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Dazu bedürfe es der Festung Mainz, und, ohne diese zu schützen, könne Oesterreich sich selbst kaum schützen. Sollten Hessen-Darmstadt und Baden einst wieder von Preußen sich trennen, dann liege die Gefahr einer Theilung in Nord- und Sükdculschland wiederum sehr nahe. Eine solche Theilung zu verhindern, dahin müsse das hauptsächlichste Bestreben der mittleren deutschen Staaten gerichtet sein, welche noch eine gewisse Unabhängigkeit sich erhalten haben. Als einzigen Schutz haben diese mittleren Staaten noch die Bundesver­fassung, denn darin haben sie das einzige Mittel, die Einigkeit Deutschlands zu fordern. — Alles nun, was den Regierun­gen die Freiheit der Thätigkeit verkümmere, führe den Mo­ment der Theilung Deutschlands näher herbei, — der Winkt- horft'sche Antrag habe in so fern weniger große Bedeutung, als er über das Verhältniß gegen Preußen und über das In­terim sich nicht äußere. Lob oder Tadel in dieser Beziehung könne für die Regierung von großer Bedeutung nicht sein; das Hauptgewicht liege darin, daß die Regierung nach diesem Anträge die wenige Kraft behalte, die sie noch habe, für Deutschland zu wirken. Die Geschicke Deutschlands — schließt der Redner — können wir gar nicht lenken, aber darin liegt die Kraft, daß die Regierung ein Wort sprechen kann zur Wahrung des Rechtes, daß man nöthigenfaUs sagen kann: das darf nicht geschehen. Hilst das nicht mehr, dann freilich muß man sich in das schwere Schicksal fügen, wie solches Deutschland bis zum Jahre 1813 getragen. Die Gefahr ist groß; die Stände können nur dagegen wirken, wenn sie der Regierung die Möglichkeit erhalten, frei zu wirken. Mögen die Stände das bedenken! — Zum offenbaren Mißbehagen eines großen Theiles der Versamnilung spricht daraus Ger­ding noch für den Bueren'schen Antrag und wird von meh­reren Seiten auf den Schluß der Debatte provocirt. Der Präsident glaubt, in dieser hochwichtigen Angelegenheit Kei­nem die Möglichkeit der Meinungsäußerung abschncidcn zu dürfen, und da noch mehrere Mitglieder ihre Absicht zu erkennen geben, zu reden, von anderen Seiten aber man sich zum län­geren Diskutiern außer Stande erklärt, so wird die Bera­thung vom Präsidenten bis morgen vertagt. Hier redet zu­erst Oppermann: Der Hr. Abgeordnete von Hannover habe mehrfach ausgesprochen, daß etwas geschehen müsse. Der Antrag Lang II. würde aber nach der Ansicht des Hrn. Mi­nisters zu Nichts führen. In dem Schreiben der Regierung sei jedoch gar nicht davon die Rede, daß etwas und was ge­schehen solle. Auch in dem Vortrage, den der Hr. Minister gestern gehalten habe, sei nichts Positives, als daß möglichstes Vertrauen verlangt sei, daß die Regierung möglichst freie Hand haben wolle. Diese freie Hand würde natürlich nur zum Besten führen. — Dann habe der Hr. Minister großes Vertrauen zum Interim. Meine politischen Freunde denken an das alte deutsche Sprüchwoit: das Interim hat den Schalk hinter ihm. Ferner habe der Hr. Minister noch von einem Festhalten am Bundesrechte von 1815 gesprochen und dieß als das Beste für die deutschen Mittelstädten gehalten. Wo­her aber soll dieß Vertrauen kommen, durch welche Thatsachen würde es gerechtfertigt sein? Die Auflösung der vorigen Ständevmammlung und dann die späte Einberufung dieser Ständeversammlung sei bekanntlich erfolgt-, um sie auf einen festen Boden zu stellen. Ich habe aber geglaubt, wer einen Andern auf festen Boden stellen will, der muß selbst auf fe­stem Boden, nicht im Sumpfe stehen. — Dann schildert der Redner die Politik der Minister in Bezug auf die deutsche Frage. Er wolle nicht behaupten, daß man von dem Plane ausging, die frankfurter Reichsversammlung zu vernichten. Thatsache sei aber, daß der hannoversche Gesandte v. Bothmer mit der Linken gegen das absolute Veto und gegen den Für­stenrath gestimmt habe; das möge doch wohl eine kleine Intrigue gewesen sein. — Jetzt sei das Feldgeschrei: Die Regierungen werden Deutschland retten! In den hannover­schen Aktenstücken stehe unter Anderem, daß man auch ohne Volkshaus fertig werden könne. Die Verträge von 1815, auf die man sich jetzt so oft berufe, fangen mit einer Lüge an: „Wir Souveräne". War es ein Geschenk Napoleons,

oder haben sich die Fürsten die Souveränetät selbst geschenkt? Das deutsche Volk aber hatte auch 1815 ein Recht auf das deutsche Reich; es ist wie vernichtet. Die Großmächte ^abcn sich ihr Leben lang nicht an die Verträge von 1815 gekehrt. Das Anklammern an das alte Bundesrecht sei ein letzter aber schwacher Hoffnungsanker. Die vier Königreiche werden trotz dieses Rechtsbodens bei dem ersten Sturme untergehen. Er seiner Seils wolle lieber Gotha als das Interim. — Klee sprach sehr undeutlich gegen die Anträge von Lang und Bue- ren, in BuerenS Antrag fand er einen Handel mit Leichen. — Bueren: Im Wesentlichen stimme sein Antrag mit Lang II. Antrag überein; nur hätte er gewünscht, daß der Ausschluß Oesterreichs entfernt geblieben wäre. Die Oester­reicher sind ein deutscher Volksstamm, sie haben ein Recht auf die deutsche Verfassung, wie schlecht — oder wie man sonst will — auch ihre Regierung sein mag. Die Sympathien Ostfrieslands für Preußen, die der Abg. von Leer hervorge- hoben habe, seien andere als die er gemeint, sie beruhen auf der Vergangenheit, sie beruhen auf der treuen Achtung, die Preußen der ächt demokratischen Landesverfassung Ostfries­lands bezeugt, während die hannoversche Regierung sie verhöhnt habe. Man hat, schloß Bueren seine Rede, mir vorgeworfen, ich wollte mit Leichen handeln. Aber die Ver­fassung Deutschlands lebt, die Herzen des Volkes sind Tafeln des Gesetzes, die man nicht zertrümmern sann. So lange noch ein Kind lebt, das von seinem Vater von der frankfur­ter Verfassung hört, so lange wird die Verfassung des Reichs leben. — Deterving tadelt besonders an dem Windthorst- schen Anträge, daß nur von Einheit nicht auch von Freiheit die Rede sei. Er bedaure, daß gestern der Reichsverweser angegriffen wurde, er sei narb dem Reichsgesctzc unverantwort­lich gewesen, und so sei cs nach fonftitiutionedem Brauche besser, ihn aus der Debatte zu lassen. Das Reichsministcrium sei verantwortlich und es hat die Beschlüsse der Reichsver- sammlung verleugnet; später wird man kiese Herren zu ge­eigneter Rechenschaft ziehen. Ich habe in ihrem Verfahren nur einen Hochverrats) an der Nation gesehen. Gegen die Aus­schließung Oesterreichs im Lang'schen Anträge müsse er sich entschie­den erklären, er halte dieStändeversammlung nicht für befugt, einen deutschen Volksstamm von den Wahlen zum Reichstage auszuschlie­ßen. Lanvdrost Meyer spricht der Regierung unbedingtes Lob aus; er würde gern für einen Antrag noch mehr im Sinne der Regierung stimmen, als der von Windthorst ist; beson­dern Dank verdiene die Regierung noch, daß sie keine Aus- nahmezustäude über das Land verhängt habe. Hirsch spricht sehr lebhaft gegen die Verdächtigungen, die man an den Wechsel der Ansichten knüpfe. Dann vertheidigt er die Ab­berufung der hannoverschen Abgeordneten von Frankfurt, welche die Regierung verfügt hat. Lang II. bezeichnet diese Argu­mente für die Abberufung als höchst eigenthümlich; gegen den Bueren'schen Antrag erklärt er sich sehr ausführlich; wenn Stüve die Konsequenz dieses Antrages gelobt habe, so sei das eben nur das Lob des Feindes. Sein Antrag sei aller­dings eine Vermittlung zwischen Gotha und Frankfurt, aber die öffentliche Meinung werde Geschmack an ihm finden. Oesterreich sei durch seinen Antrag nur so lange ausgeschlos­sen , als es sich selbst ausschließe. Groß von Leer: Er nehme seinen Antrag von gestern zurück, da er doch wisse, daß er wenig Theilnahme in diesem Hause finden werde. Den Wunsch aber spreche er aus, daß Hannover nie bedaure, den Reichstag von Erfurt nicht beschickt zu haben. Wenn der Minister des Innern gestern gesagt habe, daß Hannover noch am DreikönigSbündniß halte, so hätte cs auch das Sci- nige thun müssen. Erfurt wäre der Ort gewesen, wo man von Seiten der hannoverschen Regierung habe zur Sprache bringen müssen, was man auszusetzen habe. Man takele die Gothaer vielfach, wenn sie aber ihre frühere Ueberzeugung (?) aufgegeben (?) haben, so thaten sie es um des öffentlichen Wohles, um ihres Gewissens willen. Er habe nur von den Sympathien Ostfrieslands für Preußen aus früherer Zeit gesprochen, aus der Zeit, wo Ostfriesland preußisch gewesen, von 1774 bis zum Tilsiter Frieden. Für die jetzige prcußi-