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Wie man aber das deutsche Publikum für so ganz albern uno stumpfsinnig halten kann, ihm ein solches Machwerk offe- riren zu wollen, wie man ein solches wahres und wahrhaftiges „Gespenst" für lebensfähig zu halten sich die Miene geben kann, wie man auf die Gothaer „Kaisermacher" als phantastische und zum Schaffen ungeschickte Stümper hoch- müthig herabschauen und gleichzeitig diesen lächerlichgen aller Entwürfe vorlegen kann, das könnte unbegreiflich scheinen. Doch löst sich dieses Räthsel zum Theil, wenn man, wie das bei vor märzlichen Aktenstücken nicht anders vorausgesetzt wird, zwischen den Zeilen zu lesen sich die Mühe gibt.
Nämlich mit dem großen Staatcnhause (oder wie es Hr. v. B. nennt, dem „Volkshause") bliebe es natürlich noch im weiten Felde. Es zu beseitigen, würde die natürliche Fort- entwickelung des Entwurfes mit sich bringen. Ja seine Beseitigung würde sogar höchst nothwendig werden. Denn da dieses Haus schlechterdings nichts zu thun hat, in die Regierung des Reichs sich nicht entfernt einmischen darf, Gesetze aber nicht nöthig sein werden, indem die Kompetenz des Ganzen eben nur in der „Regierung" bestehen wird, so würde diesem s. g. Volkshaus nur übrig bleiben, nach Hause zu gehn oder eine neue Revolution zu machen. Dem Letzteren würde aus höheren politischen Gründen vorgebeugt und somit die ganze ohnehin höchst überflüssige Verbrämung wieder zu beseitigen sein.
Dann aber wäre erst das eigentliche Ziel erreicht: der Bundestag wäre restaurirt, Oesterreichs Einfluß durch Aufnahme seiner Nebenländer verstärkt, Preußen als Großmacht ruinirt und für die kleinen deutschen Staaten die Mediatisi- rung vorbereitet, die absolutistische Regierung, und zwar in ihrer elendesten Form, in der kollegialischcn, für Deutschland eingerichtet.
Das ist der Plan, welcher seit anderthalb Jahren der österreichischen Staatskunst „vorgeschwebt" hat. Erst in luftiger und vager Form, dann immer deutlicher „schwebte" er in den k. k. Noten re. umher, bis er sich denn endlich zu Frankfurt a. M. durch Vermittelung des Herrn v. B. in der O.P.A.-Ztg. niedergelassen hat.
Die O.P.A.-Ztg. ist mit diesem Plänchen hervorgetreten in jenen jüngst verwichenen Tagen, als die k.nigl. Botschaft an die preußischen Kammern die Feinde Deutschlands und Preußens jubeln machte. Herr v. B. hat in jenen Tagen in der O.P.A.-Ztg. an den vermeintlichen Untergang des preußischen Verfassungswerkes und des deutschen seine moralischen Betrachtungen angeknüpft und dem Könige von Preußen gerathen, sich an Oesterreich und den Bundestag anzulehnen. In dieser voreiligen Stimmung ist ihm das „Gespenst" äußerst voreilig in der O.P.Ä.-Zlg. erschienen. Könnte er es zurückbannen! Der 6. Februar und der 20. März ziehen herauf, das Gespenst muß wieder verschwinden und wir haben Zeit und Veranlassung gewonnen, uns auf seine Wiedcrer- 1 Feinung vorzubereiten. Möchte die Mahnung dazu keine vergebliche gewesen sein!
Deutschland.
Berlin, 31. Jan. (E. 3J Da mehrfach behauptet worden ist, der Verwaltungsrath habe die Kompromißinstanz von 1817 früher für das Grvßherzoglhum Mecklenburg-Schwerin als noch fortbestehend anerkannt, so möge hier kurz erinnert werden, wie sich diese Sache nach Ausweis der Pro- rokolle verhält. In der siebenten Sitzung des Verwaltungs- rathes hat der Mecklenburg - strelitzsche Bevollmächtigte über den Beitritt des Großherzogthums Mecklenburg-Strelitz zum Bündniß vom 26. Mai verhandelt, und ist der mecklenburg- schwerinsche Bevollmächtigte bei dieser Verhandlung nicht gegenwärtig gewesen. Es heißt nun in dem Protokolle dieser Sitzung (S. 18): „Hinsichtlich der Kompetenz des BundeS- fchicdögerichts wird auf Erfragen (d. h. des strelitzschen Bevollmächtigten) ausdrücklich erklärt, daß damit dem bisherigen Jnstanzenzuge in Mecklenburg - Strelitz, namentlich der durch Verordnung vom 28. November 1817 eingeführten Kompro- nußinstanz für Verfassungsstreitigkeiten , in keiner Weise ent
gegengetreten werden solle." Erst nach dem Schlüsse der Verhandlung mit dem Mecklenburg - strelitzschen Bevollmächtigten i und nach dessen Abtrcten ist der mecklenburg-schwerinsche in die Sitzung des Verwaltungörathes gekommen; derselbe hat seine Verhandlungen wegen des Beitritts von Mecklenburg- Schwerin zum Bündnisse vom 26. Mai voUfommen selbstständig geführt und kein Wort über den Fortbestand der Kompromißinstanz von 1817 gesprochen. Es ist hiernach die obige Erklärung des Verwaltungsrathes ausdrücklich nur für Mecklenburg- Strelitz erfolgt. Der Artikel der Deutschen Reform muß aber noch weiter dahin berichtigt werden, daß der Ver- waltungsrath von einer Garantie des Bundes für jene Kompromißinstanz nicht geredet hat und nicht reden konnte, da eine solche Garantie nur für diejenigen Bestimmungen der Verordnung von 1817 bestand, welche sich auf den deutschen Bundestag bezogen.
Der E Korresp. der „K. Z." schreibt über die Friedensver- bandiungcn mit Dänemark: „Betreffs der von den dänischen Bevollmächtigten in ihrem Expose über die „Selbstständigkeit" Schleswigs niedergelegten Bestimmungen folgendes Nähere. Schleswig erhält eine gesonderte Repräsentativ-Verfas- sung; die unabhängige Gesetzgebung und Verwaltung wird jedoch auf Civilgesetzgebung, Civilverwaltung, öffentlichen Unterricht und Kulius, Gemeinde- und Gcwerbewcscn beschränkt sein. Einnahme- und Ausgabe-Etat sind auch nur so weit unabhängig, als sie sich auf diese beregten inneren Angelegenheiten beziehen, und die Stände des Herzogthums werden außer zur Votirung dieses Etats nur noch zur Repartition der Budgctguotc herangczogen, welche zu den gemeinsamen Ausgaben des Königreichs nöthig ist, die nicht durch die „gemeinsamen Einnahmen" gedeckt sein sollten! Außerdem sollen in der Verfassung noch besondere Bestimmungen die Gleichberechtigung der Nationalitäten im Herzogthum garantiern. Die Insel Arroe und Alsen und das Törninglehn scheinen übrigens noch etwas mehr von den 1848r vormärzlichen Zuständen behalten zu sollen, da der Kultus und der öffentliche Unterricht dort ganz unverändert bleiben. — Noch sei von Preußen keine Erörterung deö Expose erfolgt.
Flensburg, 29. Jan. Der Prediger in Lügumkloster, Neiling, ist von der Landesverwaltung seines Amtes entsetzt und dagegen der frühere Pastor daselbst, der s. Z. wegen dänischer Gesinnung al^egangenc Höcker, wieder eingesetzt.
Aus Mecklenburg, 29. Januar. Seit gestern cir- kulirt in allen Kreisen das Gerücht: der Staatsrath Steher habe den Auftrag, in Berlin den Austritt Mecklenburgs aus dem Dreikönigsbündniß zu erklären, wenn das preußische Ka- binet sich auch ferner nicht geneigt zeige, die Rechte seines Bundesgenossen Mecklenburg gegen die Frankfurter Bundcs- behördc in Schutz zu nehmen. — Die vorgestern in Rostock gehaltene Volksversammlung soll sehr zahlreich besucht gewesen sein. Sic hat die Adresse an das Ministerium ohne weitere Vorträge angenommen und läßt ein Komitè aus Mitgliedern der beiden auf Seite der Verfassung stehenden Parteien bil- - den, welches die Erklärung an das Ministerium thätig im Lande verbreiten und unterschreiben lassen soll. Leider hat außer der Berliner Kammer noch keine der deutschen Abge- ordnetenvcrsammlungkn sich um unser Loos bekümmert. Ahnen denn riese nicht, daß auch bei ihnen dermaleinst das alte Bundeswesen höher gestellt werden dürfte, als Politik und Nützlichkeit, wenn die RechtSbegriffe so bunt bleiben sollen, wie sie bis jetzt durcheinander geschüttelt werden? Wie man hört, haben verschiedene adelige Gutsbesitzer den Beschluß gefaßt, die Steuern nicht an die Regierung, sondern an den Engeren Ausschuß in Neubrandenburg zu zahlen.
Mecklenburg. Die Rostocker Zeitung ruft den Kammern Deutschlands Folgendes zu: „Wir richten an die deut- ; sehen Kammern und an die deutschen Zeitungen die dringende Mahnung, ihre Stimmen zu vereinigen mit den Stimmen des mecklenburgischen Volkes zum Schutze dcS schwer bedrohten Vcrfassungsgcsetzcs vom 10. Oktober!"
Dresden, 31. Januar. Die zweite Kammer hat heute den Antrag des Abg. Wigand, die Verhältnisse der Herzog-