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rechtes auf den guten Willen der Betheikigten genommen werden muß, würde es unthunlich erscheinen (affen, reffen Ausübung von der Mitwirkung einer anderen, namentlich einer Gerichtsbehörde, abhängig zu machen. Daß dieselbe in die Hand der oberen Steuerbehörde gelegt wird, sichert vor der Bcsorgniß einer unbilligen Ausübung; die Beschränkung der Geldbuse auf den Betrag von 5 Thalern steht in Uebereinstimmung mit dem §. 44 des Gesetzes vom 31. Okt. v. I., die Bildung der Verwaltungsbezirke rc. betreffend.
Der §. 14 soll zur Entscheidung des Zweifels dienen, ob für den Umfang der Katasterkarten der nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung gebildete örtliche Verwaltungsbezirk einer Gemeinde anzunehmen, oder ob etwa für die innerhalb eines solchen Gemeindebezirks gelegenen einzelnen Güter, Höfe rc., welche bisher besondere, durch pnvatrecbtliche Verhältnisse getrennte, Gemarkungen und besondere Feltkarten hatten, diese beizubehalten seien. Man hat sich für die erstere Ansicht entschieden, indem die Grenzen der für die örtliche Verwaltung bestimmten Bezirke gewöhnlich geschlossene Flächen enthalten, während häufig die innerhalb eines solchen Bezirkes belegenen einzelnen Gemarkungen von Höfen nicht anschließen, sondern Waldungen rc. zwischen sich liegen haben, und öfters so unregelmäßig und zerrissen sind, daß sich topographisch zusammenhängende Karten nach solchen s. g. Gemarkungen nicht bilden lassen. Es erscheint unzulässig, Besitzungen, die nicht hinsichtlich der öffentlichen Verwaltung einer Gemeinde gleichgestellt worden sind, als selbstständig zu betrachten, weil nicht die privatrechtlichen Interessen, die gleichwohl, soweit sie in den Steuerkatastern darzustellen sind, besonders festgestellt wer> den, sondern nur die Eintheilung für die öffentliche Verwaltung überhaupt auch der Stcucrvcrwaltung zur Norm dienen kann, und damit die sonst unthunliche Mitwirkung der Ortsvorstände und OrtS-Taxatorcn im Einklänge steht. Auf die Bestimmungen der §§. 5, 7 und 8 der Gemeinde-Ordnung ist dabei die nöthige Rücksicht genommen worden.
Die §§. 15 und 16 bestimmen die Verpflichtungen der Gemeinden bei den Vermessungen genauer, als in den früheren Entwürfen. Sie schließen sich den in Althessen bisher zur Anwendung gekommenen Normen an. Die Uebernahme der im §. 16 erwähnten Kosten durch die Gemeinden beruht ebensowohl auf dem Interesse, welches sie bei einer richtigen Vermessung und Kartirung ihres Grundeigenthums haben, als auf der Rücksicht, daß die Gemeinden die fraglichen Leistungen mit geringeren Kosten zu stellen im Stande sind, während der Staat dafür große Summen verwenden müßte.
In den §§. 17 und 19 sind Bestimmungen, welche den Zweck haben, den Angaben der Feldkarten eine unumstößliche Beweiskraft beizulegen, nicht ausgenommen. Eine solche Anordnung gehört mehr in ein Gesetz über Eigenthum und Pfandrecht, als in ein Gesetz über Besteuerung des Grund- eigenthums. (Forts, f.)
Briefkasten und Briefwechsel.
D. zu G. Letzter Brief Lwi zu spät. Wir nahmen Schweigen für Einwilligung. Es wird aber auch nichts Wesentliches fehlen. Die „Ahnung" und die „Art Mißtrauen gegen die Tendenz des Pr. B." ist gänzlich ohne Grune. —
Bekanntmachungen.
Feucrversicherungsüank für Deutschland in Gotha.
Die Feuerversicherungsbank für Deutschland wird ihren Theilnehmern, ungeachtet zahlreicher und großer Brandschäden im Jahre 1849, nach vorläufiger Berechnung, doch wieder ungefähr
30 Proccnt ihrer Einzahlungen als Ersparn iß zurückgeben.
Indem ich dieß zur öffentlichen Kenntniß bringe, behalte ich mir vor, den Theilnehmern der Bank später den genauen Rechnungsabschluß zuzufertigen, und bin für Jeden, welcher dieser gegenseitigen Versicherungsgesellschaft noch berührten geneigt ist, zu deßfallsiger Auskunft und Vermittelung erbötig. Kassel, den 16. Januar 1850.
Louis Pfeiffer,
[41] Agent der Feuerversicherungsbank f. D. in Gotha. èhom. Kalnnglon Macaulays Geschichte En gl ands seit dem Regierungsantritt Jakob II.
Bon diesem berühmten Geschichtswerke, welches auch auf Deutschlands politische Entwickelung seinen Einfluß geltend machen wird, ist im Laufe dieses Jahres bereits eine von Professor Fr. D ü l a u bearbeitete deutsche Ucbcrsctzung, Erster und Zweiter Band, gr. 8. Preis 6 Thlr., in meinem Verlage erschienen.
Die Fortscyuna wird folgen, sobald solche im Original erscheint.
Nicht nur hat Macaulay selbst die Vorzüglichkeit dieser Verdeutschung beifällig anerkannt, auch die Theilnahme, welche sich überall in Deutschland dafür ausspricht, ist eine höchst günstige und dieser Erfolg veranlaßt mich zu dem Entschlusse, neben der schönen großen Ausgabe auch noch eine elegante Handausgabe zu veranstalten, welche in Liewrungen — in Zwischcnräuimn von 2 bis 3 Wochen — erscheinen soll; im bekannten Formate der Tauchnitz'schcn Collection of British Authors. Jeder Druckbogen von 16 Seiten wird zu einem Ncugroschcu berechnet. — Zwei Lieferungen bilden einen Band, und jeder Band der großen Ausgabe zerfällt in zwei Bände der Handausgabe.
Die erste Lieferung (12 Bogen) Preis 12 Ngr., ist so eben erschienen und bereits bei J I Sobné, Appel, Krieger und L u ck- h a r d l in Kassel vorräthig.
Leipzig, 29. December 1849.
[30] T. O. Weigel.
Bulwers sämmtliche Werke, 96 Bände für 3 Nthlr. bei
[37] D. Gottschalk, obere Königsstraße 122.
Frachtpreise.
Kauet. Vom 16. Januar.
Warzen d. Vrtl. von 4 Ibir. 28 Sgr. — Hlr. bis Noggen „ » n 3 „ — „ — ff ff
Gerste „ ° „2 „ 12 , — „ „
Hafer „ „ • 1 « 15 „ — „ „
5 Tblr. 5 Sgr. —Hlr.
3 ff 13 * — ff
2 ff 22 ff 6 *
1 ff 22 ff — ff
Angekommene Fremde vom 16. Januar.
Im Römischen Kaiser (Lang): Kfltc. Rosenthal a. Berlin, Knoblauch, Hecht u. Balling a. Frankfurt.
Im Deutschen Hof (Ahlborn): Kauflte. Rothschild a. Hofgeismar, Hünemann a. Erfurt; Rent. Henkel a. Düsseldorf.
In der g o l d c n e n K r o n e (Schade) : Ingen. Gockell a. Grifte Maibergcr a. Hannover; Fabr. Watz a. Celle; Oekvnom Ruppert a. Hamburg.
Im Hotel de Russie (Klein) : Hauptm. v. Eiern u. Rittmeister v. Isendorf a. München; Kfm. Tegeler a. Bielefeld: Partik. Bohn mit Fam. a. Osnabrück, Frohberg a. Emmerich; Fabr. Drachenbach auö Im König von Preußen (Schambeck) : Gymnasiast v. Brc- macher ,a. Wiesbaden; Kfm. Faulstich a. Mainz; Oek. Kunze a. Weimar; Ksm. Habimt a. Braunschweig; Rent. Uckermann a. Salzwedel; Bau- inspcki r Morgenroth a. Roßleben; Part. Decken a. Artern.
Bei der Redaktion sind ferner für die Familie des verunglückten Koch in Iba eingegangen: von Z. 1% Thlr., von I. C. R. 1â Sgr., von L. S. 1 Thlr. Ertrag einer Sammlung 1 Thlr. 14 Sgr. Don Ung. 16 Sgr. 6 Hlr. u. 1 Alb.
Börsenberichte.
Frankfurt, 16. Jan. 5pCt. Metall. 86%, 4%y(Et. 76%, Bank-Aktien 1275 fl.; 500 fl. Loose 158%; 250 fl. Loose 99%; Bav. 35 fl. Loose 32% ; Hess. 40 Thlr.Loose 32% ; Gßh. Hess. 50fl. Loose 73%; Poln. 500 fl. Loose 81 '/g; Frdr.-Wilb.- Nordbahn 43 '/^; Bexbach 85% ; Köln-Minden 95%; 3 vEt. inländische Spanier 30; 4%p@t. Wurt. 95; 5 pEt. Bad 99%; 5pCl. Nass. 102; Belg. 97%. (Alles Geld).
Berlin, 16. Jan. Preuß. Freiw. Aul.: Brief: 1067,, Geld: —. St.Schuld-Sch.: Brief: 887, Geld 88'/,. Serh.-Präm.Sch. Brief: 1041 4, Gelb: —. Kurh. Pr.O. 40 Thlr.: Brief: 323/4, Geld!
Fr.W ll,. Nordb. 437, 43 â Vs bez. Prior. Akt. 99’/, B.
Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker. — Redaktion: Fr. Oetker und A. Pfaff. — Druck von Friedr. Scheel in Kassel.