— 200 —
-m, läaen Zusagen der Staatsregierung vor, dre sie erfüllen werve Sie erkenne die Dinglichkeit der Sache an, könne aber die Gründlichkeit der Berathung und Bearbeitung darunter nicht leiden lassen. Der Interpellant spricht den Wunsch aus, daß die Staatöregierung, so viel in ihren KMen stehe, dem Verlangen nach beiden Gesetzentwürfen recht bald Genüge thun möge. — Die in voriger Sitzung angezeigte Anfrage des Abg. Wolf, was die Staatsregie- rung zu thun gedenke, wenn nach Vollendung der Wahlen rum s. g. Reichstage in Erfurt noch immer keine Verständigung zwischen der Krone Preußen und ihren Kammern zu Stande gekommen sei, ob insbesondere das lein Hinderniß abgeben solle, den Reichstag zu beschicken — und ob weiter diese Beschickung auch dann beabsichtigt werde, wenn die Kammern in Berlin die in der königlichen Botschaft vom 7. Januar gemachten Propositionen annähmen und so Preußen auf konstitutionellem Wege wieder zur absoluten Monarchie übergehe, wie einst Dänemark durch das s. g. Königsgesetz im 17. Jahrhundert, — beantwortet sodann der Landtagskommissar dahin, daß die Staatsregierung zur Zeit keinen genügenden Anlaß sehe, die beschlossene Betheiligung Kurhcs- sens an der zu Erfurt Statt findenden Berathung des Verfassungsentwurfes vom 26. Mai v. I. wieder in Frage zu stellen, zumal die entworfene Verfassung nicht allein bezüglich des Vereinsstaates auf dem konstitutionellen Regierungssysteme beruhe, sondern auch dessen Durchführung in den Einzelstaaten bedinge. Abg. Wolf findet diese Auskunft nicht genügend; man müsse sich schon von vorn herein einen Plan bilden, was für gewisse Eventualitäten geschehen solle und müsse, namentlich für den Fall, daß sich nun auch im Königreiche Preußen ein provisorischer Zustand bilde und man so ein zweites Interim erhalte. Abg. Bayrhofser: Man werde kann nicht zwei, sondern drei Interims haben, eines in Frankfurt, eines in Erfurt und ein drittes in Berlin. Der Abg. Wolf erkennt dieß an und dankt für gütige Belehrung. Der Präsident: Dem Ansragenden werde, wenn ihn die erhaltene Auskunft nicht befriedige, freistehen, geeignete Anträge zu stellen. — Derselbe verkündet alsdann einen selbstständigen Antrag des Abg. Weinzierl, auf Untersuchung des Gesundheitszustandes der wegen körperlicher Gebrechen pensionir- ten Staatsdiener gerichtet. — Der Abg. Röding stellt und begründet alsbald zwei Anträge wegen anderweiter gesetzlicher Regulirung der Beitrazspflicht zum Baue und zur Unterhaltung der Kirchen- und Pfarrgebäude und wegen Aufhebung der noch bestehenden Monopole, Bann- und Zwangsreckte; beide Anträge werden in Erwägung gezogen und demRecktS- pflegeausschusse überwiesen. — Für den Budgetaussckuß berichtet hierauf der Abg. Bayrhofser über ein Gesuch des Dr. Eichenauer um eine Unterstützung aus der Staatskasse. Der Nachsuchende hat den Feldzug im Jahre 1814 mitgemacht und eine Körperbeschädigung davongetragen. Er ist später einige Jahre als Lehrer am Gymnasium zu Hersfclb beauftragt gewesen, hat aber in dem Jahre 1839 diese Stelle, wie er behauptet, ohne genügenden Grund verloren. Er bezieht jetzt eine Unterstübung von monatlich l*/2 Thlrn. aus dem s. q. Kriegsfonds." Das Gesuch gibt zu einer ausführlichen Diskussion darüber Veranlassung, ob zur Entlassung des Nachiuchenden genügende Gründe vorgelegen hätten oder nicht. Jenes wird nach den betreffenden Akten vom Landtagskommissar und vom Staatsrath Eberhard versichert, von den Abg. Bayrhofser, Malkmus und Förster dagegen unter Vorlesung verschiedener Zeugnisse bestritten. Die Versammlung genehmigt den Antrag ihres Ausschusses, den Petenten der Staatsregierung zur Unterstützung aus irgend einem ihr zu Gebote stehenden Wohl- Ibätigkeitsfonds dringend zu empfehlen, verwirft dagegen den weiteren Antrag des Abg. Bayrhofser, die StaatSregie- rung zu ersuchen, falls eine sofortige Abhülfe in der vorbezeichneten Weise nicht thunlich sei, dem Nachsuchenden noch monatlich^'/^ Thlr. aus einem außerordentlichen Zusatzfonds von 42 Thlr. zum s. g. Kriegsfonds, welcher hiermit verwil-
ligt werde, zu gewähren. — Für den Eingaben-Ausschuß berichtet der Abgeordnete Pfeiffer (von Rotenburg) über ein Gesuch des Stadtrathes zu Borken, dahin zu wirken, daß Borken Sitz eines Verwaltungsamtes werde. Der Antrag des Ausschusses, das Gesuch der Staatsregierung zur Berücksichtigung bei der vemnächstigen definitiven Organisation der Verwaltungsämter zu empfehlen, wird abgclehnt, dagegen der Antrag des Abg. Förster, dasselbe einfach an die Staatsregierung abzugeben, angenommen. — Nachdem derselbe Abgeordnete noch über eine Eingabe ohne allgemeineres Interesse berichtet hat, wird zur Tagesordnung und zwar zunächst zur Berathung des Berichts des Budget-Ausschusses über die zum Gesetzentwurf, die Verwerthung der Forstnutzungen betreffend, gestellten Verbesserungsanträge übergegangen. Zum §. 2 ist vom Abg. Schneider (von Kassel) der Antrag gestellt, eine ausdrückliche Bestimmung aufzunehmen, daß die den Ortsvorständen der Landgemeinden jährlich aus den Staatswaldungen forstfrei zu liefernde Klafter Brennholz nicht auf das in der ermäßigten Taxe zu verabfolgende Holz anzurechnen sei. Der Ausschuß schlägt vor, eine solche Bestimmung als unnöthig wegzulassen; die Versammlung genehmigt jedoch den Antrag des Abg. Schneider. Zu §. 3 werden dem Vorschläge des Ausschusses entsprechend, die auf Herabsetzung der ermäßigten Holztaxe für bestimmte Bezirke gerichteten Anträge der Abg. Förster, Bayrhofser, Berlit, Kompe, Nöding, Gräfe, Theobald, Lotich und Schneider (von Marburg), ebenso auch ein auf Gleichstellung der Forst- inspektion Rotenburg mit der Forstinspektion Hersfeld abzielender Antrag des Abg. Schneider (von Kassel) sämmtlich abgclehnt; desgleichen ein vom Abg. Loth gestellter Antrag, die ermäßigte Taxe von 1840, wo dieselbe von der jetzt vor- gescklagenkn überfchritten werde, beizubehalten, auch mit der vom Abg. Knobel beantragten Beschränkung auf den Ha- bichtSwald und den Reinhardswald verneint; dagegen ein Antrag des Abg. Bavrhoffer, unter Beibehaltung der ursprünglichen Proposition der Staatsregierung bei den Sätzen 1 — 10 des Tarifs den Sätzen 11, 12, 4 bez. 2 Sgr. zu- zusetzen, in Erwägung gezogen und dem Budget-AuSschusse überwiesen. — Die Berathung wird sodann abgebrochen und die Sitzung geschlossen.
Ernennungen rc.
Der erste Verwaltungsbeamte zu Homberg, Georg Sebastian Kremer, wurde in gleicher Eigenschaft zum Verwaltungsamte Wolfbagen, und
der erste Verwaltungsbeamte zu Wolfhagen, Georg Daube, in gleicher Eigenschaft zum Verwaltungsamte Homberg versetzt; auch
die erledigte Pfarrei Mariendorf, in der Klasse Hofgeismar, dem außerordentlichen Pfarrer Christian Geiße in Felsberg übertragen, und
dem Pfarrer Wilhelm Dallwig zu Lützelwig, die nach- gesuckte Dienstentlassung bewilligt;
der Landgerichts-Assessor Karl Hattenbach in Hanau wurde als Justizbeamter zum Justizamte in Wächtersbach versetzt; ferner
der Kanzlist beim Justizministerium, Friedrich Gundelach, zum Registrator und
der Landgerickts-Repositar Georg Scheffer in Marburg zum Repositar beim dasigen Obergerichte ernannt.
Börsenberichte.
Frankfurt, 28. Jan. 5pCt. Metall. 85, 4'/2v6L 747/8. Bank-Aktien 1250 fl.; 500 fl. Loose 155*/2 ; 250 fl. Loose 96'/.; Bad. 35 fl. Loose 32 V2; Hess. 40 Thlr.Loose 32% ; Gßh. Hess. 50 fl. Loose 73 ; Poln. 500 fl. Loose 81 */9 ; Fricdr.-Wilb.- Nordbahn 453/8; Bexbach 85; Köln-Minden 95%; 3 vEt. inländische Spanier 29'^ ; 4%))(5t. Wurt. 95'/g; 5 pEt. Bad. 99%; 5pCt. Nass. 102'/2; Belg. 92. (Alles'Gelb).
Lcranttvortlicher Herausgeber: gr. Oetker. - Redaktion: Fr. Oetker und Dr. A. Pfaff. — Druck von Friedr. Scheel in Saffet.