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Neue Hessische Zeitung.

Organ -er konstitutionellen Partei.

Freitag, 18. Januar 1850. J\§ 30» Morgen Ansgabe.

Diese Zeitung erscheint mit Ausnahme der Sonntage und Sonnabende täglich zwei Mal. Sonntags wird ein Unterhaltungsblatt beigegeben. Die Morgen Ausgabe wird von/2ll bis 12 Uhr, die Abend - Ausgabe in Kassel von 5 bis 7 Uhr erpedirt. Sonnabends erfolgt die Ausgabe nur Abends, Sonntags nur Morgens. Man abonnirt bei allen löblichen Postämtern, in Kassel in der t?u<fhfltbff^cn und Vollmann'schcn Buch - und Kunsthandlung. Der Abonnementspreis beträgt halbjährlich 3 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr 15 Sgr., wofür alle kurhessischen Postämter das Blatt ohne Aufschlag liefern. Anzeigen werden mit 1 Sgr. für den Raum einer Pctitzcilc berechnet.

Als Wahlmänner für die Wahl eines Vertreters zum deutschen Parlament werden, nach allgemeiner Verabredung unter der konstitutionellen Partei, um jeder Zersplitterung der Stimmen vorzubeugen, für die Wähler der zweiten Klasse, welche am 18. Januar wählen, empfohlen:

Für die 1. Abtheilung (von A bis H) Wahllokal Nath­haus : Prok. Alsberg, Polizeivorstand Henkel, Schlossermstr. Dallwlg, Geh. Reg.-Rath Duysing

Für die 2. Abtheilung (von H bis 8) Wahllokal Neal- schule: Litterat Hahndorf, Sekretär Koch, Metz- germeister Mollat, Oberbürgermeister Hartwig.

Für die 3. Abtheilung (von 8 bis Z) Wahllokal Ne- gierungsgcbäude: Schreinermeister Herzog, Geh. Rath v. Schenck, Kaufmann Scheurmann, Staatsprokurator Schneider.

Deutschland.

* Kassel, 17. Jan. In dem Wahlbezirke Kassel sind sämmtliche Urwahlen der 3. Klasse ohne Ausnahme vollzogen worden und nur noch ein Protokoll steht in diesem Augen­blicke zurück. Die Betheiligung ist im Vergleich mit früheren Landtagswahlen im Ganzen eine lebhafte gewesen, was in Betracht der angewendeten Mittel, um die Wahlen zu hinter­treiben, freudig überraschen muß. Am schwächsten war sie in einigen Landstädtchen, in Folge der den Gewerbetreibenden gemachten bekannten Vorspiegelungen. Uebeigens sind die Wahlen ohne Ausnahme auf verständige, wohlgesinnte und angesehene Männer gefallen. ,

Berlin, 15. Jan. Nach den Beschlüssen der Verfas- sungrkommissionen besteht nunmehr die Differenz nicht mehr zwischen der Regierung und der Volksvertretung, sondern zwischen den beiden Abtheilungen der Volksvertretung selbst, denn die Kommissionen beider Kammern, und wahrscheinlich auch die Kammern selbst sind über die wichtigsten Punkte, die Fideikommisse, die Pairie, den Staatsgerichtshof u. a. unter sich uneinig. Diese Differenz muß zunächst gelost werden, ehe stch über den weiteren Ausgang Etwas bestimmen läßt. Die Fraktion Riedel in der zweiten Kammer ist geneigt, den Ver- mittelungsvorschlägen der ersten beizutreten und sie konnte leicht den Ausschlag geben. Simsons Adreßantrag hat gar keine Aussichten. Das Ministerium ist gegenwärtig, wenn auch im Schooße desselben bisher verschiedene Ansichten vorgewaltcl haben mögen, ganz einig, mit der Annahme oder Verwerfung der wesentlichsten Punkte zu stehen und zu fallen. (?)

Berlin, 15. Zanuar. Die heutige Sibung der zweiten Kammer wurde um 12^ Uhr eröffnet. De'r Finanzminister legte einen Gesetzentwurf betreffend die Besteuerung des in­ländischen Rübenzuckers vor. Der Kriegsminister übergab ei­nen Gesetzentwurf von der Unterstützung hülfsbedürftiger Fa­milien von Reserve- und Landwebrmännern, bei außergewöbn- licher Einberufung, handelnd. Beide Entwürfe werden an die betreffenden Kommissionen verwiesen. Die Kammer ging hierauf zur weiteren Berathung über den zweiten Theil des Budgetberichts, zu den direkten Steuern, über. Es ward ein Antrag eingebracht: Die Kammer wolle für erforderlich erklären, daß die Aufhebung der noch bestehenden Grund­

steuerbefreiungen in nächster Zeil vollzogen werde. Im Laufe der Debatte erklärt Abg. Lensing, als Vorsitzender der Finanz­kommission, daß das Einkommensteuergesetz fertig und seine Vorlegung nur durch die neue Infragestellung des Ge­setzes vom 4. April 1848 verzögert sei. Hierauf wird der vorerwähnte Antrag angenommen. Nach einer weiteren Debatte über die Grundsteuerfrage, ward der Erat der Grundsteuer für 1849 mit 10,329,541 und für 1850 mit 10,106,493 Thalern angenommen. Der Abschnitt über die Klassen- und Ersatzsteuer' verursachte eine längere Debatte. Die Kommission ist der Ansicht, die Regie­rung sei nicht befugt gewesen, in einigen Städten die Klassen­steuer einzuführen und die Mahlsteuer aufzuheben. Abg. Graf Arnim beantragt, die Regierung aufzufordern, eine gleichmä­ßige Erhebungsart der Klassensteuer durch die ganze Monar­chie einzuführen. Der Finanzminister bemerkt, daß das Prin­cip dieses Antrages einer Regierungsvorlage an der Spitze stehe. Demohngeachtet wird der Antrag angenommen. Die Annahme der Gesammtsumme der direkten Steuern wird aus­gesetzt. (K. Z.)

Kiel , 14. Jan. Eine gestern hier cingetrossene Deputa­tion aus der Stadt Schleswig, aus Mitgliedern der beiden Bürgervercink bestehend, hat heute bei der Statthalterschaft Audienz gehabt und ihre Bitte, eine baldige Aenderung des Zustandes im Herzogthum Schleswig bewirken zu wollen, der­selben vorgetragen. Man hat ihnen geantwortet, daß eS nur darauf ankäme, noch eine kurze Zeit Geduld zu haben; im klebrigen könne die Statthalterschaft ihnen so viel versprechen, daß die gegenwärtigen Verhältnisse im Herzogthum in kürzester Frist zu Ende geben würden. Später bat sich die Deputation auch zu dem Präsidenten der Landesversammlung, Hrn. Bar­gum, begeben. Wie scheint, weht der Wind von Kopen­hagen her augenblicklich wieder weniger versöhnlich; der Ton, den die dortigen Blätter seit einiger Zeit wieder angestimmt haben, spricht dafür. Auch ist noch immer keine Antwort auf das letzte Schreiben der Vertrauensmänner cingetroffcn, so daß selbst Leute, die über die Verhältnisse wohlunterrichtet sind und bis daher stets noch Hoffnungen auf das Zustandekommen der beabsichtigten Zusammenkunft gebegt haben, jetzt zu zwei­feln anfangen. Im größeren Publikum ist die letztere Ansicht natürlich schon längst die allgemeine. Hr. v. Harbou ist gestern von Berlin zurückgekehrt.

Hannover, 16. Januar. In heutiger Sitzung der ersten Kammer wurde der Beschluß zweiter Kammer, Amnestie wegen Jagdvergehen bctr., abgelehnt, und hienächst das Mi- nisterial-Schreiben vom 8. d. M., die außerordentlichen Aus­gaben der Kriegsverwaltung vom 1. März 1848 bis 31. Okt. 1849 betr., an die Militärkommission verwiesen.

In zweiter Kammer steht auf heutiger Tagesordnung zu­nächst die zweite Berathung des Regierungsschreibens vom 15. v. Mts., jdas Bundesschiedsgericht betr. Windhorst, Lang II. und Stieren stellen jeder einen selbstständigen Ver­besserungsantrag. Stüve gibt anheim, die Berathung heute zu suspendiern, damit wo möglich eine Vereinigung zwischen den beiden ersten Anträgen erzielt werde, und erklärt sich die