Neue Hessische Zeitung.
Organ der konstitutionellen Partei.
Sonntag, 3. Februar 1850. *A? 57» Morgen - Ausgabe.
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Das „Gespenst" in der OPA. Zeitung
Unter dem mancherlei Spuk, der seit dem Vertrage vom 26. Mai in deutschen Kabinetten, Hofzeitungen re. rumort und bei jedem neuen wesentlichen Fortschritt in der engeren bundesstaatlichen Einigung Deutschlands neuen Spektakel und Schabernack aufstellt — es sind die verstörten Geister des abgeschiedenen Bundestags — hat in den letzten Tagen ein ganz neues „Gespenst" besonders von sich reden gemacht. Bei der Kunde seines Erscheinens haben zwar die Blätter der preußischen Regierung gelacht und sich ungläubig gestellt; inzwischen hat cs der Hr. v. Blitlersdorf gesehen und beschreibt cs ganz genau als österreichisches Verfassungspro- j ekt für Deutschland in Nr. 24 der O. P. A.Ztg. Solche Gespenster, die in der O. P. A.Ztg. vom Hrn. v. B. gelobt werden, haben aber immer etwas zu bedeuten. Denn von allen verwünschten Orten, „wo es umgeht", ist die O.P.A.Ztg. bekanntlich der verbängnißvollste, und von allen den Sonntagskindern, die mit Gespenstern verkehren, ist Hr. v. B. das begabteste. Durch langes Kämpfen gegen Licht und Fortschritt und durch sehnsüchtiges Verlangen nach seiner vormärzlichen Stellung besonders reizbar und empfindlich geworden, steht Hr. v. B. neueren Untersuchungen zufolge mit den K. K. Ober-Geistern im intimsten Rapport. Zwar erscheinen sie nicht jedes Mal, so oft er sie citirt. Doch dieß gehört mit zum Hokuspokus. Zunächst kommt cs Dem Geisterbefchwörer nur darauf an, kic Wirkung zu erforschen, welche die Erscheinung auf das Publikum machen würde. Ist er damit im Reinen, so werden in der rechten Stunde, am rechten Ort und auf das rechte Wort die bösen Geister schon her aufs steigen.
Aus allen diesen Gründen kann man zwar den sonstigen Kram ignoriren, Hrn. v. d. Pfordten brüten und Hrn. Stüve brummen lassen, aber das Gespenst in der O. P. Ztg. wird um so aufmerkiamer beobachtet werden müssen. Dabei kann UNS auch gleichgültig sein, ob es genau dasselbe ist, welches nach der Versicherung der großdeutschen Blätter bei den Höfen von München, Hannover, Stuttgart und Dresden cir- kulirt und zwar in Form von neuen deutschen Verfassungs- Projekten, über welche sich diese Höfe natürlich nicht einigen können und von denen der Hr. v. d. Pfordten den baierischen Kammern versicherte, daß er ihnen diese Pläne, sobald sie gescheitert sein würden, mittheilen würde.
Hr. V. B. versichert zwar, sein Gespenst sei eigentlich kein Gespenst, sondern könne sich später zu Fleisch und Bein verwandeln. Dennoch haben wir nie etwas Gespenstcrartigercs gesehen, als diese Verfassung, die er uns beschreibt. Daß das ganze, weite Oesterreich, dieses Mal nur mit Ausnahme von Italien, hineingchen solle, daß sich aber Oesterreich auf ein Vollshaus nicht einlassen könne, dieses ist freilich nichts Neues. Es gchört das zu den bekannten Phantasmagorien, welche dem Hause Habsburg seit Jahren „vorschweben". Auch das Argument, womit Hr. v. B. diese Seltsamkeit zu begründen sucht, weil auch Preußen „mit allen seinen Provinzen" jetzt zu Deutschland geboren wolle, ist zwar wunderbar (weil die preußischen Unterthanen sämmtlich deutsch sind, so sollen, nach t k. österreichischer Logik, die Wallachischen, slovakischen, kroatischen, ru
thenischen, magyarischen Völker auch Deutsche sein), aber cs ist nicht neu.
Desto neuer und unerhörter ist dasjenige, was wir jetzt weiter von Hrn. v. B. über dieses angebliche österreichische Verfas- sungsprojekt vernehmen. Zunächst ein Staatenbauö, in welches Oesterreich 100, Preußen WO und die übrigen deutschen Staaten 100 Abgesandte schicken. Dann noch ein Staatenhaus , bestehend aus den Bevollmächtigten der Bundesregierungen, welche nach Instruktionen stimmen, auch abberufen werden können. Die Stimmen (und die Mitglieder) in derselben Gesamintzahl und nach derselben Eintheilung unter die einzelnen Staatcn wie das Plenuni der Bundesversammlung. Dieses zweite höhere Staatenhaus, ist, wie man sieht, nichts weiter als die selige Bundesversammlung. Endlich die Reichsregicrung, nach Art des engeren Rathes, aber mit AuS- schließung der kleinen Staaten; dergestalt, daß nicht sicbcn- zehn (Denn das würde man, meint Hr. v. B. für eine Wiederherstellung des alten Bundestags halten), sondern sieben Herren in Deutschland, nämlich Oesterreich und die Könige regieren, zu denen dann noch die beiden Hessen als Eines hinzutreten. Die Mitglieder dieser kellegialischen Bundesregierung stimmen nach Instruktion ; wo eS sich um Verfas- sungsabänderungcn handle, ist Stimmencinhclligkeit erforderlich; in den Staatenbäusern sollen in solchem Falle zwei Drittel der Stimmen genügen. Ueber den Vorsitz in der Regierung hätten sich Preußen und Oesterreich zu verständigten. Was die Kompetenzen betreffe, so dürsten diese nicht so weit gehen, als in dem frankfurter oder auch in dem berliner Verfassungsentwurfe bestimmt sei. Als vierten Körper soll es dann auch noch Gesandte der einzelnen deutschen Regierungen bei der Bundesregierung geben, welche deren Befehle an die Regierungen vermitteln. Alle Regierungsangclc- genbeiten werden von der Bundesregierung allein geführt. Dieselbe bedarf aber durchaus keines besonderen Ministeriums, ist jedoch nicht gehindert, nach Bedürfniß Beamte für die einzelnen VerwaltungSzweige zu ernennen.
Kein Volkshaus, zwei Staatenhäuser, die aber nur zum Staate da sind, eine sicbenköpfige Reichsregierung ohne verantwortliches Ministerium, und ein vergnügtes Kollegium von 37 Bundestagsgesandten; — hat man je ein ähnliches Monstrum erlebt? Wahrlich, des Herrn v. Blittersdorf Zumu- thung ist stark, wenn er bemerkt: „möge man nur des Ge- „spenstes nicht spotten, das sich später dennoch in Fleisch und „Blut verwandeln könnte."
Poas sind des heiligen römischen Reiches Reichstage, was sind die polnischen Konvente gegen dieses vierfach gedoppelte Wesen? Nur der üppige Traum eines Diplomaten konnte dieses Eldorado für circa ein halbes Tausend ins Wasser gelegte vormärzliche Staatsmänner ersinnen.
Daß von einer fruchtbaren Einheit, von einer kräftigen Politik, von einer verantwortlichen Regierung, von einer parlamentarischen Verantwortlichkeit, wie solches Alles im Bundesstaate möglich wird, in dieser Oesterreichifch - Blittersdorf- schen Monster-Verfassung keine Rede sein könnte, darüber darf man mit dem Gespenste nicht rechten. Denn eben alles dieses will weder Oesterreich, noch die Fr. O. - P. - A. -Ztg.