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-m, läaen Zusagen der Staatsregierung vor, dre sie erfüllen werve Sie erkenne die Dinglichkeit der Sache an, könne aber die Gründlichkeit der Berathung und Bearbeitung darunter nicht leiden lassen. Der Interpellant spricht den Wunsch aus, daß die Staatöregierung, so viel in ihren KMen stehe, dem Verlangen nach beiden Gesetzentwürfen recht bald Genüge thun möge. Die in voriger Sitzung angezeigte Anfrage des Abg. Wolf, was die Staatsregie- rung zu thun gedenke, wenn nach Vollendung der Wahlen rum s. g. Reichstage in Erfurt noch immer keine Verständi­gung zwischen der Krone Preußen und ihren Kammern zu Stande gekommen sei, ob insbesondere das lein Hinderniß abgeben solle, den Reichstag zu beschicken und ob weiter diese Beschickung auch dann beabsichtigt werde, wenn die Kammern in Berlin die in der königlichen Botschaft vom 7. Januar gemachten Propositionen annähmen und so Preußen auf konstitutionellem Wege wieder zur absoluten Monarchie übergehe, wie einst Dänemark durch das s. g. Königsgesetz im 17. Jahrhundert, beantwortet sodann der Landtags­kommissar dahin, daß die Staatsregierung zur Zeit keinen genügenden Anlaß sehe, die beschlossene Betheiligung Kurhcs- sens an der zu Erfurt Statt findenden Berathung des Ver­fassungsentwurfes vom 26. Mai v. I. wieder in Frage zu stellen, zumal die entworfene Verfassung nicht allein bezüglich des Vereinsstaates auf dem konstitutionellen Regierungssysteme beruhe, sondern auch dessen Durchführung in den Einzelstaa­ten bedinge. Abg. Wolf findet diese Auskunft nicht genü­gend; man müsse sich schon von vorn herein einen Plan bil­den, was für gewisse Eventualitäten geschehen solle und müsse, namentlich für den Fall, daß sich nun auch im Königreiche Preußen ein provisorischer Zustand bilde und man so ein zweites Interim erhalte. Abg. Bayrhofser: Man werde kann nicht zwei, sondern drei Interims haben, eines in Frank­furt, eines in Erfurt und ein drittes in Berlin. Der Abg. Wolf erkennt dieß an und dankt für gütige Belehrung. Der Präsident: Dem Ansragenden werde, wenn ihn die er­haltene Auskunft nicht befriedige, freistehen, geeignete Anträge zu stellen. Derselbe verkündet alsdann einen selbstständi­gen Antrag des Abg. Weinzierl, auf Untersuchung des Ge­sundheitszustandes der wegen körperlicher Gebrechen pensionir- ten Staatsdiener gerichtet. Der Abg. Röding stellt und begründet alsbald zwei Anträge wegen anderweiter gesetzlicher Regulirung der Beitrazspflicht zum Baue und zur Unterhal­tung der Kirchen- und Pfarrgebäude und wegen Aufhebung der noch bestehenden Monopole, Bann- und Zwangsreckte; beide Anträge werden in Erwägung gezogen und demRecktS- pflegeausschusse überwiesen. Für den Budgetaussckuß berichtet hierauf der Abg. Bayrhofser über ein Gesuch des Dr. Eichenauer um eine Unterstützung aus der Staatskasse. Der Nach­suchende hat den Feldzug im Jahre 1814 mitgemacht und eine Kör­perbeschädigung davongetragen. Er ist später einige Jahre als Leh­rer am Gymnasium zu Hersfclb beauftragt gewesen, hat aber in dem Jahre 1839 diese Stelle, wie er behauptet, ohne genügenden Grund verloren. Er bezieht jetzt eine Unterstübung von mo­natlich l*/2 Thlrn. aus dem s. q. Kriegsfonds." Das Gesuch gibt zu einer ausführlichen Diskussion darüber Veranlassung, ob zur Entlassung des Nachiuchenden genügende Gründe vor­gelegen hätten oder nicht. Jenes wird nach den betreffenden Akten vom Landtagskommissar und vom Staatsrath Eberhard versichert, von den Abg. Bayrhofser, Malk­mus und Förster dagegen unter Vorlesung verschiedener Zeugnisse bestritten. Die Versammlung genehmigt den An­trag ihres Ausschusses, den Petenten der Staatsregierung zur Unterstützung aus irgend einem ihr zu Gebote stehenden Wohl- Ibätigkeitsfonds dringend zu empfehlen, verwirft dagegen den weiteren Antrag des Abg. Bayrhofser, die StaatSregie- rung zu ersuchen, falls eine sofortige Abhülfe in der vorbe­zeichneten Weise nicht thunlich sei, dem Nachsuchenden noch monatlich^'/^ Thlr. aus einem außerordentlichen Zusatzfonds von 42 Thlr. zum s. g. Kriegsfonds, welcher hiermit verwil-

ligt werde, zu gewähren. Für den Eingaben-Ausschuß be­richtet der Abgeordnete Pfeiffer (von Rotenburg) über ein Gesuch des Stadtrathes zu Borken, dahin zu wirken, daß Borken Sitz eines Verwaltungsamtes werde. Der Antrag des Ausschusses, das Gesuch der Staatsregierung zur Berücksich­tigung bei der vemnächstigen definitiven Organisation der Ver­waltungsämter zu empfehlen, wird abgclehnt, dagegen der Antrag des Abg. Förster, dasselbe einfach an die Staats­regierung abzugeben, angenommen. Nachdem derselbe Abge­ordnete noch über eine Eingabe ohne allgemeineres Interesse berichtet hat, wird zur Tagesordnung und zwar zunächst zur Berathung des Berichts des Budget-Ausschusses über die zum Gesetzentwurf, die Verwerthung der Forstnutzungen betreffend, gestellten Verbesserungsanträge übergegangen. Zum §. 2 ist vom Abg. Schneider (von Kassel) der Antrag gestellt, eine ausdrückliche Bestimmung aufzunehmen, daß die den Orts­vorständen der Landgemeinden jährlich aus den Staatswal­dungen forstfrei zu liefernde Klafter Brennholz nicht auf das in der ermäßigten Taxe zu verabfolgende Holz anzurechnen sei. Der Ausschuß schlägt vor, eine solche Bestimmung als unnöthig wegzulassen; die Versammlung genehmigt jedoch den Antrag des Abg. Schneider. Zu §. 3 werden dem Vorschläge des Ausschusses entsprechend, die auf Herabsetzung der er­mäßigten Holztaxe für bestimmte Bezirke gerichteten Anträge der Abg. Förster, Bayrhofser, Berlit, Kompe, Nöding, Gräfe, Theobald, Lotich und Schneider (von Marburg), ebenso auch ein auf Gleichstellung der Forst- inspektion Rotenburg mit der Forstinspektion Hersfeld abzie­lender Antrag des Abg. Schneider (von Kassel) sämmtlich abgclehnt; desgleichen ein vom Abg. Loth gestellter Antrag, die ermäßigte Taxe von 1840, wo dieselbe von der jetzt vor- gescklagenkn überfchritten werde, beizubehalten, auch mit der vom Abg. Knobel beantragten Beschränkung auf den Ha- bichtSwald und den Reinhardswald verneint; dagegen ein An­trag des Abg. Bavrhoffer, unter Beibehaltung der ur­sprünglichen Proposition der Staatsregierung bei den Sätzen 1 10 des Tarifs den Sätzen 11, 12, 4 bez. 2 Sgr. zu- zusetzen, in Erwägung gezogen und dem Budget-AuSschusse überwiesen. Die Berathung wird sodann abgebrochen und die Sitzung geschlossen.

Ernennungen rc.

Der erste Verwaltungsbeamte zu Homberg, Georg Seba­stian Kremer, wurde in gleicher Eigenschaft zum Verwal­tungsamte Wolfbagen, und

der erste Verwaltungsbeamte zu Wolfhagen, Georg Daube, in gleicher Eigenschaft zum Verwaltungsamte Hom­berg versetzt; auch

die erledigte Pfarrei Mariendorf, in der Klasse Hofgeis­mar, dem außerordentlichen Pfarrer Christian Geiße in Felsberg übertragen, und

dem Pfarrer Wilhelm Dallwig zu Lützelwig, die nach- gesuckte Dienstentlassung bewilligt;

der Landgerichts-Assessor Karl Hattenbach in Hanau wurde als Justizbeamter zum Justizamte in Wächtersbach ver­setzt; ferner

der Kanzlist beim Justizministerium, Friedrich Gunde­lach, zum Registrator und

der Landgerickts-Repositar Georg Scheffer in Marburg zum Repositar beim dasigen Obergerichte ernannt.

Börsenberichte.

Frankfurt, 28. Jan. 5pCt. Metall. 85, 4'/2v6L 747/8. Bank-Aktien 1250 fl.; 500 fl. Loose 155*/2 ; 250 fl. Loose 96'/.; Bad. 35 fl. Loose 32 V2; Hess. 40 Thlr.Loose 32% ; Gßh. Hess. 50 fl. Loose 73 ; Poln. 500 fl. Loose 81 */9 ; Fricdr.-Wilb.- Nordbahn 453/8; Bexbach 85; Köln-Minden 95%; 3 vEt. inländische Spanier 29'^ ; 4%))(5t. Wurt. 95'/g; 5 pEt. Bad. 99%; 5pCt. Nass. 102'/2; Belg. 92. (Alles'Gelb).

Lcranttvortlicher Herausgeber: gr. Oetker. - Redaktion: Fr. Oetker und Dr. A. Pfaff. Druck von Friedr. Scheel in Saffet.