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den. Auf der Tagesordnung steht ein Antrag des Abg. Harkort und Genossen, mit welchem der Kammer ein aus 2 §§. bestehender Gesetz-Entwurf, über Konsolidationen, Austausch und Gränz-Negulirungen markscheidcnder Gruben, Vorgelege wird. Nach dem Anträge der Kommission geht der Entwurf an dieselbe, zur Berücksichtigung bei der Berathung des Bergwerksgesetzes zurück. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist ein Antrag des Abg. Linz und Genossen auf Einführung bestimmter Besoldungen, Pensionen rc. für die Steuer- empfänger der Rbeinprovinz und Westphalen. Der von der Kommission vorgeschlagene Uebergang zur Tagesordnung wird nach einer Erklärung des Herrn Finanzministers angenommen.
Berlin, 1. Febr. (C. Ztg.) Die Verfassungskrisis ist beendigt. Wie lebhaft wir auch manche Bestimmungen bekämpfen mußten, wie entschieden wir namentlich den Anträgen der Botschaft vom 7. v. Mts. entgegenzutreten aus treuer Ueberzeugung genöthigt waren, so begrüßen wir doch den endlichen Abschluß des großen Werkes mit aufrichtiger Befriedigung. Denn die hohe Bedeutsamkeit der Thatsache, daß in wenigen Tagen Preußen definitiv in die Reihe der konstllu- tionellen Staaten eintritt, überwiegt so sehr alle Einzelbcven- kcn, und in der nunmehr definitiv festgesetzten Verfassung sind immerhin so viele Keime glücklicher freiheitlicher Entwickelung für das Vaterland enthalten, daß wir dem Lande dennoch aufrichtig Glück zu der bedeutungsvollen Thatsache wünschen können.
Berlin, 1. Februar. Man sieht der Ankunft S'. fön. Hoheit des Prinzen von Preußen und des in Bonn jetzt stu- direnden Prinzen Friedrich Wilhelm zum feierlichen Akt der Beeidigung auf die Verfassung entgegen.
Berlin, 2. Febr. Der Staatsanzeiger verkündigt heute die revivirte Verfassung als Staatsgrundgesetz mit folgenden Eingangsworten: „Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden , König von Preußen rc. rc. thun kund und fügen zu wissen, daß Wir, nachdem die von Uns unterm 5. December 1848 vorbehaltlich der Revision im ordentlichen Wege der Gesetzgebung verkündigte und von beiden Kammern Unseres Königreichs anerkannte Verfassung des preußischen Staals der darin ungeordneten Revision unterworfen ist, die Verfassung in Uebereinstimmung mit beiden Kammern endgültig festgestcllt haben. Wir verkünden demnach dieselbe als Slaatsgrundge- setz, wie folgt."
Berlin, 2. Februar. Die Finanzkommission der zweiten Kammer hat durch Hrn. Camphausen über das Gesetz wegen Einführung einer Einkommen- und Klassensteuer Bericht erstattet. Die Frage: ob die gegenwärtig bestehende Schlacht- und Mahlsteuer aufzuheben fei? ist in der Kommission mit 10 gegen 8 Stimmen bejaht worden. Gegen die Aufhebung der jetzt bestehenden Klassensteuer erklärte ftd) auch nicht eine Stimme. Der Antrag: an Stelle der jetzigen Klassen- und der Mahl- und Schlachtsteuer eine Einkommensteuer treten zu lassen, wurde mit 15 gegen 3 Stimmen ab- j^iehnt, ebenso, und zwar mit 11 gegen 7, der Antrag: jene Steuer durch eine neue Klassensteuer zu ersetzen. Das Prin- c p der Regierungsvorlage ist mithin den Kammern zum Beitritt empfohlen. — In der zweiten Kammer ist jetzt erst von ter Kommission zur Begutachtung der Belagerungszustände Bericht erstattet worden. Die Kommission hat sie 'sämmtlich für ge.echtfenigt erachtet.
Die Erklärung, welche der Domherr Ritter heute Namens der kaiholischen Mitglieder in der 1. Kammer niedcrzulegen beabsichtigte, ohne daß ihm deren Verlesung gestattet wurde, enthielt eine Wahrung der beteiligten Abgeordneten bezüglich des Verhältnisses des Staates zur Kirche und Schule nach Maßgabe der von dem Hrn. Minister der geistlichen Angelegenheiten bei Gelegenheit der Berathung der betreffenden Artikel mit denselben vorgenommenen Auslegung. Die katholischen Mitglieder glauben einer solchen Auslegung der bezeichneten Artikel der Verfassungsurkunde gegenüber jetzt, wo die Beeidigung der letzteren erfolgen soll, die unveräußerlichen Rechte der Kirche um so mehr wahren zu muffen, als aus einer unverwahrten Beschwörung möglicherweise eine mit den
Gewissen der katholischen Mitglieder nicht vereinbare Zustimmung zu der vom Hrn. Minister versuchten Auslegung gefolgert werden könnte. — Nach der Meinung des Bürcau's der 1. Kammer war die Verlesung dieser Erklärung nach dem Geschäftsreglement nicht zulässig. (C.B.)
Man weiß noch nicht mit Sicherheit, ob außer den bei der Beeidigung der Verfassung unmittelbar Vetheiligtcn auch anderen Personen der Zutritt zu den Räumen des königlichen Schlosses, in denen die Feierlichkeit Statt haben soll, gewährt werden wird. Aus den sehr bedeutenden Zurüstungen und Vorkehrungen, die im Schlosse Statt finden, glaubt man auf besondere Festlichkeiten, die sich an die Beeidigungscercmonie knüpfen würden, schließen zu dürfen.
(Wahlen zum Erfurter Volkshause.) — Von den uns bis jetzt bekannt gewordenen Wahlresultaten für das Erfurter Volkshaus theilen wir folgende mit: Im Kreise Oberbarnim-Angermünde: Prof. Stahl; in Königsberg i. d. N.: General v. Reyher; in Prenzlau: Prof. Keller; in Magdeburg: Minister v. Manteuffel; in Genthin: Oberregierungsrath Triest; in Luckau: Landrath v. Manteuffel; in Frankfurt a. O.: Prof. Urlichs; in Anklam: Graf Schwerin; in Potsdam: Graf Dönhoff; in Oels: Falk; in Löwenberg: Robe; in Hirschberg: Freiherr v. Zedlitz-Neukirch; in Küstrin: Direktor v. Maltzahn; in Liegnitz: Regierungsrath v. Holleufer; in Frankenstein: Staatsanwalt v. Priltwitz; in Neu-Ruppin: Oberregierungsrath Schulze; in Teltow-Luckenwalde: v. Fock; in Beskow - Niederbarnim : v. Bodelschwingh; in Elberfeld: Daniel v. d. Heydt; in Crefeld: v. Beckerath; in Köln: Wirkt. Geheimerath Camphausen; in Halle: Professor Duncker; in Glogau: Lieutenant v. Franckenberg; in Stettin: Direktor Scheibert; im Ranvow- Uckermünder Kreis: Generalmajor v. Brandt; in den Kreisen Grünberg und Freystadt: Se. königl. Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen; in Erfurt: Hr. v. Radowitz; in Breslau: Ober-Staatsanwalt Fuchs und Prof. Wissowa; in Braunschweig: Buchhändler Vieweg; in Friedberg i. N.: Rentier Rehmann; in Drossen: Justizrath Tannen; in Guben : Kreisgerichts - Direktor Calow; in Landsberg: Superintendent Oberheim; in Sri eg: Major v. Vincke; in Görlitz: Assessor Platner; in Stendal: Graf AlvenSleben; in Aschersleben: Geh. Kriegsrath Fleck; in Halberstadt: Generaldirektor Kühne; in Weißenfels: Assessor Ulrici; in Merseburg: Graf Keller; in Gollnow: Appellationsgerichtsrath Goldtammcr; auf Rügen: Geh. Legationsrath v. Usedom; im Landkreis Köln rc.: Appellationsrath A. Reichensperger; in Aachen: Regierungspräsident Kühlwetter; in Düsseldorf: Prof. Siebes; in Minden: Oberregierungsrath Hasselbach; in Neuwied: Appellationsratb Broicher; in Koblenz: Karl Stedt- mann zu Besselich; für den Siegkreis: Adv. Compes zu Köln; für Siegen: Mevissen zu Köln.
Erfurt, 30. Jan. In dem Maße, als wir uns dem Eröffnungstermine des Parlaments nähern in demselben Maße nimmt auch schon die Rührigkeit im Verkehrsleben zu. Von allen Seiten Deutschlands treffen hier Agenten ein, welche Geschästseröffnungen während der Reichssession ankündigen. Selbst aus der fernen Schweiz und Italien fehlen die Anerbietungen nicht Von da aus soll das Parlament mit Konditoreien und Südfrüchten versorgt werden. Auch England will für die leiblichen Bedürfnisse des Parlaments sein Kontingent stellen; denn die Nordsee - Insel Helgoland kündigt die Geschäftseröffnung mit den Produkten ihres Meeres an. Daß viele Erweiterungen öffentlicher Lokale namentlich für Frak- tionsversammlungen Statt finden, braucht wohl kaum gesagt zu werden. Auf gleiche Weise werden Staatsgebäude, deren es hier 63 gibt, für die Aufnahme von hohen Personen in Stand gesetzt. Unerwähnt wollen wir auch nicht lassen, daß lithographirende Korresponvenz-Büreau's sich bereits in Menge «»gekündigt und eines sogar sein Geschäft bereits eröffnet hatte. Eine demokratische Korrespondenz will sich von Frankfurt aus hierher übersiedeln.
Der Redaktion der Kölnischen Zeitung ist folgende Erklärung zugegangen: „London, 8 Spring Street Sussex Gar-