Neue Hessische Zeitung.
Organ der konstitutionellen Partei.
Sonntag, 27. Januar 1d50. V^ 45. Morgen - Ausgabe.
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A. Die deutsche Angelegenheit und das Interim.
Unter Vieser Überschrift ist in Nr. 36 c. B. gezeigt worden, daß eine ohne Zustimmung der Volksvertretung geschaffene neue BundeSgewall, also auch das Interim, keinerlei gesetzgeberische Wirksamkeit haben darf, in Nr. 39 b. Bl. aber, daß dem Interim eine solche Wirksamkeit auch nicht beigelegt und daher eine rechtliche Verantwortlichkeit der Regierungen, welche der Konvention vom 30. Scptbr. ohne Einwilligung ihrer Stände bcigetrcten sind, nicht begründet ist.
Wie steht es aber mit der politischen Verantwortlichkeit unseres Ministeriums und der übrigen, dem Interim bei# getretenen Regierungen?
Als die nächste Gefahr dieses, auf der Grundlage der Trümmer der alten Bundesorganisation errichteten, neuen Bundesverhältnisses mußte eine nachlbeckige Einwirkung auf den im Verein mit Preußen angestrebten Bundesstaat sich darstellen. Diese Gefahr scheint zwar in der neuesten Zeil vorerst beseitigt zu sein, indem Oesterreich dem Reichstage zu Erfurt sichtbar'nicht mehr widerstrebt. Worin aber die Gründe dieser augenblicklichen Nachgiebigkeit liegen, und ob der Widerstand nicht mit erneuerter Kraft erwachen wird, wenn der Bau des Bundesstaates wirklich der Vollendung entgegen geht, das läßt sich noch nicht übersehen. In diesem Falle würde Oesterrelch zum Zweck seiner Angriffe gegen daS in die Höhe strebende Einheitswerk festen Fuß in der neuen Centralbehörde fassen und einen Rückhalt in den Bestimmungen des Vertrags vom 30. September finden können. Denn wie dieser Vertrag — seinem Wortinhalte nach als eine Fortsetzung des deutschen Bundes und zu dessen Erhaltung abgeschlossen — eine neue Handhabe für die Behauptung der rechtlichen Fortdauer des Bundes barbietet , so ist in der Bundeskommission das Mittel gegeben, selbst gegen den Willen von Preußen, eine äußere Entscheidung des Streitpunktes herbeizuführen, wenn Oesterreich nur mit alter Geschicklichkeit zu verfahren weiß, um in das Kolleg der drei schiedsrichterlichen Regierungen eine Mehrheit von Gegnern des engeren Bundes zu bringen.
Doch wir halten diese Gefahr nicht für so bedeutend, um länger dabei zu verweilen. Wenn der Bundesstaat innerlich lebenskräftig ersteht, |o wird ihm auch die Kraft nicht fehlen, ltch nach außen zu schützen. Wir hoffen nun gegenwärtig auf die rasche und feste Aufrichtung des Vcrfassungswcrkes. Wie aber der kluge Feldherr, selbst wenn er des Sieges gewiß zu sein glaubt, Vorkehrungen für den Rückzug nicht unterlassen darf, so ist es auch unsere Pflicht, den Zustand Deutschlands in das Auge zu fassen, wie er sich in dem immerhin möglichen Falle der Fruchtlosigkeit des Bündnisses vom 26. Mai v. I. gestalten würde. In diesem Falle würde sich Macht und Befugniß zur Leitung der gemeinsamen Angelegenheiten Deutschlands ausschließlich in den Händen Oesterreichs und Preußens befinden, in den Händen der beiden Staaten, deren Regierungen bis jetzt den freien Elementen der neuen Zeit unter allen deutschen Staaten am wenigsten Eingang gestattet haben, ohne irgend eine Mitwirkung des deutschen Volkes, ohne irgend eine Garantie für die Rechte desselben. Es ist zwar die Konvention
vom 30. Septbr. v. I. vorerst nur bis zum 1. Mai dieses Jahres abgeschlossen. Wo aber werken wir die Kraft finden, auf dem einmal betretenenen Pfade umzukehren? Müssen wir nicht nach dem Sprüchworte fürchten, daß, wenn dem Teufel ein Finger gereicht ist, derselbe die ganze Hand erfassen werde? — Es ist zwar ferner während des Interims „“bie deutsche Verfassungs-Angelegenheit der freien Vereinbarung der einzelnen Staaten überlassen" worden. Zeigt sich aber irgendwo Hoffnung und Absicht auf Gründung einer den Wünschen der Nation entsprechenden Gesammtversassung? Tritt nicht vielmehr Oesterreichs Widerwillen gegen eine Volksvertretung im Bunde immer entschiedener hervor? — Es ist zwar endlich das Interim nach richtiger Auslegung des Vertrags mit der Befugniß, auf die inneren Verhältnisse der verbündeten Staaten euizuwirken, nicht bekleidet und kann damit rechtlich ohne Einwilligung der Kammern der Einzelstaaten nicht bekleidet werden. Wer kennt aber nicht den FortbildungStrieb staatsrechtlicher Institutionen und die Macht der Auslegung, wenn es gilt, wohlbegründete Freiheitsrechte abzuleugnen? Wer erinnert sich nicht, wie aus den goldenen Versprechungen von 1813 nach Vereitelung aller Hoffnungen des deutschen Volks der Bundesvertrag von 1815 hcrvorging, wie aus der an sich noch unschuldigen BundeSakte nach und nach der Bund der Fürsten gegen thrc Völker entwickelt wurde, welcher Jahrzehnte hindurch wie ein Alp auf Deutschland lastete und jeden Aufschwung zur Freiheit, jede Regung volksthümlichen Lebens mcdervrückte? — Auf gleichem Wege schreitet jetzt die Entwickelung der allgemeinen deutschen Angelegenheiten fort. Schon strebt man Verheißungen des Jadrs 1848 zu vergessen; schon schreitet man über die welierschütternden Ereignisse dieses Jahres, ohne Scheidung ihrer edlen und unedlen Elemente, wie über einen wüsten Traum achtungslos hinweg und schon versucht unglückverkündcnd der Rabe der Franks. OberPostamts- Zeitung, den vor zwei Jahren im Sturme der Begeisterung durchhauenen Faden der Geschichte an die jetzt in den Kabinetten von Wien, Berlin und Petersburg neu gesponnenen Fädchen mit künstlichem Knoten anzuknüpfcn. Noch ein Rettungsanker hält das schwanke Fahrzeug unserer nationalen Hoffnungen, der Reichstag in Erfurt. Wenn dieser letzte Versuch mißlingt, dann steuern wir mit vollen Segeln auf den alten Bundestag zurück, welcher schlimmer als früher wieder auferfteben wird, weil alle Gewalt im deutschen Reiche, an welcher vormals wenigstens dem Grundsätze nach alle Regierungen Theil nahmen, auch durch einen äußern Rechtstitel auf die Großmächte Oesterreich und Preußen ausschließlich übergehen wird. Dann freilich ist der edle Kern der Erhebung von 1848 vollends zerstört; dann sind die in den einzelnen Staaten gewährten Freiheiten und Rechte aufs»Aeu- ßerste gefährdet, die Kämpfe und Opfer der Revolution vergeudet und wiederum wird der Drang zu einer neuen Umwälzung in die Gemüther geworfen werden. *)
*) Hierin mag der Grund liegen, aus welchem die Demokratie dem Interim keinen ernsten Widerstand entgegensetzt. Sie fürchtet jeden Weg, auf welchem die Freiheit Deutschlands auf besonnener, fester Grundlage aufgerichtet werden kann; das Interim und seine Konsequenzen fürchtet sie nicht.