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Verfassung vom 28. Mai 1849 geboten und an sie hat sich die bei weitem größere Mehrzahl der deutschen Staaten an- geschlossen. Wer die Einheit Deutschlands liebt, muß daher wünschen, daß der Reichstag zu Erfurt sofort jene Verfassung durch Annahme rechtsgültig mache und somit den deutschen Bundesstaat rechtlich begründe. Indem wir nun den Wäh­lern zurufen: „Schlagen wir rin in die vom Könige karge- botene Rechte", so versteht cs sich von selbst, daß wir die königliche Hand ergreifen und mit dem Könige gehen wollen, auch wenn er und die mit ihm für Deutschlands Einigung verbundenen Staaten einzelne durch die Macht der Umstände erheischte AenderungSvorschläge machen, welche geeignet sind, das am 28. Mai begründete Einigungswerk zu fördern. Wir wollen nicht, daß der Reichstag zu Erfurt die Verfas­sung, die uns der König bietet, Paragraph für Paragraph von vornherein noch einmal revidire; aber eine reifliche Prü­fung und die Fortentwickelung der Verfassungsbestimmungen nach der Annahme der Verfassung müssen wir unseren Abge­ordneten auf diesem und auf künftigen Reichstagen überlassen. In diesem Sinne haben wir unseren preußischen Mitbürgern zugerufen und rufen ihnen abermals zu: „Wählet und stim­met dafür, daß die vom Könige vorgeschlagene Verfassung ohne Weiteres angenommen werde", und schließen uns zu­gleich gern dem Rufe unserer Mitbürger an: „Wählet Män­ner, die im rechten Augcndlicke das Rechte zu thun wissen", denn der Abgeordnete darf weder durch Mandate noch durch Versprechungen gebunden sein.

Ansprache.

Mitbürger! Unsere Ansprache vom 4. Januar ist zu vieler Herzen gedrungen, sie ist aber auch Mißdeutungen manchfacher Art ausgesetzt gewesen. Die Zeit ist zu ernst und zu kostbar, um sie in kleinlichem Hader zu zersplittern. Aber wir dürfen nicht schweigen, wenn unsere Worte bei red­lichen Männern ernste Bedenken erregen, die wir zu beseitigen im Stande sind. Wir haben in unserer Ansprache die Auf­forderung an die Spitze gestellt, eine vorgängige Revi­sion des Vcrfassungscntwurses vom 28. Mai auszuschließen. Der darauf folgende erst im Laufe der Berathung ausgenom- mene Satz: „Die reifliche Prülung und Fortentwicklung der Verfassungsbcsiimmungcn verbleibe vielmehr künftigen Reichs­tagen des endlich verwirklichten deutschen Bundesstaates" hat zu dem Mißverständniß Anlaß gegeben: als ob wir unsere Abgeordnete durch Instruktionen binden wollten. Es ist uns nicht in den Sinn gekommen, Männer nach Erfurt zu senden, die im rechten Augenblicke nicht das Rechte zu thun wissen und durch vorherige Versprechungen am freien Handeln ge­hindert sind. Der Wahlspruch: Annahme der Mai­verfassung ohne vorgängige Revision ist uns mehr ein Prüfstein der politischen Einsicht in Dasjenige, was dem Vaterlande Noth thut, der Liebe zum großen Werke der deutschen Einigung, als eine Vorschrift für das Verhalten der Abgeordneten in jedem einzelnen Fall. Nichts Anderes for­dern wir von den Männern unserer Wahl, als daß sie die Verwirklichung des Bundesstaates ihre erste Sorge sein lassen und als ihre heiligste Pflicht erkennen. Zur Erfüllung dieser Pflicht gehört es, daß sie diejenigen Untcrgangsbcstimmungen, die erforderlich sind, um den Bundesstaat in seinem derma- ligen Bestände schnell kräftig zu organisiren, schleunigst in Berathung nehmen und wir würden cS als ein glück­liches Ereigniß bezeichnen, wenn der Verwaltungsrath sich über solche Bestimmungen einigte, die der Reichstag, zu­gleich mit der Verfassung, im Ganzen annehmen könnte. Ob nach erfolgter Annahme der Verfassung auf die Bera­thung einzelner Abänderungen eingegangen, ob dieselbe im verfassungsmäßigen Wege vorgenommen werden soll, oder ob man sich zu diesem Behufe über eine andere Abstimmungsart verständigen will, welches der geeignete Zeitpunkt für eine solche Berathung sein wird — alle diese Fragen wird heut zu Tage auch der Weiseste nicht beantworten können, weil ihre Beantwortung von deutschen und europäischen Verwicke­lungen abhängt und daher der Einsicht und der Vaterlands­liebe der verbündeten Regierungen und des Reichstages über­

lassen werden muß. Sobald der Verfassungsentwurf vom 28. Mai zum Grundgesetz des Bundesstaates erhoben ist, sobald unser König die Zügel des Reichsregiments ergriffen hat und daS Fürstenkollegium organisirt ist, sobald die großen Fragen der militärischen und industriellen Einigung Deutschlands in den Vordergrund getreten sind und das Vertrauen und die Hoffnung der Nation auss Neue belebt haben, dann wird die unheimliche Schwüle weichen, die sich jetzt über Deutschland lagert, weil Jedermann von der Empfindung durchdrungen sein wird, daß endlich das Recht und die Macht in seine Hand gelegt ist. Dann ist für den Reichsvvrstanv der Au­genblick gekommen, um, die Maiversassung in der Hand, die Unterhandlungen mit den vier Königen abermals aufzunehmen und die mächtige Anziehungskraft von 22 Millionen vereinter Deutschen als Unterhandlungsmittel wirken zu lassen. Wenn aber der Reichstag den auf ganz Deutschland, mit Ausnahme Oesterreichs, bezeichneten Entwurf vom 28. Mai auf die en­gen Maße des dermaligen Bundesstaates einschränken wollte, dann wäre der Gedanke einer Einigung Deutschlands aufge- geben, die Königreiche wären absichtlich zurückgestoßen und auch die Bundesgenossen würden, einer nach dem anderen, die größeren voran, das gemeinsame Lager verlassen, Preußen würde vielleicht um einige Kreise ober Bezirke sich vergrößern — wahrlich, ein ärmliches Ziel für so große Mühen! Mit­bürger! daß es so weit nicht kommen möge, deßhalb rufen wir Euch den Wahlspruch zu: Annahme der Reichsver- fassung im Ganzen. Wir brauchen Euch vor den offen ausgesprochenen Absichten Derjenigen nicht zu warnen, die durch eine vorgängige Revision die Grundlagen des Bundes­staates vernichten, die ihre reaktionären, in Berlin gescheiter­ten Pläne in Erfurt wieder aufnehmen wollen, und denen diesem Ziele gegenüber die deutsche Sache ein Nebenzweck ist Laßt Euch aber auch von ehrenwerthen, doch allzu besorg# liehen Männern nicht abwendig machen, die wegen einzelner Bedenklichkeiten der vorgängigen Revision das Wort reden und, weil sie im Grunde mit uns sympathischen, die Revision in kürzester Frist vollenden zu können meinen. Darin täu­schen sie sich. Hat der Reichstag, statt zu handeln, erst ein­mal zu revidiren begonnen, so ist er in die Macht der Hin- derer und Zerstörer gegeben und zum Hohngelächter schaden­froher Gegner erstickt der Bundesstaat in der Geburt. Preu­ßen! Am 28. Mai 1849 hat unsere Regierung die Hoffnung ausgesprochen, auf dem von ihr bezeichneten Wege mit allen verständigen und wohldenkenden Männern der Nation sich zu begegnen mit Allen, welche von der ganzen Bedeutung des Augenblicks durchdrungen eines unbefangenen Urtheils über die Lage des Vaterlandes fähig sind. Mögen am 24. Jan., dem Geburtstage des großen Königs, die preußischen Wühler, die zu den verständigen und wohldenkenden Männern der Nation gehören, im einmütigen Handeln sich begegnen, mö­gen sie, wie Friedrich that, mit kühnem und raschem Ent­schlusse den Ränken zuvorkommen, die um Preußen von in­neren und äußeren Feinden gesponnen werden, mögen sie, dem bedenklichen Interim gegenüber, die vollendete Thatsache deS Bundesstaates in die Wagschale werfen!

Dresden, 14. Jan. Gestern erlitt die juristische Welt abermals einen großen Verlust. Der seit einiger Zeit wegen anhaltender Kränklichkeit und Entbehrung des Augenlichts in Ruhestand versetzte ObcrappellationSrath Dr. Kori, bekannt durch seine in den Händen fast aller Juristen sich findenden gediegenen Schriften, starb mit Beginn des gestrigen Tages, in den siebziger Jahren stehend, sanft und ruhig einschlummernd.

Dresden, 17. Januar. Der deutsche Ausschuß der zweiten Kammer, welcher anfänglich sehr eifrig an die Lö­sung der ihm gewordenen Aufgabe zu gehen schien, hat plötz­lich seine Berathungen eingestellt; man vermuthet, daß der Grund davon in den neuesten berliner Verwicklungen liege, deren Ausgang man erst abwarten zu müssen glauben mag, bevor man sich entscheiden könne, ob noch ferner mit gutem Gewissen auf dem Wege, den zu verfolgen die Mehrheit deS