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latent ist. Sie haben den Grundsatz, ihre Soldaten nicht länger als 6 Monate in einem und demselben Orte zu las­sen, damit zwischen ihnen unv den Bürgern kein intimes Ver­hältniß sich entspinne. Mehrere österreichische Officiere in Florenz, welche zu fleißig die florentinischen Gesellschaften be­suchten, wurden aus der Stadt entfernt, andere bekamen die Weisung, in Zukunft zurückhaltender zu sein. Der spa­nische General Cordova ist seit einigen Tagen in Rom.

Spanien.

Madrid, 6. Januar. Die Parteien in den jetzigen Kortes stehen in folgendem Zahlenverhältnisse zu einander: HO Mitglieder sind der Politik und der Person des Gene­rals Narvaez ergeben, 21 hängen Hrn. Mon an, 13 bilden die konservative Opposition, 32 sind gemäßigte Progressisten und 10 sind Demokraten. Daraus geht hervor, daß, wenn das Ministerium fast sicher sein kann, immer die Majorität zu haben, es dennoch unmöglich ist, mit so verworrenen und feindlichen Elementen irgend eine wichtige und dem Lande gedeihliche Maßregel auszuführen.

^Kassel, 16. Januar. Die Wendung, welche in der gestrigen Sitzung der Ständcvcrsammlung die Debatte über die A n w a l t s o r d n u n g genommen hat, veranlaßt uns, noch einen Blick auf die obschwebende Frage zu werfen. In der Neuen Hess. Ztg. ist schon in den ersten Tagen ihres Er­scheinens die Ansicht geltend gemacht worden, daß die Advo­katur ein freier wissenschaftlicher Berus sei, zu welchem Jedem, der seine moralische Würdigkeit und seine wissenschaftliche Befähigung nachzuwcisen vermöge, der Zutritt offen stehen müsse. Um die aus einem übergroßen Zudrange entstehenden unverkennbaren Nachtheile zu vermeiden, wurde damals vorgeschlagen, die Zahl ter bei einem jeden Gerichte zuzulassendcn Anwälte im Voraus festzusetzen und bei dem Aufgehen einer Vakanz die Anciennctät entscheiden zu lassen. Der Verfasser jenes Aufsatzes findet deßhalb in dem Gange der gestrigen Diskussion eine besondere Aufforderung, auf den Gegenstand nochmals zurückzukommen. Die Natur der Sache fordert, daß nur derjenige ein Anstellungsreskript er­halle, welchem eine Anstellung zu Theil wird. Wo der Staat ein Amt und mit demselben eine Versorgung für Lebenszeit überträgt, ist cs nicht mehr als billig, daß die Regierung unter allen Kompetenten den ihr am meisten Zusagenden auS- wäyle. Der Advokat aber, und der praktische Arzt verlangen von dem Staate Nichts, als die Anerkennung ihrer Fähigkeit, im klebrigen stellen sie dem Vertrauen des Pu­blikums ihre Zukunft anheim. Ist tiefe Fähigkeit nun auf die allein zuverlässige, unparteiische Weise durch den Aus­spruch einer unabhängigen strengen Prüfungskommission fest- gestellt, wozu dann noch ein Austellungsreskript? Freilich es gibt Leute, die den Glanz der Regierung durch Viel- regiercrei zu vermehren glauben und die, wenn es ihnen nachginge, auch die Ausübung des Schneider- oder Schuh- machergewerbes von landesherrlichen Reskripten abhängig mach­ten, ohne zu bedenken, daß gerade durch die Beschäftigung mit Kleinigkeiten der Inhaber der höchsten Gewalten von sei­ner erhabenen Stellung herabstürzt. Soll aber die Anstel­lung durch die Regierung nicht eine bloße Form, sondern eine nochmalige Auswahl unter den für befähigt Erklärten sein, so ist ter möglicherweise dabei unter einem einsichtsvollen, wohl- intentionirten Ministerium zu Tage kommende Vortheil in gar keinem Verhältniß zu der Gefahr des Mißbrauchs. Es lebt in unserer Erinnerung, aus welchen nichtigen Gründen in vergangenen Zeiten tüchtigen Männern jede Anstellung, auch die als Advokat, verweigert wurde. Können diese Zei­ten etwa nicht wiederkommen? Naive Gemüther, die das glauben, sollten von dem Gesetzmachen ganz abstehen. Wenn man aber einmal Gesetze zum Zwecke des Verbotes ter pro­visorischen Anstellung der Anwälte erläßt, so sollte man dann doch auch an die Möglichkeit denken, daß eine Anstellung ab­solut versagt werde. Einer der Hauptvorzüge aber, den wir

von einer in der oben angegebenen Art beschränkten Freigabe des Anwaltsstandes erwarten, besteht darin, daß in diesem Falle die meisten talentvollen jungen Männer nach Beendi­gung ihrer Vorbercitungödienstzcit, statt das kummervolle Re- ferendarleben fortzusetzen, in die Advokatur eintreten und durch dieselbe ihren Weg zum Nichterstuhle machen werden. Die Folge eines solchen Zustandes wird sein, daß sich in der Advokatur höhere Rechtstcnntniß und in dem Richterstand tiefere Lcbenskenntniß finden werden. Vor Allem aber wird der in Kurhessen so tief sitzende Aberglaube, daß der Staats­dienst der einzige Quell der Ehre fei , in den Gemüthern selbst gebrochen werden.

Kassel, 17. Januar. Um den ihnen so unangenehmen Fall der gestern abgedruckten Erklärung der wirklichen Gewerb- treibenden zu verwischen, laufen heute etliche Wühler in der Stadt herum und suchen einen oder den anderen jener Unter­zeichner zu der öffentlichen Erklärung zu veranlassen, daß sie die Redaktionö-Note nicht unterzeichnet hätten!!!

Iekanntumchungen.

[42] Das Resultat der am gestrigen Tage Statt gefun­denen Wahl von Wahlmännern für die Abgeordnetenwahl zum Volkshause des nächsten Reichstages durch die dritte Klasse der Urwähler des Wahlkreises Kassel hat sich, so weit eS bis jetzt bekannt geworden ist, folgender Maßen herausgestellt: Es sind mit absoluter Stimmenmehrheit erwählt worden:

A. im Stadtgerichtsbezirke Kassel:

1) im ersten Wahlbezirke: Geheimerath Schwedes und Schreinermeister Jos. Lücken;

2) im zweiten Wahlbezirke: Maurermeister H. Seidler und Obergerichtsanwalt Henkel;

3) im dritten Wahlbezirke: Bierbrauer H. Eissen- garthen und Fabrikant G. Vogt;

4) im vierten Wahlbezirke: Weißbindermeister J. Grahn und Bäckermeister Joh. Schneider;

5) im fünften Wahlbezirke: Fabrikant Joh. Fehren- b e r g und Fr. Engelhard t.

B. I in Landgerichtsbezirke Kassel:

1) im Wahlbezirke Hoof: der Bürgermeister Friedrich in Breitenbach;

2) im Wahlbezirk RengerShausen: der Bürgermeister K o ch zu Großenritte;

3) im Wahlbezirke Wehlheiden : der Bürgerin. Fenn el das.;

4) im Wahlbezirke Wahlershausen: der Bürgermeister Krug daselbst;

5) im Wahlbezirke Obervellmar: der Bürgermeister Ru­dolph zu Heckershausen;

6) im Wahlbezirke Wolfsanger: der Gutsbesitzer Kehr zu Wolssanger;

7) im WahlbezirkeOberkaufungeu: der Bürgermeister Spör zu Oberkaufungeu;

8) im Wahlbezirke Waldau: der Bürgermeister Nägel zu Waldau.

Kassel, am 17. Januar 1850.

Der BezirkSvirektor für den oberen Verwaltungsbezirk Kassel: S e z e k o r n.

vdt. Badenhausen.

Am 14. d. M. verschied nach mehrjährigen Leiden der Steuer-Inspektor Philipp Wiegand zu Rotenburg im

70. Jahre seines Lebens. Entfernten Verwandten und Freun­den machen diese Anzeige

Rotenburg, 16. Januar 1850.

[40] Die Hinterbliebe n e n.

Druckfehler.

In ter gestrigen Abendausgabe muß es auf der ersten Kolumne Zeile 3 von unten statt Schreinermeister Müller, heißen: Schreinermstr. Muchmar.

Smwhwtlicljcr Herausgeber: Fr. Oetker. - Redaktion: Fr. Oetker und Dr. A. Pfaff. Druck von Friedr. Scheel in Kassel.