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betreffend die Finanzgesctzentwürfe, in der von per zweiten Kammer beliebten Fassung anzunehmen. Abg. Graf Alvens- lcbcn empfiehlt die Streichung des von der zweiten Kammer beschlossenen Zusatzes. Abg. Hansemann fehlt bei der Abstimmung plötzlich (Heiterkeit), später tritt der ehrcnwerthe Abgeordnete ein, um zu en klären — daß er sich der Abstimmung enthalte. (Große anhaltende Heiterkeit.) Es stimmen 106 für, 53 gegen die Proposition , 4 Abgeordnete enthalten sich der Abstimmung. Der Beschluß der zweiten Kammer ist angenommen. Der Centralausschuß empfiehlt, Provosition IV., welche den Schluß der Berathung bildet und die Lehen und Fideikommisse betrifft, abzulehnen, wie es in der zweiten Kammer geschehen ist. Abg. v. Witzleben: Ich. begreife die Schlußfolgerung derjenigen nicht, die eine erbliche Pairskam- mer und doch die Errichtung von Fideikommissen für immer abschneiven wollen. Durch die Fideikommisse allein kann der Grundbesitz zusammengehalten werden, auf welchem die Pairs- kammer basirt sein soll. Ich empfehle Ihnen deßhalb den Antrag des Abg. v. Jordan zur Annahme, dem die hohe zweite Kammer ihre Zustimmung, wie ich hoffe, nicht versagen wird. Abg. Baumstark erklärt sich gegen die vierte Proposition. Der Minister des Innern: Die Regierung legt allerdings auf diesen Vorschlag einigen Werth, da ohne seine Annahme die nöthigen Gesetze schwerlich erlassen werden können. Es würde im Interesse der Wahrheit liegen, den betreffenden Artikel in die Verfassung aufzunehmen, weil sonst der Verfassung mehr oder minder Gewalt wird angethan werden müssen, um den Grundbesitz auf andere Weise zu- sammcnzuhalten. Wenn man die Fideikommisse genügend beschränkt, so wird das Land aufhören, sie mit Mißtrauen zu betrachten. Für den Antrag erklären sich 64, dagegen 97 Abgeordnete. Der Antrag des Abg. v. Jordan ist also ab- gelehnt. Die Ablehnung der Proposition IV. wird hierauf mit 94 gegen 65 Stimmen beschlossen. Somit ist die Berathung über die Allerhöchsten Propositionen beendet und ihr Resultat eine vollständige Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der zweiten Kammer. Schluß der Sitzung 1l/2 Uhr nach Mitternacht. Nächste Sitzung unbestimmt.
Berlin, 30. Jan. Der Vollpracht'sche Vortrag über die Erfurter Vorlagen, welcher die Beibehaltung des Urentwurfs in sehr gründlicher Weise molivirt und nach der Siz- zung vom 25. Jan. zur Vcrlhcilung unter die Mitglieder des Verwaltungsratbes gekommen ist, wird wahrscheinlich noch einen zweiten Theil erhalten. Derselbe soll die transitorischen Bestimmungen feststeUen, welche man gleichzeitig mit dem Entwürfe vom 28. Mai v. J. selbst dem Reichstage zur Sanktion vorzulegen beabsichtigt. Wie die Sachen im Augenblicke liegen, scheint jedoch die Majorität im VerwaltungSrathe noch keineswegs für solche transitorische Bestimmungen entschieden zu sein.
Berlin, 1. Febr. Der Antrag des Abg. Bcselcr in Betreff Mecklenburgs wird heute in der deutschen Kommission unter dem Vorfitze des Hrn. v. Palow zur Verhandlung kommen.
Berlin, 1. Febr. 150. Sitzung der 1. Kammer. Am Ministertifche sitzen die Minister Gr. Brandenburg, v. Laden- berg, v. Strotha, v. v. Heydt, v. Rabe, Simons. Die Tribünen sind leer. Nachdem das Protokoll der vorigen Sitzung verlesen und genehmigt worden, bittet der Minister-Präsident Graf Brandenburg ums Wort. (Allgemeine Spannung.) — Minister - Präsident Gr. Brande n b u r g: Meine Herren ! Nachdem Sc. Maj. der König von den Beschlüssen Kenntniß genommen, welche von den beiden Kammern über die königl. Botschaft vom 7. Jan. gefaßt worden sind, haben AUerhöchst- dicstlbtn mich ermächtigt, der hohen Kammer folgende allerhöchste Botschaft zu überreichen: „Wir Friedrich Wilhel m, von Gottes Gnaden, König von Preußen rc., haben aus den Uns vorgelegten letzten Beschlüssen der Kammern mit Befriedigung ersehen, daß dieselben der großen Mehrzahl Unserer auf die Verfassungs-Revision bezüglichen Propositionen vom 7. d. M. beigetreten sind. In Ansehung der die Aufhebung der Familicn-Fidtikommisse betreffenden Vorlage ist zu Unse
rem Bedauern eine gleiche Uebereinstimmung nicht zu erreichen gewesen; Wir werden daher, im Sinne dieser Vorlage, dem, in der VerfassungSurkunde verheißenen Gesetze über die Familien- Fideikommlsse sowohl die Wahrung der erworbenen Rechte der Anwärter, als auch die Erhaltung einer der verfassungsmäßig gesicherten künftigen Bildung der ersten Kammer entsprechenden Grundlage Vorbehalten. Die in der VerfassungSurkunde von: 5. Dec. 1848 vorbehaltene Revision derselben sehen Wir jetzt als beendigt an, haben die Verfassung mit sämmtlichen von beiden Kammern übereinstimmend beschlossenen Zusätzen und Abänderungen vollzogen und deren Publikation durch die Gesetztammlung angeordnet. Der Schlußbestimmung der Verfassung gemäß w e r v e n W i r nunmehr das in derselben v c r g e schrie b en e eidliche G e l ö b n iß i n Gegen wart der vereinigten Kammern ablegen und zugleich denEiv U n s e r c r M i n i st e r und d e r Mitglieder beider Kammern e n t g c g e n n e h in e n. Zu dieser feierlichen Handlung haben Wir den nächsten Mittwoch den 6. Februar d. J. bestimmt, und fordern die Kammern auf, an diesem Tage um 11 Uhr Vormittags zu dem angegebenen Zwecke in Unserem Residenzschlosse zu Berlin zusam- mentreten. Gegeben Charlottenburg, den 31. Januar 1850. Friedrich Wilhelm. Graf v. Brandenburg, v. Ladenberg. v. Manteuffel, v. Strotha. v. d. Hcvbt. v. Rabe. Simons, v. Schleinitz.
Präsident: Ich kann diesen Moment nicht vorüber- gehen lassen, ohne meine innige Ueberzeugung auszusprechen, daß das große Werk dieses Tages, vom höchsten patriotischen Gefühle getragen, zum Heil und Segen, zum Ruhme und zur Größe des Vaterlandes gereichen werde. (Stille im Saale.) Abg. Ritter bittet ums Wort zur Geschäftsordnung : Die katholischen Geistlichen beider Kammern hätten eine Erklärung abgefaßt und ihn ersucht, sie vorzutragen. Der Präsiden! läßt jedoch dieß nicht zu, worauf der Redner die Erklärung auf den Tisch des Hauses, mit der Bitte, sic im stenographischen Bericht auszunehmen, nieder- lcgt. Der Präsident bemerkt, daß hierüber erst eine Prüfung auf dem geschäftsordnungsmäßigen Wege durch den Centralausschuß Statt finden werde. Nach einer hierauf verlesenen Mittheilung des Ministerpräsidenten hat Sc. Maj. der König 6300 Thlr. aus der Staatskasse dem Ministerium der geistlichen Angelegenheiten zur Unterstützung der Elementarlehrer überwiesen, die zu diesem Zwecke zu verwendende Summe beträgt sonach jetzt 63,000 Thlr. Der Petitionsbericht wird in hergebrachter Weise erledigt. Der Antrag der Kommission auf Anerkennung der Dringlichkeit und Er- theilung der Genehmigung der Verordnung, betreffend die interimistische Regulirung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse in der Pivvinz Schlesien, wird nach Verwerfung eines knrgegenstehcndkn Amendements angenommen. Die Kammer geht zum letzten Gegenstand der Tagesordnung über, zu dem Gesetze, betreffend die Verpflichtung der Gemeinden zum Schadenersätze bei Tumulten. Die Kommission hat den Grundsatz und das Bedürfniß eines solchen Gesetzes anerkannt. In der allgemeinen Debatte erklären sich die Abg. Lautz und Kisker für, Abg. Kuh und Wachler gegen das Gesetz. Der Minister des Innern empfiehlt wiederholt die Annahme desselben. Das Gesetz wird schließlich mit einigen Abänderungen angenommen. Einige Zusatzartikel, nach welchen das Gesetz erst mit der Gemeindeordnung in Kraft und im Falle des Belagerungszustandes außer Kraft treten soll, werden abgc- lehnt. Nach Erledigung einiger Petitionen wird um 3 Uhr die Sitzung geschlossen.
In der heutigen, um 12'/2 Uhr eröffneten Sitzung der zweiten Kammer legte zunächst der Minister-Präsident die oben mitgetheilte königliche Botschaft vor. Ein Antrag des Abg. Viebahn auf Errichtung einer Kommission zur Ueber- wachung dcS Staatsschuldenwesens wird für dringlich erklärt. — Der Finanzminister bemerkt hierauf: Essei bereits ein Gesetzentwurf über die Niedersetzung einer Staatsschulden- Kommission, welche aus Mitgliedern beider Kammern bestehen soll, ausgearbeitet, und werde in diesen Tagen vorgelegt wer-