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dann Stimmrecht, wenn sie Mitglieder derselben sind. Art. 61. Die Minister können durch Beschluß einer Kammer wegen des Verbrechens der Verfassungsverletzung, der Bestechung und des Verrathes angeklagt werden. Ueber solche Anklage entscheidet der oberste Gerichtshof der Monarchie in vereinigten Senaten. So lange noch zwei oberste Gerichtshöfe bestehen , treten dieselben zu obigem Zwecke zusammen. Die näheren Bestimmungen über die Fälle der Verantwortlichkeit, über das Verfahren und über die Strafen werden einem besonderen Gesetze vorbehalten. Tit. V. Von den Kammern. Art. 62. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und durch zwei Kammern ausgeübt. Die Uebereinstimmung des Königs und beider Kammern ist zu jedem Gesetz erforderlich. Finanzgesetz- Entwürfe und Staatshaushalts-Etats werden zuerst der zweiten Kammer vorgelegt; letztere werden von der ersten Kammer im Ganzen angenommen oder abgelehnt. Art. 63. Nur in dem Falle, wenn die Ausrechthaltung der öffentlichen Sicherheit oder die Beseitigung eines ungewöhnlichen Nothstandes es dringend erfordert, können, insofern die Kammern nicht versammelt sind, unter Verantwortlichkeit des gesamniten Staatsministeriums, Verordnungen, die der Versaffung nicht zuwiderlaufen, mit Gesetzeskraft erlassen werden. Dieselben sind aber den Kammern bei ihrem nächsten Zusammentritt zur Genehmigung sofort vorzulegen. Art. 64. Dem Könige, so wie jeder Kammer, steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. Gesetzesvorschläge, welche durch eine der Kammern oder den König verworfen worden sind, können in derselben Sitzungsperiode nicht wieder vorgebracht werden. (Schluß folgt.)
Berlin, 2. Febr. Wie die Vossischc Zeitung berichtet, wird am Mittwoch den 6. Febr. nach dem feierlichen Akt der Beschwörung der Verfassung große Tafel in den Räumen des königlichen Schlosses sein, zu welcher die sämmtlichen Abgeordneten beider Kammern zugezogen werden.
Berlin, 3. Februar. Die Kreuzzeitung erblickt in dem eingetretenen Verfassungs-Abschlusse eine tiefe Niederlage ihrer Partei. Die Verzweiflung, welche sich darüber in ihren letzten Nummern ausspricht, ist wohl der deutliche Hinweis auf den eigentlichen Stand der Sache zur Zeit der königlichen Propositienen und in den nachfolgenden Tagen. Auch liegen in den Anklagen der Kreuzzeitung interessante Enthüllungen der inneren Geschichte dieser Tage. Die steuerscheue Aristo- kraten-Partei glaubte bereits die Verfassung über den Haufen geworfen, Preußens und Deutschlands Wiedergeburt vereitelt. Selbst nach den Beschlüssen beider Kammern hatte sie ihre heillosen Pläne noch nicht fallen lassen und die Kreuzzeitung gab nur eventuell zu verstehen, ihre Partei werde mit Ehre (•) zu fallen wissen. Seit der letzten Botschaft hält sie sich nun wirklich für gefallen. „Wen trifft die Schuld?" frägt der gestrige Leiter und klagt die eigne Partei, nämlich denjenigen Theil der Rechten an, welcher für das Amendement Arnim gestimmt hat. Sie habe nicht Stand gehalten, sie sei feige ausgerissen und trage dieses Mal die Wunden nicht vorn auf der Brust re. Heute ergießt sie die Schale ihres Zornes auf den eigentlichen Urheber der Eidesleistung, auf Hrn. v. Radowitz. „Und wer ist der Mann," fragt die Kreuzzeitung, der unserem Vaterlande diesen Dienst geleistet? Nicht der Graf Arnim! er war nur Werkzeug und hat wohl, wie schon öfter, die Tragweite seiner Vermittelung kaum ermessen! Nicht dieser oder jener Minister! sie sind nicht hart zu verklagen, wenn sie in dem Widerspruch von Pflicht und Wunsch von heut und gestern den Kompaß des königlichen Willens verloren: Nein, es ist der Mann, der schon seit Jahren als Friedensbote der Revolution fungirt, der, wie im Jahre 1848 die bewaffnete, so jetzt durch sein Erscheinen die legale Revolution zum Ausbruch bringt. Geschickt wie Niemand, die kleinsten Wölkchen von Besorgniß und von Furcht am königlichen Horizont zu finden, und diese dann nach Befinden als Wiesel oder als Kameel zu deuten, ist es ihm abermals gelungen, die „große Sache" in Erfurt durch eine Niederlage der königlichen Macht in Preußen zu befestigen. Den Dank für seine Dienste findet er natürlich nicht bei uns, wir
haben ihn nicht gerufen, und wir werden ihn auch nicht begleiten. Wir find gefallen — zu Ehren Deutschlands und wir werden bald beschwören — nicht wieder auszustehen, und vielleicht — bleibt Preußen doch noch eine Monarchie."
Soweit die Kreuzzeitung. Die D. Ref. hat, wie es scheint, nur die Lösung der Verfassung abgewartet, um eine einschneidende Polemik gegen die Kreuzzeitung zu eröffnen, zunächst gegen deren Angriffe auf die Unentgeltlichkeit der Volksschule und auf die Agrargesetze..
Die Const. Ztg. begrüßt die königl. Botschaft vom 31. Jan. als eine frohe Verheißung, welche die letzten Nebel ihrer Besorgnisse mit sonnigem Strahl zerstreue und welcher das einstimmige Echo der Freude vom Rhein bis zum Niemen, vom Nicsengebirge bis zum baltischen Meere antworten wird. Sie erklärt, im wohlverstandenen Interesse der Krone und aus ächt konservativen Grundsätzen die Botschaft vom 7. Jan. bekämpft zu haben. Doch, fährt sie fort, enthielten wir uns, dem Verdachte Ausdruck zu geben, als ob hinter den Worten derselben, nach welchen der Eidesleistung auf die Konstitution nur die Entschließung der Kammern über die königlichen Propositionen vorangehen sollte, ein finsterer Geist lauerte, welcher das mühsam zusammengefügte Werk unserer Verfassung zu zertrümmern drohte. Doch es ist über diese Vorlagen eine Verständigung der drei Staatsgewalten erfolgt; sie entspricht nicht durchaus unsern Wünschen, aber sie ist verfassungsmäßig zu Stande gekommen. Wir kennen unsere Pflichten und ehren das Gesetz, auch wenn eS nicht von uns gewünscht, nicht von uns befürwortet worden ist. Wir kennen die Mängel der Verfassung, welche am 6. Febr. die eidliche Weihe erhalten wird: nicht unsere Schuld ist es, wenn sie unbeseitigt blieben. Aber wir werden dem brutalen Spotte, mit welchem die Demokratie das nun vollendete Werk unfehlbar empfangen wird, mit aller Entschiedenheit gegenübertreten. Denn wir wissen, daß die konstitutionelle Freiheit nicht in diesem oder jenem Recht, sondern in der Begränzung der Gewalten, in der Aufhebung jeder Willkür den Angelpunkt hat. Die preußische Verfassung prvklamirt die Gleichheit vor dem Gesetze und die Freiheit der Gewissen; sie gibt der öffentlichen Meinung die Fähigkeit, sich auf allen Gebieten des Staates geltend zu machen und dem Individuum das Recht, seine Kräfte zu entwickeln und im öffentlichen Leben zu bethätigen ; sie führt das liberale System des Schwurgerichts durch alle Stadien des Strasproccsscs bis zur Abmtelung über das Verbrechen des HochverralhS durch; sie sichert der regelmäßig zu berufenden Volksvertretung die Mitwirkung bei der gesummten Gesetzgebung; ja sie gewährt sogar, nach Genehmigung des Viebahnschen Amendements, der Volkskammer in Bezug auf die Feststellung des Staatshaushaltes ein Recht, welches dem Einfluß dieser aus den edelsten Kräften des Landes sich stets verjüngenden Staatsgewalt auf Gesetzgebung und Regierung eine nachdrückliche Wirkung verbürgt. Wir werden es daher laut und entschieden vertreten: die preußische Verfassung entspricht im Wesentlichen nicht allein den augenblicklichen Bedürfnissen, sondern sie enthält auch die Keime einer gedeihlichen und raschen Entwickelung. Damit diese Hoffnungen aller patriotischem Herzen in Erfüllung gehen, ist cs vor Allem nothwendig, daß die Verfassung von allen Seiten aufrichtig angenommen, aufrichtig durchgefübrt werde. ES ist nothwendig, daß aus diesem Stamm sich die organischen Gesetze wie lebensvolle Zweige entwickeln, an denen uns die Früchte der bürgerlichen Freiheit entgegenreifen können. Auch zur Lösung dieser Aufgabe wird Krone und Volksvertretung Hand in Hand schreiten müssen. Für die Bereitwilligkeit des Thrones bürgen uns die königlichen Worte vom 31. Januar. Wir wagen cs vor dem Abschluß des Verfassungswerkes noch einmal eine hohe Persönlichkeit in den Kreis unserer Bejpre- chungen zu ziehen. Der edle Geist, welcher das Werk der Neugestaltung unseres Vaterlandes begonnen hat, wird es nicht unvollendet lassen wollen; die Gewissenhaftigkeit, welche sich vor der Leistung des Eides sträubte, bürgt uns für die Heiligkeit, mit welcher er gehalten werden wird. Von nun ab huldigen wir dem konstitutionellen Monarchen und werden