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Ober-Finanzkammer zur Einnahme und laßt sie durch die Rentereien erheben und verrechnen, sie gehören daher zur Ver­waltung dieser Behörde ausschließlich, wenn eS sich um das Verhältniß der Kosten zu der Verwaltung derselben handelt, renn es hat keine andere Verwaltung die Kosten der Beschaf­fung der Einnahme des Titels XIV zu tragen.

Die Verwaltungskostcn dieser Einnahme betragen dagegen mit Einschluß des hohen Baufonds von 72,170 Thlr. und 11,500 Thlr. Abgaben, welche letztere zwar auch nicht zu den Ver- waltungskoftcn gerechnet werden dürften, hier aber mitgerechnet werden, weil ähnliche Kosten unter den bctr. Domäneuver- wültungsausgaben deS preußischen Etates vorkommen, für deren Ausscheidung in bestimmter Summe kein Anhaltspunkt gegeben ist überhaupt fürs Jahr: 137,661 ^blr. , d. h. von der Einnahme dieser Verwaltung 22710 Proc.

Diese Verwaltung ist daher verhältnismäßig sparsamer, als die preußische, indem zu den berechneten 227,0 pCt. der letzter» noch ein Kostenantheil von den 100,534 Thlr. hinzu­kommt, welchen die Centralverwaltung der Domänen und Forsten erfordert. Erwägt man nun noch, daß Preußen seit 1820 zum Behufe der Schuldentilgung durchschnittlich für 1,000,000 Thlr. jedes Jahr an Domänen - Grund und Nutzungen veräußert, seine Domänen daher nicht nur arron- dirt, sondern auch nur die rentabelsten noch in seiner Ver­waltung haben wird, während unsre Domänen unendlich ver­schieden an Rentabilität, ein sehr großer Theil in zerstreuten Grundstücken und Realitäten, mit deren Verwaltung unver- bältnißmäßige Ausgaben verknüpft sind, endlich auch in einer Anzahl öffentlicher in Bau und Stand zu erhallenden Ge­bäude und Miethwohnungen für Beamte besteht, so wird man die Domänenverwaltung Kurhessens mit einigem Grunde nicht zu den kostspieligsten zählen können, wie Hr. Antragsteller vermeint hat, da sie die allgemein anerkannte Ordnung und Sparsamkeit im Haushalte der entsprechenden preußischen Verwaltung hiernach doch noch übertrifft.

II. Ein ähnliches Verhältniß wird sich Herausstellen hin­sichtlich der Forstverwaltung:

In Preußen werden unter dem Etat der Forsten auch die Einnahmen von den Jagden mit aufgeführt, bei uns dagegen besteht eine besondere Jagdverwaltung, die freilich finanziell wenig Erheblichkeit für den Staat hat. Wir wollen daher zunächst die Forsten mit den Jagden zusammen in Einnahmen und Ausgaben vergleichen, und dann den Vergleich mit Aus­scheidung der Jagdrevcnüen und deren Verwaltungskosten machen. Der preußische Etat für 1847 ergibt nun:

Einnahme von den Forsten und Jagden überhaupt: 4,526,076Thl.

Die Kosten betragen 2,503,115 Thlr., jedoch ausschließ­lich des Antheils an den Kosten der Centralverwaltung der Domänen und Forsten und der Provinzialregierungen, soweit letztere den Personalauswand für die Präsidenten, Büreaubc- amten, Pedellen, Boten rc. und Geschäftsbedürfnisse der Re­gierungen angchen. Ohne diese Kosten-Antheile betra­gen daher die Verwaltungskosten der Forsten und Jagden: 5571O pCt. von den betreffenden Einnahmen in Preußen. Unter jenen Kosten sind für Forstkulturen mitgerechnet: 93,788 Thlr., also 37/10 pCt. der gejammten Verwaltungs­kosten. In Kurhessen beträgt die Einnahme von den Forsten im Jahre 1847: 739,200 Thlr., die von den Jagden 9310 Thlr., überhaupt: 748,510 Thlr. Die Verwaltungskosten der Forsten betragen 386,259 Thlr., die der Jagden 7010 Thlr., überhaupt 393,269 Thlr., mithin 52 */2 pCt. der Einnahme. Unter diesen Kosten sind 36,000 Thlr. für Forstkulturen, oder 9 pCt. der fraglichen Verwaltungskosten enthalten. Will man aber einen einigermaßen genauen Vergleich der Verwal- tungskosten für Forsten in Preußen und Kur Hessen anstellen, so müssen die JagdnuUungcn mit ihrem Kostenaufwand, der für Forstkulturen, welche Kapitalkinwendungen in das Doma- malvermögen gleichstehn, und diejenigen Kosten weiter ausge- jehleben werden, welche nur als Auslagen erscheinen, die sich w gleichem Betrage wieder vereinnahmen und nur durch

die Rechnung laufen. Alle deßhalbigen Ausgaben sind keine Verwaltungskosten der Forsten, ihre entsprechenden Rcchnungskinnahmen keine wirklichen Revenüen der Forsten.

Es sind darnach aus der Berechnung für Kurhessen auszu­scheiden :

1) in der Einnahme 155,000 Thlr. für Holzhauerlöhne und 9310 Thlr. von den Jagden, also überhaupt: 164,310 Tblr. und bleibt dann die wahre Einnahme aus den Forsten: 584,200 Thlr.,

2) aus den Ausgaben die Forstkulturkosten mit 36,000 Thlr., die Holzhauerlöhne 155,000 Tblr. und Kosten der Jagden 7010 Thlr., überhaupt: 198,010 Thlr., und bleiben alsdann an Verwaltungskosten der Forsten 195,259 Thlr., oder 3371O pCt. der Einnahmen.

Aus der Solleinnahme des preußischen Etats fallen dann gleichmäßig auS:

1) für Forstkulturen ...... 93,788 Thlr.

2) für Holzhauer- und Fuhrlöhne . . 535,181

3) für Aufkommen der Jagden . . . 199,723 überhaupt: 828,692 Thlr. und bleiben Einnahme: 3,697,984 Thlr.

Aus den angegebenen Ausgaben aber sind auszuscheiden der Posten zu 2 oben, mit: 535,181 Thlr. und die Kosten der Jagdverwaltung nach Verhältniß der diesseitigen, in Er- niangelung specieller Angabe zu berechnen, mit: 76,605 Thlr.

überhaupt: 611,786 Thlr.

Es bleiben dann die Kosten der preußischen Forstverwal­tung im Betrage von 1,891,329 Thlr. oder: 51 '/10 pCt. der Einnahme, während die Kurhessens wie oben berechnet: 33/10 pCt. betragen. Schlägt man nun noch die Centralver­waltungskosten ter Forsten und den betreffenden Antheil der Kosten der Provinzialregierungen zu den berechneten der preu­ßischen Forstveiwaltung, so wird man die letzteren leicht noch um einen 45 pCt. höheren Kostensatz rechnen müssen.

_ (Forts, folgt.)

Dekanntmachungen.

[68] Zur Eröffnung des von dem Fabrikanten Heinrich Gottfried N e r o u g und dessen Ehefrau Helena Johanne Amalie, geb. Müller zu Agathof bei Kassel, am 6. April 1839 bei unterzeichnetem Gerichte hinterlegten Testaments ist Termin auf den 31. d. M., Vormittags 9 Uhr, angesctzt wor­den , wozu die Betheiligtcn öffentlich vorgeladen werden.

Kassel, am 16. Januar 1850.

Kurfürstliches Stadtgericht.

Gleim.

Ges. Schnackende rg.

[69] Todes - 2! nzeige.

Gestern Mittag entschlief saust dem Herrn unsere geliebte Schwägerin und Tante, Luise Bernhardine Koch, im Alter von 66 Jahren nach langem Krankenlager an den Fol­gen von Brustwassersucht, was wir theilnehmenden Verwandten und Freunden hiermit trauernd anzeigen.

Sontra, am 23. Januar 1850.

Wild. Grau, pens. Förster.

Dr. K. L. Grau, Arzt.

Augokommene Fremde vom 24. Iaiincir.

Im D e u t f cb r n H c f (Ahlborn) : Kausm. Landmann a. Barmen; Rentereiverwaltcr Dörffler a. Rehburg; Bergrath Cast nebst Familie aus Klausthal ; Student Bertram a. Jena.

Im RömischenKaiser (Lang): Kaufite. GcrdeS a. Merane, Consbruch a. Waarendorf, Wolschendorf a. Frankfurt, Duncker a. Stutt­gart, Forstmann a. Werden; Part. v. Vogel a. Wien; Jnsp. Scharfcn- schlag a. Wiesbaden; Justizrath Rolling n. Kothen.

Im Hotel <1 e Russi e (Klein) : Rent. Timpe! aus Bamberg; Kfm. Dern a. Eisenach; Fabr. MeliuS a. Mecheln; Kfm. Austcrmnhle a. München; Gastw. Ochsenkopf a. Hannover.

Im K ö n i g v o n Preuße n (Schambeck) : Mad. Schmidt aus Heidelberg; Rent. Höllenbrandt a. Posen; Kflte. Bartel a. Wiesbaden, Liebcck a. Gotha; Rent. Gillis a. Osterode. ,

Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker. - Redaktion: Fr. Oetker und Dr. A. Pfaff. - Druck von Friedr. Scheel in Kassel.