Neue Hessische Zeitung.
Organ der konstitutionellen Partei.
Freitag, 25. Januar 1850.
W 42
Morgen - Ausgabe.
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KÄÄEMKSDe:
Die Verfassungskrisis in Preußen und der deutsche Bundesstaat.
III.
Der König don Preußen so wenig als Vic auf ibn ein« wirkenden verfaffungsfcindlichrn Elemente sind im Stande, den unwiderstehlich aufstrebenden Konstitutionalismus in Preußen zu vernichten, obgleich die Konsequenzen desselben in mehr als einer Richtung durch die letzten königlichen Präpositionen vereitelt werden sollen.
Mit diesem Satze haben wir unsere gestrige Betrachtung geschlossen und es ist leicht, ihn durch den einfachen Hinweis auf die neueste Geschichte und die gegenwärtige Lage Preußens zu erhärten.
Nirmals wohl war eine Reaktion der Regierungsgewalt gegen dir Excesse der Revolution glücklicher, niemals war sie erfolgreicher, als zu der Zeit, wo die preußische Krone gegen die Anarchie in Berlin und gegen den Bürgerkrieg in Baden sich erhob. Und was uns Vie Geschichte von den reaktionären Parlamenten Englands berichtet, welche auf große Agitationen ju folgen pflegten, was uns von der französischen Kammer des Jahres 1815 noch im Gedächtniß ist, was an dem Beispiele der gegenwärtigen französischen Legislative noch vor unseren Augen vorgeht, liefert den Beweis, wie weit ein Volk nach gewissen Perioden in seiner Freiheit zurück zu gehen vermag, wenn zu solchem Rückgänge in den Verhältnissen nur irgend eine Möglichkeit gegeben ist.
Vergleichen wir hiermit den Stand der politischen Verhältnisse in Preußen, so finden wir, daß an die rettenden Thaten des Ministeriums Brandenburg sich unmittelbar die Verkündigung jener Verfassung knüpfte, von welcher der Führer der äußersten Linken, Waldeck, noch kürzlich selbst erklärt hat, daß sic zum größten Theil sein Werk und aus der Verfassungskommission ter Nationalversammlung hervorgegangen sei, einer Verfassung, welche die Kreuzzeitung noch jetzt täglich die Eharte Waldeck zu nennen b. liebt. Und als Preußen die Frankfurter Reichsverfassung zurückwies und Deutschland von der Herrschaft der Rothen befreite, welche unter dem Vorwande dieser Verfassung die menschliche Gesellschaft mit Struve- schen Vernichtungsplänen beglücken wollten, da sah sich doch dasselbe Preußen genöthigt, dem tiefen unabweisbaren Bedürfnisse der deutschen Nation den wesentlichen Inhalt jener Verfassung als eine Gewähr der Größe und der Freiheit dar- zubieten. Der König von Preußen hatte also doch die Nothwendigkeit einer konstitutionellen Verfassung für Preußen und eines konstitutionellen Bundesstaates für Deutschland Verist# statt begriffen, daß er sich derselben nicht entziehen konnte. Gerade dieß werden diejenigen, welche die schlechteste Meinung von ihm haben, am ersten zugeben müssen, denn gerade sie werden am wenigsten zu behaupten geneigt sein, er habe es nur aus eigenem Hange und aus Interesse für die Volksfrei- beit gethan.
Ganz ebenso verhält es sich mit den preußischen Kammern. Nie sind konsativere und königlicher gesinnte Kammern erfunden worden, als diese. Die Demokraten selbst haben, theils durch das Schreckbild ihres Treibens, theils durch ihre Nichtbetheiligung bei den Wahlen und durch ihr ganzes feindseliges Verhalten dafür gesorgt, sie so konservativ und so royalistisch wie möglich zu machen. Dennoch haben diese selbigen
Kammern, während sie Manches rcvidirten und Vieles viel zu ängstlich rcvidirten, doch im Ganzen eine Verfassung gut geheißen und in wiederholter Lesung beschlossen, die den vollen Ausdruck konstilul onellen Lebens und Gewährleistungen der Freiheit enthält, auf welche z. B. das republikanische Frankreich wie auf ein verlornes Paradies zurückblickt.
Gewiß werden auch hier die Demokraten am wenigsten behaupten dürfen, die Kammern hätten das aus purer Frei- Heitsliebe gethan. Gerade sie werden sich am wenigsten widersetzen dürfen, wenn man aus solchen Erscheinungen den Schluß zieht, daß der Konstitutionalismus bereits zu einer unwiderstehlichen Geltung gekommen und zur politischen Nothwendigkeit geworden ist, welcher sich Niemand, weder ein siegreicher König, noch ein rettendes Ministerium, noch ein royalistisches Parlament zu entziehen vermag.
Es ist deßhalb als eine reine Uebertreibung, als eine offenbare Unwahrheit zu betrachten, wenn aus solchen einzelnen beklagcnswcrthcn Vorgängen, wie die Königs-Propositionen, nun sofort der Untergang des ganzen Konstitutionalismus in Preußen gefolgert wird. Diejenigen, welche diese Folgerung machen, glauben selbst am wenigsten daran. Vielmehr kommt es ihnen nur darauf an, aus den Kämpfen und Unfällen, von denen die Durchführung des konstitutionellen Princips in einem großen Staate begleitet ist, die Unhaltbarkeit dieses Principes überhaupt zu beweisen und ihrer allein selig- machenden Lehre neue Anbänger zuzuführen. Freilich verschweigen sie dabei weislich, welche schlimmen Resultate diese ihre Lehre bisher da, wo sie sich geltend zu machen strebte, zu Tage gefördert hat. Wenn es aber schon im Allgemeinen ganz ungereimt ist, den Konstitutionalismus in Preußen und folgeweise in Deutschland durch Eine königliche Botschaft für vernichtet zu erklären, so wird sich die gänzliche Unrichtigkeit dieser Annahme auch durch die königl. Botschaft, selbst bei Betrachtung ihres eigentlichen Inhalts und ihrer Folgen noch näher dokumentiern lassen. Hiervon im nächsten Artikel.
Dentfchland.
Kassel, 24. Januar. Die seit gestern Abend ausge- bliebtncn Berliner Nachrichten sind heute Abend zum Theil hier eingetroffen und beruht die Verzögerung auf der durch den Schneefall berbeigesührten verspäteten Ankunft des Halli- schcn Zuges in Eisenach.
^ Fulda, 23. Jan. Unsere hiesigen Zeitungsleser haben durchschnittlich die Eigenheit, daß sie bei oder nach Durch- lcsung eines Artikels, der von hier aus datirt ist, selten darüber in Diskussion gerathen : ist das Vorgctragene wahr oder falsch? sind die ausgesprochenen Ansichten stichhaltig oder nicht? sind die mitgetheilten Gesinnungen die der Mehrheit oder einer kleinen Partei? — Dergleichen Erörterungen finden höchst vereinzelt Statt. Die Hauptfrage ist immer: wer bat den Artikel geschrieben? Da sich nun meistens Alles hierorts um Persönlichkeiten und persönliche Verhältnisse handelt, so wollen wir ebenwohl in diesem Geiste über einen Beschluß der sogenannten Volksversammlung in Fulda in Sachen der zum Volkshause zu Stande gekommenen Wahlen berichten, zumal derselbe bereits in vielen Zeitungen mit Emphase ausposaunt worden ist. Am 12. d. M. wurde von Seiten des „permanenten VolksratheS" durch Schelle und