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vom Abg. Coster vorgeschlagenen Ausnahme, ivknn die An­waltkammer des Bezirkes sich für dieselben ausspricht, geneh­migt. Der §. 4 wird nach dem Borschlage des Abg. Pfeif­fer angenommen: „Die Zahl der bei jedem Gerichte zuzu- lasscntcu Anwälte wird von den Obergerichten nach Anhörung der Anwaltkammer fcstgestcUt und wenigstens alle 3 Jahre öffentlich bekannt gemacht. Bei der Feststellung der Zahl der Anwälte ist besonders darauf Rücksicht zu nehmen, daß den Rechtfuchenden eine genügende Auswahl tüchtiger Anwälte ge­währt werde". Ein Antrag des A g. Brenner, statt der Anwaltkammern die Bezirksräthe zu hören, wird ebenso, wie der Antrag des Abg. Schneider (von Kassel) abgelehnt, wonach die Zulassung der Anwälte nach dem jedesmaligen vom Obergerichte in Gemeinschaft mit der Anwaltkammer fcstzustcUendrn Bedürfnisse geschehen soll. Auch ein hier ein- zuschaltenver Zusatzparagraph wird nach dem Vorschläge des Abg. Pfeiffer angenommen, wonach er lautet: Die Zu­lassung zum Anwaltbcrufe geschieht durch Eintrag in die bei jedem Obergerichte zu führende Liste der Anwälte des Bezir­kes desselben. Das Obergericht kann einem Bewerber um eine erledigte Anwaltstelle , welcher den gesetzlichen Erforder­nissen genügt hat, den Eintrag in die Liste der Anwälte nur im Einverständnisse mit der Anwaltkammer aus Gründen, welche die Würdigkeit desselben zum Eintritte in den Anwalt- stand betreffen, versagen. Unter mehreren befähigten Bewer­bern entscheidet das Dicnstallcr." Abgelehnt dagegen wird der Gegenvorschlag des Abg. C öfter, wonach die Zulassung durch eine Ministerialverfügung geschehen und dabei die Rei­henfolge der Bewerber einzuhalten sein soll, welche ihre Be­fähigung nachgewiesen und sich in ein beim Justizministerium zu führendes Verzeichniß der Bewerber haben eintragen lassen; vorbehaltlich jedoch der Bestimmung des Zeitpunktes, von wo an das Dienstalter zu berechnen sei (Eintritt in die Vorbe­reitung oder Feststellung der Befähigung). Die noch im §. 4 der Proposition enthaltene Bestimmung: „Die für den Be- zirk des Obergerichts zu Kassel ernannten Obergerichtsanwälte sind auch Anwälte beim Oberappellationsgerichte. Hinsichtlich der Befugniß der ObergerichtSanwälte und der bei einem Un­tergerichte zugelassenen Sachwalter, bei jecem Untergerichte vorzutrcten, bleibt der §. 12 der Verordnung vom 17. No­vember 1829 in Kraft" beantragt der Ausschuß als nach dem bestehenden Rechte sich von selbst verstehend, zu streichen. Der Abg. Coster dagegen stellt ein ausführliches Amendement, welches unter Beibehaltung des ersten Satzes der Proposition auf Annäherung der Wirkungskreise der Ober- und Unterge­richtsanwälte abzielt. Dasselbe wird in Erwägung gezogen und dem Ausschüsse zugewiesen. Der §. 5 der Proposition : „Bei Besetzung von Slaatsdienststellen sind die als Bewerber auftretenden Anwälte in gleicher Weise, wie eigentliche Staats- dicner, mit angemessener Beachtung ihres DienftalterS und ihrer Befähigung zu berücksichtigen" — dessen unveränderte Annahme der Ausschuß empfiehlt, wird von vielen Seiten angefochten und bei der Abstimmung, ebenso wie der Vorschlag des Abg. Cöfter: „Tritt ein Anwalt in den Staatsdienst, so zählen seine in der Advokatur verbrachten Berufsjahre gleich den Dicnstjahren", abgelehnt. Ein Antrag des Abg. Lederer, daß Anwälte gar nicht sollten Staatsviener wer­den dürfen, kommt nicht zur Abstimmung. Die Berathung wird sodann abgebrochen. — Der L a n d t a g s k o m m i ssa r überreicht Namens des Finanzministeriums eine Eingabe der Forstschutzdiener der Forstinspcktion Fulda, worin diese ihre klägliche Lage vorstellen, mit dem Ersuchen um Beschleuni­gung der Berathung der Vorlagen über das Forstwesen. Dieselbe wird dem Budgetausschusse überwiesen. Der Abg. Coster stellt noch an den betr. Ausschuß die Bitte: über seinen Antrag auf ein Ersuchen an die Staatsregierung um Auskunft über den Ausfall und die Betheiligung an den Wahlen zum Volkshause des Reichstages in Erfurt bald thunlichst zu berichten. Der Abg. Lederer bemerkt, der Ausschuß habe den Antrag so einfach befunden, daß er ihn

alsbald der Staatsregierung mitgetheilt habe. Der Abg. Cöster findet darin ein geschäftsordnungswidriges Verfahren, beruhigt sich aber, als ihm von mehreren Seiten bemerkt wird, jene Mittheilung des Ausschusses enthalte nur ein Auskunfts- ersuchen, wodurch ein demnächstiger Bericht über seinen An­trag nicht ausgeschlossen sei.

Börsenberichte.

Frankfurt, 7. Februar. 5pCt. Metall.: Papier 84'/,, Geld 84'/,. 4'/,pCt. : Pap. 745/a, G. 743/e. Bankaktien: Papier 1212, G. 1207. 500 fl. Voofc: Pap. 149, G. 148’/,. 250 ft. Loose: Pap. 95'/2, G. 95. Bad. 35 fl. Loose: Pap. 33'/., G. 33. Hess. 40 Tblr. Loose: Pap. 33'/,, G. 33'/,. Großh. Hess. 50 fl. Loose: Pap. 73'/,, G. 72t/e. Poln. 500 fl. Loose: Pap. 8174, G. 81. Friedr.-Wilh. -Nordb.: Pap. 45'/,, G. 45'/.. Bexbach: Pap. 84, G. 83'/,. Köln-Minden: Pap. 96'/,, G. 96. 3pCt. inländ. Span.: Pap. 29'/,, G. 29'/,. 4'/,pCt. Wärt.: Pap. 95'/,, G. 95'/,. 5pCt. Bad.: Pap. 99'/,. G. 997„. 5p@L Nass.: Pap. 103'/,, G. 102'/,. 5pCt. Belg.: Pap. 98'/,, G. 98.

Bscrlin,7. Februar. Preuß. Freiw. Anl.: Brief 107'/,, Geld 107. St. Schuld - Sch.: Brief 89 Geld--. Seeb.-Präm. Sch.: Brief >04'/,, Geld:--. Kurh.Pr.O. 40 Thlr.: Brief 33'/, Geld 33. Fr.-

Wilh. Nordb. 45'/, a 45 bez. u. G. Prior.Akt. 100 bez.

Briefkasten und Briefwechsel.

B. zu N. Dankbar willkommen; das „übliche" gleich O. — Ein Landpostbeamter beklagt sich über die Herabsetzung der Postprovision für Zeitschriften. Wir können die Ansicht im Allgemeinen nicht theilen, ob» wohl wir bedauern, wenn dadurch für die Landpostbcamtcn Verluste her- beigefübrt werden. — B. u. H. zu N. Gruß nach langer Zeit. Bitten um Mittheilung wegen der enormen Preise.

[94] In der Erziehungs-Pension eines Lehrers werden zu Ostern für 2 Knaben von 10—14 Jahren, welche hiesige Schulen besuchen oder besuchen sollen, Plätze vakant. Rcflektirende werden um recht baldige Anmeldung ersucht. Nähere Auskunft in der Expedition dieses Blattes.

[96] Auf dem freiherrlich von Trott'schen Gut Schaafhof zu Solz sind bis zum 22. Februar d. J. 310 Stück Schaafe zu verkaufen, und zwar: 1 Bock, 34 Masthammcl, 36 Mast- schaafe, Muttervieh mit Lämmer , Muttervieh ohne Lämmer (lammen diesen Sommer), Winterlämmer von 1848 — 49, Sommerlämmer von 1849, Erstlinge und Jährlinge (beiderlei Geschlechts).

[95] Todes - Anzeige

Am gestrigen Abend entschlief sanft und Gott ergeben, wie int Leben, nach kurzem Krankenlager, an der Herzbeutel-Was­sersucht, Frau Wilhelmine Jordan, geborene Happel, Wittwe tcs hier verstorbenen Kaufmanns Martin Jordan, zu unserer tiefsten Betrübniß.

Verwandten und theilnehmenden Freunden theilen wir die­sen uns so schwer betroffenen Verlust, in tiefstem Schmerze, unter der Bitte hierdurch mit, uns mit Beileidsbezeugungen verschonen zu wollen.

Homberg, 8. Februar 1850.

D i e Hinterbliebenen.

Bei der Redaktion sind ferner eingegangen: für die Familie Koch zu Iba: von J. 1 Thlr. Für den Taglöhner Niemcver in Gottöbüren: von I. 1 Thlr.

Walzen d. Roggen „ Gerste „ Hafer „

F r u ch t p r e i s e. Kassel. Vom 6. Februar.

Vrtl. von 5 Thlr. — Sgr. — Hlr. bis 5 Thlr. * - 3 „ — „ — „ „ 3 „ * „ 2 „ 6 F -- HP 2 F " H 1 n 18 H — H tr 1 n

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Sonnabend den 9. Febr. Peter und Paul. Lustsp. in 3 Aufz. nach La Martélière von J. F. Castelli. Hieraus: Die junge Pathe. Lustspiel in 1 Aufz. von Both.

Verantwortlicher Herausgeber; Fr. Oetker. — Redaktion: Fr. Oetker und Dr. A. Pfaff. — Druck von Friedr. Sckeel in Kassel.