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den. Auf der Tagesordnung steht ein Antrag des Abg. Har­kort und Genossen, mit welchem der Kammer ein aus 2 §§. bestehender Gesetz-Entwurf, über Konsolidationen, Austausch und Gränz-Negulirungen markscheidcnder Gruben, Vorgelege wird. Nach dem Anträge der Kommission geht der Entwurf an dieselbe, zur Berücksichtigung bei der Berathung des Berg­werksgesetzes zurück. Der zweite Gegenstand der Tagesord­nung ist ein Antrag des Abg. Linz und Genossen auf Ein­führung bestimmter Besoldungen, Pensionen rc. für die Steuer- empfänger der Rbeinprovinz und Westphalen. Der von der Kommission vorgeschlagene Uebergang zur Tagesordnung wird nach einer Erklärung des Herrn Finanzministers angenommen.

Berlin, 1. Febr. (C. Ztg.) Die Verfassungskrisis ist beendigt. Wie lebhaft wir auch manche Bestimmungen be­kämpfen mußten, wie entschieden wir namentlich den Anträgen der Botschaft vom 7. v. Mts. entgegenzutreten aus treuer Ueberzeugung genöthigt waren, so begrüßen wir doch den end­lichen Abschluß des großen Werkes mit aufrichtiger Befriedi­gung. Denn die hohe Bedeutsamkeit der Thatsache, daß in wenigen Tagen Preußen definitiv in die Reihe der konstllu- tionellen Staaten eintritt, überwiegt so sehr alle Einzelbcven- kcn, und in der nunmehr definitiv festgesetzten Verfassung sind immerhin so viele Keime glücklicher freiheitlicher Entwickelung für das Vaterland enthalten, daß wir dem Lande dennoch aufrichtig Glück zu der bedeutungsvollen Thatsache wünschen können.

Berlin, 1. Februar. Man sieht der Ankunft S'. fön. Hoheit des Prinzen von Preußen und des in Bonn jetzt stu- direnden Prinzen Friedrich Wilhelm zum feierlichen Akt der Beeidigung auf die Verfassung entgegen.

Berlin, 2. Febr. Der Staatsanzeiger verkündigt heute die revivirte Verfassung als Staatsgrundgesetz mit folgenden Eingangsworten: „Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gna­den , König von Preußen rc. rc. thun kund und fügen zu wissen, daß Wir, nachdem die von Uns unterm 5. December 1848 vorbehaltlich der Revision im ordentlichen Wege der Gesetzgebung verkündigte und von beiden Kammern Unseres Königreichs anerkannte Verfassung des preußischen Staals der darin ungeordneten Revision unterworfen ist, die Verfassung in Uebereinstimmung mit beiden Kammern endgültig festgestcllt haben. Wir verkünden demnach dieselbe als Slaatsgrundge- setz, wie folgt."

Berlin, 2. Februar. Die Finanzkommission der zwei­ten Kammer hat durch Hrn. Camphausen über das Gesetz wegen Einführung einer Einkommen- und Klassensteuer Be­richt erstattet. Die Frage: ob die gegenwärtig bestehende Schlacht- und Mahlsteuer aufzuheben fei? ist in der Kommis­sion mit 10 gegen 8 Stimmen bejaht worden. Gegen die Aufhebung der jetzt bestehenden Klassensteuer erklärte ftd) auch nicht eine Stimme. Der Antrag: an Stelle der jetzigen Klassen- und der Mahl- und Schlachtsteuer eine Einkommen­steuer treten zu lassen, wurde mit 15 gegen 3 Stimmen ab- j^iehnt, ebenso, und zwar mit 11 gegen 7, der Antrag: jene Steuer durch eine neue Klassensteuer zu ersetzen. Das Prin- c p der Regierungsvorlage ist mithin den Kammern zum Bei­tritt empfohlen. — In der zweiten Kammer ist jetzt erst von ter Kommission zur Begutachtung der Belagerungszustände Bericht erstattet worden. Die Kommission hat sie 'sämmtlich für ge.echtfenigt erachtet.

Die Erklärung, welche der Domherr Ritter heute Namens der kaiholischen Mitglieder in der 1. Kammer niedcrzulegen beabsichtigte, ohne daß ihm deren Verlesung gestattet wurde, enthielt eine Wahrung der beteiligten Abgeordneten bezüglich des Verhältnisses des Staates zur Kirche und Schule nach Maßgabe der von dem Hrn. Minister der geistlichen Angele­genheiten bei Gelegenheit der Berathung der betreffenden Ar­tikel mit denselben vorgenommenen Auslegung. Die katholi­schen Mitglieder glauben einer solchen Auslegung der bezeich­neten Artikel der Verfassungsurkunde gegenüber jetzt, wo die Beeidigung der letzteren erfolgen soll, die unveräußerlichen Rechte der Kirche um so mehr wahren zu muffen, als aus einer unverwahrten Beschwörung möglicherweise eine mit den

Gewissen der katholischen Mitglieder nicht vereinbare Zustim­mung zu der vom Hrn. Minister versuchten Auslegung gefol­gert werden könnte. — Nach der Meinung des Bürcau's der 1. Kammer war die Verlesung dieser Erklärung nach dem Geschäftsreglement nicht zulässig. (C.B.)

Man weiß noch nicht mit Sicherheit, ob außer den bei der Beeidigung der Verfassung unmittelbar Vetheiligtcn auch anderen Personen der Zutritt zu den Räumen des königlichen Schlosses, in denen die Feierlichkeit Statt haben soll, gewährt werden wird. Aus den sehr bedeutenden Zurüstungen und Vorkehrungen, die im Schlosse Statt finden, glaubt man auf besondere Festlichkeiten, die sich an die Beeidigungscercmonie knüpfen würden, schließen zu dürfen.

(Wahlen zum Erfurter Volkshause.) — Von den uns bis jetzt bekannt gewordenen Wahlresultaten für das Erfurter Volkshaus theilen wir folgende mit: Im Kreise Oberbarnim-Angermünde: Prof. Stahl; in Königs­berg i. d. N.: General v. Reyher; in Prenzlau: Prof. Kel­ler; in Magdeburg: Minister v. Manteuffel; in Genthin: Oberregierungsrath Triest; in Luckau: Landrath v. Manteuf­fel; in Frankfurt a. O.: Prof. Urlichs; in Anklam: Graf Schwerin; in Potsdam: Graf Dönhoff; in Oels: Falk; in Löwenberg: Robe; in Hirschberg: Freiherr v. Zedlitz-Neu­kirch; in Küstrin: Direktor v. Maltzahn; in Liegnitz: Regie­rungsrath v. Holleufer; in Frankenstein: Staatsanwalt v. Priltwitz; in Neu-Ruppin: Oberregierungsrath Schulze; in Teltow-Luckenwalde: v. Fock; in Beskow - Niederbarnim : v. Bodelschwingh; in Elberfeld: Daniel v. d. Heydt; in Cre­feld: v. Beckerath; in Köln: Wirkt. Geheimerath Camphau­sen; in Halle: Professor Duncker; in Glogau: Lieutenant v. Franckenberg; in Stettin: Direktor Scheibert; im Ranvow- Uckermünder Kreis: Generalmajor v. Brandt; in den Krei­sen Grünberg und Freystadt: Se. königl. Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen; in Erfurt: Hr. v. Radowitz; in Breslau: Ober-Staatsanwalt Fuchs und Prof. Wissowa; in Braunschweig: Buchhändler Vieweg; in Friedberg i. N.: Rentier Rehmann; in Drossen: Justizrath Tannen; in Gu­ben : Kreisgerichts - Direktor Calow; in Landsberg: Super­intendent Oberheim; in Sri eg: Major v. Vincke; in Gör­litz: Assessor Platner; in Stendal: Graf AlvenSleben; in Aschersleben: Geh. Kriegsrath Fleck; in Halberstadt: Gene­raldirektor Kühne; in Weißenfels: Assessor Ulrici; in Merse­burg: Graf Keller; in Gollnow: Appellationsgerichtsrath Goldtammcr; auf Rügen: Geh. Legationsrath v. Usedom; im Landkreis Köln rc.: Appellationsrath A. Reichensperger; in Aachen: Regierungspräsident Kühlwetter; in Düsseldorf: Prof. Siebes; in Minden: Oberregierungsrath Hasselbach; in Neuwied: Appellationsratb Broicher; in Koblenz: Karl Stedt- mann zu Besselich; für den Siegkreis: Adv. Compes zu Köln; für Siegen: Mevissen zu Köln.

Erfurt, 30. Jan. In dem Maße, als wir uns dem Eröffnungstermine des Parlaments nähern in demselben Maße nimmt auch schon die Rührigkeit im Verkehrsleben zu. Von allen Seiten Deutschlands treffen hier Agenten ein, welche Geschästseröffnungen während der Reichssession ankündigen. Selbst aus der fernen Schweiz und Italien fehlen die Aner­bietungen nicht Von da aus soll das Parlament mit Kondi­toreien und Südfrüchten versorgt werden. Auch England will für die leiblichen Bedürfnisse des Parlaments sein Kontingent stellen; denn die Nordsee - Insel Helgoland kündigt die Ge­schäftseröffnung mit den Produkten ihres Meeres an. Daß viele Erweiterungen öffentlicher Lokale namentlich für Frak- tionsversammlungen Statt finden, braucht wohl kaum gesagt zu werden. Auf gleiche Weise werden Staatsgebäude, deren es hier 63 gibt, für die Aufnahme von hohen Personen in Stand gesetzt. Unerwähnt wollen wir auch nicht lassen, daß lithographirende Korresponvenz-Büreau's sich bereits in Menge «»gekündigt und eines sogar sein Geschäft bereits eröffnet hatte. Eine demokratische Korrespondenz will sich von Frank­furt aus hierher übersiedeln.

Der Redaktion der Kölnischen Zeitung ist folgende Er­klärung zugegangen: „London, 8 Spring Street Sussex Gar-