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4. April Urlaub erthkilen könne, er genöthigt sein werde, sein Mandat niederzulegen. Der Abg. C öfter, dem die Abgg. Schneider (von Kassel) und Oetker beistlmmen, stellt den Antrag, vom Abg. Wigand eine bestimmte Erklärung -u erfordern, ob er um Urlaub bitten oder sein Mandat mc- derlegen wolle. Als darüber abgestimmt werden soll, macht Abg. Malkmus darauf aufmerksam, daß die Versammlung nicht beschließen könne, da nur 30 Mitglieder anwesend seien. Es muß deßhalb die Sitzung einstweilen ausgesetzt werden. Nachdem noch zwei Mitglieder herbeigerufen und erschienen sind, wird dieselbe wieder eröffnet. Der Antrag des Abg. Cöster wird genehmigt. Der Abg. Theobald stellt die Anfrage, welchen Erfolg die in Folge eines früheren Beschlusses der Stänvcversammlung von der Staatsregierung eingcleite- ten Unterbandlungen mit dem Fürsten von Thurn und Taxis wegen der Portofreiheit der als Landtagssachen zu bezeichnenden Sendungen der Abgeordneten gehabt hätte. Er spricht den Verdacht aus, daß es bei der Unterwerfung dieser Sendungen unter die Portopflicht auf eine Jsolirung der Abgeordneten von ihren Kommittenten abgesehen sein möge. Der Landlagskommissar glaubt, schon vor längerer Zeit eine Mittheilung über den Erfolg jener Unterhandlungen gemacht zu haben; er verspricht weitere Erkundigung einzuziehen und dann Auskunft zu geben. Wenn übrigens der ausgesprochene Verdacht gegen die Postbehörden gelistet sein solle, so möge man sich, wenn man Grund zur Beschwerde zu haben glaube, an deren vorgesetzte Behörde wenden, solle derselbe aber politischer Natur und gegen die Staatsregierung gerichtet sein, so habe es jedenfalls näherer Begründung bedurft. Als der Abg. Theobald diese nachbringen zu können behauptet, weiset der L a n d t a g s k o m m i s s a r jene Beschuldigung zurück. Der Abg. Hildebrand bemerkt, dem Budgetausschusse sei allerdings von der Staatsregierung bereits die Auskunft ertheilt, daß ohne eine entsprechende Entschädigung der taxisschen Postverwaltung keine Aussicht auf die begehrte Befreiung vorhanden sei. Er knüpft daran jedoch den Wunsch, daß die Staatsregierung auf Herabsetzung des thurn- und taxisschen Briefportos hinwirken möge, wie eine solche z. B. in Preußen seit dem 1. Jan. d. I. erfolgt sei. Der Abg. Gräfe erklärt die taxissche Portotaxe, namentlich die berüchtigte Akientaxe für eine wahre Kalamität, wodurch man oft in Versuchung komme, einen Betrug zu begehen. Der Landtagskommissar hält die Anfrage durch die vom Abg. Hildebrand erwähnte Auskunft für erledigt. — Der Abg. Lieberknecht stellt und begründet hierauf den Antrag: die Siändeversammlung möge mit der Erklärung, raß sie zur Bewilligung der erforderlichen Gelcmittel bei eit sei, die Staatsregierung ersuchen, eine Vorlage über die Sicherstellung des den Voltsschullehrern zukommenden Schulgeldes, über Erhöhung der Lehrergkhalte und Vermehrung der LehrerftcUcn an den Schulen in den Stadt- und Landgemeinden zu machen. Der Abg. Weinzierl beantragt, den Antrag, der mit Rücksicht auf das zu erwartende Schulgesetz theils überflüssig, theils verfrüht sei, der Staatsregierung zur geeigneten Berücksichtigung bei der Entwerfung des letztern nutzutheilen. Dieser von dem Abg. Bayrhoffer, Gräfe, Rauh und vom Staatsrath Eberhard befürwortete Antrag wird zum Beschluß erhoben. — Es wird zur Tagesordnung, zunächst zur weitern Berathung des Anwaltsgesetzes, übergegangen. NamenS des Rechtspflege-Ausschusses erstattet der Abg. Pfeiffer (von Rotenburg) den Bericht über die zu §§. 2 und 4 gestellten Amendements. Der Ausschuß in seiner Mehrheit erklärt fich gegen die Freigebung des Anwaltsberufes, und will vielmehr die Bestellung der Anwälte beibchalten wissen, schlägt aber vor, die Ernennung Seitens der Staatsregierung aufzuheben und statt deren eine Zulassung durch das O.-App.-Gericht cinzusührcn. Der Berichterstatter spricht sich in einem Separatvotum zwar auch gegen die auf unbedingte Freigebung an jeden Befähigten gerichteten Anträge der Abg. Raub und Hildebrand aus, schließt sich aber dem Anträge des Abg. Coster an, wonach
die Zahl der Anwälte bei jedem Gerichte festgestellt werden und in diese feststehende Zahl die geeigneten Bewerber nach kein Dienstalter einrücken sollen. Der Justizminister bedauert, daß er nicht im Stande sei, das Einverständniß der Staatsregierung mit einem dieser Vorschläge zu erklären. Sie müsse vielmehr bei der Ernennung der Anwälte durch den Landesherr« beharren, wie sie von jeher bestanden und auch durch das Staatsdienstgesetz vorgeschrieben sei. Das Ober- appcllationsgericht insbesondere als wesentlich rechtsprechende Behörde sei zu solchen Ernennungen wenig geeignet. Uebri- gens werde die Ernennung der Anwälte nach dem proponirten Gesetzentwürfe stets auf Lebenszeit erfolgen. In der hierauf folgenden Diskussion sprachen die Abgg. Bayrhoffer, Gräfe und der Präsident im Wesentlichen für den Antrag des Abg. Pfeiffer, welcher die Freigebung des Anwaltstandes für so wesentlich hält, daß selbst das Zustandekommen des Gesetzes dafür aufs Spiel gesetzt werden müsse. Die Abg. Hahndorf und Oetker hingegen, welcher letztere, wie der V i c e p r ä si d en t, zu der Minorität des Ausschusses zu gehören erklärt, wollen, wenn das Zustandekommen des Gesetzes davon abhänge, für die Proposition stimmen. Der Abg. Henkel unterstützt den Antrag des Abg. Rauh, wahrend Staatsrath Eberhard sich für die Proposition ausspricht. Der Antrag des Abg. Rauh, mit dem der Abg. Hildebrand den (einigen vereinigt, wird von der Versammlung gegen 6 Stimmen abgelehnt, und der des Abg. Pfeiffer vorbehaltlich der Berathung über die einzelnen Paragraphen, in welche derselbe gefaßt ist, im Allgemeinen mit großer Mehrheit angenommen. Die Berathung wird alsdann abgebrochen und, nachdem der La n v ta gs kom in i ssa r noch die Verzeichnisse der Pensionäre in den Departements des Innern und der Justiz überreicht hat, und deren, wie der früher überreichten Verzeichnisse Druck beschlossen ist, die Sitzung geschlossen.
Börsenberichte.
Berlin, 4. Februar. Preuß. Freiw. Aul.: Brief —, Geld 107’/4. St. Schuld-Sch. : Brief 89'/4 Geld 885/4. Seeh.-Präm.Sch.: Brief KW3/,, Geld: —. Kurh.Pr.O. 40 Thlr.: Brief--Geld--. Fr.- Wilh. Nordb. 45*/4 â 457< bez. Prior.Akt. 99’/4 bez.
Tagesordnung für die Sitzung der Ständeversammlung.
Freitag den 8. Februar, Vormittags 10 Uhr.
1) Fortgesetzte Berathung deS Gesetzentwurfs, die öffentlichen Verhältnisse der Anwälte betr.
2) Berathung des Berichts des Rechtsausschuffes über den Gesetzentwurf, die Eisenbahnpolizei betr.
3) DeSgl. des Berichts des BudgetausschusscS, über dir vom Landsyndikat vorgelegte Rechnung der Kosten der Ständeversammlung.
4) Dcsgl. des Rechtsausschuffes, über die Thcünahme der israelitischen Lehrer an den Unterstützungen aus der Staatskasse.
5) Fortgesetzte Berathung des Gesetzentwurfs, die Verwerthung der Forst- nutzungen betr.
Angekommene Fremde vom 6. Februar.
Im Deutschen Hof (Ahlborn) : Reg.Beamter Schuhmann aus Berlin; Jnsp. Brand a. Magdeburg; Pfarrer v. Kcttclhod a. Jena; GutSb. v. Hinkeldey a. Schlesien ; Kfm. Wucker m. Familie a. Hanno- ver; Ock. Gabler a. Marburg; Part. Friedrich mit Sohn a. Mainz; Pfarrer Schmoll a. Karlshafen.
Im Römischen Kaiser (Lang): Kaufite. Pätzel aus Elberfeld, Steinthal u. Wolschendorf a. Frankfurt, Pfeil a. Berlin, Gieße a. Celle, Müller u. Imgenbroich, Brühl a. Berlin; Justizrath Belchucr mit Frau a. Dresden.
Im Hotel de Russie (Klein): Kfite. Zimmermann a. Zweibrücken, Behnfeld a. Berlin, Leister a Bingen; Gutsb. Wittig a. Lützelwig; Fabr. Allmann a. Leipzig ; Ing. Seipel a. Koburg.
Im König von P r e u ß e n (Schambeck) : Kfm. Heidenreich aus Nordhausen; Rent. Silberschlag a. Heidelberg; Ncnt. v. Krautkopf mit Fam. u. Dienerschaft a. Holstein ; Kammerherr v. d. Malsburg nut Fam. u. Dienerschaft a. Escheberg; Gutsb. Oelmüller a. Jena; Part. Schlitter a. Nordheim.
In der Goldenen Krone (Schade): Kflte. Röhn a. Berlin, Stein a. Treysa, Esberg a. Münden; Ock. Sinnig a. Altenburg; Sri. Salzmann a. Frankfurt; Part. Falkenstein a. Magdeburg. •
Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Octker. — Redaktion: Fr. Oetker und Dr. A. Pfaff. — Druck von Friedr. Scheel in Kassel.