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v. I. zurückzuführen. General Cordova ist den 14. d. M. von hier abgereist. (O.P.A.Z.)
Der amtliche Observatore Nomano erklärt alle Gerüchte über den Abschluß der Anleihe und die Rückkehr des h. Vaters für unbegründet, man wisse noch durchaus nicht, wann dieß letztere Ereigniß Statt finden werde.
Polen.
Warschau, 23. Jan. Der hiesige Ober-Polizeivirektor, Generalmajor Abramowicz, macht bekannt, daß zufolge des kaiserlichen Ukases vom Jahre 1845, vom 1. Januar d. J. den polnischen Israeliten verboten ist, ihre Nationalkleidung zu tragen. Desbalb werden die betreffenden Israeliten aufge- forkert, schleunigst ihre bisherige Kleidung mit der bei den christlichen Bewohnern des Königreichs allgemein üblichen zu vertauschen; diejenigen, welche auch fernerhin Bärte tragen wollen, müssen sich fortan eben so kleiden , wie die russischen Kaufleute.
An Herrn Gustav Deichmann in Grebenstein.
In Nr. 28 der neuen Hess. Zeitung haben Sie gegen die Ablösung der Feldhute, der Walkhute und gegen die zwangsweise Verkoppelung der Grundstücke Ihre Lanze erhoben und den Herrn V. Spiegel angerannt, der jene Sachen vertheidigt. DaS Vergnügen, Sie zu kennen, habe ich nicht, weiß also nicht, ob Sie ein Mann von Fach in dieser Sache sind; Schärfe des Urtheils besitzen Sie jedenfalls, und darum glaube ich, Sie sind kein Mann von Fach, sonst würde Ihre gute Logik nicht zu den falschen Schlußresultatcn Ihres Aufsatzes gekommen sein.
Ganz Recht haben Sie, wenn Sie die Felkhute nicht wollen abgelöst haben. Für die Kleinen wäre damit die Hute im Feld (auch für Rindvieh, Schweine und Gänse) unmöglich geworden, für die Großen zum größten Theil, nur diejenigen ihrer Länder und Wiesen könnten sie dann noch behüten, welche auf die Wege stoßen, d. h. wie die Sachen meist stehen, ungefähr den vierten Theil ihrer Grundstücke; Jeder verlöre dabei, Keiner gewönne. Hier ist nur die Aenderung einiger, für die Feldhute bestehenden Vorschriften, welche die Praxis schon meist hat eintreten lassen, die aber vielleicht noch keine gesetzliche Gültigkeit haben, nöthig, weiter nichts.
Mit der Waldhute ist es anders. Hr. v. Spiegel und das Ministerium haben Recht, wenn sie glauben, der Wald, von lästigen Servituten befreiet, könne an Holz oder künstlichen Privathuten oder Ackerland mehr tragen. Sie, Herr Deichmann, sagen: „Man möchte hier fragen, ob das etwa die künstlichen Privathuten wären, welche die Großen bekämen, wenn die Kleinen die ihrigen los sind?— und ob denn auch die Huten oder andere Theile des Waldes allenthalben zum Umrotten tauglich, überhaupt aber für jeden Ort nahe genug gelegen sein werden?" Umgekehrt, es muß gefragt werden: hat denn Hr. Deichmann verstanden, was Hr. v. Spiegel mit dem Ausdrucke „künstliche Privathuten" gesagt hat? und geantwortet muß werden entschieden: Nein! — Daß der Wald mehr Holz erzeugt, wenn Huteservituten eine richtige forstmännische Kultur nicht hindern, behaupten die Forstleute, und denen glaube ich es, cs gehört zu ihrem Fache, sie müssen das wissen; daß aber der Wald, als Ackerland und künstliche Privathute, mehr erträgt, als wenn man ihn zu immerwährender Hute, der unvor- theilhaftesten aller landwirtlsschaftlichen Benutzungsarten, liegen läßt, das weiß ich, Herr Deichmann/ das schlägt in mein Fach. Sie selbst haben nichts dazu gesagt, daß das bisherige Walvhuteterrain als Ackerland mehr eintragen würde, nur an die verdienstlichen künstlichen Privathuten stoßen Sie sich. Die entstehen, wenn Einer Ackerland mit perennircnken Klee- und Grasarten ansäet, es einige Jahre behütet, um es dann wieder umzubrechen. Näheres darüber können Sie in V. Weckherlin's Buch über englische Lanvwirthsebaft, Stuttgart bei Cotta, finden; einstweilen aber glauben Sir mir getrost, daß ein Acker künstlicher Privathute soviel Futter erzeugt, als 3 — 5 Acker zu immerwährender Hute liegendes Triesch, und baß |ie, auf die rechte Art und am rechten Orte ange
wandt, einer der kräftigsten Hebel der Landwirthschaft ist, besonders wo hinreichende Fourage zur tüchtigen Düngung der Länder fehlt. Bei der Art, wie hier die Landwirthichaft betrieben wird, können jedoch nur die Schaashalter, kleine wie große, solche künstliche Privathuten brauchen. Die kleinen jedoch, welche so wenig Land haben, baß sie keine Schaafe halten, haben, soviel ich ihrer noch gesprochen habe, alle den Wunsch, das Land, welches ihnen von Der Hute zu Theil wird, ständig unter dem Pfluge zu behalten, besonders wenn nach stattgesundener Verkoppelung die ihnen vielleicht zu entlegenen Grundstücke gegen nähere umgetauscht worden. Die Besorgniß, daß Den Großen nach eingetretener Ablösung neue Huten eingeräumt würden, lassen Sie fahren, Hr. D.; die Worte „künstliche Privathute" sagen etwas ganz anderes. Hr. v. Spiegel hat sich darüber deutlich genug ausgedrückt. Wenn nun der Waldboken mehr ertragen kann (an Holz, als Ackerland oder künstliche Privathute, alles zusammengerechnet), nachdem die Huteservituten entfernt sind, so kann man nicht denken : „es könnte eben so gut auch Alles beim Alten bleiben", — sondern man muß denken, warum sollen wir nicht jeden der Theilhaber in den Genuß dieser Vortheile setzen? Die Kleinen bekommen ja auch ihren Theil daran; oder glaubten Sie im Ernst, Herr D., die würden nichts von den Huten bekommen? — Freilich werden nicht alle Huten oder ein passender anderer Theil des Waldes, zum Umrotten tauglich sein, auch nicht jeder Gemeinde ein hinreichend nahe gelegenes Stück gegeben werden können, nun, das werden die Schätzer zu beurtheilen wissen, und da ist cs freilich mit den Vortheilen der Wald- hutenablösung nichts. Wollen Sie aber vielleicht % der Gemeinden , Die nicht in solcher Lage sind, die Vortheile Der Ablösung entziehen, weil 76 nicht daran Theil nehmen kann? — Nein, das wollen Sie gewiß nicht, das wäre ja Mißgunst. Wenn Sie in Betreff der Verkoppelung der Grundstücke zu dem Resultate kommen: sie nütze viel Den Großen, nichts den Kleinen, so gebe ich zu, sie nützt zehnmal mehr Dem, Der 100 Acker Hal, als Dem, der 10 Acker hat; weiter aber nichts. Jetzt kann weder der Kleine, noch der Große sein Grundstück anders bestellen, als nach den Regeln ter Dreifelderwirthschaft, wenn er nicht vom Wege direkt auf dasselbe gelangen kann; ungefähr 3/4 Der Grundstücke stehen also in Bezug auf eie Fruchtfolge dem besseren Wissen und oft dringenden Bedürfniß ihrer Eigenthümer nicht zur freien Verfügung, denn die Nachbarn gestalten Den Zugang über ihre Länder nicht außer der gesetzlichen Zeit, oder sie nehmen ihren Weg über das außer der Ordnung bestellte Grundstück des Nachbars hinweg. Bei der Verkoppelung hingegen kommt Jeder, auch Der Kleine, so zu liegen, daß er vom Wege aus auf das scinige kommen kann und Keiner das Land des Anderen betreten darf. Dieß gereicht dem Kleinen ebenso sehr zum Vortheile, wie dem Großen, Denn jener wünscht sich am meisten von Der Dreifelverwirthschaft bispensirt, da er wo möglich nur Brachfrüchte, Winterfrüchte und Klee zu bauen wünscht. In wärmeren Gegenden hängt auf schwerem Boden, bei nassem Herbstwetter, und in kälteren Gegenden absolut der bessere oder geringere Ertrag Der Ernte davon ab, daß man bei günstigem Wetter die Felder bestelle; das ist nur möglich, wenn alle Ueberfahrtgerechtigkeiten verschwunden sind und Jever von Dem Wege aus auf das Scinige kommen kann. — Die Verkoppelung gibt dann noch Gelegenheit, Den Kleinen ihr Lanv nahe bei Den Orten zu geben, daß sie im Stanke sind, ihren Dünger und ihre Ernte, wenn ür wollen, auf Den Schiebkarren fortzuschaffen, freie Stunden mit ihren Familien leichter auf ihren Grundstücken zu Nutzen zu machen, überhaupt mehr eine gartenähnliche Kultur denselben angedeihen zu lassen. Von den Behauptungen des Hrn.v. Spiegel sagten Sie nur „unrichtig, theilweise richtig, und dieß ist Der richtigste Grunv für Vie Verkoppelung," am Schlüge kommen Sie vennoch zu Dem Resultat: sie nützen nichts für die Kleiiren; wo bleiben denn aber die Gründe? Einmal behaupten ^oie, Die Verkoppelung würde nicht nachhaltig sein wegen der Thcil- barfeit Der Grundstücke, die sie auch nachher erhalten wissen wollen. Nun, der Hau p tv o r th ei l Der Verkoppelung