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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Donnerstag, 24. Januar 1850. ^^ ^O» Morgen - Ausgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt betgegeben. Die Morgen Ausgabe wird von 7211 bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Raffel von 5 bis 7 Uhr expedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der Luckllardt scheu und Vollmann'schen Buch - und Kunsthandlung. Der ÄbonnemcntSpreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr. 13 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeige« werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Petitzeile berechnet.

Die Verfassungs-Krisis in Preußen und der deutsche Bundesstaat.

II.

Wir haben uns int vorigen Artikel die Folgen nicht ver­hehlt, welche aus dem ungünstigen Ausgange der preußischen Verfassnugskrise für den Konstitutionalismus in Preußen, für die Begründung des öffentlichen Rechtszustandes in Deutsch­land und insbesondere für den Fortgang unserer bundesstaat­lichen Bestrebungen hervorgehen werden.

Aber man wird weiter gehen und an die Folgen Fol­gerungen knüpfen, wie sie von der bekannten Manier und Taktik unserer radikalen Gegner rechts und links, wie sie aber auch von der, jeder Mittelpartei und ganz besonders der deutschen Mittelpartei, eigenthümlichen Zaghaftigkeit, gar nicht anders zu erwarten sind. Das laute Geschrei der Einen, der Schrecken und die Befürchtungen der Anderen werben sich der Thatsachen bemächtigen, und statt ihnen fest ins Auge zu schauen unk zum Guten zu wenden, sie dort unkenntlich machen, hier ganz aus dem Gesichte verlieren.

Weil der Konstitutionalismus in Preußen noch an einem wesentlichen Puukte krankt, wird man ihn, der Geschichte unk tausend Thatsachen zum Trotz, ganz hinwcgläugnen; weil die konstitutionelle Partei noch nicht an das Ziel ihrer Be­strebungen gelangt ist und den letzten unausbleiblichen Sieg noch nicht errungen bat, wird man sie ohne Weiteres für vernichtet erklären; weil das Zustandekommen des deutschen Bundesstaates von neuen Gefahren bedroht ist, wirk man so­fort dessen Unmöglichkeit behaupten.

Die radikalen Stimmen links lassen sich bereits in dieser Art vernehmen; doch liegt hier dieses Mal die mindere Ge­fahr. Ihnen geht es wie dem Lügner tu ker Fabel, dem Niemand mehr glauben will, auch kann nicht, wenn er einmal . die Wahrheit reden sollte. Gefährlicher ist ker Radikalis- mus rechts, welcher weniger schreit als handelt, jener Faklions- geist,welchem in diesem Augenblicke mehr als Phrasen, welchem das Ohr des Königs zu Gebote steht.

Am gefährlichsten aber würde in diesem Augenblicke die Muthlosigkeit der Konstitutionellen sein, wenn sie sich von den Einen bethören und vor den Andern feig das Felv räumen wollten.

Es ist wahr, die Einführung des konstitutionellen Lebens in Preußen und ker deutschen Politik wirk vielfach gehemmt und verwirrt durch die unglückliche Konstellation, welche es nun einmal nicht gewollt hat, daß Preußens große Mission unter den Auspicien eines großen Friedrich vor sich gehe. Die eigenthümlichen Gaben und frommen Neigungen des gegen­wärtigen Königs, die im fcstbegründetcn konstitutionellen Staate vielleicht zu dessen Verherrlichung, unk schwerlich zu sonderlichem Schaden gereichen würden, werden zu Hindernis­sen in dem Augenblicke, wo cs darauf ankommt, nicht mit romantischen Trieben, sondern mit nüchternem, gesundem Men­schenverstände den Staat erst fest zu begründen. In einem sol­chen kritischen Momente bildet sich leider aus allzu vielen Talenten das unglückselige Talent, im besten Augenblicke Alles zu ver­derben. Es ist wahr, daß der absolute Herrscher einer euro­päischen Großmacht, erfüllt von der Erinnerung großer Ahnen

und einer ruhmvollen Geschichte, getragen durch die monar­chische Gesinnung seines Volkes, sich nur schwer und allmäh­lich an die Konsequenzen der bürgerlichen Freiheit und an die nothwendigen Bedingungen eines freien Verfassungsstaates ge­wöhnen kann unk kaß kiese Aufgabe ker Persönlichkeit des gegenwärtigen Königs besonverS schwer fallen mag. Es ist wahr, daß die konstitutionelle Verfassung in Preußen längst fertig und zur Wahrheit gelangt wäre, wenn nicht die nichis- würvigen Einflüsse einer Partei, denen zu allen Zeiten an ihren Zehnten und Gefällen und Fideikommissen mehr gelegen war, als an dem Heile der Nation, immer neue Steine in den Weg geworfen hätten.

Aber eben, weil dieses Alles wahr ist, deßhalb liegt durch­aus kein Grund vor, am endlichen Siege des Konstitutiona­lismus in Preußen zu verzweifeln. Eben weil es bloß Eine Person und Eine Clique ist, die sich dessen konsequenter Durchführung noch in cen Weg stellt, wird kiese Durchfüh­rung um so sicherer gelingen. Denn Eine Person unk kie zufällige Stellung jener Clique vermag nur vorübergehenke Schwierigkeiten zu bereiten. Wo ein neues Princip unk eine neue Ordnung bereits überall zum Durchbruch gelangt ist, wo fast das gesammte Staats- und Volksleben von ihm kurch- krungen ist, wo ihm alle Kräfte kirnen, ka vermag ein Ein­zelner unk wäre er auch ein König und standen zehn Gerlachs hinter ihm, diese in der Natur der Dinge liegende Entwicke­lung nicht mehr auf die Dauer rückgängig zu machen. So ist es aber doch, wie Jeder zugeben muß, in Preußen.

Doch davon im nächsten Artikel.

Deutschlanv.

chch Kassel, 23. Januar. Unter den Bestimmungen des Forstverwerthungsgesetzes, welches gegenwärtig kein landstan- kischen bete. Ausschüsse wieder vorliegt, ist es, überraschend genug, Vie Ucberweisung Der Holzvertheilung an Die Bürger­meister gewesen, Die auf besonders lebhaften Widerspruch ge­stoßen ist. Da gerade diese von dein Gesetze beabsichtigte Reform für kaS wahre Lankesintercsse in mehr als einem Betracht besonders wichtig erscheint, unk ihre definitive Be­seitigung Dem Gesetze ein Hauplverdienst nehmen würde, so möchte, um einen solchen beklagenswerthen Ausgang wo mög­lich zu verhindern, eine kurze Erinnerung an die wesentlich­sten Gesichtspunkte, von denen bei dieser Bestimmung ausge- gangen wurde, wohl an Der Stelle sein.

Die Holzvertheilung soll nach der Absicht des Gesetzent­wurfes künftig nicht von Den Staatsbeamten, Den Förstern, sondern von den Ortsvorständen ausgeführt werken, weil die­ses dem Geiste der Gemeindeordnung entspricht. Der Grund­satz Der Selbstverwaltung wird bei keiner Gelegenheit mehr lebendige Wurzeln in der Gemeinde schlagen können, als bei dem für Den Landmann so wichtigen Geschäfte Der Holzver- thcilung, wenn dieses in seine eigenen Hände, k. h. in Die Hände des aus seiner Wahl unmittelbar hervorgegangenen Ortsvorstandes gelegt ist. Die Gemeinde kann sich dann auch im Interesse ihrer Angehörigen über kie zweckmäßigste Art der Vertheilung und Verwerthung je nach ihrem Bedürfnisse und Belieben einrichten, und solche nützliche Lokalänkerungen