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treffen, zu denen der Staatsbeamte weder befähigt, noch be­fugt fein würde. Sie kann z. B. das ihr zum ermäßigten Preise zustchcnde Gesammtquantum unter sich dergestalt ver- theilen, daß der Aermerc, der sich mit Leseholz oder durch Einschränkungen, oder in fremder Arbeit behilft, nur ein ge­ringeres Quantum oder eine geringere Qualität in Anspruch nimmt, und sich wegen seines Mehranspruches von den Be­güterten entschädigen läßt, welche ihrer Seits bei einer sol­chen Einrichtung nur gewinnen können. Oder die Gemeinde zieht cs vor, ihr Holz unter sich zu versteigern, und überläßt es nun jedem Einzelnen, sich nach Bedürfniß in der Quali­tät und Quantität zu versehen, wobei dann der Mehrerlös oder der Ertrag des auszuführenden Ueberschusses wiederum allen Gemkindeglicdern, vorzugsweise natürlich den Aermeren, welche ihren gleichen Antheil empfangen, zu Statten kom­men würde. Es ist hier nicht der Raum, diese und andere Möglichkeiten weiter auszuführen, sie mußten aber angedeutet werden.

Die Vertheilung des Holzes durch die Bürgermeister sollte sodann und Niemand wird die politische Wichtigkeit die­ser Rücksicht verkennen den Staat ein für alle Mal über jene gehässige und verderbliche Anfeindung hinwegheben, welche z. B. in den letzten Ständeverhandlungen leider so sehr zu Tage getreten ist. So entblödete sich Herr Cöster nicht, zu behaupten, die Forstbehörden suchtenerfahrungsmäßig" die Unterthanen mit List oder Gewalt zu bedrücken, und Herr Förster hat cs nöthig gefunden, über diese angebliche Unter­drückung zahlreiche Reden zu halten. Von diesem Herrn hätte man daher die heftige Opposition gegen eine Bestimmung, durch welche jene Bedrückung gründlich beseitigt werden soll, am wenigsten erwarten sollen.

Endlich handelt es sich bei der beabsichtigten Reform noch um eine bedeutende Gcschäftscrleichterung der Forstbeamten. Dieselben wurden seither durch eine weitläufige Schreiberei belastet, welche ihre Ursache in Der Detailvcrrechnung des Holzes fand. Sobald diese hinwcgfäUt, wird der Forstmann im Stande sein, seine freigewordeue Zeit der Pflege des For­stes, welche doch im größten Interesse des Landes liegt, aus­schließlicher widmen zu können.

Daraus folgt aber keineswegs, was der Bestimmung in Den Augen Der Bürgermeister wohl hauptsächlich geschadet ha­ben mag, daß die Entlastung Der Förster etwa eine eben so große Geschäftsbelastung der Bürgermeister enthalte. Für diese bleibt Der Zeitaufwand so ziemlich Derselbe, wie er bisher war, wo die Bürgermeister ja ebenfalls Der Holzvertheilung assi stiren mußten. Der Förster wird ihnen bei der Holzver- rheilung behülflich fein und ihnen jede Unterstützung zu Theil werden lassen, und der ganze Unterschied wird nur darin be­stehen, daß der Förster dem Bürgermeister hilft, während frü­her der Bürgermeister dem Förster half. Dem Förster aber wird Die Last einer umständlichen Rechnungsstcllung im Ein­zelnen erspart, Die Den Finanzbehördcn gegenüber zur Kon­trolle erforderlich ist, die sich aber im Verhältnisse Der Ge­meinde zum Bürgermeister viel einfacher beschaffen läßt.

Was endlich die obwaltende Besorgniß der Herren Bür­germeister betrifft, ihr Verhältniß zur Gemeinde werde etwa durch Die Beitreibung rc. der Rückstände ein unangenehmes, wo nicht unhaltbares werden, so dürfte es allerdings wün- schenswcrtb sein, und steht dem Vernehmen nach in Aussicht, daß von Seiten Der Staatsregierung irgend eine Auskunft getroffen werde, welche die Stellung der Bürgermeister in die­ser Beziehung erleichtert.

Sobald dieß geschieht, wird cs aber auch in der That an jedem Grunde fehlen, sich einer Reform zu widersetzen, welche, ohne Jemand zu verletzen, Die erheblichsten Vortheile für das allgemeine Wohl verspricht.

Ninteln, 21. Jan. Die Minderbesteucrtcn Der Stadt Rinteln haben den Bürgermeister Gräbe hierselbst, die Mittelbestcucrtcn des Landgerichts Rinteln in wiederholter Wahl (das erste Mal war keine absolute Stimmenmehrheit erreicht worden) Den Fabrikanten Reischauer, Stadtraths- mitglied Schlichting, Maurermeister Schwartz hierselbst

und den Müller Bauer zu Krankenhagen, die Höchst- besteuerten des Landgerichts Rinteln und des Amtes Olden­dorf haben Den Amtmann v. Colson zu Oldendorf, den Landwirth Böhne Nr. 9 in Welsede, Den Landwirth K l o- st ermann in Großenwieden, den Prokurator Schwabe hierselbst, Den Leibzüchter Bartling in Barksen, Den Kon­duktor Jakobi in Stau, Buchhändler Bösen da hl hier- sclbst, Den Gutsbesitzer Reimerdcs auf Heelhof zu Wahl­männern crwählt. Die Dritte Wählerklassc hatte sich nur ge­ring (ungefähr zu 10 Proc.), Die zweite zahlreich und Die erste sehr zahlreich beteiligt. Von 155 Höchstbesteucrten er­schienen 115. Auch die Landleute Der zweiten und dritten Wählerklassc haben Die zum Theil weiten und beschwerlichen Wege nicht gescheut, selbst bei Wiederholung Der Wabl. Die geringe Betheiligung Der Dritten Klasse scheint eine Folge der­selben Indolenz zn sein, welche die meisten dieser Wähler auch von Der Ausübung des Wahlrechts zum Landtag gewöhnlich keinen Gebrauch hat machen lassen. Die Stimmung derWabl- männer, soweit sie bis jetzt bekannt geworden, scheint für Wippermann, wenn ihm sein Amt erlauben sollte, die Pflichten des Reichstagsdcputirten zu übernehmen, oder Duck­witz zu fein. Das Rundschreiben des Bürgermeisters För­ster hat hier wohl in allen Kreisen das Gefühl der lebhaf- tcstcn Entrüstung hervorgerufen. (K. A. Z.)

Hanau. Bei der auf Grund des Wahlgesetzes vom 10. v. M. am 21. Jan. dahier Statt gehabten Wahl wur­den von Den Urwählern zweiter Klasse (Mittelbesteuerten) in erster Wahl zu Wahlmännern gewählt: Die HH. Emil Blachiere mit 110, Kirchenverwalter Breidenbach mit 108, Markus Ca nthal mit 101 und Wilhelm Ziegler mit 111 Stimmen.

Schwerin, 19. Jan. Das vielbesprochene Inhibitorium der Bundeskommission ist nun doch gestern hier angelangt. Es wird in Demselben in Gemäßheit Der Beschwerde Der Konventsveputirten v. Bassewitz rc., welche um Erhaltung des Status quo gebeten hatten, ausgesprochen, daß ein Voran­anschreiten des Ministern in Der Vcrfassungsangelegenhcit und jede einseitige Abänderung des gegenseitigen Standes der Sache rechtlich wirkungslos sei und das Ministerium demge­mäß ersucht, mit Derartigen Maßnahmen inne zu halten. Es freut uns, berichten zu können, daß unser Ministerium mit Berufung auf das Bündniß vom 26. Mai und die Kompe- cenz des Bundesschiedsgerichts sofort ablehnend geantwortet hat. An Dem Verwaltungsrathe, welchem von hier aus sofort die nöthigen Mittheilungen ^gegangen sind, ist es nun, seinen Beschlüssen Nachdruck zu geben.

Dresden, 21. Jan. In der heutigen Sitzung Der er­sten Kammer erfolgte Die definitive Abstimmung über den Jo- seph'schen Antrag, Die Einbringung eines Gesetzentwurfs we­gen Abschaffung der Todesstrafe betreffend. Das Minoritäts- gutachten, welches duf Nichtertheilung Der Erlaubniß lautete, wurde dießmal, da sich inzwischen der Vicepräs. Mammen, Die Abg. Haden und v. Watzdorf in Der heutigen Sitzung eingcfundcn hatten, mit 24 gegen 21 St. abgeworfen und dagegen das entgegengesctzllautcnde Majoritätsgutachten Der Linken mit 28 gegen 17 Stimmen angenommen.

Oesterreich.

Wien, 15. Januar. Heute wurde Die Landesverfassung für das Hcrzogtbum Ober- und Nieder-Schlesien veröffent­licht, ebenso die Organisation der vollziehenden Behörden für Die Kommunikationsanstalten des Kaiserreichs. Man spricht mit Bedauern von dem Austritte des Kultusministers Leo Grafen Thun aus dem Kabinette, indem Derselbe sich durch allzu große Beschränkung in seinem Wirkungskreise äußerst unbehaglich fühlen soll. Nach Den neuesten Berichten aus Konstantinopel sann Die Flüchtlingsangclegenheit endlich als definitiv beigklegt betrachtet werden. Der französische Dampfer Pronp" ist am 31. December Abends 7 Uhr von Konstau- tiuopel abgesegelt und überbringt Der französischen Flotte den Befehl, das türkische Gebiet zu verlassen.