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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Montag, 11. Februar 1850 ./^ 7Oe Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt beigegeben. Die Atorgen-Ausgabe wird von/al 1 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr cxpedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Luckkardt'schen und Bollmaun'schen Buch - und Kunsthandlung. Der ÄbonnementSpreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Petitzeile berechnet.

Deutschland.

(Wahlen zum Erfurter Reichstag.) Es wur­den gewählt im Kreise Allenstein-Neidenburg: Oberamtmann Kummer; im Kreise Darkehmen - Goldapp: Landrath Klein; im Kreise Oletzko-Lötzen: Landrath v. Wegnern.

ch Marburg. Von den hiesigen Wahlmännern sind nur bis jetzt folgende bekannt geworden: 1) Dritte Klasse. Marburg: Oberbürgermeister Uloth, Kirchhain: Schreiner Müller, Münchhausen: Bürgermeister Surfer zu Oberrosphe, die Bürgermstr. Gachet zu Todtenhausen, Feußner zu Cölbe, Henkel zu Speckswinkel, Ruez zu Amöneburg, Wieber zuNie- derklcin, Rückeröhäuser zu Ruhlkirchen, D. Trost zu Franken­berg, Brunner zu Gemünden, H. Engel zu Ernsthausen, Feldpausch zu Hecken - Allendorf, Becker zu Treis a. d. L., Wagner zu Warzenbach, Metropol. Mencke zu Viermünden (Frankenau). 2) Zweite Klasse. Bierbrauer Lederer, Stadtschreiber Mütze u. Mühlenbesitzer Sander zu Marburg, Bürgermstr. Bender zu Webrèhausen, Stavtrath A. Willner zu Frankenberg, I. Seibert zu Willersdorf, Förster Müller zu Wolkersvorf, die Stadtschreiber Zumben zu Frankenberg und Dickhaut zu Amöneburg, Bäcker Althainz zu Kirchhain, Bür­germeister Steinhaus zu Niederwald, Bürgermstr. Ruth zu Fronhausen, Förftrr Hunrath zu Lohra, Bürgermstr. Braun, Kaufm. Braun u. Stavtrath Dietz zu Neustadt, Bürgermstr. Naumann zu Frankenau, vorh. Bürgermstr. Freitag zu Dainrode, Bäcker M. Heuser zu Wetter, die Bürgermeister Klingelhöfer zu Wetter, Koch zu Treisbach und Koch zu Nie­derasphe. 3) Erste Klasse: Buchhändler Elwert, Apo­theker Heß u. Prof. v. Sybel zu Marburg, Hauptm. v. Heyv- wolf zu Oberweimar, Kastenmrister Klingelhöfer zu Wetter, Bürgermstr. Jammer zu Sterzhausen, Bürgermstr. Pausch zu Betziesdorf, Oekonom Schaumberg zu Görzhäuser Hof, Bäcker G. M. Heuser zu Wetter, Gastwirth Groß zu Gößfelven, Guteb. I. Damm zu Brückerhof, Postmeister Neumüller zu Marburg, Apotheker Schevtler zu Amöneburg, Posthalter Rö­mer zu Kirchhain, Landwirth Althainz II. zu Langenstein, Bürgermstr. Nau zu Schröck, Oek. Nolte zu Kleinscelheim, Wirth I. Raabe zu Mardorf, die Ock. I. K. Ruth zu Fron­hausen, I. Neeb zu Ebsdorf und I. H. Lük zu Fronhausen, Bürgermstr. Ruth zu Niederwalgern und Bürgermeister Riehl zu Altenvers.

Berlin, 7. Febr. Die erste Kammer beschäftigte sich in der heutigen um 10/4 Uhr eröffneten Sitzung mit der fort­gesetzten Berathung des Agrargesetzes. Zur Verhandlung kommt zunächst der Titel VIII. Er wird mit Ausnahme eines Para­graphen nach den Beschlüssen der zweiten Kammer angenommen. Der daraus folgende Abschnitt, von der Ablösbarkeit der Re­allasten, gibt zu einer ausführlichen Debatte Veranlassung. Zwei Amendements sind eingebracht, welche die Reallasten, die den Pfarren, Küstereien und Schulen zustehen, von den Be­stimmungen des Gesetzes ausgeschlossen haben wollen. Zwei wollen auch die Abgaben an Kirchen ausgeschlossen wissen. Abg. Stahl vertheidigt die letzteren. Der Minister des Innern erklärt die vorliegende Frage für eine offene, wider­spricht aber den von dem Vorredner entwickelten Ansichten. Abg. v. Ammon weist u. A. auf die gestern beschworene

Verfassung hin.Wir würden diesem Werke einen schlechten Dienst leisten, wenn wir heute schon anfangen wollten, es auf diese Weise zu durchlöchern." (Beifall.) Diese Bemerkung ruft einen Protest des Abg. Stahl hervor, er findet das ganze Ablösungsgesetz in Widerspruch mit der Verfassung, und Die­jenigen, welche für das Gesetz stimmen, sollten zusehen, ob sie mit ihrem Eide in Uebereinstimmung seien. Abg. v. Ammon und andere Redner erwidern hierauf. Der Präsident bittet die Debatte über dieses wichtige Gesetz nicht durch leidenschaft­liche Angriffe zu trüben. Abg. v. Gerlach erklärt, daß er die Annahme dieses Gesetzes für einen viel größeren Verfas­sungsbruch halte, als wenn Artikel der Verfassung durch Ka- binetsorvre kassirt würden. Der Mini st er des Innern empfiehlt hierauf, indem er gleichzeitig dem Vorredner erwie­dert, die Annahme des Amendements v. Rittberg, welches die Abgaben an Pfarren, Küstereien und Schulen von der Ablösbarkeit ausnimmt, dieselbe aber einem späteren Gesetze vorbehält. Ein Amendement, welches den Zusatzsofern sie aus dem Kirchen- und Schulverbanve hcrrühren", wird aus­reichend unterstützt. In der darauf folgenden namentlichen Abstimmung wird das kombinirte Amendement Bethmann- Hollweg und Triest, welches die HH. v. Gerlach und Stahl vertheidigt, mit 117 gegen 25 Stimmen abgelehnt. Schließ­lich wirv das Amendement Rittberg mit 140 gegen 24 Stim­men angenommen. Im Titel X. von der Abfindung Ver Berechtigten werden die Kommissionsanträge, welche mit den Beschlüssen der zweiten Kammer übereinstimmen, angenommen. In ihrer Abendsitzung beschäftigte sich die Kammer mit den Artikeln, welche von der Höhe des Entschädigungsbetrages handeln. Die Anträge auf Erhöhung des projehirten I8fachen Betrages wurden in namentlicher Abstimmung, zum Theil von überwiegender Mehrheit, sämmtlich verworfen.

Nach Eröffnung der heutigen Sitzung der zweiten Kammer theilt der Präsident mit, daß ein Protokoll über die gestern Statt gehabte Beeidigung der Verfassung im Archiv der Kammer niedergelegt sei. In Betreff derjenigen Mitglie­der, welche gestern verhindert waren, zu erscheinen oder neu eintreten, beschließt die Kammer deren Eidesleistung in einer Plenarsitzung vorzunehmen. Der Abg. v. Morowski schließt sich der Erklärung der ausgetretenen polnischen Abgeordneten an, und legt deßhalb sein Mandat nieder. Die Abg. Klin­genberg und Elminowski motiviren in einem an den Präsidenten gerichteten Schreiben ihre Eidesleistung, wie sie diese mit ihrem Gewissen verträglich gefunden haben, wiewohl die Verfassung eine Gefährdung des Rechts der Kirche auf Unterricht und Erziehung enthalte u. s. w. Abg. v. Auers­wald wünscht, da diese motivirte Eidesleistung in das nächste Protokoll übergehe, dort auch seine Ansicht, daß es keinem Abgeordneten als solchem frei stehen kann, eine Erklärung der Art abzugeben, ausgenommen zu sehen. In Folge dessen kommt ein Schreiben des Abg. Schaffraneck, ähnlichen Inhalts, nicht zur Verlesung Der Finanzminist^r legt einen Ge­setzentwurf, betreffend die Verwaltung der Staatsschulden und die Bildung einer Staats schulven-Tilgungs-Kom- mission, vor. Die verwaltenden Mitglieder derselben soll der König ernennen, behufs der fortlaufenden Kontrolle soll