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— In dcm Kreise der polnischen Abgeordneten soll die Frage in Anregung gebracht sein, ob man die Verfassung beschworen sönne? Ein bestimmter Beschluß ist dem Vernehmen nach noch nicht gefaßt, doch ist es möglich, raß die Polen ihr Mandat niederlegen. (K. Ztg.)
Kiel, 31. Jan. (A. M.) Mit Bestimmtheit kann versichert werden, daß ein Schreiben der Central-Bundeskommission zu Frankfurt an die Statthalterschaft überall nicht tingegangen ist.
München, 31. Januar. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten kam eine sogenannte innere Frage zur Verhandlung. Das Wahlgesetz bestimmt: „daß wer ein Staatsamt, eine Beförderung :c. annimmt, sich einer neuen Wahl unterziehen muß." Unlängst nun wurde der bekannte Stiftprobst Dr. Döllinger, der zur Zeit der Montez als Professor der Universität quicscirt wurde, wieder reukti- virt. Es entstand die Frage, ob ein quiescirter Staatsbeamter, der in der Kammer sitzt, wenn er wieder reaktivirt wird sich einer neuen Wahl zu unterwerfen habe. Abg. Fürst Wallerstein, der diese etwas zweifelhafte Frage angeregt hatte, war der Ansicht, daß in diesem Falle eine neue Wahl statl- zusinden habe; die Abg. Hopf, Sepp und Lasaulx widersprachen dem und unterstützten den Antrag des Berichterstatters Abg. 1. Sekretär Nar, der die Beanstandung für nicht gerechtfertigt erklärte und beantragte, daß die Legitimation des Abg. Dr. Döllinger in Folge seiner Rcaknvirung nicht als unterbrochen oder aufgehoben zu betrachten sei, welcher Antrag von der Kammer mit großer Majorität angenommen wurde. Abg. Kolb interpellirle dann den Ministerpräsidenten bezüglich einer von diesem bei Beralhnng des Art. 16 des Vereinsgesetzcs gemachten Aeußerung, die also lautete: „Deßwegen haben wir das Verbot der Affiliation vorgeschlagen, damit die Erhaltung des Staats und seiner Integrität möglich wird. Denn wir wollen uns auch nicht in die Lage gesetzt wissen, das geltende Recht brechen zu müssen." Der Interpellant glaubte, daß diese Aeußerung die Annahme beurkunden könne, ein Ministerium dürfe sich zum Brechen des bestehenden Rechtes ermächtigt halten, wenn ihm die Volksvertretung nicht solche Gesetze gewähre, wie es deren nach seiner individuellen Ansicht zu bedürfen glaube, um den Staat zu erhalten, d. h. um mit der zufälligen Zusammensetzung seiner Mitglieder fortregieren zu können. Interpellant frage daher, ob diese Aeußerung des Herrn Ministers den hier angeregten Sinn habe und ob derselbe im bezeichneten Falle darauf beharre. Beides verneinte der Minister; seine Aeußerung, wenn man sie nicht aus dem Zusammenhang mit andern retße, könne keinen andern Sinn haben, als den, daß, wenn die Kammer den wesentlichsten Bestimmungen des Gesetzes, besonders jenes bezüglich der Affiliation, ihre Zustim^ mung nicht gebe, die Regierung das Gesetz würde fallen lassen und kann auch in ihrem Rechte sein würde, ein Verbot der Vereine cintrcten zu lassen, überhaupt faktisch zu allen den Mitteln zu greifen, die ihm durch das Gesetz gewährt worden seien und die sie zur Aufrechthaltung der Integrität des Staates für nothwendig erachte.
Oesterreich.
Wien, 29. Jan. Die amtliche „Venediger Ztg." vom 25. veröffentlicht die Konvention zwischen den Regierungen von Oesterreich und Parma vom 3. Juli, betreffend das Oberberrlichkeitsrecht über die Po-Inseln, mit dem Bemerken, daß diese Konvention regelmäßig ratiftcirt werden, und als in Wirksamkeit getreten zu betrachten ist. — Der unterm 16. Oktober v. I. ergangene allerhöchste Armeebefehl Nr. 2, demgemäß neben den Armee- und Armeekorps - Kommanden für die Administration 16 Landes 'Militär-Kommandanten festgestellt wurden , ist dahin geändert, daß die Landes - Militär- Kommandanten auf 11 derselben, und zwar zu Wien, Prag, Brünn, Graz, Lemberg, Ofen, Verona, Temcsvar, Hermannstadt, Agram und Zara herabgesetzt, und diesen noch 6 Militär- Kommauken , und zwar zu Linz, Troppau, Innsbruck,
Laibach, Krakau und Czernowiz beigegeben werden, wonach sich von selbst versteht, daß letztere den ersteren, und nicht unmittelbar dem Kriegsministerium unterstehen. — Die Bestimmungen des am 14. Juli v. I. zwischen Oesterreich und Rußland zur Erleichterung des Korrespondenz-Verkehrs abgeschlossenen Vertrages werden am 1. März v. I. in Wirksamkeit treten. Von diesem Tage an hört der Frankirungs- Zwang auf, die gemeinschaftliche Portogebühr ist auf 20 kr. respektive so viel Kopeken festgesetzt, und wird für die Grenz- bezirke um die Hälfte ermäßigt. Für Zeitungen und sonstige Kreuzbandsendungen ist nur der dritte Theil des Porto's zu entrichten. Für das Königreich Polen findet dieser Vertrag keine Anwendung.
Großbritannien.
London, 31. Januar. Heute um 2 Uhr ist das Parlament durch eine königl. Kommission feierlich eröffnet worden. Die königl. Kommissarien erschienen im Saale des Oberhauses, und nachdem die Gemeinen mit ihrem Sprecher vor die Schranke kes Hauses geladen worden waren, verlas der Lord Kanzler die Thronrede. Die bedeutendsten Stellen derselben besagen, daß Ihre Majestät fortwährend in Frieden und Freundschaft mit fremden Mächten lebt, daß die bedenklichen Differenzen zwischen der Pforte und Rußland beseitigt sind und daß England und Frankreich auf Ersuchen des Sultans bei dieser Gelegenheit als Vermittler auftraten. Schweden und Amerika haben briltischen Schiffen volle Gegenseitigkeit gewährt, die Erklärungen fast aller anderen Kabinette lassen hoffen, daß dieselben bald dem Beispiele Englands folgen werden. Ihre Maj. sieht mit Freuden die Blüthe des Handels unk der Fabriken; sie bedauert, daß mehrere Agrikulturbezirke klagen, aber sie sicht mit Genugthuung wie Wohlfeilheit und Fülle der Lebensbedürfnisse der großen Masse des Volks zu Gute kommen. Für die bevorstehende Session werden Bills angekündigt für bessere Regierung der australischen Kolonien, für Ausdehnung des Wahlrechts in Irland, so wie Pächlerrcformtn und ein Processionsverbot für jenes Land.
Frankreich.
Paris, 31. Januar. Die Abgeordneten von der äußersten Linken haben in einer Klubsitzung den Beschluß gefaßt, die Reken in der gesetzgebenden Versammlung nicht mehr zu unterbrechen. — Die Regierung wird bald die Gesetzvorlage über die Maires machen. Nach dem Entwurf soll in jeder Gemeinde über 6000 Seelen der Maire vom Präsidenten ernannt und abberufen werden können. — In der heutigen Nummer der „Presse" erklärt Herr Emil von Girarvin unumwunden, daß er um die Stelle als dirigirender Minister sich bewerbe, und sich auf diesolbe vorbereitet habe.
Paris, 31. Januar. Nach Berichten aus Malta vom 23. k. hätte Admiral Parker kas griechische Kabinet aufgefordert, binnen 24 Stunden seiner Zahlungsaufforderung Genüge zu leisten. Die Kunde, daß Griechenland sich unter den Schutz Frankreichs gestellt, bestätigt sich nicht.
Bekanntmachungen.
Verein für Naturkunde zu Kassel.
[88] Die monatliche Sitzung findet Mittwoch den 6ten d. M., Nachmittags 5 Uhr, im Vereinslokale Statt.
Angekommone Fremde Dom 3 Februar.
Im Römischen Kaiser (Lang): Ksste. Frank a. Köln, Wiebel a. Mettmann, Fritsche a. Nürnberg, Spuhler a. Berlin, Simvn u. Frau a. Hilc burghausen, Ebbinghaus a. Wickede, Frahne a. Köln, Leuder a. Rbeytt, Hechenthal a. Frankfurt, Stock a. Krefeld u. Rcinath a. Leipzig. Im König von Preußen (Schambeck) : Ksltc. Heß a. Arolsen, Geilert a. Frankfurt h. Felsberg a. Stockhausen; Part. Urbach m. Sohn a. Meiningen; Rent. Sander a. Bielefeld ; Amtm. Siebel in. Sohn n. Klingen ; Sekr. Bickel a. Hochberg u. GutSbes. v. Haferbach M. Diener a. Haferbach.
Im Deutschen Hof (Ahlborn): Fahr. Walerschimd u. Dckon. Droves a. Külte; Kaufm. Ault n. Mainz; Frau Musitlchrcr Zick mit Fam. a. Zeitz; Priv. v. WarnSdorf u. Klecbold a. Tresburg?
BerciMw»rtlichrr Herausgeber: Fr. Oetker. — Redaktion: Fr. Oetker und Dr. A. Pfaff. — Druck von Friedr. SckecI in Kassel.