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15 Punkte zu ihrer Entschließung vorgclegt, welche Abände­rungen oder Ergänzungen der Verfassungs- Urkunde betreffen. Die Regierung nimmt keinen Anstand zu erklären, daß sie diese 15 Punkte nicht für ein untrennbares Ganze hält, viel­mehr untei scheidet sie sie nach ihrer verschiedenen Wichtigkeit. Zch erlaube mir, die 15 Präpositionen flüchtig durchzugchen, um sie näher zu erläutern. (Herr v. Manteuffel referirt hieraus kurz die Propositionen, welche sich in Nr. 20 d. Bl. vom 12. d. M. mitgetheilt finden.) Die bezeichneten Punkte nun, mit Ausnahme der Art. 8. u. 10. hält die Regierung zwar nicht für unerheblich, sondern für dem Lande wesentlich heilsam, und sie wird sich nach Kräften bemühen, Ihnen die Annahme der­selben zu empfehlen, aber sie legt ihnen nicht die principielle Bedeutung bei, wie den Art. 8. und 10. Darf ich mir noch einen Wunsch erlauben über die fernere Behandlung der Sa­chen, so würde er dahin gehen, daß die Berathung über die Âucrfl bezeichneten Punkte zunächst blginne, und die Diskus­sion über die Hauptpunkte bis zum Schlüße ausgesetzt bleibe. Meine Herren! Es ist ein großes Werk, die Verfassung des preußischen Staates als die einer konstitutionellen Monarchie zu gründen, namentlich in so bewegten Zeiten, als die sind, in denen wir leben. Kein großes Werk ist aber ohne g-oße Schwierigkeiten zu Stande zu bringen. Auch uns stellen sich Schwierigkeiten entgegen, wir sind aber einmütig entschlossen, von diesen Schwierig! ilcu uns nicht abschrecken zu lassen. Gehen wir also frisch an das Wcrk; erschweren wir die Be­rathung nicht durch die Form, die wir derselben geben; sehen wir vorwärts, nicht rückwärts. Nachdem die allgemeine Diskussion beliebt war, sprach Abg. Graf R e n a r v : Wir stehen wieder an der aitenFrage : Annehmen oder Ablehnen. Ein gewisser Simon aus Breslau schrieb schon 1847 eine Broschüre unter die­sem Titcl (Gemurmel). Die Frage beschäftigte den vereinigten Landtag; sie kam bei der Anerbietung der Kaiserkrone zur Sprache, ihre Ablehnung war die rettende Thal; die Kaiser­krone lehrte zurück und die frankfurter Versammlung endete, die sublime Momente hatte, aber zuletzt lächerlich ward (Ah! ah! Unterbrechung). Wir sind jetzt in ähnlichem Falle. Auch ihre Kommission empfiehlt das Ablehncn. Es würde uns abermals in ein Provisorium führen. Der französische Konstitutionalismus, diese große Lüge, die durch Madame Adelaide achtzehn Jahre lang erhalten war, machte endlich Bankerutt und die Republik machte ihm völlig ein Ende; er ist abgenutzt, antediluvianisches Ding. Dennoch findet man hei uns noch Schwärmerei dafür. Aber betrachten wir die jetzigen Fragen: In unserer Verfassung steht die Gleichheit vor dem Gesetz, das Schwurgericht verurtheilt die kleinen Verbrechen, aber wo haben wir ein Gericht für die großen? Unsere Schöpfung der Pairskammer ist etwas sehr Mangel­haftes, wir nehmen den endlichen Beschluß nur saute de mieux an. Ich komme zu Art. 108. Ich erröte bis in die Augen (Gelächter) und meine Seele errötet (stärkeres Gelächter), wenn ich mir denke, ich sollte dem zustimmen, was damit beabsichtigt. (Oh, oh!) Wie sollten wir in Erfurt als Gesetzgeber für Deutschland erscheinen, wenn wir bei uns selbst nichts schaffen können? Ich habe im Allge­meinen für die Annahme gesprochen; ich bitte mich nicht mit Behauptungen, sondern mit Gründen zu widerlegen. Das Ja des Volks am 5. Oktober 1840 war ein Schwur, den Gott

gehört hat, und davon wird nichts mich abbringen, nicht ein berliner Kravall, nicht geist- und herzlose Doktrinen; ich habe ihn ohne Reservat geschworen und werde ihn halten.

Abg. Beseler: Der Gegenstand mahnt uns zum Ernste, das ganze Interesse unserer Verhandlungen koncentrirt sich heute. Wenn Manchem die jetzige Berathung und die frank­furter Versammlung lächerlich erscheint, so ist dabei das Wem? die Frage, dem Weisen oder dem Thoren? (Zischen und Bravo.) Die Verfassung vom 5. Dec. ist gültiges Landes- âesetz; sic soll auf dem Wege der Gesetzgebung revidirt wer-

Mithin war cs nach Vollendung der Revision durch ende Kammern nicht mehr Zeit, mit einer solchen Vorlage ^" ^ii langen Berathungen konnte man seine ausfprcchkn: cs ist nicht geschehen. Ich halte die

Kammer für berechtigt, in einer Adresse an die Krone aus­zusprechen, man möge sie von dieser Berathung entbinden. Aber das würde dem herrschenden Geiste der Versöhnung nicht entsprechen; auch muß man bei großen Dingen nicht nach dem bloßen formellen Rechte fragen. Um so genauer werden wir die einzelnen Punkte prüfen müssen. Einige davon sind unbedenklich; aber nicht so viele als man meint. In den Hauptpunkten kann ich mich nicht für ein Nachgeben erklären. Man will uns kic Selbstständigkeit der Gerichte nehmen, sic sollen nicht über die Gültigkeit dcr Gesetze urtheilen, ein Staalsgerichtshof wird in Aussicht gestellt. Frankreich bat immer Staatsgerichtshöfe und Ausnahmsgerichte gehabt, aber auch immer Revolutionen ; ein Staalsgerichtshof ist verderb­lich, wenn e S kein Schwurgericht i st. Die Aufhebung der Lehen und Fideikommisse ist nur die Vollendung dcr preu­ßischen Gesetzgebung. ES gibt politische Nothwendigkeiten, die einen Eingriff in Privatrechte rechtfertigen. Und noch dazu ist die angenommene Bestimmung darüber äußerst milde. Die Gleichheit vor dem Gesetz, die Aufhebung der StandeSvor- rechte ist mit dem, was die Regierung will, nicht vereinbar. Freilich ist unser Beschluß über die erste Kammer ein Provi­sorium, aber es liegt in den Verhältnissen. Statt dessen sol­len wir jetzt eine erbliche Pairie annehmen. Die öffentliche Meinung ist fast in allen Klassen dagegen. Gewiß gebührt bem großen Grundbesitz eine bedeutende Stellung im Staat, aber e r st m u ß dessen g a n z e r P r o c e ß mit dem k l e i- $ neu beendet sein, ehe an eine Pairie zu denken ist. i Wir Laben den Auftrag, die Verfassung in dem Sinne zu revidiren, wie sie geschaffen ist, etwas Fremdes in sie aufzu- nehmkn, sind wir nicht befugt. Wahren Sie das Recht des preußischen Volkes und die Ehre dcr preußischen Volksvertre­ter! (Vielfaches Bravo auf dcr Linken.) Minister des I n n e r n. Ich werde dem Herrn Redner in das Detail seiner Ausführung nicht folgen, namentlich nicht auf seinen germanistischen Standpunkt eingeben, auf dem er auch die Fi­deikommisse verwirft. Aber die Berechtigung der Regierung muß ich behaupten. Die Vorlagen heben weder die Verfas­sung vom 5. Dec. noch die Kammerbcschlüsse auf; da die Revision im Wege der Gesetzgebung Statt finden soll, hat jede der drei Gewalten bis zuletzt das Recht sich auszuspre- chen. Den gewöhnlichen Vorwurf, mit unseren Ansichten nicht früher hcrvorgctrcten zu sein, nehmen wir auf uns. (Bravo auf der Rechten.) Abg. v. Röver. Behandeln wir die Frage im Geiste der Versöhnung. Es ist schwer, gegen die talentvollen Redner der anderen Seite zu kämpfen ; aber bei einer solchen Betrachtung hätte kein David einen Goliath an­gegriffen. (Gelächter.) Man glaubt, die Regierung wolle kcn Kammern die SteuerbcwiUigung entziehen; aber sie will nur die Konflikte der Steuerfragen im Wege der Gesetzgebung erledigt wissen. Keine Theorien, meine Herren! Ich will kein fran- zösischksSchcmä für unsere Verhältnisse; zu einem französischen Be- amtenthume würde sich kein ehrlicher Mann bei uns bergeben. Abg. Harkort: Es handelt sich um Sein oder Nichtsein einer lebensfähigen Verfassung. Man droht uns mit einem i Konflikt mit ter Regierung; aber cs gibt keinen solchen, wenn ihn die Regierung nicht sucht. Wir sind in unserm Neckt. (Bravo.) Ich werde die Anträge nicht annehmen. Abg. Ur­lichs: Der König hat ohne Frage auch seiner Seits das Recht, bei dcr Revision die Initiative zu ergreifen, wenn auch ter Zeitpunkt nicht wohl gewählt ist. Wir müssen seine i Vorschläge mit derselben Achtung berathen, wie die ter ersten Kammer. Ich will nur zwei Hauptpunkte berühren. Ich halte meiner Seits einen Staalsgerichtshof nicht für noth­wendig , aber tie Vvilage spt'cht ja nur von einem Können und schließt ein Schwurgericht nicht aus. Die wichtigste Frage ist die der Paiiie. Warum soll diese noch nicht zeitgemäß sein? Die größten Geister Deutschlands in neuerer Zeit haben sic empfohlen. Und in derselben ersten Kammer sollen ja auch eine Menge nichterblicher Mitglieder sitzen. Die Pairie wird gerade das Junkerthum auf immer ersticken. Die bisherigen Beschlüsse machen alle drei Staats­gewalten im Grunde provisorisch; auf eine solche Verfassung