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selbst während des Belagerungszustandes, auf die Abstimmung der slavisch-magvarischcn Mehrheiten. Das Ministerium, welches der militärischen Kontrerevolution eine gouvernemcntale Form gab, fühlt das Widerstreben aller Zustände gegen die Centralisation; es kennt die Abneigung der Nationen und LanveStheile; es sieht sogar den Fehlgriff ein, der gegen Deutschland hierdurch gemacht wurde; aber es kann nicht mehr umkehren, ohne sich selbst zu desavouiren, und dem Throne mundet dieses, durch keine Vergangenheit, durch keine Traktate, durch Nichts sich bindende Regieren. Die absolute unbeschränkte Gewalt hat einen unwiderstehlichen Reiz. Einstweilen benutzt das Ministerium die so lang wie möglich ausgedehnte Zeit des Belagerungszustandes, um durch Ordonnanzen Verhaue und Schanzen rings um die Centralisation anzulegen und so früh als thunlich aufzuführen. Die Landtage, den Provinzen zugesagt, mußten der natürliche Stützpunkt der föderativen Bestrebungen werden, und um so gefährlicher, da sie inmitten der Provinz einen Fokus aller separaten Wünsche, aller nationalen Autoritäten und aller historischen Berechtigungen bilden würden. „Leicht fertig mit dem Wort", hat das Ministerium Schwarzenberg-Stadion vielfache verbindliche Zusagen gemacht, und besonders Letzterer gab den Provinzen beruhigende Versicherungen; allein nur zu bald wurde der Pfahl im Fleische der Centralisation bemerkt, und kein Arzt vermochte ihn ohne vollständige Verletzung der Neichsversagung auszuziehen. Man berieth, und berieth wieder, und die anberaumte Frist verstrich, ohne daß man zu einem Entschluß gelangen konnte. Allein nicht wann, sondern was? ist hier dir Hauptangclegen- heit. Die Hoffnungen aller Provinzen und aller Nationen sind mit diesen Hoffnungen zerstört; das centralisirendc Ministerium hat die Wurzel jeder selbstständigen Regung der Kronländer ausgerisscn. Die Landtage sind der Centralgewalt, dem Ministerium und dem Statthalter unterworfen; die Letzteren können jederzeit die Beschlüsse der Landtage suspendiren, die Krone kann sie vertagen, schließen und auflösen. Weder das Ministerium, noch der Statthalter ist dem Landtage verantwortlich, aber Letzterer verfügt über die Gelder und über den Kredit des Landes, und Ersteres kann provisorische Verfügungen erlassen, wofür es nachträglich die Gründe anzugeben, aber keine Genehmigung einzuholen hat. Die Landtage treten nicht zu einer bestimmten Zeit zusammen, sondern sie müssen erst die Einberufung abwarten; die Regierung aber ist nicht zur Einberufung verpflichtet, sondern er wird „in der Regel" im November berufen. Die Lanvesveriammlun- gen sind, nach diesem Patente, nichts mehr als Beirälhe der Statthalter, ohne irgend eine Macht und ohne irgend einen bestimmten Einfluß. Die Regierung kann alle Beschlüsse des Landtags unerledigt lassen, selbst wenn sie zehn Mal wiederholt werden. Selbst die Befugniß jeder Korporation, Petitionen in Reichsangelegenheiten, welche die Provinz mithetref- fen, zu berathen und an den Reichstag gelangen zu lassen, ist dem Landtage untersagt; es darf dieß nur auf Aufforderung von Seiten der vollziehenden ReichSgewalt geschehen. Das centra- tisirende Ministerium hat sonach dem Kronlande jedes Mittel abgeschnitten, als Ganzes vor dem Reichstage zu erscheinen und die Wünsche und Bedürfnisse des Landes in Bezug auf das Gesammt- reich darzulegen. Das Ministerium ahnt, welche Stürme in den Landtagen wegen der Reichsrcgicrung brausen werden, und stopft somit eine Wandritze zu, damit der Wind nicht bis zum Throne dringe. Die Wahlordnung zum Landtage ist eine Nachahmung der preußischen; aus drei Wahlkörpern gehen die Abgeordneten hervor, jedoch nur die Höchstbesteuerten bilden einen Wahlkörper, die übrigen Wähler fallen in die Ter- ritorialeintheilung. Die Höchstbesteuerten machen ein Drittheil des Landtags, und zur gültigen Beschlußnahme gehören zwei Drittheil der Abstimmenden. Jedoch selbst bei diesem, fast ausschließlich das Geld repräsentirenden Wahlmodus würden die provinziellen und nationellen Interessen und die politische Bestrebung ihre Vertreter finden; das Patent aber entzieht dem Landtage jede Wirksamkeit, die daS lokale Bedürfniß
übersteigt, und als abgestorbene Glieder hängen die Kronlän- der an der wiener Centralgewalt. Nirgend ist ein Standpunkt gewährt, um diesen Ordonnanzen entgegen zu kämpfen, und fortfahrend bereitet das Ministerium den Weg zur Wiedereinführung der absoluten Gewalt über das centralisirte Oesterreich. (H. N.)
Vor einiger Zeit wurde der Auszeichnung gedacht, welche dem hiesigen Lithographen Koch von Sr. Maj. dem König von Preußen zu Theil geworden ist. Auch in Frankfurt und besonders in Dresden, wo Koch seine künstlerische Ausbildung erhielt, haben dessen neueste Leistungen, wie aus Briefen von Bendemann und Hübner hervorgeht, viel Anerkennung gefunden. Der König von Sachsen hat dem jungen Künstler in diesen Tagen durch sein Ministerium des Hauses „die golvne Denkmünze für verdienstliche Leistungen in Wissenschaft und Kunst" zustellen lassen. Bendemann hat kürzlich in einem uns vorliegenden Schreiben Hrn. Koch den dringenden Wunsch zu erkennen gegeben, die Schätze der kasselschen Bildergallerie, namentlich die unvergleichlichen Porträts aus der niederländischen Schule, dem größeren Kunst-Publikum durch Vervielfältigung zugänglich zu machen. Leider sind diesem Unternehmen fortwährend Hindernisse in den Weg gelegt worden. Das wahrhaft unbegreifliche Verbot der künstlerischen Benutzung der Gallerie konnte bis jetzt aller Bemühungen ungeachtet nicht rückgängig gemacht werden. Ueberhaupt muß man bei dieser Gelegenheit wie schon so oft die betrübende und nieverschlagende Erfahrung machen, wie die einheimischen und höheren Bedürfnisse und Leistungen bei uns selbst die wenigste Beachtung finden, während die Fremde uns erst darauf, beschämend genug, aufmerksam machen muß. Um so erfreulicher ist uns die Theilnahme Ihrer Hoheit der Prinzessin Karoline gewesen, welche ein in Höchstihrem Besitze befindliches Meisterwerk von Reutern's Hrn. Koch behufs künstlerischer Benutzung in zuvorkommendster Weise zur Disposition gestellt hat.
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