110 —
und diese Schwindelei hat ihren nachtheiligen Einfluß auf die Betheiligung bei den Wahlen gar nicht verfehlen können. Möchten doch Alle, die es angeht, aus diesem Stückchen tie ersprießliche Lehre ziehen, daß gegenüber einer rührigen und verzweifelten Faktion, welche, wie Hr. Bayrhoffer in einer gestrigen Volksrede sehr richtig bemerkte, „mit jevem Mittel" und „in jeder Weise" für ihre Plane zu arbeiten entschlossen ist, ein träges Gchcnlasscn wahrhaftig nur zum allgemeinen Elend hinführen muß.
Noch ein anderes Stückchen ist bei diesen Wahlen aufgeführt worden , welches ebenwohl nicht ohne heilsame Nutzanwendung bleiben darf. Die zu der s. g. demokratischen Faktion gehörenden Ortsbürgermeister haben sich erlaubt, ihr amtliches Ansehen zur Täuschung ihrer Mitbürger zu benutzen und haben sich nicht gescheut, Botenschreiben unter die Landbevölkerung zu senden, um dort die gröbsten Unwahrheiten zu verbreiten. Daß es sich bei diesen Wahlen um den Umsturz der Verfassling, um die Aufhebung des kurhessischen Landtagswahlgesetzes, um die Einführung des Zweikammersystems, Wiederherstellung der alten StandeSvertretung, Einführung der preußischen Steuern, der Gewerbefreiheit re. handle, ist die läufigste Vorspiegelung und wo alles dieses nicht helfen will, da sucht man in der Wahlhandlung Verwirrung anzurichten. Es wird z. B., um die absoluten Majoritäten zu zersplittern, u. A. vorgespiegelt, daß die Urwähler ihre Wahlmänner keineswegs auch aus anderen Klassen nehmen dürfen, während doch der Art. 5 des Wahlgesetzes ganz ausdrücklich sagt: „jeder Urwähler ist als W a h l m a n n wählbar".
Wir wollen hier die Frage nicht weiter prüfen, inwiefern jene Täuschungen unter kriminell-rechtliche Gesichtspunkte fallen, und in wie weit die Obrigkeit des Landes ihnen ruhig zusehen darf, resp, ihnen amtlich entgegen zu treten berechtigt und verpflichtet ist. Auch wollen wir hier die politischen Betrachtungen über eine Faktion unterdrücken, welche dasselbe Volk, dessen Souveränetät sie predigt, in dieser entwürdigenden Weise zu behandeln und mit solchen Mitteln zu hintergehen wagt. Nur die Eine Lehre möchten wir hieraus gezogen wissen, und sie umfaßt das Mindeste, was man vom politischen Gesichtspunkte aus wohl zu fordern berechtigt ist: die verwaltenden Behörden des Landes müssen unbedingt in die Lage gesetzt werden, solchen Umtrieben mit Erfolg entge- genarbeiten zu können. Wohl mag hierzu eine solche Ansprache, wie sie der Hr. Ministerialvorstand des Innern in diesen Tagen ergehen ließ, ganz geeignet sein: aber auch sie wird nichts fruchten, sobald für ihre Verbreitung in jeder Gemeinde und in jeder Hütte nicht gesorgt wird. Hierzu und zur unausgesetzten Beobachtung der Thätigkeit unserer Feinde, zur unermüdlichen Widerlegung ihrer Unwahrheiten, überhaupt zur fortwährenden Enthüllung ihrer Zwecke wie ihrer Mittel wird aber selbst diejenige Diensttreue und derjenige patriotische Eifer, welcher unsere höheren und niederen Vrrwaltungsbeamtkn auszeichnet, nicht ausreichen, sobald es ihnen an dem erforderlichen Personal und an den nöthigen Mitteln fehlt. Bei solchen Gelegenheiten wie die vorliegende, müssen dieselben in der Lage sein, die Thätigkeit der Regierung an jedem Orte und in jeder Stunde entwickeln zu können und es darf nicht geschehen, daß ein Hr. Loth halbamtliche Boten in alle Dörfer senden kann, während die Obrigkeit vielleicht aus Mangel an Geld nicht die Möglichkeit besitzt, gegen diesen falschen Boten die nöthige Anzahl wirklicher und amtlicher Boten in Thätigkeit zu setzen.
Wenn man die Rührigkeit und das zu üblen Zwecken verwendete Geld unserer Feinde mit ihren dürftigen Mitteln vergleicht, so wird man ihnen den Einen Vorzug nicht ab-- leugnen können, daß sie etwas aufzuopfern wissen. Möge man nun hierüber denken wie man wolle, einer klugen und patriotischen Regierung dürfen sie doch keines Falles hierin den Rang ablaufen, am wenigsten dann, wenn cs sich zum Zweck des Schutzes eines in seinen Grundfesten bedrohten Staates vielleicht um eine im Verhältniß zu der Haushaltung dieses Staates gar nicht nennenswerthe Ausgabe handelt.
Kassel, 16. Jan., Abends. Nach den bis jetzt hier ein- gegangenen Wahlprotokollen aus dem Landgerichtsbezirk ist im 2. Wahlbezirk Bürgermeister Koch zu Großenritte, im 3. Wahlbezirke Bürgermeister Fenncl zu Wehlheiden, im 4. Bezirk Bürgermeister Krug zu Wahlershausen, im 6. Wahlbezirk Gutsbesitzer Kehr zu Wolfsanger, im 10. Wahlbezirk Bürgermeister Nägel zu Waldau gewählt worden. (In diesen Bezirken haben die s. g. Demokraten Loth und Hohmann zahlreiche Boten mit Aufrufen und unrichtigen Darstellungen von Seiten der Landtagsabgeordneten auf die Dörfer gesendet. Hierdurch und durch falsche Nachrichten über die Wahlbedingungen ic. ist allerdings viel Begriffsverwirrung unter den Lanvleuten verbreitet worden , zu deren Berichtigung von anderer Seite leider viel zu wenig geschehen ist. Dieß Mal sind nun zwar alle Umtriebe gescheitert. Doch wäre für die Folge ähnlichen Vorgängen gegenüber die geeignete Energie sowohl tcn Behörden als den einzelnen Personen zu empfehlen.)
Berlin, 14. Jan. Abends 10 Uhr. Die Verfassungs- Kommission der zweiten Kammer, deren Sitzung so eben erst zu Ende geht, hat folgende Beschlüsse gefaßt: Prop. XIV. (Aenderung des Verfassungs-Eides) mit 11 gegen 9 Stimmen abgelehnt. Proposition XV. (Schlußartikel. Fortdauer des prov. Wahlgesetzes) einstimmig angenommen. Prop. VIII. (Paine) mit 15 gegen 6 Stimmen abgelehnt. Dafür stimmten die Herren: Graf v. Arnim, Klützow, Scheerer, Oppermann, Keller, v. Reyher. Prop. IV. (Fideikommisse) mit 12 gegen 9 Stimmen abgelehnt. Prop. VII. (Finanzgesetze zuerst an die zweite Kammer) mit 15 gegen 6 Stimmen angenommen. Die Verneinenden: obengenannte sechs Abgeordnete. Amendements wurden nicht gestellt. Die Kommission wird erwarten, ob von der Regierung oder der ersten Kammer sonstige Anträge gestellt werden. Ein Antrag des Abg. Simson, betreffend eine Adresse an Se. Majestät den König mit der Bitte um Enthebung von dieser Berathung, kam heute noch nicht zur Debatte, und wird voraussichtlich nur geringe Unterstützung finden.
Hannover, 15. Januar. In heutiger Sitzung beschäftigte sich die zweite Kammer mit der Regierungsvorlage, das provisorische Bundesschiedsgericht betreffend. Böhmer stellt den Vorantrag auf Verweisung an eine besondere Kommission von fünf Mitgliedern jeder Kammer. Dieser Vorantrag wird bei namentlicher Abstimmung mit 42 gegen 27 Stimmen abgelehnt; desgleichen wird der Regierungsantrag bei namentlicher Abstimmung gegen 9 Stimmen verworfen.
Stuttgart, 14. Jan. Die gestrige Versammlung in Plochingen zu Besprechung über den Anschluß Württembergs an die von Preußen vorgcschlagcne teutsche Verfassung und die Beschickung des Reichstages in Erfurt war aus allen, selbst entfernteren Gegenden des Landes sehr zahlreich besucht. Sogar aus Augsburg war unser Landsmann Mebold, Redakteur der Allg. Zcitnng, erschienen. Nach 1 Uhr brachte der Geislinger Zug eine namhafte Anzahl aus den verschiedensten Ständen, und als um 3 Uhr der von Heilbronn und Stuttgart kommende Zug seine lange Reihe von Wagen entleerte, zeigte sich sogleich, daß die Räumlichkeiten des Gasthofes zum Waldhorn viel zu klein für die Versammlung seien. Der Geistliche entsprach dem allseitig ausgesprochenen Wunsche, daß die Kirche für diesen Zweck überlassen werden möchte, und so setzten sich denn lange Züge nach derselben gegen 4 Uhr in Bewegung. Selbst die Kirche vermochte kaum die Gäste zu fassen, welchen sich auch die Bewohner von Plochingen in großer Zahl anschlossen. Dr. Gustav Duvernoy, durch Zuruf zum Vorsitzenden erwählt, begrüßte die Versammlung und 'trug kann einen vom stuttgarter Konnte verfaßten Entwurf einer Elklärung vor, die mit einer Beistimmung zu dem bekannten Anträge des Abg. Kapff schließt, welcher dahin geht, „die Regierung um möglichst baldigen Anschluß an den deutschen Bundesstaat zu bitten." Die Einladung Duvernoy's über die Erklärung das Wort zu ergreifen, wurde durch der allseitigen Ruf beantwortet, daß dieselbe sofort angenommer werde. Hierauf stellte Pfarrer Dietrich von Böttingen der Antrag, daß eine für das Landvolk geeignete gemeinfaßlichl