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treffen, zu denen der Staatsbeamte weder befähigt, noch befugt fein würde. Sie kann z. B. das ihr zum ermäßigten Preise zustchcnde Gesammtquantum unter sich dergestalt ver- theilen, daß der Aermerc, der sich mit Leseholz oder durch Einschränkungen, oder in fremder Arbeit behilft, nur ein geringeres Quantum oder eine geringere Qualität in Anspruch nimmt, und sich wegen seines Mehranspruches von den Begüterten entschädigen läßt, welche ihrer Seits bei einer solchen Einrichtung nur gewinnen können. Oder die Gemeinde zieht cs vor, ihr Holz unter sich zu versteigern, und überläßt es nun jedem Einzelnen, sich nach Bedürfniß in der Qualität und Quantität zu versehen, wobei dann der Mehrerlös oder der Ertrag des auszuführenden Ueberschusses wiederum allen Gemkindeglicdern, vorzugsweise natürlich den Aermeren, welche ihren gleichen Antheil empfangen, zu Statten kommen würde. Es ist hier nicht der Raum, diese und andere Möglichkeiten weiter auszuführen, sie mußten aber angedeutet werden.
Die Vertheilung des Holzes durch die Bürgermeister sollte sodann — und Niemand wird die politische Wichtigkeit dieser Rücksicht verkennen — den Staat ein für alle Mal über jene gehässige und verderbliche Anfeindung hinwegheben, welche z. B. in den letzten Ständeverhandlungen leider so sehr zu Tage getreten ist. So entblödete sich Herr Cöster nicht, zu behaupten, die Forstbehörden suchten „erfahrungsmäßig" die Unterthanen mit List oder Gewalt zu bedrücken, und Herr Förster hat cs nöthig gefunden, über diese angebliche Unterdrückung zahlreiche Reden zu halten. Von diesem Herrn hätte man daher die heftige Opposition gegen eine Bestimmung, durch welche jene Bedrückung gründlich beseitigt werden soll, am wenigsten erwarten sollen.
Endlich handelt es sich bei der beabsichtigten Reform noch um eine bedeutende Gcschäftscrleichterung der Forstbeamten. Dieselben wurden seither durch eine weitläufige Schreiberei belastet, welche ihre Ursache in Der Detailvcrrechnung des Holzes fand. Sobald diese hinwcgfäUt, wird der Forstmann im Stande sein, seine freigewordeue Zeit der Pflege des Forstes, welche doch im größten Interesse des Landes liegt, ausschließlicher widmen zu können.
Daraus folgt aber keineswegs, was der Bestimmung in Den Augen Der Bürgermeister wohl hauptsächlich geschadet haben mag, daß die Entlastung Der Förster etwa eine eben so große Geschäftsbelastung der Bürgermeister enthalte. Für diese bleibt Der Zeitaufwand so ziemlich Derselbe, wie er bisher war, wo die Bürgermeister ja ebenfalls Der Holzvertheilung assi stiren mußten. Der Förster wird ihnen bei der Holzver- rheilung behülflich fein und ihnen jede Unterstützung zu Theil werden lassen, und der ganze Unterschied wird nur darin bestehen, daß der Förster dem Bürgermeister hilft, während früher der Bürgermeister dem Förster half. Dem Förster aber wird Die Last einer umständlichen Rechnungsstcllung im Einzelnen erspart, Die Den Finanzbehördcn gegenüber zur Kontrolle erforderlich ist, die sich aber im Verhältnisse Der Gemeinde zum Bürgermeister viel einfacher beschaffen läßt.
Was endlich die obwaltende Besorgniß der Herren Bürgermeister betrifft, ihr Verhältniß zur Gemeinde werde etwa durch Die Beitreibung rc. der Rückstände ein unangenehmes, wo nicht unhaltbares werden, so dürfte es allerdings wün- schenswcrtb sein, und steht dem Vernehmen nach in Aussicht, daß von Seiten Der Staatsregierung irgend eine Auskunft getroffen werde, welche die Stellung der Bürgermeister in dieser Beziehung erleichtert.
Sobald dieß geschieht, wird cs aber auch in der That an jedem Grunde fehlen, sich einer Reform zu widersetzen, welche, ohne Jemand zu verletzen, Die erheblichsten Vortheile für das allgemeine Wohl verspricht.
Ninteln, 21. Jan. Die Minderbesteucrtcn Der Stadt Rinteln haben den Bürgermeister Gräbe hierselbst, — die Mittelbestcucrtcn des Landgerichts Rinteln in wiederholter Wahl (das erste Mal war keine absolute Stimmenmehrheit erreicht worden) Den Fabrikanten Reischauer, Stadtraths- mitglied Schlichting, Maurermeister Schwartz hierselbst
und den Müller Bauer zu Krankenhagen, — die Höchst- besteuerten des Landgerichts Rinteln und des Amtes Oldendorf haben Den Amtmann v. Colson zu Oldendorf, den Landwirth Böhne Nr. 9 in Welsede, Den Landwirth K l o- st ermann in Großenwieden, den Prokurator Schwabe hierselbst, Den Leibzüchter Bartling in Barksen, Den Konduktor Jakobi in Stau, Buchhändler Bösen da hl hier- sclbst, Den Gutsbesitzer Reimerdcs auf Heelhof zu Wahlmännern crwählt. Die Dritte Wählerklassc hatte sich nur gering (ungefähr zu 10 Proc.), Die zweite zahlreich und Die erste sehr zahlreich beteiligt. Von 155 Höchstbesteucrten erschienen 115. Auch die Landleute Der zweiten und dritten Wählerklassc haben Die zum Theil weiten und beschwerlichen Wege nicht gescheut, selbst bei Wiederholung Der Wabl. Die geringe Betheiligung Der Dritten Klasse scheint eine Folge derselben Indolenz zn sein, welche die meisten dieser Wähler auch von Der Ausübung des Wahlrechts zum Landtag gewöhnlich keinen Gebrauch hat machen lassen. Die Stimmung derWabl- männer, soweit sie bis jetzt bekannt geworden, scheint für Wippermann, wenn ihm sein Amt erlauben sollte, die Pflichten des Reichstagsdcputirten zu übernehmen, oder Duckwitz zu fein. — Das Rundschreiben des Bürgermeisters Förster hat hier wohl in allen Kreisen das Gefühl der lebhaf- tcstcn Entrüstung hervorgerufen. (K. A. Z.)
Hanau. Bei der auf Grund des Wahlgesetzes vom 10. v. M. am 21. Jan. dahier Statt gehabten Wahl wurden von Den Urwählern zweiter Klasse (Mittelbesteuerten) in erster Wahl zu Wahlmännern gewählt: Die HH. Emil Blachiere mit 110, Kirchenverwalter Breidenbach mit 108, Markus Ca nthal mit 101 und Wilhelm Ziegler mit 111 Stimmen.
Schwerin, 19. Jan. Das vielbesprochene Inhibitorium der Bundeskommission ist nun doch gestern hier angelangt. Es wird in Demselben in Gemäßheit Der Beschwerde Der Konventsveputirten v. Bassewitz rc., welche um Erhaltung des Status quo gebeten hatten, ausgesprochen, daß ein Vorananschreiten des Ministern in Der Vcrfassungsangelegenhcit und jede einseitige Abänderung des gegenseitigen Standes der Sache rechtlich wirkungslos sei und das Ministerium demgemäß ersucht, mit Derartigen Maßnahmen inne zu halten. Es freut uns, berichten zu können, daß unser Ministerium mit Berufung auf das Bündniß vom 26. Mai und die Kompe- cenz des Bundesschiedsgerichts sofort ablehnend geantwortet hat. An Dem Verwaltungsrathe, welchem von hier aus sofort die nöthigen Mittheilungen ^gegangen sind, ist es nun, seinen Beschlüssen Nachdruck zu geben.
Dresden, 21. Jan. In der heutigen Sitzung Der ersten Kammer erfolgte Die definitive Abstimmung über den Jo- seph'schen Antrag, Die Einbringung eines Gesetzentwurfs wegen Abschaffung der Todesstrafe betreffend. Das Minoritäts- gutachten, welches duf Nichtertheilung Der Erlaubniß lautete, wurde dießmal, da sich inzwischen der Vicepräs. Mammen, Die Abg. Haden und v. Watzdorf in Der heutigen Sitzung eingcfundcn hatten, mit 24 gegen 21 St. abgeworfen und dagegen das entgegengesctzllautcnde Majoritätsgutachten Der Linken mit 28 gegen 17 Stimmen angenommen.
Oesterreich.
Wien, 15. Januar. Heute wurde Die Landesverfassung für das Hcrzogtbum Ober- und Nieder-Schlesien veröffentlicht, ebenso die Organisation der vollziehenden Behörden für Die Kommunikationsanstalten des Kaiserreichs. — Man spricht mit Bedauern von dem Austritte des Kultusministers Leo Grafen Thun aus dem Kabinette, indem Derselbe sich durch allzu große Beschränkung in seinem Wirkungskreise äußerst unbehaglich fühlen soll. — Nach Den neuesten Berichten aus Konstantinopel sann Die Flüchtlingsangclegenheit endlich als definitiv beigklegt betrachtet werden. Der französische Dampfer „Pronp" ist am 31. December Abends 7 Uhr von Konstau- tiuopel abgesegelt und überbringt Der französischen Flotte den Befehl, das türkische Gebiet zu verlassen.