Neue Hessische Zeitung.
Organ -er konstitutionellen Partei.
Mittwoch, 23. Januar 1850. J\@ 38» Morgen - Ausgabe.
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Die Verfaffungs-Krisis in Preußen und der deutsche Bundesstaat.
I.
Von den zahlreichen Prüfungen, welche den Vorkämpfern des deutschen Bundesstaates auferlegt sind, ist die schwerste, wie es scheint, bis zuletzt aufgespart worden. Das ist die gegenwärtige Verfassungs-Krisis in Preußen. Unter ihren Unheil drohenden Zeichen, im Angesicht frohlockender und hohnlachender Feinde, schreiten die Freunde der konstitutionellen Staatsordnung eben jetzt zu den Wahlen für den Reichstag, welcher diese Staatsordnung für Deutschland begründen soll.
Noch weiß Keiner, wie die Entscheidung fallen wird, an welche sich vielleicht so unermeßliche Folgen knüpfen können. Doch wie sie auch fallen mag, die Freunde des Vaterlandes müssen darauf vorbereitet sein. Nicht rathlos und unsicher dürfen sie sich vom Augenblick überraschen lassen, und je größere Schwierigkeiten ihnen vielleicht über Nacht in den Weg ge- worsen werden können, desto mehr thut es Noth, daß sie sich des Weges und des Zieles um so klarer bewußt bleiben. Nicht über Nacht haben sie ihn betreten, nicht in einem Augenblicke ist ihnen seine Nothwendigkeit klar geworden; — so kann es kenn auch nicht geschehen, daß über Nacht und in einem Augenblicke die Nothwendigkeit der Dinge und der reifliche Entschluß besonnener Männer umgeworfen werden könnte.
Wir wollen, noch ehe irgend eine Nachricht über den Ausgang der preußischen Verfassungs-Krisis zu uns kommt, gleich das Schlimmste annehmen, was zu befürchten steht, und hiernach sehen, was in diesem schlimmsten Falle zu thun wäre. Es ist möglich, daß die Verständigung über die letzten königlichen Propositionen nicht zu Stande kommt, daß die Feierlichkeit des Vcrfassungseides vorerst unterbleibt, daß das Ministerium Brandenburg-Manteuffel zurücktritt. Von diesen drei Möglichkeiten kann die eine oder die andere, vielleicht können alle drei eintreten.
Gelingt die Verständigung nicht, können die preußischen Volksvertreter, deren Verhalten in der That diejenige äußerste Grenze der Nachgiebigkeit und der Aufopferung erreicht hat, die |ül) mit der Ehre und der Würde eines Parlaments verträgt, können sie sich dennoch nicht beim Oberhaupte des Staates in Achtung letzen, können sie die Bedeutung nicht erringen, welche für ein wahrhaft konstitutionelles Staatsleben unerläßlich ist, so wird sich allerdings nicht in Abrede stellen lassen, daß der Konstitutionalisinus in Preußen noch nicht lebendig und die Charte noch nicht wahr geworden ist.
Wird der Verfassungseid nicht geleistet, so wird, zumal unter solchen Umständen und nach so manchen bekannten Vorgängen, allerdings die Befürchtung der Kontrerevolution nicht als beseitigt zu betrachten sein. Die Konstitutionellen sind genöthigt, fort und fort nach allen Seiten hin auf dem qui vivo zu stehn. Statt auf dem gesicherten Boden einer Ver- uffung ausschließlich an der Größe und der Wohlfahrt der Nation daheim und draußen arbeiten zu können, werden sie den erbitterten , verzehrenden, demoralisirenven, alles Große und Nute hemmenden Kampf um die Siem inte des Staates, den rampf um Sein oder Nichtsein fortsetzen müssen.
Tritt endlich das Ministerium zurück, welches die deutsche Sache mit so viel Kraft und Konsequenz zu der seinigen gemacht und dessen politische Ehre an das Gedeihen dieser Sache geknüpft ist, so wird allerdings der deutsche Bundesstaat seine nächste und sicherste Garantie verloren haben.
Fassen wir diese Folgen etwas näher ins Auge und fragen wir uns, welchen Einfluß sie auf unsere Stellung zu Preußen, zu Deutschland und zum deutschen Bundesstaate zu äußern haben.
Dentfchlanv.
"Aus Württemberg. Die Württemberg. Zeitung bringt aus allen Landestheilen täglich neue Erklärungen des Anschlusses an die Beschlüsse der Plochinger Versammlung. Sie gehen von der Masse ter Mittelstände aus, von jenen intelligenten Klassen der Gesellschaft, welche sich weder durch blinde Leidenschaft, noch durch Hofdienst und selbstsüchtige Pläne bestimmen lassen und ebenso wenig den Chorführern der Demokratie ins Verderben nachrennen, als in vornehmer Gleichgültigkeit des Vaterlandes Zukunft verrathen lassen wollen. Daher erscheint denn auch die Versicherung der Köln. Ztg., daß die Anhänger des Bundesstaates in Süddeutschland lawinenartig wachsen, keineswegs übertrieben-, wenn auch die augenblickliche heillose Wirthschaft am Hofe zu Potsdam nicht verfehlen wird, einen Rückschlag auf die Stimmung in Deutschland hervorzubringen. Um so größer wird später der Fortschritt dieser Stimmung sein, wenn sich, was hoffentlich nicht lange ausbleiben wird, zeigen sollte, daß in dem deutschen Großstaate Preußen selbst die unglückseligsten persönlichen Einflüsse nicht mehr im Stande sind, den konstitutionellen Aufschwung des intelligentesten Volkes der Erde zu hemmen.
Fr. Römer widerlegt in der Württemberg. Zeitg. den ihm vom Württemb. Staatsanzeiger gemachten Vorwurf, er sei über Nacht preußisch geworden. Aus seiner ganzen öffentlichen Thätigkeit sowohl in der Paulskirche, als im Geheimen- Rath zu Stuttgart re. führt er den Nachweis, ivie er stets erklärt habe, daß, wenn Oesterreich in einen deutschen Bundesstaat nicht eintreten wolle und könne, die Errichtung des Bundesstaates ohne Oesterreich und unter dem Vorsitz Preußens eine Nothwendigkeit sei. Auch verwahrt sich Römer vordem Vorwurfe, er wolle die Negierung zum Anschluß an Preußen drängen. Er verlange vielmehr den Anschluß erst dann, wenn sich die Mehrheit des Volkes dafür ausgesprochen habe. Ob die Volksstimme überwiegend für Preußen sei, wisse er nicht. Jedenfalls habe sie große Fortschritte gemacht.
Landtag.
Sitzung vom 22. Januar. Nach Verlesung des Protokolls und der Eingänge verkündet der Präsident den bereits in der gestrigen Abendausgabe abgedruckten Antrag mehrerer Mitglieder der Versammlung, den Verfassungsausschuß mit einer gutachtlichen Aeußerung darüber zu beauftragen, ob und in welcher Weise ein Zusatz zur landständischen Geschäftsordnung oder eine sonstige Gesetzvorlage in der Richtung angemessen erscheine, daß und unter welchen Voraussetzungen der Stände- versammlung die Befugniß zur Ausschließung von Mitgliedern