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Vorschlag wegen Zusammentretcns von Vertrauensmännern nach Kopenhagen gesandt, aus dem Kabinete unter dem 24. desselben Monats eine versöhnliche, aus die Proposition eingehende Zuschi ist erhalten, den 6. Dec. die Vertrauensmänner deuomimrt habe, die durch Schreiben rem 21. Dre. genehmigt seien mit der Aufforderung, ihre Vorschläge auror ein# zusendcu. Er verlas sodann das Schreiben der Vertrauensmänner an den König, worin sie Nachweisen, daß kein Heil zu erwarten, wenn sie vor der Besprechung schon Vorschläge machen sollten, und die Hoffnung aussprechen, zu einem gedeihlichen Resultate zu gelangen, wenn von beiden Seiten mit redlichem Eifer und friedlicher Gesinnung unter Gotttes Beistand das Werk begonnen werde. Die Antwort hierauf wird täglich erwartet, doch war in Berlin den 11. d. M. die Nachricht eingctroffe», daß die Vertrauensmänner nach Kopenhagen sollten. Wollten wir jetzt das eingebettete Friedens- Werk abbrechen, so wäre das gegen das Land nicht zu verantworten und würde unsere Lage nur verschlimmern. Die Regierung kennt die Zustände in Schleswig vollkommen und weiß, daß denselben Wandel geschafft werden muß; dafür zu sorgen, daß die Unterhandlungen nicht ungebührlich ausgedehnt werden, sei Sache der Vertrauensmänner. Die Regierung hegt den Wunsch, daß eine Besserung in den Verhältnissen Schleswigs auch ohne Hülfe der Waffen eintreten könne, und hat bisher leine Veranlassung, die Hoffnung hierauf fallen zu lassen; im klebrigen könne er über etwaige politische und militärische Hindernisse, die Proponent leugnet, in öffentlicher Sitzung sich nicht äußern. Es wurde eine Komitë bewilligt und nach einer Pause gewählt. Die Mitglieder derselben sind: M. O. Schmidt, Th. Olshausen, Dr. Lorenzen, Dr. Bale- mann und Amtmann Kaup.
Die Lauenburger Statthalterschaft hat sich nach Frankfurt gewandt, um der Bundeskommission die Lage der Dinge auseinanderzusetzen und anderweitige Beschlüsse von derselben zu erwirken. Bis dahin räth sie der Lankesversammlung, sich zu vertagen, worauf letztere jedoch nicht eingehen will.
Schwerin, 16. Jan. (Meckl. Ztg.) Sicherem Vernehmen nach hat der Verwaltungsrath zu Berlin in seiner am 11. d. M. abgehaltenen Sitzung einstimmig die nöthigen Beschlüsse gefaßt, um ein vielleicht intendirtes Vorsehreiten der provisorischen Bundeskommission zu Frankfurt in der mecklenburgischen Verfassungsangelegenheit zu verhindern. Ein solches Verfahren konnte auch nur von dem Verwaltungörathe erwartet werden, um alle aus dem Bündnisse vom 26. Mai v. J. originireudcn Rechte vollkommen zu wahren, indem hier ein Kompetenzkonflikt entstanden sein würde, da diese Angelegenheit bereits durch die von der Mecklenburg streiitzschen Regierung erhobene Klage zu rechtlicher Entscheidung beim Bun- dessehiedsgericht in Erfurt anhängig ist. Es wird demnach nun, in Gemäßheit der von dem königl. preußischen Bevollmächtigten im Verwaltungsrath unterm 8. Oktober v. I Namens der königl. preußischen Regierung gegebenen Erklärung über die Stellung der provisorischen Bundeskommission, an die kön gl. preußische Regierung von dem Verwaltungsrathe das Ersuchen gestellt worden sein, ihre Kommissarien bei der provisorischen Bundeskommission dahin zu instruiren, daß sie zu einem etwaigen Vorgehen in dieser Angelegenheit ihrr Zl- stimmung nicht zu ertheilen hätten. Da nun bisher auch keinerlei Erlaß in der Verfassungsangelegenheit an das Mecklenburg schwerinsche Ministerium gelangt ist, also die verschiedenen Zeitungsnachrichten, welche dieß behaupten, auf Unwahrheiten beruhen, so steht auch in Maßgabe der vorbedachten von dem Veiwaltungsrathe gefaßten Beschlüsse nicht zu erwarten, daß die provisorische Bundeskommission in dieser ganz außer dem Bereiche ihrer Kompetenz liegenden Angelegenheit überhaupt thätig werden wird.
Hannover, 18. Januar. In zweiter Kammer fand beute die zweite Berathung über das Ministerialausschreiben vo n 15. vor. M., das Bundesschiedsgericht betreffend, Statt. Nach längerer Diskussion, an welcher sich Windthorst, Lang, Stüve, Oppermann, Weinhagen, Bueren, Schlüter, ^refeunD Freudentherl betheiligen, wird bei namentlicher Abstimmung
der modificirte Antrag Windthorsts mit 39 gegen 29 Stimmen angenommen. Der Antrag selbst lautet: „Stände vereinigen sich mit königlicher Regierung in Anerkennung des Grundsatzes, daß bei dem deutschen Verfassungswerke das Wesen des Rechtsstaates sowohl für die Verhältnisse der einzelnen Staaten untereinander, als für die Verhältnisse im Ein- zeistaatc seine Geltung finden müsse und daß aus diesem Grunde die Einführung eines Reichsgerichts ein wesentlicher Theil des Verfassungswerkes sein muß. Stände tragen jedoch Bedenken, dem durch den von der königl. Regierung mit dep Regierung von Preußen und Sachsen nach dem Vertrage vom 26. Mai v. I. gegründeten Bundesschiedsgerichte ihrerseits eine Kompetenz einzuräumen, beschränken sich vielmehr darauf, den dringenden Wunsch auszusprechen, daß es der Regierung gelingen möchte, recht bald ein völlig unabhängiges kompetentes Bundesgericht herzustellen und wollen sich weitere Erklärungen bis dahin Vorbehalten, daß das Resultat der in diesem Sinne zu verfolgenden Verhandlungen zur verfassungsmäßigen Erklärung ihnen vorgelegt sein wird. Wenngleich es sich dabei von selbst versteht, daß das definitive Bundesgericht als ein wesentlicher integripender Theil des deutschen Verfassungswerkes nur auf demselben Wege zu Stande gebracht werden kann, auf welchem diese Verfassung selbst zu erzielen ist, so wollen Stände doch nicht verkennen, daß, insofern der Abschluß des deutschen Verfassungswerkes sich wider Erwarten verzögern sollte, eine Einigung der deutschen Regiennigen überein provisorisches, möglichst für alle deutschen Staaten bestimmtes unabhängiges Bundesgericht sich empfehlen kann."
Hannover, 19. Jan. Der König hat dem k. k. österreichischen Minister-Präsidenten und Feldmarschall - Lieutenant Fürst Felix von Schwarzenberg, dem k. k. östcir. Feldzeug- meifter von Heß und dem k. L öftere. Generalmajor Grafen v. Grünne, ersten Gcneraiadjutanten des Kaisers von Oesterreich, das Grvßkreuz; so wie dem k. k. österr. Obersten Grafen von Zedtwitz vom Chevauxlegers-Regimente Fürst Lichtenstein das Kommandeurkreuz erster Klasse des königl. Guelphen- ordens verliehen.
Hannover, 19. Jan. In heutiger Sitzung der ersten Kammer tum der abweichende Beschluß der zweiten Kammer über die Vorlage vom 15. Dcc. v. J., das Bundesfchieds- gericht betreffend, zur Berathung. Nachdem die Kammer beschlossen hatte, von ihrem früheren, auf Prüfung durch eine Kommission gerichteten Beschlusse zurückzugehen, wurde sofort zur Verhandlung der Sache selbst geschritten. Der Beschluß der 2. Kammer wurde von Vezin als Verbcsserungsantrag gestellt; der in der Vorlage enthaltene Regierungsantrag dagegen besonders von Herrmann, Briegleb und Wachemuth vertheidigt. Bei namentlicher Abstimmung wurden beide Anträge abgelehnt; der Beschluß 2. Kammer mit 27 gegen 26, der Regierungöantrag mit 31 gegen 22 Stimmen.H
Oldenburg, 14. Januar. (N. Br. Z.) Die Berichte von allen Seiten ergeben so viel, daß der neue Landtag just Cer alte sein wird. Wieder ein Ueberwiegen nicht sowohl der Demokraten, als jener unerfahrenen Masse, die in den Händen der zu allen Mitteln fähigen Anführer ist. Die Regierung wird jetzt finden, daß das treuherzigste Auftreten zu nichts führt, sondern daß wir uns mit unserer Verfassung ui einem unnatürlichen Zustande befinden, aus; dem nur durchgreifende Maßregeln uns erretten können.
Darmstadt, 18. Januar. Mehrere Interpellationen von Belang wurden gestern in unserer zweiten Kammer beantwortet. Zuerst, durch den Kriegsminister, die des Abgeordneten Müller-Melchiors wegen schwerer Excesse, welcher sich das hessische Militär in Mainz und in Oberingelheim schuldig gemacht haben sollte. Der Kriegsminister stellte das Vorhandensein solcher „schweren Excesse" Seitens des Militärs in Abrede und erwähnte dagegen wenigstens zwanzig Fälle, wo dieses Militär von Civilisten angefallcn und mißhandelt worden sei. Auf eine Interpellation des Fabrikanten Büchner: ob durch eine Stelle in der Eröffnungsrede gesagt sein solle, daß die Grundrechte des deutschen Volkes, insoweit dieselben noch nicht bei uns zur Ausführung gebracht seien,