Neue Hessische Zeitung.
Organ -er konstitutionellen Partei.
Freitag, 11. Zanuar 1850. ^F 18» Morgen - Ausgabe.
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Die Deutsche Reform vom 8. Januar bringt uns heute eine Antwort auf die bekannten Blittersdorf'schen Projekte der O.-P.-A.-Ztg., aus welchen der bundestägliche PubUcist entnehmen mag, wie wenig der Standpunkt der preußischen Regierung den freundlichen Absichten, die er für uns hegt, günstig ist. Der Herr hat bekanntlich die Bundesgesetzgebung plötzlich wieder hervorgeholt und dem Art. 13 eine ganz nagelneue , höchst überraschende Bedeutung beigelcgt. Um die Repräsentativverfassungen zu beseitigen, solle man diesen Artikel revidiren, „und zwar in der Weise, wie sie die besonderen Verhältnisse Oesterreichs bedingen," danach auch den Bundesstaat beschränken und ihn dem weiteren Bunde dergestalt unlerordnen, daß Preußen dem ersteren, der bloß national-ökonomischer Natur sein werde, also etwa einem Zollverein, vorstehe und an dem anderen Theil nehme, worin der Herr v. Blittersvorf eine Entschädigung (!) findet dafür, daß eS aufhöre, gleich Oesterreich eine Großmacht zu sein.
Die D. Ref. meint, zu solchen Vorschlägen gehöre eine wahrhaft österreichische Naivetät; sie nun gar für preußisch auszugeben, dazu sei wohl nur die Nat.-Ztg. fähig. Für Preußen und seine Verbündeten stehe das oberste Princip des Art. 13 der B. A. fest und brauche nicht gesucht zu werden; durch den §. 111 der preuß. Vers. sei es noch besonders sanktionirt worden. Oesterreich und die Königreiche hätten sich von dem staatsrechtlichen Bundesverhältnisse, welches im Bundesstaate seinen entwickelten Ausdruck gefunden habe, losgesagt und sich lediglich auf den völkerrechtlichen Standpunkt den Verbündeten gegenüber gestellt. „Nicht im Entferntesten," fährt die D. Ref. fort, „kann die Rede davon sein, die Kompetenz des engeren Buntesstaaates nach den besonderen Verhältnissen Oesterreichs beschränken und regeln zu wollen, wie Hr. v. Blittersvorf für gut befindet, cö kann von einer obersten und beßimmenden Bundesgesetzgebung in diesem, d. h. dem alten Sinne gemeinschaftlich für den engeren und weiteren Verein überhaupt nicht mehr gesprochen werden, sondern nur von einer Gesetzgebung über diejenigen Verhältnisse der beiden Vereine, welche die innere Organisation weder des engeren Bundesstaates, noch die Oesterreichs berührt und al- ternt. Mit einem Worte, es handelt sich bei der Bundesrevision um die Herstellung einer neuen Union im Sinne unv Zwecke derjenigen von 1815, und bei diesem Werke wird Preußen nicht, wie Hr. v. Blittersvorf anzunehmen scheint, allein als solches mit Oesterreich vorgehen, sonvern der diesseitige Kontrahent wirb ver auf dem repräsentativen Bundesstaate beruhenve Faktor sein. Für Preußen, schließt die D. R., rxistirt Vie Alternative gar nicht, welche Hr. von Blittersvorf mit Ver geforverten Revision vcs Art. 13 ver Bunvesakte verbindet: nämlich entweder die Selbstständigkeit ver Staaten mittelst Unterordnung unter eine starke Bundesgewalt zu erhalten, oder aber Vie Selbstständigkeit derselben mittelst Einverleibung ihrer Stände in eine große Reichsversammlung aufzugeben. Dieses Entweder __ oder ist vielmehr von Preußen und seinen Verbündeten im engeren Bundesstaate bereits durch ein Sowohl — a l s auch gelöst. Die Verfassung desselben garantirt nämlich vie Selbstständigkeit der dazu gehörigen Staaten sowohl durch
Unterordnung unter eine starke Bundesgewalt, als auch durch Unterordnung (wenn auch nicht Einverleibung, wozu keine Nöthigung vorhanden) ihrer Stände unter eine Reichsversammlung. So steht also die preußische Politik der Blittersdorf'schen schnurstracks entgegen, welche wegen der allerdings gemachten üblen Erfahrungen unv ver besondren Lage Oesterreichs gleich in Deutschland das ganze Repräsentativ- system auf gute karlsbader Art verwischen möchte.
Deutschland.
Berlin, 6. Jan. Der liberale Theil der Konservativen, die für Erfurt wählen, hat in seinem Programm die Annahme der Reichsverfassung en bloc gefordert. Ein Hinderniß für die Ausführung dieses Programms wird wahrscheinlich dadurch entstehen, daß die preußische Regierung der Erfurter Versammlung wesentliche Abänderungen der Verfassung zur Annahme verlegen wird, vie sie durch vas Ausscheiden Sachsens unv Hannovers zu rechtfertigen gedenkt. (Bekanntlich würden selche Abänderungsvorschläge von sämmtlichen Regierungen einstimmig ausgehen müssen, würden also das Zustande- kommen der Verfassung nicht bedrohen und vem Grundsatz der Annahme en bloc nicht widerstreben; denn dieser Grundsatz will eben nur das Gegentheil der Revision. Uebrigens würden jene Abänderungen nur den Cbarakter transitorischer Bestimmungen haben können, durch welche am Grundgesetze selbst nichts geändert wird.)
— Man erinnert sich vielleicht noch der früher auch in die Oeffentlichkeit gekommenen Nachricht, daß der gegenwärtige Minister-Präsident Graf Brandenburg nach dem Tode seiner Schwester, der verwittweten Herzogin von Köthen, welche die letzte Zeit ihres Lebens in Wien zubrachte, dort katholisch wurde und fast ihr ganzes Vermögen den Jesuiten vermachte, vas Testament Derselben als erschlichen unv deßhalb ungültig anfocht, indem er als nächster Erbe Den HeimsaU dieses Vermögens beanspruchte. Nach einer hier gegenwärtig umlaufenden Nachricht soll in dieser Angelegenheit so eben vas Urtheil erfolgt, und zwar Die Ansprüche des Grafen Brandenburg als gerechtfertigt erachtet und das angefochtene Testament in Folge davon wirklich kassirt sein. — Aeußerungen des Grafen Bülow geben Dem Glauben Raum, daß er schon in Den allernächsten Tagen auf seinen Posten nach Hannover zurückkehren und dort noch für einige Zeit die Gesanvt- schaftS-Geschäfte, Die provisorisch jetzt von einem jungen Prinzen von Isenburg versehen werden, übernehmen werde. Das Gerücht, daß er zur Zeit des Erfurter Parlaments Hrn. v. Rabowitz, der dann nach Erfurt gehen werde, in Frankfurt vertreten solle, erhält sich.
Berlin, 8. Jan. (C. Z.) In der 2. Kammer hat die Berathung vus Haupt-Finanz-Etats begonnen. Zum ersten Male seit Dem Bestehen der preußischen Monarchie ist daS Staatsbudget Der Prüfung der Volksvertretung unterstellt. Können auch im gegenwärtigen Augenblick, wo Der Abschluß des Verfassungswerts |o schwer auf allen Gemüthern lastet, und Die fernere Gestaltung Der deutschen Angelegenheiten die ganze Zukunft des Vaterlandes bedingt, können am Ende Der Session Die einzelnen Etats-Positionen nicht mit der Gründ-