sehr bezeichnende Nachricht. Man erzählt sich daselbst: In Udvarhely, dem Sitz des Militär - Distriktskoinmandanten im Szeklerland, wird eines Tages plötzlich alarmirt. Das Militär rückt marschfertig aus; wie das die Einwohner sehen, dnrchzuckt sie auf einmal der Gedanke: die Russen sind gc- schlageu, die Oesterreichs retiriren, die Türken kommen sie-