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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Mittwoch, 30. Januar 1850. J\g SO» Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt beigegeben. Die Morgen-Ausgabe wird von 7,11 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kaffel von 5 bis 7 Uhr eroedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur'Abends, L-onntagS nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Lnckkardt'schen und Dollmann schen Buch - und Kunsthandlung. Der Äbonnemcntspreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr 15 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter daS Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Petitzeile berechnet.

Dentschland.

tti Kassel, 29. Jan. In der heutigen öffentlichen schwurgerichtlichen Sitzung gegen Heinrich Poppe und Gen. hat sich ein Vorfall ereignet, der verdient, auch außer dem Kreise der gerade anwesenden Zuhörer bekannt zu werken. Unter den vorgelakenen Auskunftspersonen befand sich auch der OberappellationsgerichtSrath Kn atz, welcher, nachdem er in den Gerichtssaal gerufen war, zunächst erklärte: er müsse bitten, ihn mit der Eidesablage zu verschonen, die Parteien würden hiergegen wohl nichts einwenden. Diese hatten nun allerdings nichts dagegen einzuwenden, wohl aber der §. 88 des St. -Pr. - Ges. vom 31. Oktober 1848, und so erklärte der Präsident dem Zeugen, daß die Eidesabnahme geschehen müsse. Hierauf sagte nun Hr. ic. Knatz, dann müsse er bit­ten, ihm einen Eid abzunehmen, wie es seine Konfession nach gemeinem deutschen Rechte fordere. Der Präsident erwiderte, daß die Eidesabnahme dem Gesetze gemäß erfolgen werde und ersuchte den Zeugen, ihm die Worte des Eides, die er ihm vorsprechen werde, nachzureken. Auf die Worte des Präsidenten:ich schwöre zu Gott" erwiderte rc. Knatz:ich schwöre zu Golt und auf sein heiliges Evangelium" *) und auf die wiederholte Aufforderung des Präsidenten, ihm den Eid, wie er ihn vorsprechen werde, nachzusprechen, erklärte rc. Knatz, daß er dann den Eid verweigern müsse **). Erst auf die Bemerkung des Präsidenten, daßim Weigerungs­fälle andere Maßregeln ergriffen werden müßten", fand sich rc. Knatz zur Leistung des Eides in der gesetzlichen Form be­reit, erklärte aber nochin öffentlicher Sitzung seinen Protest". Dieses widerstrebende Benehmen des Zeugen, welcher Mit­glied unseres höchsten Gerichtshofes ist, gibt Veranlassung zu mancherlei Betrachtungen; hier soll nur die Frage aufgewor­fen werden, die der Einsender dieses, welcher nie einer von Herrn O.A.R. Knatz geleiteten Gerichtsverhandlung beige­wohnt hat, nicht beantworten kann: wie benimmt sich Herr rc. Knatz, wenn er als Richter einen Eid abzunehmen hat, namentlich in welcher Form und mit welchen Formeln nimmt derselbe den Eid ab?

Berlin, 26. Januar. (Forts.) Abgeordn. Harkort: Trotz der kaptivirenden Erklärung des Ministers spreche ich es offen aus, daß ich die Annahme des Vorschlages für ver­werflich erachte. Das Vertrauen des Volks ist erschüttert, das zeigen die Wahlen für Erfurt. Wenn das Ministerium abträte, so würde ich es sehr bedauern, aber ich werke ihm

*) Es ist unseres Wissens auch vor dem Gesetze vom 31. Oktober 1848 bei uns zu Lanke nicht allgemein in dieser Formel geschworen worden. D. R.

**) Es hat einen Sinn, wenn z. B. ein Atheist diesen Eid weigert, weil er an dasjenige nicht glaubt, was ihm feierlich anzurufen geboten wird. Wie man aber den Eid weigern mag, weil man um jeden Preis noch mehr als verlangt wird, anrufen möchte, ist uns nicht recht klar. Wir können zwar dem Eifer unsere Anerkennung nicht ver­sagen, womit Hr. Knatz das religiöse Zeugniß abzulegen sucht, glauben aber, daß es vorliegend ganz am unrechten Orte ge­schehen ist. ' D. R.

nicht Ehre und Unabhängigkeit opfern. Will die Krone nicht nachgeben, so werden wir ehrfurchtsvoll an den besser unter­richteten König apptlliren. Das Arnim'sche Amendement be­streicht uns den Rand des bittern Kelchs mit Honig, aber der Trunk möchte uns schlecht bekommen. Wer die Ge­setzgebung von 1810 forlgeführt sehen will, stimme mit mir gegen den Vorschlag der Re­gierung und die Amendements. (Bravo.) Der Minister des Innern: Der geehrte Redner hat von meinen wohlberechneten Worten gesprochen: ich spreche meine Worte offen aus und werde das auch jetzt thun. Ich ver­kenne keineswegs, daß von gewisser Seite die Vorlagen keine günstige Aufnahme gefunden haben, ich achte die öffentliche Meinung, aber es gibt Momente der Entscheidung, wo man nur seine Ueberzeugung zu Rathe ziehen darf. Der Vorred­ner hat ferner bemerkt, daß der Patriotismus nicht allein auf den Ministerbänken wohne. Ich habe in Bezug auf die Be­strebungen des Ministeriums erwartet, auch von denen, die nicht die Ansichten desselben theilen, die Anerkennung zu sin­ken, kaß wir rechtliche Männer sind. Ich habe mich schon für das Amendement Arnim ausgesprochen: die Motive des­selben theile ich nicht. Das Amendement legt die Wahl in die Hand der Gemeinderäthe, nicht der Magistrate; ich halte das für eine Verbesserung. Schließlich wiederhole ich die Bitte, den Geist des Friedens und der Versöhnung walten zu lassen, der allein unser Vaterland retten und heilen kann. (Bravo.) Abg. Rohrscheidt: Ich entscheide mich dafür, lieber meine Ueberzeugung zu opfern, als das Wohl des Lan­kes auf'S Spiel zu setzen. Wir müssen dieß selbst mit Auf­opferung unseres eignen Selbst. Wir haben nicht kie Mit­tel, kein Königthume kas geforderte Opfer zu verneinen, wir müßten denn die Revolution provociren. Glauben Sie mir, daß mich nur der Patriotismus leitet. (Bravo im Eentrum.) Abg. Duncker: Das Urbergewicht des großen Grundbe­sitzes in der ersten Kammer nach den Vorschlägen der Regie­rung kann nicht zweifelhaft sein. Theoretisch bin ich für eine erbliche Pairie großer Besitzer. Aber aus praktischen Gründen bin ich dagegen. Sie begründet ein Miß- verbältniß zwischen uns und anderen Staaten. Vor dem Erfurter Reichstage hätte man einen solchen Vorschlag nicht machen sollen. Wir baden nicht die historischen Bedingungen einer Pairie wie England. Dort bildete der Adel die mit­telalterliche Monarchie zum modernen Freiheitsstaate um; bei uns bandelt eS sich um die Umbildung des Absolutismus zur Konstitution durch das Bürgcrlhum. Der Adel theilte die alleinige Berechtigung mit den Fürsten; er setzte sich den Um­bildungen von 1810 aufs Hartnäckigste entgegen, so daß sie noch jetzt nicht vollendet sind; es heißt, daß man ihm die Reaktion von 1820 zu danken hat. Welche Mitglieder die­ser Versammlung haben gegen die Streichung des Art. 105 gestimmt? Das Volk kann unserem Adel nicht vertrauens­voll seine Rechte anheimgeben. Sollen wir eine Macht schaf­fen, die unsere Entwickelung unmöglich macht? Es ist im Interesse des großen Grundbesitzes selbst, ehe das demo­kratische Element entwickelt ist, keine solche Institution zu verlangen. Sie ist gegen den gan-