Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

- 254 —

Noch eine andere Wichtigkeit hat dieser Tag und zwar für unsere, d. h. für die konstitutionelle Partei. Im weiteren Sinne gehört eigentlich von jetzt an, wo die konstitutionelle Verfassung die herrschende und beschworene ist, Jever, auch in Preußen, zur konstitutionellen Partei; und in so fern hat Lie Partei an der ganzen Staalsgefellschaft ihre Verstärkung erhalten. Doch auch in dem anderen Sinne, in welchem der Sprachgebrauch heut zu Tage die mittlere Partei mit Recht vorzugsweise die konstitutionelle nennt, hat tiefe durch die Sicherstellung des konstitutionellen NechlsbodenS eine wesentlich günstigere Stellung gewonnen. Durch die Excesse der Revolution seit Jahr und Tag genöthigt, gegenüber den heranstürmenden Feinden der Gesellschaft und eines jeden sittlichen Verbandes eine lediglich defensive und konservativ besorgte Stellung ein­zunehmen, mußte sie, wie wir gar nicht läugnen wollen, oft genug dem Principe der Erhaltung solche Opfer an der eig­nen Ueberzeugung bringen, welche nur auf Kosten des eigenen Ansehens und der eignen Kraft gebracht zu werden pflegen. Sie mußte es thun , um nicht die Zwietracht in das Lager derjenigen zu werfen, welche auf Seiten der bedrohten Ge­sellschaft standen. Sie mußte es thun, um nicht durch innern Hader die Grundlegung des von den gemeinschaftlichen Geg­nern angefcindctcn Staatslebcus zu stören. Manches mußte sie geschehen lassen oder gut heißen, was nicht durch ihre politischen Principien gerechtfertigt, sondern durch die Lage des Vaterlandes entschuldigt war. Und wenn es eine Feigheit ist, wahrlich nicht für sich, sondern für das Vaterland besorgt zu sein, so war sie oft in der Lage, sich dieser Feigheit schuldig zu ma­chen. Jetzt, wo das Werk vollbracht und ein gesicherter Rechtsbodcn gewonnen ist, ist die konstitutionelle Partei der so qualvollen, immer aber höchst undankbaren Aufgabe ledig geworden. Sie kann mit der alten rücksichtslosen Schärfe den Kampf für den materiellen, wie den geistigen und sitt­lichen Fortschritt der Menschen gegen jeden Gegner, wer er auch sei und wo er stehe, wieder aufnehmen, ohne besorgen zu müssen, daß auf dem ungewissen Boden des Staats in­zwischen das ganze Haus zusammenstürze.

Aus diesem Grunde können wir auch in den zum großen Theil ultrakonservativ ausgefallenen preußischen Wahlen zum deutschen Volkshause kein Unglück erblicken. Im Gegentheile, ein imposanter und mächtiger Gegner, welcher in Erfurt zu bekämpfen ist, wird der aus Preußen und den übrigen Staa­ten vereinten konstitutionellen Partei sogleich die Gelegenheit geben, den Zusammenhang Knd die Solidarität ihrer Ge­sinnungen und Kämpfe zu erproben. Diese Kämpfe, weit entfernt, der jungen Einheit zu schaden, werden ihr sogleich einen guten und haltbaren moralischen Kitt zufübrcn.

Dentscliland.

Hersfeld, 5. Febr. Heute wurde von den hiesigen Wahlmännern der Landtags-Abgeordnete Staatsprokurator Friedrich Pfeiffer mit 57 gegen 36 Stimmen zum Abgeordneten in das Volkshaus zu Erfurt gewählt.

Berlin, 4. Februar. (Con st. Z.) In die vorfestliche Stimmung, wo man seine Gefühle zurechtlegen und mit ihnen Abrechnung zu halten pflegt, ehe man das unwiderrufliche Ja empfängt und ausspricht, wenn man auch längst mit sich über die alte Neigungs- und nunmehrige Vernunftheirath im Rei­nen ist, hallt das Ergebniß der Wahlen zum Erfurter Reichs­tage hinein, nicht eben als frohestes Auspicium der Flitterwochen und Honigmonate. Wir können uns nicht darüber täuschen, daß die Wahlen in Preußen vorherrschend, wenn auch nicht eben im specifisch schwarz-weißen, so doch meist im vormärz­lichen Sinne ausgefallen sind. Im Jahre 1850 zählen Herr v. Manteuffel und vielleicht Herr v. Bodelschwingh zu den Liberalen! — Herr v. Manteuffel, welcher wohl der „vernünf­tigen Demokratie," nicht aber der „Doktrin" eine Berechti­gung zuerkennt, der aber H. V. Gagern die Hand reichen wird, ist unzählige Mal gewählt; Herr v. Bodelschwingh in der Provinz Westphalen fast überall. Diese beiden Staats­männer wollen doch den deutschen Bundesstaat und wollen - ^Mich , ahxr Die obskuren Namen, die aus der Wahl­

urne hervorgingen, flogen Besorgniß ein.. Doch sind die Ko­ryphäen unserer Partei ebenfalls gewählt. Das übrige Deutsch­land wird durch feine Wahlen das richtige Maaß wieder Herstellen.

Berlin, 4. Februar. In der heutigen Sitzung der 1. Kammer wurde das Gesetz über die Polizeiverwaltung in noch­maliger Abstimmung angenommen. Ebenso das Gesetz über die Vereinigung der FüistculhümerHohcuzoUern mit dem preu­ßischen Staate. Das Gesetz über einige Abänderungen des Gesetzes vom 3. Januar 1845, betreffend die Zertheilung von Grundstücken rc., erhält in der von der 2. Kammer beschlosse­nen Fassung die Genehmigung der Kammer. Der Antrag des Abgeordneten Knoblauch wird in der von der Kommission 1 vorgeschlagenen Fassung angenommen. Es betrifft derselbe die Einsetzung einer Kommission für das Staatsschulvenwesen. Die Deputation beantragt, das Staatsministerium zu ersuchen, die verheißene Gesetzesvorlage in möglichst kurzer Frist zu machen und die Kommission zu ermächtigen, den zu erwar­tenden Entwurf sofort nach seinem Erngange bei der Kammer in Berathung zu nehmen, und falls sich die Einbringung eines solchen Entwurfes über acht Tage, vom Tage dieses Berichts (31. Januar) ab gerechnet, verzögern sollte, mit der Ausar­beitung eines Gesetzes vorzugehen. Vor der Annahme des Kommisionsantragcs erklärte der Minister des Innern, er wolle sich demselben nicht widersetzen, aber er hoffe, den Gesetzentwurf in der bemerkten Frist kinbringen zu können. Hierauf geht die Kammer zu der Berathung des Agrar­gesetzes über. Der Minister des Innern eröffnet die allgemeine Diskussion. Er wolle nicht die gegen das Gesetz erhobenen Einwürfe widerlegen, denn sie seien meist so grotesker Art, daß er sie den Spalten der Zeitungen über­lassen wolle. Er wendet sich zu den Gegnern des Gesetzes und theilt diese in drei Kategorien. Die Einen stellen sich auf den privatrechtlichen Boden, Andere wollen eine gewisse Unklarheit in die Materie bringen, ein dritter Theil kenne, wie ihre Angriffe zeigen, nicht einmal den Entwurf. In dem folgenden Theil der Rede hält der Minister die Principien des Gesetzes vollkommen aufrecht. Die Regierung betrachte das ganze Gesetz als einen nothwendigen Bau, sie werde nichts dulden, was ihn hindere, sie werde aber für jeden Stein, der zum Ausbau herbeigetragen wird, dankbar sein. — Abg. Gaffron spricht für, Abg. Zander gegen den Ent­wurf. Abg. Jtzenplitz empfiehlt das Gesetz und bittet, kein Amendement einzubringen, welches das Princip verletzt. Abg. Kopp findet sich seinem Gewissen nach genöthigt, gegen das Gesetz zu sprechen. Nachdem der Minister des Innern den Vorredner widerlegt hat, wird der Schluß der Debatte mit 74 gegen 58 Stimmen angenommen. Ein Antrag, durch welchen die Negierung aufgesordert wird, möglichst bald einen Gesetzentwurf elnzubringen, durch welchen die Grundsätze des vorliegenden Gesetzes auf dem linken 91 bei nufer zur Anwen­dung kommen, wird mit großer Majorität angenommen, eben so die Ueberschrift des vorliegenden Gesetzes.

Die zweite Kammer beschäftigte sich in ihrer heuti­gen Sitzung mit dem Gesetzentwurf über Einführung einer Einkommen- und Klassensteuer. Der Berichterstatter, Abg. Camphausen, empfiehl nach Schluß der allgemeinen Diskus­sion eine Fragestellung, dahin gehend, ob 1. die Mahl- und Schlachtsteuer aufzuheben, ob 2. dafür eine Klaffen- oder ob 3. dafür eine Einkommensteuer einzuführen sei? Der Fi­nanzminister erklärt, die Regierung habe mit Be­friedigung ersehen, daß die Kommission die Grundsätze des Gesetzentwurfs gebilligt habe, sie gebe ihrer Seits die Zu­stimmung zu den gestellten Verbesserungsanträgen. Nur dem Amendement des Abg. Pochhammer könne sie nicht beitreten; sie würde eine Annahme desselben einer Verwerfung des Ge­setzes gleich achten, sie würde es daher auch zurückweisen, wenn die Kammer auf dasselbe eingeben sollte. (Bravo.) Das Amendement Pochhammer setzt an Stelle des vorgelegten Ent­wurfs einen anderen, aus 18 §§. bestehenden, welcher eine neue Klassensteuer und einige Modifikationen der Mahl- und Schlachtstcuer zum Zwecke hat. Es beginnt hierauf die all-